Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2016: Bun­des­ge­fängnis für Ter­r­o­risten? / Mus­ter­klage für Ver­brau­cher / Haft für Che­f­arzt

18.10.2016

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsgericht: Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) widmet sich eingehend dem Konflikt zwischen EU-Kommission und polnischer Regierung über die Situation des Verfassungsgerichts im Nachbarland. Die von der Kommission gesetzte Frist für die Umsetzung von Empfehlungen zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in Polen läuft am 27.10. ab, ob man in Brüssel allerdings wirklich gewillt sei, die sogenannte nukleare Option des Art. 7 des EU-Vertrags zu ziehen, sei fraglich. In Polen selbst herrsche unter Regierungskritikern Ratlosigkeit. Es sei denkbar, dass die Regierung die im Dezember ablaufende Amtszeit des jetzigen Gerichtspräsidenten für die Ernennung eines Gefolgsmannes nutze, um die EU-Empfehlungen dann umzusetzen.

Sonstiges

"Terror": Bei der gestrigen Zuschauer-Abstimmung im Rahmen des Fernsehspiels "Terror" nach dem gleichnamigen Theaterstück von Ferdinand von Schirach sprach sich eine überwältigende Mehrheit für einen Freispruch des angeklagten Soldaten aus. focus.de berichtet und geht dabei auch auf die der Ausstrahlung nachfolgende Diskussionsrunde ein. Im Interview mit spiegel.de (Anne Haerning) äußert sich der Regisseur des Films, Lars Kraume, zu seinen Beweggründen, der Vorbereitung auf den Dreh und seinem eigenen Votum.

Geschworene: Die Ausstrahlung von "Terror" nimmt Rechtsprofessor Klaus Günther in einem Gastbeitrag für den Medien-Teil der FAZ zum Anlass eines rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Blicks auf die Praxis von Gerichtsentscheidungen unter Beteiligung von Geschworenen. Nach wie vor sei umstritten, ob derartige Jury-Verfahren mit entscheidungsbefugten juristischen Laien "mit höherer Wahrscheinlichkeit" unparteiliche, faire und gerechte Urteile produzierten als Verfahren, in denen Berufsrichter entschieden.

Manager-Regress: Die FAZ (Carsten Germis u.a.) legt im Unternehmens-Teil ausführlich dar, dass Unternehmen, deren Top-Manager Milliardenstrafen von Aufsichtsbehörden zu verantworten haben, nur äußerst selten in persönlichen Regress genommen werden. Um wenigstens einen Teil der für die Sanktionen aufgewendeten Mittel zurückerlangen zu können, gingen die Unternehmen aber dazu über, in solchen Fällen Bonus-Zahlungen zurückzuhalten.

Das Letzte zum Schluss

Großstadt-Camping: Wer Cannabis anbaut, muss gewisse logistische Herausforderungen meistern. Zumindest für eine Weile gelang dies zwei Berlinern, die sich jetzt aber vor dem Landgericht Berlin verantworten müssen. bild.de berichtet, dass die Männer für ihren Heim-Garten in einer Wohnung in Ku'damm-Nähe ein sechs mal drei Meter großes Zelt aufbauten, in dem sie ihre Plantage betrieben.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2016: Bundesgefängnis für Terroristen? / Musterklage für Verbraucher / Haft für Chefarzt . In: Legal Tribune Online, 18.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20769/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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