Die juristische Presseschau vom 16. - 18. Februar 2013: Tolks­dorf als Aja­tollah – Waffen bleiben erlaubt – Face­book siegt in Schleswig

18.02.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zum Waffenrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die eine Verschärfung des Waffenrechts forderte. Der Gesetzgeber habe zwar eine Schutzpflicht, aber auch einen weiten Gestaltungsspielraum, berichteten u.a. die Samstags-SZ (Helmut Kerscher) und die Samstags-taz (Christian Rath).

Reinhard Müller (Samstags-FAZ) begrüßt die Entscheidung: "Karlsruhe hat nur eine Letztkontrolle – in engen Grenzen." Ursula Knapp (Samstags-FR) kritisiert das Urteil: "Die Verfassungsrichter hätten dem Gesetzgeber zumindest den Auftrag geben sollen, die weitere Entwicklung zu untersuchen." Christian Rath (taz) hält ein allgemeines Waffenverbot für unverhältnismäßig: "Es gibt offensichtlich auch eine gute liberale Einsicht in der Bevölkerung, dass man nicht jeder Gefahr mit generellen Verboten begegnen kann."

BVerfG zu biometrischen Reisepässen: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die Verwendung biometrischer Daten in ihrem Reisepass abgelehnt, meldet lto.de. Sie habe nicht deutlich gemacht, welche konkreten Maßnahmen und Vorschriften ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben könnten.

VG Schleswig zu Facebook: Der Internet-Konzern Facebook hat beim Verwaltungsgericht Schleswig erfolgreich gegen eine Verfügung des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert geklagt, meldet spiegel.de. Für den Datenschutz von Facebook sei ausschließlich Irland zuständig. Konkret ging es um die Frage, ob Facebook Pseudonyme verbieten darf. Thomas Stadler (internet-law) hält das Urteil nur im Ergebnis für richtig, nicht aber in der Begründung.

BGH zu Zahlungsversprechen an Gesellschafter: Anwalt Christian A. Krebs stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil  des Bundesgerichtshofs aus dem September 2012 vor. Danach ist für das Zahlungsversprechen einer Aktiengesellschaft an einen stillen Gesellschafter folgendes erforderlich: Schriftform, die Zustimmung der Hauptversammlung und die Eintragung ins Handelsregister. "Überraschend ist, dass der BGH die Sonderzahlungszusage als Änderung des Teilgewinnabführungsvertrags qualifiziert hat, obwohl die Parteien dies offensichtlich nicht wollten."

BVerfG – Adoption durch Homosexuelle: Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Homosexuelle das von ihrem eingetragenen Lebenspartner adoptierte Kind ebenfalls adoptieren können (Sukzessivadoption). In Vorberichten wird das Problem von der Montags-SZ (Heribert Prantl) und der Samstags-taz (Paul Wrusch) vorgestellt. 

BVerwG – Auskunftsanspruch der Presse: Am Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht über die Frage verhandeln, ob die Presse Auskunfts-Ansprüche gegen Bundesbehörden auf Landespressegesetze stützen kann. In einem Vorbericht schildert spiegel.de (Philipp Wittrock) das Problem und die mit dem Urteil verbundenen Befürchtungen für die Pressefreiheit.

LG Koblenz – Kindesentführung: An diesem Montag wird das Landgericht Koblenz voraussichtlich über die mutmaßliche Kindesentführung eines deutschen Paars in Tschechien urteilen. Die FAS (Lena Schipper) gibt einen Überblick über den Prozessverlauf.  Es scheine unwahrscheinlich, dass der mitangeklagte Mann nur naiv auf die Lügen seiner geständigen Partnerin, der Haupttäterin, hereingefallen sei.

LG Frankfurt/M – Suhrkamp: Der Spiegel sprach mit dem Sprecher des Frankfurter Landgerichts über den Stand des auf September vertagten Suhrkamp-Verfahrens. Eine Einigung der streitenden Gesellschafter könne noch fünf Minuten vor Urteilsverkündung erfolgen.

LG Augsburg – Polizistenmord: In dieser Woche beginnt vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen zwei Brüder, die einen Polizisten ermordet haben sollen. spiegel.de (Julia Jüttner) schildert den Fall: Eine Polizeistreife verfolgte ein verdächtiges Motorrad und wurde dann unter Beschuss genommen. Die Brüder sollen an dem Abend einen Raubüberfall vorgehabt haben.

StA Bonn – Anklage gegen Teldafax-Manager: Gegen drei Manager des ehemaligen Stromlieferanten Teldafax hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotthandlungen und gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Das berichtet die Samstags-SZ (Stefan Weber). Das Geschäft mit extrem günstigen Strompreisen sei ein Schneeballsystem gewesen. Das Handelsblatt (Jürgen Flauger/Sönke Iwersen) schildert in einem ausführlichen Report die Karriere des Haupttäters Michael Josten.

StA Hamburg – Gysi und der Richter: Die Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Gregor Gysi (Die Linke) wegen einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Erklärung über seine Stasi-Kontakte wurden durch die Strafanzeige eines pensionierten Richters aus Süddeutschland ausgelöst, berichtet der Focus (Alexander Wendt). Der Pensionär arbeite an einem Buch über DDR-Anwälte, war nie Mitglied einer Partei und wolle anonym bleiben.

StA Zweibrücken – Abu Omar-Entführung: Nachdem in Italien mehrere italienische Geheimdienstler wegen Beteiligung an der CIA-Entführung des ägyptischen Imams Abu Omar verurteilt wurden, spricht Der Spiegel mit dem Zweibrücker Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer. Er hatte gegen CIA-Agenten ermittelt, weil die Entführer vermutlich den deutschen Flughafen Ramstein benutzten, musste das Verfahren aber ergebnislos einstellen: "Am Ende konnten wir nicht herausfinden, welche CIA-Agenten in Ramstein waren."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. - 18. Februar 2013: Tolksdorf als Ajatollah – Waffen bleiben erlaubt – Facebook siegt in Schleswig . In: Legal Tribune Online, 18.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8164/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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