Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2012: Wahl der Verfassungsrichter – Sex mit Tieren - Gestohlene Leichen

18.10.2012

Norbert Lammert lässt nicht locker: Das Wahlverfahren für Verfassungsrichter müsse verbessert werden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Umgangsrecht für biologische Väter, Sex mit Tieren, BVerwG zur Elbvertiefung und warum zwölf Leichen im Fond auf ein Eigentumsdelikt hindeuten.

Wahl der Verfassungsrichter: In einem Gastbeitrag für die FAZ (Kurzfassung auf faz.net) schlägt Norbert Lammert  (CDU), der Präsident des Bundestags, ein neues Wahlverfahren für die acht Verfassungsrichter vor, die der Bundestag bestimmt. Das bisherige kleine Wahlgremium solle nur noch Personalvorschläge machen. Die eigentliche Wahl der Verfassungsrichter solle dann im Plenum des Bundestags stattfinden. Karlsruhe habe das bisherige umstrittene Wahlverfahren zwar jüngst als verfassungskonform akzeptiert, eine Änderung aber ausdrücklich zugelassen.

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Einigung bei Wahlrecht: Überhangmandate sollen künftig vollständig ausgeglichen werden und das Wahlergebnis nicht mehr verzerren. Darauf sollen sich die Fraktionen des Bundestags geeinigt haben, berichten mehrere Medien, u.a. spiegel.de. Nur die Linke sei dagegen, weil das Ausgleichsmodell den Bundestag aufblähe

Umgangsrecht für biologische Väter: Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rechte rein biologischer Väter neben den rechtlichen Vätern (Ehemännern) stärkt, berichtet die taz (Simone Schmollack). In einem separaten Kommentar begrüßt Schmollack (taz)  den Gesetzentwurf. Kinder spürten es ohnehin, wenn in der Familie etwas nicht stimmt.

Abgeordnetenbestechung: Die FTD (Kai Beller) beschreibt die unterschiedlichen Gesetzentwürfe zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung und schildert eine Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

Sodomie: Eine Anhörung des Agrarausschusses zur Reform des Tierschutzgesetzes nimmt die taz (Christian Rath) zum Anlass, die Diskussion um eine Strafbarkeit von Sex mit Tieren darzustellen.

Plagiate und Verjährung: Im Interview mit der FR (Torsten Harmsen) plädiert der Rechtsprofessor Wolfgang Löwer dafür, wissenschaftliche Titel zehn bis zwölf Jahre nach einem Fehlverhalten nicht mehr zu entziehen. Die Autorenschaft eines Textes müsse im Zweifel aber dennoch geklärt werden.

EU-Datenschutz: zeit.de (Anna Sauerbrey) schildert den Stand der Diskussion um die geplante Harmonisierung des Datenschutzes in der EU.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2012: Wahl der Verfassungsrichter – Sex mit Tieren - Gestohlene Leichen . In: Legal Tribune Online, 18.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7338/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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