Die juristische Presseschau vom 18. März 2026: EuGH zu Kir­chen­au­s­tritt / LG Berlin II zu Cor­rectiv-Bericht / Anklage wegen Lumumba-Mord

18.03.2026

Caritas-Mitarbeiterin darf wegen ihres Kirchenaustritts nicht gekündigt werden. AfD-Politikerin hatte mit Klage gegen Bericht über Remigrations-Treffen Erfolg. 65 Jahre nach der Ermordung Patrice Lumumbas gibt es in Belgien eine Anklage. 

Thema des Tages

EuGH zu kirchlichem Arbeitsrecht/Kirchenaustritt: Eine mit dem Austritt aus der katholischen Kirche begründete Kündigung einer Caritas-Mitarbeiterin verstößt zumindest dann gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Caritas im gleichen Arbeitsfeld nicht-katholische Mitarbeitende beschäftigt und nicht kündigt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts. Die Kirchenmitgliedschaft sei dann offensichtlich keine "wesentliche" berufliche Anforderung. Ein Kirchenaustritt sei auch keine kirchenfeindliche Handlung, wenn er nur der zuständigen staatlichen Stelle mitgeteilt und nicht veröffentlicht wird. Außerdem drücke ein Kirchenaustritt ggf. nur eine Loyalitätsverletzung gegenüber der Kirche aus, nicht gegenüber dem konkreten Arbeitgeber Caritas. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Mitarbeiterin den Ethos der Caritas bei ihrer Arbeit in einer Schwangerenberatungsstelle nicht mehr beachten werde. Das Bundesarbeitsgericht muss die eindeutigen Vorgaben und Hinweise des EuGH noch umsetzen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Stephan Klenner), taz (Christian Rath), beck-aktuell (Jannina Schäffer), LTO (Tanja Podolski) und tagesschau.de (Klaus Hempel).

Johannes Schneider (zeit.de) spannt in seinem Kommentar einen Bogen vom Bedeutungsverlust der christlichen Kirchen – der Ausdruck findet in stetig sinkenden Mitgliederzahlen – zur daher fortschreitend abnehmenden Rechtfertigung der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Die Kirche sei aufgerufen, dieses Recht und dessen "kritische Punkte dem normalen Arbeitsrecht" anzugleichen, um auf diesem Wege Akzeptanz zu wahren für Institutionen, "die in Leitbild und Symbolik immer noch christlich geprägt sind, auch wenn dort immer weniger Christinnen arbeiten." Reinhard Müller (FAZ) hält es für bemerkenswert, dass Kirchen und kirchlich gebundene Organisationen das Recht haben, "von ihren Mitarbeitern zu verlangen", für kirchliche Werte einzutreten. Verhalte sich hingegen die Kirche "wie eine beliebige Firma", dann werde sie auch so behandelt.

Rechtspolitik

Spritpreis: Die Linksfraktion im Bundestag fordert in einem Antrag, der spiegel.de (Gerald Traufetter) vorliegt, die Bundesregierung auf, unverzüglich abstimmungsfähige Vorlagen für eine Übergewinnsteuer und einen Spritpreisdeckel vorzulegen. Hierdurch erzielte zusätzliche Einnahmen sollten dann soziale und nachhaltige Mobilitätsangebote wie das 9-Euro-Ticket finanzieren.

Dass die Bundesregierung derweil plant, kartellrechtliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Mineralölfirmen zu verschärfen, hält Michael Bauchmüller (SZ) für ein Ablenkungsmanöver. Nicht zuletzt die in Brüssel vorangetriebene "Verwässerung des Verbrennerverbots" belegten, dass die klimapolitisch notwendige Abkehr von fossilen Brennstoffen von der Regierung nicht wirklich priorisiert wird. Statt kurzfristiger Maßnahmen sollte darüber nachgedacht werden, "wie sich eigentlich der nächste und der übernächste Preisschock verhindern ließe."

Schrottimmobilien: Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) plant ein "Baugesetz-Upgrade". Der hierzu vorgelegte, nun auf dem Weg in die Ressortabstimmung befindliche Entwurf sieht vor, dass die Eigentümer:innen sogenannter Schrottimmobilien schneller zur Instandsetzung gezwungen werden können. Zeigten entsprechende behördliche Anordnungen keine Wirkung, könnten Immobilien auch enteignet werden, so die taz (Jasmin Kalarickal).

Wölfe: Am Ende der nächsten Woche soll der Bundesrat über bereits vom Bundestag verabschiedete Novellierungen von Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz abstimmen. Diese sehen vor allem vereinfachte Voraussetzungen für den Abschuss von Wölfen vor. Dass dies kein abseitiges Thema ist, beweist ein Fall aus dem nördlichen Schwarzwald. Die für den Wolf von der Landesregierung erlassene befristete Abschusserlaubnis hatte im Eilverfahren zuletzt den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beschäftigt. In die Thematik führt der ARD-RadioReportRecht (Christoph Kehlbach) ein.

Chatkontrolle: Die EU-rechtliche Ausnahmeerlaubnis zur freiwilligen Chatkontrolle durch Provider wird Anfang des nächsten Monats auslaufen. Wie FAZ (Thomas Gutschker), netzpolitik.org (Anna Biselli) und LTO berichten, konnten sich die Teilnehmenden des EU-Trilogs nicht auf eine Verlängerung einer Ausnahmeregelung verständigen. Zuvor war schon die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verpflichtung der Provider zum automatischen Scannen der Chat-Inhalte gescheitert. 

Raumfahrt: Mit dem im vergangenen Sommer von der EU-Kommission vorgestellten Entwurf eines Space Acts soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Raumfahrttechnologien gestärkt werden. Rechtsanwalt Felix Werner stellt im FAZ-Einspruch den auf drei Säulen – Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit – beruhenden Entwurf vor. Ob das Vorhaben wie geplant 2030 in Kraft treten wird, stehe aber angesichts "teils fundamentaler Kritik aus Industrie und Drittstaaten noch in den Sternen".

Justiz

LG Berlin II zu Berichterstattung über das Remigrations-Treffen: Das Landgericht Berlin II hat einer Klage der AfD-Politikerin Gerrit Huy stattgegeben und dem Recherchemedium Correctiv drei Aussagen aus seiner Berichterstattung vom Januar 2024 über das Potsdamer Remigrations-Treffen untersagt. Insbesondere darf Correctiv nicht mehr behaupten, bei dem Treffen sei über einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" diskutiert worden. Das LG Berlin II urteilte damit anders als das LG Hamburg im November 2025, das in der Aussage eine Meinungsäußerung und keine (falsche) Tatsachenbehauptung sah. Die Begründung des LG Berlin II liegt noch nicht vor. LTO (Felix W. Zimmermann) berichtet. 

BGH – Stornokosten bei Versicherungen: Der Bundesgerichtshof verhandelt am heutigen Mittwoch über Stornokosten bei der vorzeitigen Beendigung privater Lebens- und Rentenversicherungen. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen diese "vereinbart, beziffert und angemessen" sein. Ob die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters Debeka diesen Anforderungen gerecht werden, muss nun der BGH entscheiden. LTO (Hasso Suliak) berichtet ausführlich vorab.

BGH zu Heizungsanlage in WEG: Mit nun veröffentlichtem Urteil entschied der Bundesgerichtshof bereits vor einem Monat, dass die gemeinschaftliche Versorgungstechnik einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach wie vor nicht sondereigentumsfähig ist. Hieraus folge aber kein Gemeinschaftseigentum des betreffenden Raumes. Damit ist eine bislang umstrittene Frage unter Aufgabe früherer Rechtsprechung gelöst, schreibt beck-aktuell.

OLG Hamburg zu Nius vs. Campact: beck-aktuell (Maximilian Amos) liegen drei in der vergangenen Woche ergangene Beschlüsse des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor, in denen dem Onlinemedium Nius Äußerungen untersagt werden, die nahelegen, dass der Verein Campact "staatlich finanziert" sei. Anders als die Vorinstanz befand das OLG, dass die beanstandeten Äußerungen unwahre Tatsachenbehauptungen darstellten.

OLG Stuttgart – Sabotage für Russland: Am Oberlandesgericht Stuttgart wurde ein Verfahren gegen drei Ukrainer eröffnet. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in russischem Auftrag Sabotageakte am deutschen Güterverkehr geplant zu haben. Darüber hinaus hätten sich die Angeklagten verabredet, Pakete mit Brandsätzen in die Ukraine zu verschicken. zdf.de (Charlotte Greipl) berichtet.

OLG Koblenz – syrische Kriegsverbrechen in Jarmuk: Die Doktorandin Rosa-Lena Lauterbach thematisiert auf dem Verfassungsblog, dass bei dem Prozess gegen fünf syrische Angeklagte am Oberlandesgericht Koblenz, der seit November geführt wird, erstmals auch das Aushungern der Zivilbevölkerung nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Völkerstrafgesetzbuch angeklagt ist. Dem OLG komme nun die Aufgabe zu, praktikable Maßstäbe für die Abgrenzung des Straftatbestandes eines Kriegsverbrechens von der wohl straffreien militärisch begründeten Belagerung zu entwickeln. 

VG Berlin zu Photovoltaikanlage und Baum: Das Verwaltungsgericht Berlin verweigerte einem Grundstückseigentümer die begehrte Fällgenehmigung für eine Kiefer, die seine Photovoltaikanlage verschattet. Ausbau, Einsatz und Nutzung erneuerbarer Energien stellten zwar verfassungsrechtlich geschützte Belange dar. Dies gelte aber gleichermaßen für den Naturschutz. Der betreffende Baum sei "vital und verkehrssicher", so das Gericht. Dass sein Schattenwurf die Rentabilität der Anlage negativ beeinflusse, sei hinzunehmen und nicht in die Abwägung einzustellen. LTO und beck-aktuell berichten.

VG Köln zu AfD-Einstufung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter André Bartsch unternimmt auf Verfassungsblog eine vertiefte Analyse des Eil-Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Februar, dass der Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextreme Bestrebung einstufen darf. Der Autor erkennt darin "wichtige und produktive Impulse für die weitere Debatte", auch über ein Parteiverbot. Hierfür und für das Hauptsacheverfahren dürfte entscheidend sein, ob der Verfassungsschutz mit bislang zurückgehaltenen Erkenntnissen seine Begründung nachbessern kann.

AG München zu "From the river... ": Die taz (Daniel Bax) berichtet über den Freispruch eines Münchener Juristen durch das Amtsgericht München, der den Slogan "From the river to the sea…" in Verbindung mit einer Distanzierung von Terror benutzt hatte. Der Autor nimmt dies zum Anlass, über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion zu berichten, warum der Slogan als Kennzeichen der terroristischen Hamas gewertet wird. Die Bundesregierung zählt einige Beispiele der Verwendung des Slogans durch Spitzenpersonal der Hamas auf.

GBA – Letzte Verteidigungswelle: Im Auftrag der Bundesanwaltschaft wurden in mehreren Bundesländern Räumlichkeiten von zehn Personen durchsucht, die Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle" gewesen sein sollen. Seit Anfang des Monats läuft am Oberlandesgericht Hamburg bereits ein Prozess gegen sieben andere Beschuldigte. FAZ (Stephan Klenner) und beck-aktuell berichten.

ZSt NRW - StaLag-Wachmann Hemer: Die nordrhein-westfälische Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Massenverbrechen ermittelt gegen einen 102-jährigen ehemaligen Wachmann des Kriegsgefangenen-Lagers (StaLag) in Hemer. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die russischen Kriegsgefangenen sollten durch katastrophale Lebensbedingungen vernichtet werden. Der Mann ist derzeit der einzige Beschuldigte eines NS-Gewaltverbrechens in Deutschland. Die taz (Klaus Hillenbrand) berichtet. 

Recht in der Welt

Belgien – Tod von Patrice Lumumba: Unter anderem wegen illegaler Festsetzung und Überführung eines Kriegsgefangenen, nicht jedoch wegen Mordes, hat ein Brüsseler Gericht nun eine Anklage gegen Etienne Davignon zugelassen. Der hochbetagte frühere belgische Spitzenpolitiker müsse sich voraussichtlich ab dem nächsten Jahr wegen seiner Rolle bei der Ermordung des ersten kongolesischen Premierministers Patrice Lumumba verantworten. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker) und taz.de (Francois Misser).

Polen – Verfassungsgericht: Parlamentsabgeordnete der oppositionellen PiS-Partei greifen die gesetzliche Grundlage der von der Regierung betriebenen Neubesetzung von Richterstellen am polnischen Verfassungsgerichtshof mit einem Normenkontrollantrag an. Der Jurist Alexander Wehde analysiert den Antrag auf dem JuWissBlog. Die Entscheidung werde überwiegend von Richtern gefällt, die von PiS-Mehrheiten gewählt wurden.

Italien – Wochenendscharfschützen in Sarajevo: Die Mailänder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sogenannte Wochenendscharfschützen. Wie schon seit langem gerüchteweise vermutet, sollen sich während der Belagerung Sarajevos in den 1990er Jahren unter den Todesschützen auf den Bergen rund um die bosnische Hauptstadt auch wohlhabende Ausländer, vorwiegend Italiener, befunden haben. Die nicht geringen Gebühren richteten sich nach Anzahl und Eigenschaften der von ihnen erschossenen Menschen. Es berichtet spiegel.de (Walter Mayr).

Norwegen – Marius Borg Hoiby: In Oslo steht das Strafverfahren gegen Marius Borg Hoiby vor dem Abschluss. Während die Staatsanwaltschaft die angeklagten Vorwürfe für bewiesen hält, ließ sich der Angeklagte in seinem Abschlussstatement larmoyant über die Einschränkungen aus, die er im Zuge des Verfahrens erfahren habe. Die Welt (Per Hinrichs) berichtet.

Türkei – Ekrem İmamoğlu: In einer Seite-Drei-Reportage berichtet die SZ (Raphael Geiger) über den Alltag des seit mehr als einem Jahr inhaftierten Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu. Der u.a. wegen Korruption angeklagte Oppositionspolitiker versteht sich immer noch als Gegenspieler des Präsidenten, muss jedoch befürchten, durch in die Länge gezogene Strafprozesse aus dem Blick der Öffentlichkeit zu verschwinden.

USA – Impfplan: Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Massachusetts hat die von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy angestoßene Überarbeitung der Liste empfohlener Impfungen für Kinder vorerst gestoppt. Die Regierung habe den Grundsatz verletzt, Änderungen nach "Methoden wissenschaftlicher Natur, die durch Verfahrensvorschriften im Gesetz kodifiziert sind" vorzunehmen. Darüber hinaus blockierte das Gericht die von Kennedy unternommene Neubesetzung des Impf-Expertengremiums, das Empfehlungen der Regierung erarbeitet. beck-aktuell berichtet.

USA – Deepfakes: Drei weibliche Teenager verklagen die von Elon Musk geleitete Firma xAI wegen der Anfertigung sexualisierter Bilder durch den Chatbot Grok. Neben Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe fordern die Klägerinnen auch das Verbot bestimmter Geschäftspraktiken von xAI. Dies berichtet spiegel.de.

Sonstiges

Bundesdatenschutzbeauftragte: Die seit September 2024 als Bundesdatenschutzbeauftragte tätige Rechtsprofessorin Louisa Specht-Riemenschneider hat ihren Rückzug aus dem Amt angekündigt. Den Schritt begründete sie mit gesundheitlichen Gründen. Bis zur Regelung ihrer Nachfolge wolle sie die Amtsgeschäfte weiterführen, so beck-aktuell.

Diversität im öffentlichen Dienst: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat angeordnet, dass die Einstellungsregeln des Landespartizipationsgesetzes vorläufig nicht mehr angewandt werden, berichtet beck-aktuell (Maximilian Amos). Anlass ist, dass bei Bewerbungen für Stellen der Staatsanwaltschaft Jurist:innen mit guten Noten nicht eingeladen wurden, wenn sie die falsche Herkunft hatten. Ein von Badenberg in Auftrag gegebenes Gutachten hatte Bestimmungen des Gesetzes für verfassungsrechtlich problematisch gewertet. 

KI in der anwaltlichen Praxis: Die von den KI-Sprachmodellen gelieferten Ergebnisse sind in großem Maße von der Qualität der jeweiligen Arbeitsaufträge abhängig. Rechtsanwalt Nico Kuhlmann gibt auf LTO Tipps und Tricks für Fortgeschrittene.

Deutschland und der Iran-Krieg: Auch wenn Deutschland den völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf den Iran nicht unterstützen darf, so darf es doch die Selbstverteidigung der vom Iran völkerrechtswidrig angegriffenen Golf-Staaten und die Hilfe der USA für die Golf-Staaten unterstützen, analysiert spiegel.de (Dietmar Hipp). Deutschland dürfe auch den freien Schiffsverkehr in der Straße von Hormus gegen völkerrechtswidrige Angriffe des Iran verteidigen. 

Das Letzte zum Schluss

Gedächtnisstütze? Die Segnungen moderner Technologie haben ihren Weg selbstverständlich auch in die Gerichtssäle gefunden. Einem britischen Kläger brachte die Verwendung einer vernetzten Smart-Brille aber keinen Vorteil. Während seiner Anhörung fiel dem Gericht auf, dass der Mann nach Fragen zunächst pausierte und erst dann antwortete. Nach einer Untersuchung der Brille und eines Telefons des Klägers habe sich der Verdacht bestätigt, dass er unzulässig von dritter Seite gecoacht wurde. Wohl auch weil seiner Aussage daher keine Bedeutung beigemessen wurde, ging der Prozess verloren. beck-aktuell berichtet.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59541 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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