Die juristische Presseschau vom 18. März 2021: Fein­des­listen-Verbot ins StGB / Leim­ru­ten­jagd EU-rechts­widrig / Heute Miss­brauchs-Gut­achten in Köln

18.03.2021

Die Verbreitung von Feindeslisten soll ein neuer Straftatbestand werden. Französische Vogelfangmethode verstößt laut EuGH gegen EU-Tierschutz. Anwalt Björn Gercke stellt heute sein Gutachten zum Umgang mit Missbrauch im Bistum Köln vor.

Thema des Tages

Feindeslisten: Laut einem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett nun beschlossen hat, soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegnerinnen und Gegner ausdrücklich strafbar werden. Dafür soll das Strafgesetzbuch (StGB) um einen Paragrafen zur "gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten" erweitert werden. Die Art der Verbreitung muss danach geeignet sein, die Betroffenen oder nahstehende Personen in die Gefahr gegen sie gerichteter Straftaten zu bringen. Für das Vorliegen einer solchen Gefährdung ist es relevant, dass die Daten in einem extremistischen Kontext veröffentlicht werden, journalistische Berichterstattung ist ausdrücklich nicht erfasst. Vor allem in rechtsextremistischen Netzwerken und Foren tauchten in den vergangenen Jahren immer wieder Listen mit persönlichen Daten wie Adressen und Fotos vermeintlicher politischer Gegner auf. Nun muss der Bundestag dem Entwurf noch zustimmen. Es berichten LTO, die FAZ und die SZ.

Das Ziel der Bundesregierung sei zwar wichtig, die neue Strafnorm aber "zu breit, zu unklar" und verlange vom Richter zu viel, meint Gudula Geuther (deutschlandfunk.de). Zuvörderst müssten die Ermittler sich mehr um Betroffene kümmern, "auch mit Information, Beratung und Hilfe."

Rechtspolitik

Lobbyregister: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen sich danach in ein öffentliches Register eintragen, sollte ihre Interessenvertretungsarbeit auf Dauer angelegt sein, regelmäßig betrieben oder geschäftsmäßig für Dritte getätigt werden. War laut dem bisherigen Entwurf nur der Kontakt zu Abgeordneten und Ministerinnen erfasst, wurde dies im nun beschlossenen Entwurf nach Entgegenkommen der CDU auch auf Abteilungs- und Referatsleiter ausgeweitet, schreiben die taz (Stefan Reinecke) und zeit.de.

Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass mit dem Entwurf weiter im Dunkeln bleibe, "wie genau Einfluss genommen wird", und bestimmte Einflussnahmen wie bei Wahlen weiterhin nicht erfasst werden. Er begrüßt aber die Erweiterung auf die Ebenen unter den Ministern.

Gendern im Grundgesetz: In einem Gastbeitrag in der ZEIT fordert die Politikstudentin Klara Leithäuser die Einführung geschlechtergerechter Sprache im Grundgesetz. Es sei paradox, dass in der gleichen Verfassung, in der die Gleichberechtigung von Mann und Frau verankert ist, nur das generische Maskulinum verwendet wird. 

Gesetzgebung und Compliance: In einer Stellungnahme äußert sich das Deutsche Institut für Compliance (Dico) besorgt darüber, dass die vielen Initiativen des Gesetzgebers zu inhaltlichen Unstimmigkeiten der Compliance-Anforderungen führen könnten. Zwar seien Vorhaben wie die Einführung verschärfter Sanktionen im Kartellrecht, das geplante Verbandssanktionengesetz oder das Lieferkettengesetz sinnvoll, in der Summe aber von der Wirtschaft kaum zu bewältigen. Das Institut fordert deshalb den Gesetzgeber auf, "endlich einheitliche Compliance-Anreize" zu setzen, statt "Sanktionen auszuweiten und zu erhöhen", berichtet die FAZ (Marcus Jung).

Corona - Beschränkungen: Christian Rath (BadZ) rezensiert das Buch des Journalisten Heribert Prantl "Not und Gebot - Grundrechte in Quarantäne" und hält zentrale Annahmen des Autors für falsch. So seien die Grundrechte in Deutschland nicht ausgesetzt.

Bevölkerungsschutz: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) soll reformiert werden, da es während der Corona-Pandemie kaum tätig werden konnte. Aufgrund der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern wird das nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete BBK derzeit nur im Angriffs- oder Verteidigungsfall Deutschlands oder auf Bitte der Länder aktiv. Wie FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski/Mona Jaeger) erörtert, sieht das vom BBK-Präsidenten und von Innenminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellte Reformkonzept in einem ersten Schritt nun die Schaffung eines "Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz" nach dem Vorbild des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums" zur besseren Koordination der unterschiedlichen Behörden vor und die Stärkung des BBK als "Dienstleister" des Bundes zur Wahrnehmung von Aufgaben im Bevölkerungsschutz.

Justiz

EuGH zu Tierschutz und Jagd: Die in Frankreich bisher aus Traditionsgründen erlaubte Leimrutenjagd auf Amseln und Drosseln ist europarechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof gab damit Tierschutzorganisationen Recht, die vor dem obersten französischen Gerichtshof klagen, so LTO und die FAZ (Constantin van Lijnden). Bei dieser Jagdmethode werden Äste mit einer klebrigen Substanz eingerieben, die Vögeln bei Berührung die Federn verklebt. Da bei dieser Methode auch andere als die bejagten Tiere Schaden nehmen, könne keine kulturell begründete Ausnahme vom EU-rechtlichen Verbot dieser Jagdmethode gemacht werden, begründet der EuGH seine Entscheidung.

EuGH zur Zeitberechnung bei Arbeitsverträgen: Ein Arbeitnehmer darf die täglich erlaubten Arbeitsstunden insgesamt nicht überschreiten, auch wenn sich die Arbeitszeit aus mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber ergibt. Das stellte der Europäische Gerichtshof im Fall einiger Mitarbeitenden in einem akademischen Forschungsprojekt in Rumänien klar. Insbesondere sind das Recht der Beschäftigten auf Höchstarbeitszeit und tägliche Ruhezeiten von mindestens elf Stunden sowohl im sekundären Unionsrecht als auch in der Charta der Grundrechte der EU ausdrücklich verbürgt. Laut Rechtprofessor Matthias Jacobs sei das Urteil "überhaupt nicht überraschend", denn "was bei mehreren Arbeitgebern gilt, muss allein schon im Zuge des Erst-Recht-Schlusses bei mehreren Verträgen mit einem Arbeitgeber gelten", argumentiert er gegenüber LTO (Tanja Podolski).

OLG München – Google/Gesundheitsministerium: Im Streit um die inzwischen verbotene Zusammenarbeit zwischen dem Suchplattform-Betreiber Google und der Bundesregierung bei deren Online-Gesundheitsportal "gesund.bund.de" hat Google nun Berufung gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts München I eingelegt, so die FAZ und SZ. Dieses hatte es Google untersagt, bei einer Suche nach bestimmten Krankheiten Infoboxen mit Inhalten des Ministeriumsportals visuell hervorzuheben, da andere journalistisch-redaktionelle Gesundheitsportal-Anbieter dadurch benachteiligt würden.

GenStA München – Maskenaffäre/Alfred Sauter: Aufgrund des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatstragenden im Zusammenhang mit der Maskenaffäre der Union, ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München nun auch gegen den Abgeordneten des bayrischen Landtags und ehemaligen bayrischen Justizminister Alfred Sauter (CSU). Wie unter anderem SZ (Andreas Glas/Klaus Ott), FAZ (Timo Frasch), taz (Dominik Baur) und LTO berichten, hat Sauter als Anwalt einige Verträge zwischen einem Masken-Lieferanten und dem bayrischen Gesundheitsministerium entworfen und dafür Geld erhalten haben. Zudem sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen gegen den inzwischen aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein auf fünf weitere Beschuldigte ausgeweitet worden.

LG Leipzig zu Waffenfund bei KSK-Soldat: Am vergangenen Freitag verurteilte das Landgericht Leipzig den ehemaligen Oberstabsfeldwebel beim Kommando Spezialkräfte (KSK) Philipp S. wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Zeit (Martin Nejezchleba) schreibt nun in der Rubrik "Verbrechen" über den Fall des KSK-Soldaten, dessen angebliche Läuterung und über den enttäuschenden Prozess, bei dem es nur am Rande um das eigentliche Problem des Rechtsradikalismus im Militär ging. 

LG München I zu Corona-Subventionsbetrug: Ein 31-Jähriger wurde unter anderem wegen Subventionsbetrugs vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, weil er unberechtigterweise Corona-Soforthilfen in Höhe von 2,3 Millionen Euro beantragt hatte. Unter Angabe fremder Identitäten hatte der Mann in verschieden Bundesländern Anträge auf die Soforthilfe gestellt. Laut FAZ (Marcus Jung) flossen knapp 70 000 Euro bis die Täuschung im Mai 2020 auffiel.

Corona - Impfpiorisierung/Justizbedienstete: Wie die FAZ (Anna-Sophia Lang) im Lokalteil berichtet, fordert der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Roman Poseck, eine zügige Impfung der Justizbediensteten. Zum einen seien die Tätigkeiten am Gericht systemrelevant, zum andere der unmittelbare persönliche Kontakt in den Gerichten unverzichtbar, weshalb alle gerichtlichen Tätigkeiten derart gefahrgeneigt seien, dass eine zeitnahe Impfung unerlässlich sei, um eine handlungsfähige Justiz zu gewährleisten.

Recht in der Welt

Japan – Homoeheverbot: Die fehlende rechtliche Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Japan ist verfassungswidrig, da sie das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Gleichbehandlung verletze, entschied ein Gericht im Norden Japans. Zwar lehnte das Gericht die Forderungen nach einer finanziellen Entschädigung von drei klagenden Paaren ab, erkannte aber deren vorgebrachte Diskriminierung an. Auch in anderen japanischen Städten sind ähnliche Klagen anhängig. Laut taz und FAZ (Patrick Welter) ist Japan der einzige Staat der sieben großen Industrienationen ist, in dem die Homoehe noch nicht anerkannt ist.

Das Urteil sei zwar ein "historischer Etappensieg", stehe juristisch aber "eher auf schwachen Füßen", da die Richterin nicht den Ehe-Verfassungsartikel kritisierte, sondern nur die Untätigkeit der Regierung rügte, meint Martin Fritz (taz).

USA – Twitter-Hacker verurteilt: Der erst 18-jährige Hacker, der vergangenen Juli die Twitterkonten verschiedener Prominenter kaperte, akzeptierte die ihm von einem Gericht in Florida angebotene Jugendhaftstrafe von drei Jahren. Bei dem Hacker-Angriff waren laut SZ und netzpolitik.org (Vincent Först) auch Bitcoins im Wert von 100 000 Dollar erbeutet worden.

Türkei – Oppositionspartei angeklagt: Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs der Türkei hat beim türkischen Verfassungsgericht eine Anklageschrift gegen die pro-kurdische Oppositionspartei HDP eingereicht. Das Verfassungsgericht soll die Partei verbieten. Nach Berichten von Tsp, Welt und SZ heißt es zur Begründung, HDP-Mitglieder hätten beabsichtigt, die Integrität des Staates zu untergraben.

Juristische Ausbildung

Panne im Staatsexamen: LTO-Karriere (Marcel Schneider) berichtet weiter über die Panne in der juristischen Examensprüfung in Baden-Württemberg, in deren Folge das Landesjustizministerium die Wiederholung der Strafrechtsklausur für alle 871 Studierende ankündigte. Eine solche pauschale Wiederholung der Klausur ohne Erwägung milderer Mittel hält Prüfungsrechtsanwalt Arne-Patrik Heinze für verfassungswidrig. Verwaltungsrechtler Christian Reckling hingegen befürchtet, das Handeln des Prüfungsamtes werde nicht zu beanstanden sein, denn "der Grundsatz der Chancengleichheit gilt leider auch dann, wenn das Verschulden auf Seiten des Prüfungsamtes liegt."

Sonstiges

Missbrauch in der Kirche: An diesem Donnerstag wird das Gutachten des Rechtsanwalts Björn Gercke zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im katholischen Bistum Köln vorgestellt. Die SZ (Annette Zoch) schildert die Vorgeschichte. In einem weiteren Artikel berichtet die SZ (Matthias Drobinski) über den Kirchenrechts-Anwalt Stefan Korta, der als Experte an dem Gutachten mitgewirkt hat und meist Beschuldigte vertritt.

Rechte Polizei-Chatgruppen: Auf tagesschau.de und im Interview mit RadioReportRecht (Claudia Kornmeier) schildert Rechtsjournalist Markus Sehl, wie nach dem Bekanntwerden verschiedener rechtsextremistischer Chatgruppen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen die Beamtinnen und Beamten unterschiedlich zur Rechenschaft gezogen wurden und wie die Ermittlungsverfahren verlaufen sind. So wurden einige Beamtinnen und Beamte aus dem Dienst entlassen, bei anderen dauern die Verfahren noch an. Eine Verurteilung scheitert häufig daran, dass es zur Strafbarkeit einer öffentlichen Verbreitung der nationalsozialistischen Materialen bedarf, die bei privaten Chatgruppen häufig nicht gegeben ist. 

Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz: Rechtsanwältin Aziza Yakhloufi befasst sich auf dem Handelsblatt-Rechtsboard mit der Frage, ob die verpflichtende Anordnung von Corona-Schnelltests durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Betrieb arbeitsrechtlich zulässig ist. Nach einer ersten Einschätzung ist die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wohl eine Frage der Verhältnismäßigkeit und im Einzelfall zu betrachten.

Corona und Straftaten: Der bayrische Verfassungsschutz nimmt Teile der sogenannten Querdenken-Bewegung unter Beobachtung. Unter dem Sammelbeobachtungsobjekt namens "sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" werden Einzelpersonen und Gruppen erfasst, die zu gewaltsamen Aktionen gegen staatliche Institutionen aufriefen oder sich daran beteiligen, meldet die SZ. Die taz (Konrad Litschko) berichtet zudem über die steigenden Zahlen von Straftaten, die aus den Corona-Protesten heraus verübt werden, und darüber, dass sich die Länder schwer tun, die Protestierenden politisch einzuordnen.  
 

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lto/ali

(Hinweis für Journalisten

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2021: Feindeslisten-Verbot ins StGB / Leimrutenjagd EU-rechtswidrig / Heute Missbrauchs-Gutachten in Köln . In: Legal Tribune Online, 18.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44525/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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