Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2015: Vorrats­daten­speicherung kommt – Verfassungs­widriges Tarif­einheits­gesetz – Regierung findet BVerfG zu teuer

18.05.2015

Die Vorratsdatenspeicherung kommt wieder und bringt direkt noch ein paar Steuer-CDs mit. Außerdem in der Presseschau: Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz, bessere BND-Kontrolle, Fehlurteile in der Strafjustiz, BVerfG zu teuer und die überraschende Erkenntnis, dass Tiere auch Knochen enthalten.

Thema des Tages

Vorratsdatenspeicherung: Wie netzpolitik.org (Andre Meister) am Freitag informierte, soll der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung bereits in zwei Wochen vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Diesen Dienstag soll die SPD-Fraktion einen fraktionsoffenen Abend zur Vorratsdatenspeicherung veranstalten, auf dem eine Diskussion von Abgeordneten, Justizminister Heiko Maas (SPD) und Experten stattfinden soll.

Die Montags-taz (Christian Rath) erläutert, der Entwurf sehe eine vierwöchige Speicherpflicht für Standortdaten von Handys vor, bei anderen Verkehrsdaten, etwa wer mit wem telefoniert, solle zehn Wochen gespeichert werden. E-Mails blieben "verschont" von der anlasslosen Speicherung, so auch Facebook-, Twitter- und WhatsApp-Nachrichten. Der polizeiliche Zugriff auf die Daten sei bei schweren Straftaten möglich. Die praktisch wichtigste Nutzung der Daten sei aber die Bestandsdatenauskunft, also die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen, die bei allen Straftaten möglich sei. Separat weist die Montags-taz (Christian Rath) die im Entwurf untergebrachte Strafbarkeit der sogenannten Datenhelerei hin und zitiert den geplanten § 202 d des Strafgesetzbuches. Mit der Vorschrift werde zum einen das bisher straffreie bloße Handeln mit Daten erfasst, sondern auch der staatliche Ankauf von Steuer-CDs legalisiert.

Svenja Bergt (Montags-taz) kommentiert: Überwachung im Schnelldurchlauf, eine sorgfältige Prüfung des Entwurfs durch die Abgeordneten sei so kaum möglich.

Rechtspolitik

Tarifeinheitsgesetz: Wie die Montags-SZ (Detlef Esslinger) weiß, habe das Bundesarbeitsministerium erstmals eingeräumt, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz die Streikrechte einschränke. Streike die nicht-mitgliederstärkste Gewerkschaft eines Betriebes, könnten Gerichte den Arbeitskampf als "unverhältnismäßig" untersagen, wenn er auf ein Ziel gerichtet sei, das gar nicht zu erreichen ist: Der Abschluss eines (neuen) Tarifvertrages. Nach dem Gesetz solle nämlich nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten. In der Streikrechts-Beschränkung könne aber, so die SZ, ein Verfassungsverstoß liegen.

Dazu kommentiert Detlef Esslinger (Montags-SZ): die Arbeitsrichter, die das Gesetz anwenden müssten, täten ihm jetzt schon leid. Besser sei dagegen ein Unions-Vorschlag, eine Pflicht für Gewerkschaften zu schaffen, sich vor einem Streik einer Schlichtung zu unterziehen.

Grundgesetzänderung für Ehe-Öffnung? Laut zeit.de und der Montags-SZ (Robert Rossmann) musste Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Wochenende, via Twitter, sein eigenes Ministerium korrigieren, das auf eine Anfrage erklärt habe, für eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare sei eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Dies hatte nicht nur zu scharfer Kritik am Minister geführt, sondern habe auch in Widerspruch zu einem älteren SPD-Gesetzentwurf gestanden, der eine Änderung gerade nicht für notwendig hielt.

BND-Kontrolle: Die WamS (R. Alexander u.a., welt.de-Version) befasst sich ausführlich mit den Vorwürfen, denen sich Bundeskanzlerin Merkel (CDU) in der BND-Affäre konfrontiert sieht und beschreibt den Wettlauf von Union und SPD um eine Reform des Nachrichtendienstes. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) fordere, die gesamte Tätigkeit des BND einer "demokratischen Kontrolle" zu unterwerfen. Dazu auch spiegel.de sowie die Montags-SZ (Robert Rossmann). Laut Informationen der SZ favorisieren Maas zur Erreichung der Ziele Änderungen im G-10-Gesetz, in welchem Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geregelt seien; auch solle die Ausstattung des Parlamentarischen Kontrollgremiums und der G-10-Kommission verbessert werden. Die Montags-Welt (M. Bewarder/J. Gaugele) berichtet ebenfalls und erläutert u.a. die G-10-Kommission und wen der BND überwachen darf (Manuel Bewarder) und konstatiert dabei das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Ausländern im Ausland.

Geplante Datenschutzgrundverordnung: Lobbygruppen versuchten derzeit verstärkt, der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung, welche den Umgang mit persönlichen Daten von Verbrauchern regeln soll, zahlreiche Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen hinzuzufügen, so Svenja Bergt (Montags-taz). Bergt hält dies für verfehlt: Warum sollten für den Bäcker, der Kundenkarten ausgibt oder den kleinen Online-Händler weniger Datenschutz-Standards gelten.

Überwachung in der Prostitution: Anna Biselli (netzpolitik.org) befasst sich mit geplanten Kontrollbefugnissen im geplanten Prostitutionsschutzgesetz, welche unter anderem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzten, und wundert sich über das ausbleibende Medienecho angesichts der weitreichenden Überwachungsbefugnissen.

Hinterbliebenen-Schmerzensgeld: Angehörige von Opfern des Germanwings-Flugzeugabsturzes verhandeln derzeit außergerichtlich mit dem Unternehmen über angemessene Entschädigungszahlungen, berichtet der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof/Heike Jahberg) und gibt einen Überblick über mögliche Anspruchsgrundlagen für den Fall eines streitigen Verfahrens. Professor Elmar M. Giemulla, der die Angehörigen bei den Verhandlungen vertritt, stellt auf lto.de einen bayerischen Gesetzentwurf zur Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes vor. Der Vorschlag sehe einen Anspruch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz vor, der von den Hinterbliebenen bewiesen werden müsse.

Künstliche Befruchtung für Unverheiratete: Wie Bild.de (A. Hellemann/M. Hollstein) weiß, plane Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die Förderrichtlinien für die künstliche Befruchtung auf unverheiratete Paare auszudehnen und die Änderung noch in dieser Woche zu veranlassen. Die Union übt Kritik, die Ehe sei, "auch im Sinne des Kindes", Voraussetzung für die staatliche Kostenübernahme.

Einpersonengesellschaft: Die EU-Kommission plant die Ein-Personen-Gesellschaft einzuführen, deren Gründung im Internet und ohne Beteiligung eines Notars möglich sein soll. Wie der Spiegel (Barbara Schmid, spiegel.de-Zusammenfassung) berichtet, haben fünf Minister aus Nordrhein-Westfalen Justizminister Heiko Maas (SPD) dazu aufgefordert, sich gegen das Vorhaben einzusetzen. Wegen Verzichts auf Identitätsprüfung des Gründers werde ein Einfallstor für Geldwäscher und Betrüger geschaffen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2015: Vorratsdatenspeicherung kommt – Verfassungswidriges Tarifeinheitsgesetz – Regierung findet BVerfG zu teuer . In: Legal Tribune Online, 18.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15551/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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