Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse steht im Einklang mit dem Grundgesetz. Ein JVA-Insasse wurde verurteilt, weil er seine Ehefrau in einer Langzeitbesuchszelle erwürgt hatte. Bayer steht vor einer Lösung seines Glyphosatproblems.
Thema des Tages
BVerfG zu Mietpreisbremse: Die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 um weitere fünf Jahre verstieß nicht gegen das Grundgesetz. Das hat eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts mit nun veröffentlichtem Beschluss bereits Anfang Januar entschieden. Die Verfassungsbeschwerde einer Berliner Wohnungsgesellschaft wurde als unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen. Der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei durch Allgemeinwohlbelange gerechtfertigt und auch verhältnismäßig, so das BVerfG. Die Entscheidung dürfte auf die im Juli 2025 vom Bundestag vorgenommene erneute Verlängerung der Mietpreisbremse übertragbar sein. Es berichten. FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO (Max Kolter), beck-aktuell und tagesschau.de (Alena Lagmöller).
Rechtspolitik
Einschüchterungsklagen: Felix W. Zimmermann (LTO) begrüßt, dass sich der im Dezember beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug beschränkt, weil die Regeln ohnehin zum Schutz von Journalist:innen und Bürger:innen ungeeignet seien. Stattdessen schlägt der Autor Änderungen des Prozessrechts bei Äußerungsstreitigkeiten an anderen Stellen vor. Zunächst müsse der fliegende Gerichtsstand abgeschafft, sodann die chilling effects bisheriger Kostenregelungen beseitigt und schließlich auch ein Kostenerstattungsanspruch bei unberechtigten Abmahnungen geschaffen werden. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde öffentliche Meinungsbildung und Demokratie weit mehr schützen.
Durchsuchung von Kanzleiräumen: Aus Anlass der Ende Januar von Deutschland unterzeichneten Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs bereitet das Justizministerium eine Änderung der Strafprozessordnung vor, wonach Betroffene bei der Durchsuchung von Kanzleiräumen das Recht haben sollen, anwaltliche Durchsuchungszeugen zuziehen zu können. LTO (Markus Sehl/Jakob Hoffmann) schildert hierzu ausführlich den Fall einer später vom LG Trier als rechtswidrig eingestuften Durchsuchung bei einer Strafverteidigerin.
Catcalling: Der ARD-RadioReportRecht (Alena Lagmöller) befasst sich mit der Forderung, verbale sexuelle Belästigungen (das sogenannte Catcalling) unter Strafe zu stellen, und lässt hierfür Rechtsprofessorin Elisa Hoven und Kriminologieprofessorin Christine Morgenstern zu Wort kommen.
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: In einem Kommentar begrüßt Susanne Kusicke (FAZ) die Idee, Kinder und jüngere Jugendliche von der Teilnahme an sozialen Netzwerken auszuschließen. Bei allen durchaus gewichtigen Gründen sei der bislang nur in Australien unternommene Versuch ein "Paradigmenwechsel", durch den geklärt werde, "wo die Prioritäten beim Umgang mit den sozialen Medien liegen müssen". Ulrike Nimz (SZ) hält dagegen im Leitartikel "Medienkompetenz quer durch die Altersklassen" für sinnvoller als Verbote, die ohnehin umgangen werden können.
Compliance: Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) der EU, der seit Januar 2025 verpflichtend anzuwenden ist, sind die für Finanz-Unternehmen geltenden Compliance-Regeln abermals schärfer gestellt worden. Rechtsanwalt Udo Pickartz erklärt auf LTO die neuen Regeln, deren Praxisrelevanz und bezeichnet Resilienz als "Kernthema der Aufsicht" in jedem Unternehmen.
Justiz
LG Stendal zu Tod in Liebeszelle: Das Landgericht Stendal hat einen verurteilten Betrüger wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Ehefrau im vergangenen Jahr in einem Langzeitbesuchsraum – der sogenannten Liebeszelle – der JVA Burg erwürgt. Das Motiv blieb im Dunkeln. Die Frau wollte sich nicht trennen. Der Mann sprach von einem Sexunfall unter Drogeneinfluss, was eine Gutachterin für möglich hielt. Nach der Tat hatte der Mann aber gesagt, er habe die Frau gewürgt, weil er "die Wahrheit" wissen wollte. Die SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet.
BVerfG – BSW-Wahlprüfung. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat wie angekündigt Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl eingelegt. In dem 177 Seiten langen Schriftsatz wird u.a. auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wählern verwiesen, um mutmaßliche Fehler bei der Auszählung zu belegen. zeit.de berichtet.
BGH zu Eigenbedarfskündigung: Der Bundesgerichtshof hat eine Auseinandersetzung über eine der Ex-Schwiegermutter erklärte Eigenbedarfskündigung an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dessen stattgebendes Urteil habe zwar zutreffend den Anspruch auf Neuregelung einer Bruchteilsgemeinschaft erkannt, diesen jedoch nicht tragfähig begründet. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden – Sächsische Separatisten: Die am Oberlandesgericht Dresden u.a. wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagten "Sächsischen Separatisten" weisen enge persönliche Verbindungen nach Österreich auf, schreibt die FAZ (Jonas Wagner). Der Vater des vermeintlichen Rädelsführers sowie eines weiteren Angeklagten stammt aus Österreich und ließ sich nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Sachsen nieder.
LG München I zu Mordversuch an Ehefrau: Ein 34-Jähriger wurde vom Landgericht München I wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach mehreren Verstößen gegen familiengerichtliche Anordnungen stach der Angeklagte im vergangenen April und wenige Tage vor einem geplanten Scheidungstermin mehrfach auf seine getrennt lebende Ehefrau ein. Das LG sah hierdurch die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe verwirklicht, schreibt die FAZ (Karin Truscheit).
LG Frankfurt/O. zu Hitlergruß auf Wahlplakat: Das Landgericht Frankfurt/O. hat den brandenburgischen Landtagsabgeordneten Wilko Möller (AfD) wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Politiker hatte im vergangenen Wahlkampf ein Plakat eingesetzt, auf dem zwei Erwachsene ihre Arme über Kinder heben in einer Art, die dem sogenannten Hitlergruß ähnlich sieht. Es berichtet beck-aktuell.
LG Karlsruhe – dm-med: Am Landgericht Karlsruhe nimmt die Wettbewerbszentrale die Onlineapotheke dm-med wegen Verstößen gegen Vorgaben des Arzneimittel- sowie des Apothekenrechts in Anspruch. Die Tochterfirma der Drogeriemarktkette DM verstoße mit ihrem Angebot von Arzneimitteln in ihrem Online-Drogerieangebot gegen das Verbot, Medikamente nicht außerhalb von Apotheken anzubieten, so der klagende Verein laut FAZ (Thiemo Heeg). Tatsächlich ist die neue Onlineapotheke dm-med als sogenanntes Partner-Angebot auf der Homepage von dm zu finden. Das LG muss nun klären: Ist diese Verbindung zu eng und damit gesetzeswidrig? dm argumentiert: "Wir haben das rechtlich voneinander getrennt. Die Kunden bekommen zwei Bestellbestätigungen. Sie bekommen zwei Rechnungen. Die Ware ist getrennt verpackt."
ArbG Frankfurt/O. – Tesla: Am Arbeitsgericht Frankfurt/O. beantragte die IG Metall eine einstweilige Verfügung gegen den Tesla-Standortleiter in Grünheide, um dem Manager "unzutreffende" Aussagen untersagen zu lassen. Der Manager hatte den von einer Betriebsrätin, die nicht zur IG Metall gehört, gemeldeten Verdacht, ein IG Metall-Mitglied habe illegal eine Betriebsratssitzung aufgezeichnet, als Tatsache hingestellt. Beide Seiten haben sich wegen der Vorwürfe auch gegenseitig angezeigt. Im März finden bei Tesla Betriebsratswahlen statt. Die SZ (Alexander Hagelüken) berichtet.
KG Berlin zu fehlendem Verhandlungsprotokoll: beck-aktuell (Maximilian Amos) hat erfahren, dass das Berliner Kammergericht eine Kammer des Landgerichts Berlin I bereits im vergangenen Sommer mit deutlichen Worten rügte, weil ein Protokoll nicht rechtzeitig fertiggestellt worden war. Damals ging es um einen Unterbringungsbeschluss im Maßregelvollzug, gegen den sich die betroffene Frau juristisch wehren wollte. Angesichts der Gefahr, die von der Frau ausging, wurde die Unterbringung gleichwohl aufrechterhalten. Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass ein Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, weil das Verhandlungsprotokoll seiner Verurteilung fehlte. Der Vorsitzende Richter soll ein Suchtproblem haben.
bild.de (Anja Wieberneit) berichtet über die Auswirkungen des Personalmangels an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Der Beitrag führt besonders krasse Beispiele von Verurteilten an, deren Haftbefehle wegen gerichtlicher Fristversäumnisse vorläufig nicht vollstreckt werden konnten.
KI in der Justiz: In einer Seite Drei-Reportage beschreibt die FAZ (Timo Steppat) Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools in der justiziellen Arbeit. So würden im rheinland-pfälzischen Referendariat richterliche Zeugenbefragungen mit einer VR-Brille und einer eigens entwickelten Anwendung geübt. Das Programm "Frauke" erleichtere die Bearbeitung von Fluggastrechtsklagen am Amtsgericht Frankfurt/M. Zudem laufe derzeit die Pilotphase des von mehreren Ländern entwickelten Programms "Maki" ("Massenverfahrensassistenz mithilfe von KI"). Trotzdem werde an vielen Stellen der Justiz die Digitalisierung immer noch nur als das Einscannen von Dokumenten verstanden, wodurch auch weiterhin Arbeitszeit verschwendet werde.
Recht in der Welt
USA – Bayer: Der Bayer-Konzern steht in den USA vor der Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadensersatzforderungen wegen des glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittels RoundUp. Das Unternehmen habe sich mit Klägern über einen Vergleich in Höhe von 7,25 Milliarden Dollar geeinigt, die in den nächsten 21 Jahren ausgezahlt werden sollen. Das mittlerweile am Supreme Court anhängige Grundsatzverfahren werde jedoch weitergeführt, so das Hbl (Bert Fröndhoff).
USA – Sklaverei-Ausstellung: Reymar Klüver (SZ) begrüßt die in den USA ergangene Eilentscheidung, nach der zuvor entfernte Schau- und Infotafeln zum Thema Sklaverei am Ort des Hauses des ersten Präsidenten George Washington wieder anzubringen sind. In ihrer mündlichen Begründung erinnerte die Richterin an George Orwells "1984".
USA – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: beck-aktuell (Andrej Sokolow) schreibt über den Prozess in Los Angeles, wo eine 19-Jährige Social-Media-Netzwerke für ihre schweren psychischen Schäden verantwortlich zu machen sucht. Die beklagten Unternehmen verwiesen auf ihre gesetzliche Haftungsbefreiung und behaupteten, dass die Probleme der Klägerin auf ihrer familiären Biografie beruhten.
Italien – Justizreform: In Italien wird am 22. und 23. März über die von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni betriebene Justizreform plebiszitär abgestimmt. Das Parlament hatte das Vorhaben im vergangenen Herbst gebilligt. Weil die für verfassungsrelevante Gesetze erforderliche Zweidrittelmehrheit verpasst wurde, wird nun die Wählerschaft befragt. Über die öffentliche Auseinandersetzung berichtet die FAZ (Matthias Rüb).
Uganda – Homophobie: In Uganda wurde zu Beginn des Monats das erste auf Grundlage des Anti-Homosexuellen-Gesetzes in Gang gesetzte Strafverfahren eingestellt. Grund seien Richterwechsel sowie eine in der Untersuchungshaft entwickelte Psychose des Angeklagten, schreibt die taz (Simone Schlindwein).
Völkerrecht: Aus Anlass einer aktuellen Studie der Geneva Academy über die Betroffenheit von Zivilist:innen in aktuellen Konflikten beleuchtet zdf.de (Fabian Krause) die Geschichte des humanitären Völkerrechts und dessen ungewisse Zukunft.
Sonstiges
Schwangerschaftsabbrüche: Angesichts der drohenden Versorgungslücke erinnert die SZ (Wolfgang Janisch/Michaela Gschwinn) an die juristische Pflicht der Bundesländer, eine Bedarfsplanung für medizinische Einrichtungen aufzustellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Diese ergebe sich aus der Abtreibungs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 und aus dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Einstufung der AfD Nds: Die niedersächsische AfD ist vom Verfassungsschutz des Landes als gesicherte rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden und kann daher mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde kündigte an, die Einstufung umgehend gerichtlich angreifen zu wollen. Es berichten SZ (Markus Balser/Tim Frehler), FAZ (Reinhard Bingener) und beck-aktuell.
Reinhard Müller (FAZ) meint, dass aus "einem Verdikt des Verfassungsschutzes" nicht zwangsläufig die Pflicht zur Beantragung eines Parteiverbots folge. Der "Stempel 'gesichert rechtsextremistisch' befreie "keinen Politiker mit Verantwortung von einer eigenen Einschätzung" des Charakters der Partei.
Shein: Auf Grundlage des EU-Gesetzes über digitale Dienste geht die EU-Kommission gegen den chinesischen Online-Händler Shein vor. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, nicht genug gegen den Vertrieb illegaler Produkte auf seiner Plattform getan zu haben, schreiben Hbl (Olga Scheer u.a.), netzpolitik.org (Laura Jaruszewski), beck-aktuell (Niklas Treppner) und LTO. So seien etwa Sexpuppen mit kindlichem Äußerem verkauft worden. Darüber hinaus sollen Belohnungssysteme für kaufbereite Kundschaft verbraucherschutzwidrig konzipiert worden sein.
Parken: Rechtsfragen zum Thema "Parken" stellt und beantwortet zdf.de (Fabio Leiendecker).
Das Letzte zum Schluss
Cheer up! Wenig wird in den USA ernster genommen als Sport und vor allem sportlicher Erfolg. So überrascht es kaum, dass die Mutter eines texanischen Mädchens vor Gericht zog, nachdem Letztere nur Co-Kapitänin des Cheerleading-Teams ihrer Schule wurde. Die wiederum hat Glück, dass die von der Klägerin in Bezug genommene "Cheer Constitution" nach Feststellung eines Berufungsgerichts keinen Vertrag darstellt, sodass der beklagte Schulbezirk nicht verklagt werden konnte. beck-aktuell berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 18. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 18.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59342 (abgerufen am: 09.03.2026 )
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