Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2013: Gegenwind für Ratingagenturen – Urheberrecht bei Biografie – Waffenrecht in den USA

17.01.2013

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BVerfG zu Kosten für Medikamente: Krankenkassen müssen die Kosten rezeptfreier Medikamente nicht tragen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, meldet lto.de. Die hierdurch zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung verschreibungspflichtiger und nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente sei nach Auffassung des Gerichts durch Gründe der Arzneimittelsicherheit gerechtfertigt, zudem verfolge die gesetzgeberische Unterscheidung mit der Kostenkontrolle im Gesundheitswesen ein legitimes Ziel.

LG Kiel zu Heimtückemord: Ein Mordprozess vor dem Landgericht Kiel zu dramatischen Geschehnissen auf einem norddeutschen Bauernhof fand mit dem Freispruch des angeklagten Vaters ein Ende. Dieser hatte zugegeben, die Leiche des Opfers – seines Sohnes – zerstückelt und in einer Jauchegrube versenkt zu haben. Der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf des Mordes aus Heimtücke habe sich jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen, berichtet die SZ (Ralf Wiegand).

AG Dresden zu Landfriedensbruch: Das Amtsgericht Dresden hat einen Teilnehmer an einer Anti-Neonazi-Demonstration im Februar 2011 wegen besonders schwerem Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, mittlerweile Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle der Linken, als Rädelsführer die Durchbrechung einer Polizeisperre angeführt und koordiniert habe. Nach dem Bericht der taz (Michael Bartsch) sei das Verfahren das erste, das wegen des unfriedlichen Verlaufs der Demonstration mit einer Verurteilung beendet wurde; zahlreiche Verfahren gegen friedliche Blockierer seien "ins Leere" gelaufen.

AG Regensburg zu Volksverhetzung: Das Amtsgericht Regensburg hat den früheren Bischof Richard Williamson wegen dessen Holocaust-Leugnung in einem Fernsehinterview zu einer Geldstrafe verurteilt, meldet die FR. Die erste Verurteilung in der Sache hatte das Oberlandesgericht Nürnberg wegen Verfahrensmängeln aufgehoben, weshalb erneut verhandelt werden musste.

LG Braunschweig zum Urheberrecht: Nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig darf eine unmittelbar nach dem Tod des 2011 verstorbenen Komikers Loriot veröffentlichte Biografie des Künstlers nicht mehr verbreitet werden, berichtet spiegel.de. Das Gericht gab der Klage einer Tochter Vicco von Bülows wegen Verletzung des Urheberrechts teilweise statt. Im Buch seien zahlreiche Zitate ohne die hierfür notwendige Einbettung in Gedankengänge des Autors verwendet worden. Die taz meldet, dass der beklagte Verlag bereits Vorkehrungen für eine geänderte Auflage getroffen habe.

Bundesbildungsministerin unter Plagiatsverdacht: In der kommenden Woche entscheidet die  Promotionskommission der Düsseldorfer Universität über die Eröffnung des Verfahrens zum Entzug des Doktorgrades der Bundesbildungsministerin Schavan wegen des Verdachts, bei ihrer Dissertation plagiiert zu haben. Anlass für die Zeit, in zwei Gastbeiträgen Für und Wider des Entzugs gegenüber zu stellen. Rechtsprofessor Volker Rieble bejaht diesen als wissenschaftlichen Betrug, der emeritierte Philosophieprofessor Ludger Honnefelder vermag hingegen keine Täuschungsabsicht, höchstens Flüchtigkeitsfehler zu erkennen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2013: Gegenwind für Ratingagenturen – Urheberrecht bei Biografie – Waffenrecht in den USA . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7985/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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