Die Sozialgerichtsbarkeit soll nicht auf Kosten der Verwaltungsgerichte gestärkt werden. Überwindet ein CDU-Vorschlag die AfD-Blockade des Thüringer Richterwahlausschusses? Ist Gerhard Delling ein Mittäter der Kindesentziehung?
Thema des Tages
Sozialgerichtsbarkeit: In einer gemeinsamen Erklärung haben sich der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sowie "die Präsidentenkollegen" der obersten Verwaltungsgerichte der Länder "mit Nachdruck" gegen das Vorhaben des schwarz-roten-Koalitionsvertrags ausgesprochen, zahlreich Rechtsgebiete auf die Sozialgerichtsbarkeit zu übertragen, für die bisher die Verwaltungsgerichte zuständig waren. Konkret geht es um Streitigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, über Wohngeld, BaföG-Leistungen und Unterhaltsvorschüsse. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, hält es dagegen für sachgerecht, diese Themen den Sozialgerichten zu überantworten. Dies setze den vor 20 Jahren beschrittenen Weg, dort Auseinandersetzungen über Sozialleistungen zu verhandeln, konsequent fort. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet im Recht- und Steuern-Teil.
Rechtspolitik
Richterwahl in Thüringen: Die in Thüringen mit SPD und BSW regierende CDU unternimmt einen neuen Vorstoß, um die anhaltende Blockade bei der Besetzung der Richter- und Staatsanwältewahlausschüsse im Thüringer Landtag aufzulösen. Sie hat einen Gesamtvorschlag zur Besetzung der beiden Ausschüsse vorgelegt, über den der Landtag en bloc mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit abstimmen soll. Der Vorschlag, der ohne Abstimmung mit der AfD erfolgte, hat wohl keine Aussicht auf Erfolg, weil er nicht auf die Interessen der AfD eingeht. Diese will mit ihrer Sperrminorität ertrotzen, dass sie auch im Landtagspräsidium und in den Geheimdienstkontrollgremien berücksichtigt wird. Der Vorschlag soll nun in einem Gespräch zwischen den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke (AfD) und Frank Augsten (BSW) diskutiert werden. LTO (Markus Sehl/Aileen Kelzenberg) berichtet.
Tötung von Frauen: Der ARD-Radioreport Recht (Egzona Hyseni) behandelt das Phänomen sogenannter Femizide, insbesondere die Tötung von Frauen durch ihren Partner bzw. Ex-Partner, und befragt hierzu die Sozialwissenschaftlerin Julia Habermann, die zum Thema promoviert hat. Sie stellte fest, dass Gerichte oft die vorliegenden niedrigen Beweggründe der Täter nicht erkennen. Statt eines eigenen Mordmerkmals für Femizide fordert Habermann deshalb eine erhöhte Sensibilisierung von Gerichten und Ermittlungsbehörden für geschlechterbezogene Gewalt.
Justiz
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Das Landgericht Hamburg hat die Anklage gegen Christina Block und weitere Angeklagte, unter ihnen ihr Lebensgefährte Gerhard Delling, wegen Entziehung Minderjähriger bzw. Beihilfe hierzu zugelassen. Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts komme für Delling auch eine mittäterschaftliche Beteiligung in Frage. Er soll bei der Entführung der Kinder der Unternehmerin entscheidende Hilfsleistungen erbracht haben. Die Verhandlung soll am 11. Juli beginnen. Das Gericht hat bis zum Dezember 37 Verhandlungstage terminiert. LTO, beck-aktuell, spiegel.de und bild.de (Matteo Tomada/Jan-Hendrik Dobers) berichten.
BGH – Werbung mit reduziertem Preis: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit von Werbung mit einem reduzierten Angebotspreis. Dabei geht es um eine Auslegung der nach EU-Vorgaben neugefassten Preisangabenverordnung, die vorschreibt, dass bei reduzierten Preisen als Referenzpreis der niedrigste Preis der letzten 30-Tage anzugeben ist. In das Verfahren führt ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Thomas Schultheis auf beck-aktuell ein.
BGH zu beA-Nutzung: Anwält:innen aus dem EU-Ausland, die als dienstleistende europäische Rechtsanwälte vorübergehend in Deutschland tätig sind, unterfallen der in § 130d Satz 1 Zivilprozessordnung normierten beA-Nutzungspflicht. Diese bis dato umstrittene Rechtsfrage entschied der Bundesgerichtshof Mitte Mai per Beschluss. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Pressearbeit der Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur durfte einen Energieversorger, gegen den sie mit einer Verfügung vorgegangen war, in einer Pressemitteilung namentlich nennen. Auch am Bundesgerichtshof blieb der gegen die Bundesnetzagentur gerichtete Unterlassungsantrag des Energieversorgers erfolglos. Die beanstandete öffentliche Mitteilung über ein von der Behörde geführtes Prüfverfahren sei grundsätzlich zulässig und stehe hinsichtlich ihrer Ausgestaltung im amtlichen Ermessen. Über den Beschluss berichtet beck-aktuell.
BVerwG zu Ehebruch in der Bundeswehr: Patrick Heinemann (LTO) kommentiert das in der vergangenen Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem die Affäre eines Bundeswehrsoldaten mit der Frau eines Kameraden disziplinarrechtlich geahndet werden kann. Er fragt, ob das in der Armee "Einbruch in die Kameradenehe" genannte Vergehen angesichts gewandelter Moralvorstellungen nicht überholt sei. Soweit die Sanktion mit der Beeinträchtigung des Dienstbetriebs gerechtfertigt wird, ließen sich hierfür auch zahlreiche andere Verhaltensweisen anführen. Zudem weise die bisherige Sanktionspraxis "eine ganz erhebliche geschlechterspezifische Schlagseite" auf, die ihren Ursprung im "patriarchalen Besitzdenken" nicht verleugnen könne.
OLG Oldenburg zu Versicherungsmissbrauch: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat mit nun veröffentlichtem Urteil im März einen Landwirt zur Zahlung von rund 600.000 Euro an seine Versicherung verurteilt. Der Schadensersatzanspruch sei begründet, da ein Versicherungsmissbrauch vorliege. Diesen habe der Beklagte entweder als mittelbarer Täter oder Mittäter begangen, indem er den Brand seines Stalls herbeigeführt habe, so LTO. Vom strafrechtlichen Vorwurf war der Beklagte zuvor freigesprochen worden.
LG Hildesheim zu Charles Smethurst: Vom Landgericht Hildesheim wurde der "Immobilien-Guru" Charles Smethurst wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall zu knapp sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Strafmildernd wirkte ein frühzeitiges Geständnis des Angeklagten. Der Verbleib von 800 Millionen Euro aus dem von ihm betriebenen Schneeballsystem ist dagegen weiter ungeklärt, so das Hbl (Volker Votsmeier).
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Fünf Jahre nach Zusammenbruch des Wirecard-Konzerns widmet die FAZ der Aufarbeitung eine Themenseite. Die FAZ (Henning Peitsmeier) bilanziert den zweieinhalbjährigen Strafprozess am Landgericht München I; es deute viel auf eine Verurteilung des Hauptangeklagten Markus Braun hin. In einem weiteren Beitrag schreibt die FAZ (Marcus Jung) über das Wirken des Insolvenzverwalters Michael Jaffe. Nach durchaus ertragreichen Veräußerungen von Teilbereichen des Unternehmens bemühe der sich aktuell, die Insolvenzmasse durch Gerichtsverfahren zu erhöhen. Die FAZ (Markus Fehr) beschreibt schließlich, wie Wirtschaftsprüfer nach dem Skandal vorsichtiger und gegenüber den Kunden souveräner wurden.
LG Mannheim – Einschleusen von Arbeitern: Wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Arbeitern aus Usbekistan, Kasachstan und Tschetschenien müssen sich mehrere Angeklagte am Landgericht Mannheim verantworten. In einer ersten Erklärung zeigte sich der Hauptangeklagte Dennis S. teilgeständig und gab an, dass er in seiner Solarfirma auf die Arbeitskräfte angewiesen gewesen sei. Dass die Ausländer aus Zentralasien gefälschte Identitätspapiere besaßen, habe er erst später erfahren und dann verdrängt. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet.
AG Berlin-Tiergarten – Angriff auf SPD-Wahlkämpfer: Wegen eines Angriffs auf zwei SPD-Wahlkämpfer im vergangenen Dezember sind am Berliner Amtsgericht Tiergarten vier junge Neonazis angeklagt. Die aus Sachsen-Anhalt stammenden Angeklagten gerieten auch mit eintreffenden Polizeikräften aneinander. Vor Gericht ließen zwei von ihnen Erklärungen verlesen, nach denen sie der Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzungen abgeschworen hätten. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
AG Hanau zu Miet-Rückgabeprotokoll: Wer beim Auszug aus einer Mietwohnung protokollarisch bestätigt, dass die Wohnung mangelfrei ist, kann sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf Mängel – als Voraussetzung einer Mietminderung – berufen. Dies stellte das Amtsgericht Hanau in einen bereits im April verkündeten Urteil klar. Die beklagte frühere Mieterin müsse sich an ihrer Erklärung festhalten lassen, die prozessual erklärten Gründe hierfür seien unbeachtlich. beck-aktuell berichtet.
VG Frankfurt/O. - SO2-Ausnahmegenehmigung: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen Eilantrag gegen eine vom Brandenburgischen Landesamt für Umwelt zugunsten der PCK-Raffinerie in Schwedt erteilte Ausnahmegenehmigung gestellt. Durch die für sofort vollziehbar erklärte Genehmigung wird der Raffinerie erlaubt, in Einzelfällen grenzwertüberschreitende Mengen an Schwefeldioxid auszustoßen. Dies sei zur Sicherung des Raffinerie-Standorts erforderlich, nachdem sich aufgrund des Importstopps für russsisches Öl der Rohöl-Mix veränderte. Die DUH meint dagegen, dass die Raffinerie in eine Entschwefelungsanlage hätte investieren müssen. LTO berichtet.
Prozesse des BMJV: Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu Prozessen, die das Justizministerium führt, nur teilweise beantwortet. Die detailreiche Anfrage überschreite die Grenzen "administrativer Überkontrolle", zitiert beck-aktuell aus der Antwort.
Recht in der Welt
Israel/Iran: Eine Analyse der völkerrechtlichen Implikationen des israelischen Militäreinsatzes gegen den Iran unternimmt nun auch tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Christoph Kehlbach). Für die Zulässigkeit der Bombardierung von Zielen im Iran dürfte die Frage entscheidend sein, wie weit fortgeschritten das Atomprogramm der Islamischen Republik tatsächlich gewesen ist. Unabhängig hiervon dürfte die gezielte Tötung von Wissenschaftlern völkerrechtswidrig sein.
Im Leitartikel argumentiert Hubert Wetzel (SZ), dass bei der Frage, ob ein Krieg geführt werden darf, nicht nur auf das völkerrechtliche Gewaltverbot geschaut werden sollte, sondern auch darauf, wer aus welchem Grund gegen wen Krieg führt. Politische Wertungen, nach denen sich das israelische Vorgehen gegen Iran etwa vom russischen Überfall auf die Ukraine fundamental unterscheide, seien notwendig. Nur das humanitäre Kriegsvölkerrecht, das die Art zulässiger Kriegsführung regelt, sei streng einzuhalten. Mark Schieritz (zeit.de) warnt dagegen vor der Annahme, der politisch legitime Zweck der Angriffe heilige die Mittel. Nicht ohne Grund seien Recht und Moral zu unterscheiden, weil hierdurch der "Rechtfertigung einer Handlung Grenzen gesetzt" würden. Diese Grenzziehung sei ungeachtet aller bisherigen Rechtsbrüche erforderlich, da ohne jegliche Regeln "die Macht des Rechts abgelöst" wird "durch das Recht der Macht." Entfalle das Gewaltverbot innerhalb internationaler Beziehungen, könnte sich die Annahme durchsetzen, dass allein eine Atombombe die "territoriale und politische Integrität eines Landes" sichere.
Polen – Präsidentschaftswahl: Laut FAZ (Stefan Locke) sind beim Obersten Gericht Polens bislang mehr als 3.000 Einsprüche gegen das von der Wahlkommission mitgeteilte Ergebnis der jüngsten Präsidentschafts-Stichwahl eingegangen. Auch der Stab des unterlegenen Kandidaten Rafal Trzaskowski hat einen Einspruch eingelegt und dies mit "statistisch nicht vertretbaren Differenzen" etwa bei ungültigen Stimmen begründet. Das Gericht muss bis zum 2. Juli entscheiden.
USA – Verfassungskrise: In einem Interview mit netzpolitik.org (Markus Reuter/Tomas Rudl) gibt der US-amerikanische Rechtsprofessor Anthony Kreis seine Einschätzung zur Lage seines Landes ab und erklärt, warum sich die USA in einer Verfassungskrise befinden.
USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: An einem Bundesgericht der US-Hauptstadt klagt die American Bar Association (ABA) gegen die Regierung. Grund sind deren gegen bestimmte Großkanzleien gerichtete Dekrete, so FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell. Als verfassungswidrig soll die Durchsetzung der "executive orders" der Regierung untersagt werden. Die ABA ist die größte freiwillige Anwaltsvereinigung des Landes.
Juristische Ausbildung
E-Examens-Panne: Bei einer Klausur der diesjährigen Januarkampagne für das Zweite Staatsexamen in Hessen sind massive technische Probleme aufgetreten. Diese führten dazu, dass Laptops der Prüflinge immer wieder ausfielen. Vor Ort wurde hierauf mit individuell angepassten Schreibzeitverlängerungen reagiert, so LTO-Karriere (Pauline Dietrich).
OVG Nds zu Prüfungszulassung: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eröffnet einem bislang erfolglosen Examenskandidaten eine weitere Chance, doch noch das begehrte Zweite Staatsexamen zu schaffen. Der Kandidat war ursprünglich bereits zum zweiten Mal am schriftlichen Teil gescheitert, hatte hiergegen remonstriert und wollte mit einem Eilantrag erreichen, dass er wenigstens vorläufig zur mündlichen Prüfung zugelassen wird. Einer Beschwerde gegen die abschlägige Entscheidung des VG Göttingen gab das OVG nun statt. Die Prüfer:innen könnten ihren Eindruck aus der mündlichen Prüfung so dokumentieren, dass er ggf. später für die Ermittlung der Gesamtprüfungsnote genutzt werden kann. LTO und beck-aktuell berichten.
Sonstiges
Ersatzfreiheitsstrafe: Die Welt (Kevin Culina) schreibt über das Wirken der Initiative "Freiheitsfonds". Durch Spenden finanziert, begleicht die Initiative mit der Aktion "Freedom Day" die ausstehenden Geldstrafen von Menschen, die wegen Schwarzfahrens Ersatzfreiheitsstrafen absitzen. Forderungen nach einer Streichung der Leistungserschleichung aus dem Strafgesetzbuch zeige sich das nun von Stefanie Hubig (SPD) angeführte Justizministerium gegenüber zurückhaltend.
RAV-Kongress: Am vergangenen Wochenende fand in Leipzig ein Kongress des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins statt. Mitglieder tauschten sich in Workshops über "Politische Verteidigung" oder wachsende polizeiliche Ermittlungsbefugnisse aus. Die italienische Strafverteidigerin Francesca Cancellaro erhielt in Anerkennung ihres besonderen Engagements für Bürger- und Menschenrechte den Werner-Holtfort-Preis. Der Bericht von LTO (Hasso Suliak) erinnert auch an die Entstehungszeit des Verbands in den späten 1970er Jahren.
Abkürzung: Wer für weniger Autos in Innenstädten ist, kann sich nun auch auf ein Beispiel aus Rom berufen. Dort befuhr ein 80-Jähriger zu nachtschlafender Zeit mit seinem Mercedes die weltberühmte Spanische Treppe und wurde erst auf halbem Weg durch die dort Wache haltende Polizei gestoppt. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 18. Juni 2025: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57443 (abgerufen am: 22.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag