Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2018: Audi zahlt Buß­geld / Befan­gen­heits­grund Liebe / Teil­sieg für Meşale Tolu

17.10.2018

Nach VW zahlt auch Audi ein Bußgeld wegen Abgas-Manipulationen. Außerdem in der Presseschau: Besorgnis der Befangenheit wegen Liebe auf Richterbank, der Ehemann von Meşale Tolu darf Türkei verlassen und neue Aufgabe für Katarina Barley.

Thema des Tages

Audi-Bußgeld: Wegen Manipulationen bei der Abgasreinigung von mehreren Millionen Dieselfahrzeugen hat die Staatsanwaltschaft München II gegen den Autohersteller Audi ein Bußgeld von 800 Millionen Euro verhängt. Der Bescheid sei bereits akzeptiert worden, berichtet die SZ (Klaus Ott u.a.). Das Unternehmen bekenne sich nach dem Bericht der FAZ (Henning Peitsmeier) zu seiner Verantwortung "für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen". Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Audi AG ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Das verhängte Bußgeld habe aber keine Auswirkungen auf Schadensersatzforderungen von Verbrauchern, die Ermittlungen gegen den früheren Vorstandschef Rupert Stadler liefen weiter. Dies stellt auch ein weiterer Bericht der SZ (Klaus Ott) klar, in dem die Erkenntnisse aus den Ermittlungen gegen Stadler im Mittelpunkt stehen.

Rechtspolitik

Netzausbau: Ein der SZ (Michael Bauchmüller) vorliegender Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bezweckt den beschleunigten Ausbau des Stromnetzes. Dies solle unter anderem durch vereinfachte Planungsanforderungen erreicht werden.

Justiz

BGH zu Syndikusanwälten: Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs befasste sich in mehreren Verfahren mit der Zulassung von Syndikusanwälten. Während sie bei einer im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitsrechtlerin und einer Datenschutzbeauftragten für rechtens erachtet wurde, verweigerte die BGH die Zulassung in einem dritten Fall. Die betreffende Volljuristin berät einen Rechtsdienstleister zu Rentenfragen. Fälle und Argumentation stellt lto.de (Pia Lorenz) vor.

BGH zu Prozessfinanzierern: Die von einem Verbraucherschutzverein mit einem Prozessfinanzierer getroffene Vereinbarung, im Falle des Unterliegens in einem Rechtstreit von Kosten freigestellt zu werden und dafür im Obsiegensfall einen Teil des abgeschöpften Gewinns abzugeben, ist unzulässig. Dies entschied nach Bericht der FAZ (Marcus Jung) der Bundesgerichtshof vor einem Monat. Nach der nun veröffentlichten Entscheidung laufe die Absprache dem Gesetz zuwider. Von qualifizierten Institutionen wie Verbraucherschutzverbänden erlangte Gewinne fließen in den Bundeshaushalt.

BAG  Dienstreisen-Vergütung: Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am heutigen Mittwoch über den Umfang der Vergütung von Dienstreisen ins weit entfernte Ausland. Den aktuellen Fall stellt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott im FAZ-Einspruch ebenso dar wie Grundzüge des zivil- und öffentlich-rechtlichen Arbeitszeitrechts.

LG Augsburg – Befangenheit: In einem am Landgericht Augsburg anhängigen Verfahren zu mutmaßlicher Steuerhinterziehung ist die Besetzung der Richterbank Gegenstand eines erfolglos gebliebenen Befangenheitsantrags. Die Verteidigung habe moniert, dass der Vorsitzende Richter und die Berichterstatterin miteinander eine romantische Beziehung pflegen und dies gegenüber den Beteiligten nicht offenbart hatten, so spiegel.de (Julia Jüttner). lawblog.de (Udo Vetter) mutmaßt, dass über die Besorgnis der Befangenheit letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden werde. Weil auch "schon ein schlechter Odem" ausreiche, dürfte diese Entscheidung anders als jene des Landgerichts ausfallen.

LG Köln zu VW-Diesel: Nach einem lto.de vorliegenden Urteil des Landgerichts Köln muss sich die Käuferin eines VW-Diesels mit manipulierter Abgas-Software nicht mit einem nachträglichen Update abspeisen lassen. Die diesbezüglichen Angaben zum Nutzen des Updates können nach Ansicht des Gerichts "zutreffen, teilweise zutreffen oder nicht zutreffen". Bemerkenswert sei zudem die Begründung der zu veranschlagenden 1,3 Geschäftsgebühr der vorgerichtlichen Anwaltskosten. VW-Abgasfälle seien für Anwälte mitterweile "Routine-Tätigkeit".

LG Rottweil – Heckler & Koch: Ein Zivilverfahren am Landgericht Rottweil versucht zu ergründen, ob beim Waffenhersteller Heckler & Koch ein unbemerkter Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Ein ehemaliger Geschäftsführer behauptet genau dies und beansprucht daher eine höhere Abfindung, erläutert die FAZ (Oliver Schmale). Die geplante Vernehmung des bisherigen Mehrheitsaktionärs sei bislang nicht gelungen.

LG Heilbronn – Messerattacke: Wegen versuchten Mordes in vier Fällen muss sich 70-Jähriger vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Der Angeklagte hatte im Februar auf dem Marktplatz von Heilbronn vier Flüchtlinge mit einem Küchenmesser angegriffen. Über den Prozessauftakt berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).

LG Krefeld zu Rechtsanwalt: Das Landgericht Krefeld hat einen ehemaligen Rechtsanwalt wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt. Infolge einer Verständigung habe der Angeklagte gestanden, eine Parteispende im Namen seines früheren Kanzleipartners abgewickelt zu haben. lto.de berichtet.

AG Kaufbeuren – Antje Mönning: Auch lto.de (Maximilian Amos) befasst sich nun mit dem Fall der Schauspielerin Antje Mönning, deren Strafverhandlung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses für den 4. Dezember am Amtsgericht Kaufbeuren terminiert ist. Die Verteidigung der Angeklagten macht geltend, dass es der beanstandeten Handlung der Schauspielerin am erforderlichen Sexualbezug fehle. Der Exhibitionismus-Paragraph, der für den Sachverhalt naheliegend scheint, gilt dagegen nur für Männer. Versuche, ihn im Rahmen der nach der Kölner Silvesternacht unternommenen Reform des Sexualstrafrechts zu streichen, versandeten.

Pflichtverteidigergebühren: Anhand des Altverteidigerteams von Beate Zschäpe legt der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) die Höhe der Pflichtverteidigern zustehenden Gebühren dar. Diskussionen über eine Anhebung der Sätze würden Bedenken zu verschleppenden Prozesstaktiken von Anwälten entgegenstehen.

Klimaklagen: Ausgehend von einem in der vergangenen Woche in den Niederlanden entschiedenen Fall prüft Rechtsanwalt Gernot-Rüdiger Engel für den FAZ-Einspruch, inwiefern vergleichbare "Klimaklagen" auch hierzulande denkbar wären. Der Autor hält Ansprüche von Bürgern auf konkretes staatliches Handeln unter Berufung auf Staatszielbestimmungen der Verfassung für denkbar, macht aber auch hier hohe prozessuale Hürden aus.

Recht in der Welt

Türkei – Meşale Tolu: Ein Istanbuler Gericht hat die gegen Suat Çorlu, Ehemann der Journalistin Meşale Tolu, verhängte Ausreisesperre aufgehoben. Dem Ehepaar wird die Unterstützung der linksextremen MLKP, die in der Türkei als Terrororganisation gilt, vorgeworfen. Die diesbezügliche Verhandlung soll am 10. Januar fortgesetzt werden. Es berichten SZ (Christiane Schlötzer), taz (Jürgen Gottschlich) und Welt (Daniel-Dylan Böhmer)

Jürgen Gottschlich (taz) meint in einem separaten Kommentar, dass sich die Strategie des türkischen Präsidenten, "durch amerikanische, deutsche oder Deutschland nahestehende Geiseln im Austausch die Auslieferung" von vermeintlichen Putschisten erreichen zu können, nicht ausgezahlt habe. Das jetzige Nachgeben sei wirtschaftlichen Zwängen geschuldet. Für Reinhard Müller (FAZ) ist klar, dass der Präsident "auch die Justiz" lenkt. In der Türkei gebe es keine fairen Verfahren, "sondern Willkür".

Russland – Künstler: Der wohl "spektakulärste Prozess gegen russische Künstler seit dem Ende der Sowjetunion" wird am heutigen Mittwoch in Moskau eröffnet. Dem Regisseur Kirill Serebrennikow und weiteren Theatermachern wird die Unterschlagung von Fördergeldern in Millionenhöhe vorgeworfen. Über die teilweise "skurrilen" Vorwürfe schreibt die SZ (Julian Hans).

Großbritannien – Stansted 15: Eine Gruppe britischer Flüchtlingsaktivisten, die sogenannte "Stansted 15", hat im März 2017 einen Abschiebeflug nach Westafrika verhindert. Unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs und Zuwiderhandelns gegen einen "Terrorparagraphen des Luftfahrt- und Schifffahrtssicherheitsgesetzes" läuft ein Prozess gegen die Aktivisten, von dem die taz (Daniel Zylbersztajn) berichtet.

Juristische Ausbildung

Semesterbeginn: Anlässlich des beginnenden Wintersemesters gibt der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) 16.526 neuen Jurastudenten fünf Tipps, "um die größten Dummheiten gleich von Anfang an zu vermeiden".

Rhetorik: lto.de (Sabine Olschner) stellt Mittel und Wege für Juristen vor, ihre rhetorischen Fähigkeiten inner- und außerhalb des Studiums zu verbessern.

Sonstiges

Drittwirkung von Grundrechten: Rechtsanwalt Christopher Unseld beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch mit der zunehmenden Erstreckung grundrechtlicher Gewährleistungen auch in rein zivilrechtlichen Bereichen. Es sei bemerkenswert, dass die Leitentscheidung zur sogenannten Drittwirkung von Grundrechten – das Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – bereits aus dem Jahr 1958 stamme. Aktuelle Rechtsfragen zu Internet-Konzernen, Legal Tech, aber auch Stadionverboten würden in zunehmendem Maße grundrechtlich abgewogen. Dies sei nicht zu beanstanden, gleichwohl nehme "die Aufladung jedes horizontalen Rechtsstreits zu einer Verfassungsfrage" dem Gesetzgeber auch Gestaltungsmöglichkeiten.

Demo-Berichterstattung: In einer Kolumne für den FAZ-Einspruch beklagt Rechtsprofessor Paul Kirchhof den "Publiziätsvorsprung", den gewalttätige und also rechtswidrige Demonstrationen gegenüber solchen haben sollen, die im Einklang mit der Demonstrationsfreiheit, dem "Kerninhalt der Versammlungsfreiheit", stattfinden. Um ihren "Beitrag zu Besonnenheit, Vertrauen und Friedlichkeit des Gemeinwesens" zu leisten und damit auch ihrer "Schlüsselfunktion für die Demokratie" zu entsprechen, sollten Medien gewalttätige Ausschreitungen nicht bevorzugen. Denkbar seien auch "Friedensgespräche" mit Veranstaltern vor den Demonstrationen.

Katarina Barley: Die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) soll bei der im kommenden Jahr anstehenden Europawahl als Spitzenkandidatin ihrer Partei antreten, berichtet die SZ (Mike Szymanski)Nach Darstellung der taz (Stefan Reineke) wird die Bundestagsabgeordnete Eva Högl (SPD) als mögliche Nachfolgerin für das nach der Wahl frei werdende Ministeramt gehandelt.

Regierungsbildung Bayern: Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der anstehenden Regierungsbildung im Freistaat Bayern stellt der Wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Kienle (juwiss.blog) vor. Nach Informationen u.a. von bild.de gilt der frühere Staatsanwalt Alexander Hold, bekannt als "Fernseh-Richter" und soeben für die Freien Wähler in den Landtag eingezogen, als Kandidat für den Posten des Justizministers.

AfD-Lehrermeldeportale: Portale der AfD, auf denen vermeintliche Neutralitätsverstöße von Lehrern gemeldet werden können, verstoßen nach der Einschätzung von internet-law.de (Thomas Stadler) sowohl gegen Datenschutzrecht als auch die Persönlichkeitsrechte betroffener Pädagogen.

Youtube/NetzDG: Die Videoplattform Youtube verwendet für die Löschung unerwünschter Inhalte in immer stärkerem Maße technische Filter. Dagegen habe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Löschpraxis der Plattform nicht wesentlich verändert. Dies berichtet die taz (Christian Rath) über eine Informationsveranstaltung mit einer Youtube-Juristin in Mainz.

Grundrechtsfähigkeit: Für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ beschreibt Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk die aus Artikel 19 Grundgesetz folgenden Voraussetzungen einer Grundrechtsfähigkeit von Unternehmen und plädiert dafür, im Hinblick auf soziale Netzwerke von einer "relativen Grundrechtsträgerschaft zumindest in Bezug auf die Meinungs- oder Medienfreiheit auszugehen".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Oktober 2018: Audi zahlt Bußgeld / Befangenheitsgrund Liebe / Teilsieg für Meşale Tolu . In: Legal Tribune Online, 17.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31549/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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