Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2019: Wett­be­werbs­ver­fahren gegen Amazon / Impfpf­licht besch­lossen / Miss­brauchs­fall Lügde

18.07.2019

Amazon ist ins Visier der Wettbewerbsbehörden Deutschlands und der EU geraten. Außerdem in der Presseschau: Bundeskabinett billigt unter anderem eine Masern-Impfpflicht und im Missbrauchsskandal Lügde ist ein erstes Urteil ergangen.  

Thema des Tages

BKartA – Amazon Market Place: Amazon verbessert auf Druck des Bundeskartellamts seine AGB für Händler, die über die Plattform ihre Produkte verkaufen. Im Gegenzug stellt das BKartA ein im November 2018 eingeleitetes Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen ein. So soll Amazon etwa bei mangelhaften Produkten, wie die Händler auch, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften. Außerdem wird das Kündigungsrecht zugunsten der Händler modifiziert. Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten künftig für alle Online-Marktplätze weltweit. Die EU-Kommission hat indessen formell eine Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen durch Amazon eröffnet. Geprüft werden soll, ob und wie die Nutzung der Daten, die Amazon als Einzelhändler über die Marktplatzhändler sammelt, den Wettbewerb beeinträchtigt. Dem Unternehmen droht eine Geldbuße von mehr als 20 Milliarden Euro. Über beide Verfahren berichten netzpolitik.org (Alexander Fanta), lto.de und die Welt (Benedikt Fuest/Michael Gassmann)

Jonas Jansen (FAZ) zieht eine gemischte Bilanz über das Vorgehen des BKartA. Zwar handele es sich dabei auch um Eigenwerbung des Amtes, das sich als starker Wächter gegenüber den Digitalkonzernen präsentieren wolle. Davon gehe jedoch auch das positive Signal aus, dass man ein wachsames Auge auf die Konzerne habe. Entschiedener begrüßt die Aktion Florian Kolf (Hbl). Sie könne aber nur ein erster Schritt sein, da Amazon und seine Händler auch in Zukunft nicht auf Augenhöhe seien. Amazon betreibe massiven Machtmissbrauch.

Rechtspolitik

Seenotrettung: Auf verfassungsblog.de stellen die Gründer der Organisation "Equal Rights Beyond Borders", Clara Anne Bünger und Robert Nestler, detailliert ein bislang geheimes Working-Paper des Rates der EU zur Flüchtlingsverteilung vor. Bei dem dort vorgeschlagenen Mechanismus handele es sich um eine "coalition of the willing", nur sei nicht klar, wer der Koalition angehöre. Die Autoren konstatieren, eine ernsthafte, vernünftige und rechtssichere Lösung sei nicht in Sicht. Derweil möchte sich Innenminister Seehofer für eine ebensolche Lösung in der Seenotrettung sowie für besseren Grenzschutz einsetzen, wie FAZ (Helene Bubrowski) und SZ (Constanze von Bullion) berichten.

Ostquote: Im FAZ-Einspruch wirft die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa Striegler die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer Quote für Ostdeutsche auf. Ausgangspunkt ihrer Analyse ist Art. 36 Grundgesetz, der für oberste und obere Bundesbehörden eine Verwendung von Beamten aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis verlangt. Auf dieser Grundlage sei jedoch keine Ostquote einführbar, da die Vorschrift durch andere Verfassungsbestimmungen eingeschränkt werde und kein subjektives Recht für einzelne Bewerber beinhalte. 

Impfpflicht: Das Bundeskabinett hat laut spiegel.de verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Schulen, öffentlichen Betreuungseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften sowie für dort Beschäftigte beschlossen. Wer die Impfung verweigert, dem droht eine Geldbuße. Über den Entwurf muss nun der Bundestag entscheiden.

Apothekenschutz: Nach einem ebenfalls vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf dürfen Online-Apotheken bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten, sondern müssen sich an feste Preise halten. So soll festgeschrieben werden, dass alle an Inländer abgegebenen verschreibungspflichtigen Präparate gleichviel kosten, egal aus welcher Apotheke sie stammen. Kritiker des Entwurfs meinen, die Regelung sei mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht in Einklang zu bringen, in dem dieser die deutsche Preisbindung bei Medikamenten für Online-Apotheken, die ihren Sitz im Ausland haben, gekippt hatte. Es berichten die FAZ (Andreas Mihm) und lto.de.

Scheinselbstständigkeit: Die FAZ (Dietrich Creutzburg) stellt ausführlich ein Beschlusspapier der FDP vor, nach dem sogenannte Freelancer vor einer Einstufung als "Scheinselbstständige" geschützt werden sollen. Häufig würden diese unerwartet als sozialabgabenpflichten Arbeitnehmer eingestuft. Ziel der FDP ist es, Selbstständigen mehr Sicherheit und Anerkennung zu geben. Bislang gebe es faktisch kein vorhersehbares Regelwerk hinsichtlich der Einstufung als Arbeitnehmer.

Justiz

BGH zu Heimtückemord: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann bei der Prüfung des Mordmerkmals der Heimtücke die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Über die ungewöhnliche Fallkonstellation und die nähere Begründung berichtet lto.de.

BGH zu Suizid-/Sterbehilfe: Der FAZ-Einspruch (Oliver Tolmein) stellt drei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs vor, in denen sich dieser mit den Themen Suizid- und Sterbehilfe befasst hat. Der BGH habe die Grundsätze seiner früheren Rechtsprechung aufgegeben, die das Selbstbestimmungsrecht der Patienten anerkannte, ihm aber enge Grenzen zog. Die nun erfolgte Stärkung des Selbstbestimmungsrechts sei richtig und überfällig.

OLG Köln zu AfD-Kritik: In einem Gastbeitrag für lto.de kritisiert der Rechtsanwalt Fiete Kalscheuer ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, nach dem eine SPD-Sprecherin im Thüringer Landtag sich auf der Website der eigenen Fraktion kritisch über die AfD äußern darf. Anders als vom OLG behauptet sei der Zivilrechtsweg nicht eröffnet gewesen. Zudem könnten sich Fraktionen nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht nicht auf Grundrechte berufen.

OLG München – IS-Anhängerin: Die Mutter des fünfjährigen jesidischen Mädchens, das im Irak von einem IS-Anhänger verdursten gelassen wurde, sagte vor dem Oberlandesgericht München erneut aus und schilderte den Tod ihrer Tochter, berichtet die taz. Erneut wurde über die Qualität der Dolmetscherin diskutiert. Angeklagt ist die Islamistin Jennifer W., die gegen die Tat ihres Ehemannes nicht eingeschritten sei. 

LG Detmold zu sexuellem Missbrauch: Im Prozess um den Missbrauchsskandal von Lügde ist ein erstes Urteil gesprochen worden. Ein Mann ist dort unter anderem wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Kindesmissbrauch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, berichtet zeit.de.

LG Düsseldorf zu DocMorris: Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klage des Online-Händlers DocMorris abgewiesen, mit der dieser 14 Millionen Euro Schadensersatz von der Apothekerkammer Nordrhein erstreiten wollte. Apotheker waren mit einstweiligen Verfügungen gegen die Praxis von DocMorris vorgegangen, Kunden mit Gutscheinen zu locken. Dies sei nicht unrechtmäßig gewesen, entschied nun das Landgericht, da DocMorris mit seiner Praxis gegen das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe. Über die Entscheidung schreibt lto.de.

LG Wiesbaden – Susanna F.: Laut Meldung der FAZ haben die Anwälte von Ali B. Revision eingelegt. Dieser war letzte Woche vom Landgericht Wiesbaden wegen Mordes an der 14-jährigen Susanna zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

LG Berlin zu Baseballschläger-Attacke: Der Sohn eines mutmaßlichen Clanchefs ist vom Landgericht Berlin vom Tatvorwurf des Mordes freigesprochen worden. Es habe sich kein Nachweis dafür führen lassen, dass der 21-Jährige an der Tötung eines 43-jährigen Mannes mittels eines Baseballschlägers beteiligt gewesen sei, so das Gericht laut bild.de (Anne Losensky).

VG Kassel zu rechtsextremer Demo: Das Verwaltungsgericht Kassel hat einem Eilantrag stattgegeben, eine Demonstration der rechtsextremen Partei "Die Rechte" in der Stadt zuzulassen. Die Voraussetzungen für ein "Totalverbot" lägen nicht vor. Die Stadt Kassel hat nun Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, berichtet die FAZ (Julian Staib).

ArbG Berlin zu rechtsextremem Hausmeister: Das Arbeitsgericht Berlin hat laut spiegel.de die Entlassung eines Bundeswehrhausmeisters wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene gebilligt. Das Verteidigungsministerium hatte dem Mann fehlende Verfassungstreue und Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft vorgeworfen.

StA Frankfurt – Öko-Test: Laut SZ (Christoph Giesen/Klaus Ott) verdächtigt die Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzige und ehemalige Verantwortliche des Umweltmagazins "Öko-Test", bei einer gescheiterten Expansion nach China Firmengelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben. In diesem Zuge wurden in dieser Woche zahlreiche Räumlichkeiten durchsucht.

Recht in der Welt

Italien – Sea-Watch-Kapitänin: Nach Meldung von spiegel.de hat die Staatsanwaltschaft im sizilianischen Agrigent Berufung gegen die Freilassung von Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete vor Italiens oberstem Gericht eingelegt.

Türkei – Journalistenprozess: In der Türkei sind der türkische Vertreter von Reporter ohne Grenzen, ein Journalist und eine Menschenrechtsaktivistin vom Vorwurf der Terrorpropaganda freigesprochen worden. Sie hatten sich an einer Solidaritätskampagne für die mittlerweile verbotene kurdische Tageszeitung "Özgür Gündem" beteiligt. Es berichtet die taz (Jürgen Gottschlich).

Sonstiges

"Femizid": Die taz (Sonja Gerth/Birte Rohles) setzt sich ein für einen engagierteren Umgang mit frauenverachtender Gewalt in Deutschland. So sollte die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund des Geschlechts ("Femizid") über die Partnerschaftsgewalt hinaus anerkannt und besonders behandelt werden. Erforderlich seien unter anderem Datenerhebung, Forschung und verbindliche Protokolle für Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Fortbildungen für Richter.

Digitalisierung: Im FAZ-Einspruch thematisiert der Rechtsanwalt Wolfgang Kühnel die sich abzeichnende Veränderung der Tätigkeit von Projektjuristen angesichts der Digitalisierung des Wirtschaftslebens. So gehe etwa der Trend weg vom Festpreisvertrag hin zum "Contracting", bei dem sich der Betreiber mit dem Hersteller auf einen Preis einige, der sich nach erzielten, vertraglich definierten Ergebnissen bemisst. Dies habe weitreichende Konsequenzen für die Vertragsgestaltung.

Rechtsstaatlichkeit in der EU: Die EU-Kommission hat laut lto.de angekündigt, künftig einen jährlichen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten vorzulegen. Dadurch werde die Früherkennung sich abzeichnender Rechtsstaatlichkeitsprobleme erleichtert.

Durchsetzung von VG-Urteilen: In einem Gastbeitrag für die FAZ stellt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, die Frage nach der Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Die Nichtbefolgung stelle den Ausnahmefall dar. Gleichzeitig seien die justitiellen Möglichkeiten einer Vollstreckung auf eher symbolische Maßnahmen beschränkt. Sehr viel wirksamer sei die öffentliche Kontrolle. Entscheidend sei aber letztlich eine "Kultur des Rechtsstaats".  

Gerichtsöffentlichkeit: In der ZEIT erläutert Amtsrichter Thomas Melzer anhand des Beispiels eines langjährigen Zuschauers seiner Verhandlungen die Bedeutung von Gerichtsöffentlichkeit und deren prekäre Realität. 

Rechtsextremismus bei der Polizei: Im Interview mit der taz (Christian Rath) erklärt die Präsidentin des Stuttgarter Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, dass für Rechtsextremisten in der Polizei kein Platz sei. Es sei allerdings vor allem Aufgabe der Polizei, Rechtsextremisten in ihren Reihen zu finden. Der Verfassungsschutz könne nicht alle Polizisten durchleuchten. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Juli 2019: Wettbewerbsverfahren gegen Amazon / Impfpflicht beschlossen / Missbrauchsfall Lügde . In: Legal Tribune Online, 18.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36557/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen