Die juristische Presseschau vom 17. April 2019: Grund­recht Selbst­tö­tung? / Pres­se­ar­beit und Gerichte / Böh­m­er­mann unter­liegt Merkel

17.04.2019

Das BVerfG verhandelt zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Außerdem in der Presseschau: Forschungsprojekt zur Reform der Pressearbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Böhmermann unterliegt vor Gericht.

Thema des Tages

BVerfG – Suizidhilfe: Seit 2015 stellt § 217 Strafgesetzbuch die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Norm wurden nun vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt. Am ersten von zwei angesetzten Verhandlungstagen habe das Gericht zu verstehen gegeben, sich der ethischen Brisanz bewusst zu sein, schreibt lto.de (Maximilian Amos/Pia Lorenz) in einer ausführlichen Darstellung der Verhandlung. Die Beschwerdeführer bzw. deren Vertreter hätten bemängelt, dass die beanstandete Regelung Menschen mit Selbsttötungsgedanken zu nicht-professionellen Helfern aus dem Bekanntenkreis und weg von ärztlicher Expertise treibe. Bundestagsabgeordnete von SPD und CDU verwiesen auf die Ambivalenz entsprechender Wünsche. Eine besonders intensive Befragung erfuhr Roger Kusch, der das Geschäftsmodell des von ihm angeführten Vereins erklärte. Weitere, zum Teil ausführliche Berichte zur Verhandlung bringen deutschlandfunk.de (Gudula Geuther), taz (Christian Rath), FAZ (Marlene Grunert), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und SZ (Wolfgang Janisch/Michaela Schwinn). Der SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe) widmet Thema und Verhandlung eine Sendung und auf tagesschau.de (Claudia Kornmeier/Frank Bräutigam) gibt es einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form. Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.

In einem Kommentar vermutet Christian Rath (BadZ), das BVerfG werde § 217 StGB nicht beanstanden, weil der Einschätzungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers ein Vorgehen gegen Suizidhilfe-Vereine trägt. Wichtig sei dann aber dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 zum Notfall-Anspruch auf ein Suizid-Medikament von der Politik nicht länger blockiert wird.

Rechtspolitik

Presserecht und StPO: Ein aus Experten zusammengesetzter Arbeitskreis "Strafprozessrecht und Polizeirecht" hat seit 2015 in einem Forschungsprojekt Erkenntnisse zur Medienarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten zusammengetragen. Das Ergebnis ist ein Gesetzentwurf zur Ergänzung der Strafprozessordnung (StPO), über den lto.de (Markus Sehl) berichtet. Die Verfasser wollten einerseits dem journalistischen Auskunftsanspruch gegenüber Staatsanwaltschaften und Gerichten Rechnung tragen, andererseits aber auch die Unschuldsvermutung betonen. So würden Anklageschriften nur unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich gemacht werden. Auch die Zuständigkeit für Auskünfte solle konkret geregelt werden. Der Entwurf werde auf einer Konferenz in Mainz am 6. Mai diskutiert.

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz": Vor dem für heute geplanten Kabinettsbeschluss zum sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" fasst die taz (Konrad Litschko) herausragende Regelungen des Gesetzentwurfs und die zu ihm geäußerte Kritik zusammen. Vorwiegend Kritik enthält der Gastbeitrag der Grünen-Politiker Annalena Baerbock und Till Steffen im FAZ-Einspruch. Die Parteivorsitzende und der Hamburger Justizsenator erkennen die Notwendigkeit einer Debatte über den Umgang "mit größeren Zahlen von Geflüchteten" an, vermissen aber im Entwurf die hierfür erforderliche Sachlichkeit oder Praktikabilität. Mit seiner Schaffung des neuen Aufenthaltsstatus "Duldung light" für jene, die bei der Beschaffung von Ersatzpapieren nicht mitwirkten, stoße er Betroffene in Perspektivlosigkeit und Kriminalität, Anreize für eine Integration würden so nicht geschaffen.

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten: In einem Kommentar bemängelt Ronen Steinke (SZ), dass "Politiker seit ein paar Jahren den Forderungen der Staatsanwälte" nachgäben, "sie mehr und mehr in eine Unabhängigkeit zu entlassen, die jener der Richter ähnelt". Diese Haltung der Justizminister sei angesichts warnender Beispiele aus dem Ausland zwar löblich, verkenne aber den gesetzlichen Auftrag des jeweiligen Dienstherren. Die Zurückhaltung des Thüringer Ministers gegenüber dem Geraer Staatsanwalt Zschächner beweise, "dass dadurch die Justiz nicht unbedingt besser wird".

Enteignungen: Die taz (Martin Reeh) interviewt Michael Theurer, stellvertretender Fraktionschef der FDP-Bundestagsfraktion, zu der von ihm vorgebrachten Forderung nach einer Streichung von Art. 15 Grundgesetz (GG), der eine Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln erlaubt.

Urheberrechtsreform: Der FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) geht vertieft auf die von der Bundesregierung bei ihrem Votum für die EU-Urheberrechtsreform abgegebene Protokollerklärung ein. Obwohl diese "rechtlich zwar wenig Gewicht" habe, sei ihre "politische Selbstbindungskraft" nicht zu unterschätzen. Wieduwilt analysiert herausragende Punkte der Erklärung unter dem Blickwinkel der "Internetfreiheit" und moniert etwa das "späte Geständnis", dass Uploadfilter "voraussichtlich" doch zum Einsatz kommen würden. Auch netzpolitik.org (Leonhard Drobusch) geht ausführlich auf mögliche "nationale Spielräume" bei der nun anstehenden Umsetzung der Richtlinie ein und kommt zu dem Schluss, dass der jüngste CDU-Vorschlag zur Verhinderung von Uploadfiltern "auf europarechtlich äußerst wackeligen Beinen" stehe. Hierfür spreche auch der Schlussantrag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof in der anstehenden "Metall auf Metall"-Entscheidung um Samplings in Musikstücken.

Justiz

BVerfG – "Polizistenbeleidigung": Die vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte Verurteilung eines Mannes wegen der Beleidigung von Polizisten soll nach Bericht der taz-Nord (Reimar Paul) Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein. Der Verurteilte hatte bei einer Demonstration Kleidungsstücke mit dem Aufdruck "FCK BFE" getragen und war deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. "BFE" soll in diesem Fall für eine "Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit" stehen.

BVerfG zu Wahlrecht: Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, gesetzliche Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen und andere Gruppen bei der anstehenden Europawahl nicht anzuwenden und diesbezügliche Reaktionen berichten lto.de und taz (Anna Lehmann).

BGH zu Lebenserhaltung: Rechtsprofessor Jens Prütting kritisiert im FAZ-Einspruch das vor zwei Wochen verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs zum verweigerten Schadensersatz wegen der medizinisch unnötigen Lebensverlängerung eines Schwerstkranken. Das Gericht habe "sich möglicherweise voreilig einem vorauseilendem Verfassungsgehorsam ergeben" und dabei "Grundsätze und Sinngehalt" des Zivilrechts nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Aufgabe des Haftungsrechts sei die "korrekte Güterzuordnung zwischen Privatrechtssubjekten nach den gesetzlichen Maßstäben des bürgerlichen Rechts", zumindest bei der im konkreten Fall zu entscheidenden Frage des Schmerzensgeldes hätte der BGH sein Ergebnis so auch ohne "Verfassungskeule" erreichen können.

OLG Stuttgart – PKK-Mitglied: Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt zur Zeit auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stammheim gegen ein mutmaßliches Mitglied und weitere mutmaßliche Unterstützer der verbotenen "Partiya Karkerên Kurdistanê" (PKK). Die Angeklagten sollen ein abtrünniges Mitglied entführt und misshandelt haben. Die Verteidigung mache geltend, dass die Wahl des Verhandlungsortes eine Vorverurteilung der Angeklagten bedeute, schreibt spiegel.de (Julia Jüttner).

OLG Düsseldorf zu Fahrverbot: community.beck.de (Carsten Krumm) macht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Ende des vergangenen Monats aufmerksam. In einer Revisionsentscheidung führte das Gericht aus, dass § 44 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), der seit August 2017 die Anordnung eines Fahrverbotes auch bei nicht verkehrsbezogenen Straftaten ermöglicht, als milderes Gesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB angesehen werden könne, wenn hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werde.

VGH BW zu Fahrverboten: In einer spiegel.de (Gerald Traufetter) vorliegenden Begründung eines Urteils zu Fahrverboten in Reutlingen hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die jüngst vom Bundestag verabschiedete "Toleranzgrenze" der Stickoxid-Belastung als "klaren Verstoß" gegen europäische Bestimmungen bezeichnet. Nach der noch nicht in Kraft getretenen Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes sollten bis zu dieser über dem Grenzwert liegenden Toleranzgrenze Fahrverbote unverhältnismäßig sein.

LAG BE/BB zu Yoga-Kurs: Die Teilnahme an einem Yoga-Kurs kann die Inanspruchnahme eines Bildungsurlaubes rechtfertigen. Die nach dem Berliner Landesgesetz erforderliche berufliche Weiterbildung sei weit zu verstehen und in dem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall erfüllt. lto.de und spiegel.de berichten.

LG Braunschweig – Martin Winterkorn: Einzelheiten zu der von der Braunschweiger Staatsanwaltschaft beim dortigen Landgericht erhobenen Anklage gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Manager des Autoherstellers berichten Hbl (Dietmar Neuerer u.a.), SZ (Klaus Ott u.a.) und FAZ (Carsten Germis). Übereinstimmend gehen die Beiträge davon aus, dass ein möglicher Prozess nicht vor Anfang kommenden Jahres beginnen würde.

LG München I zu Bewertungsportal: Das Landgericht München I hat die Klage eines Zahnarztes abgewiesen, der die Wiederherstellung für ihn positiver Kommentare auf dem Bewertungsportal Jameda verlangt hatte. Der Kläger habe seine Behauptung nicht beweisen können, dass die Löschungen wegen der Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft erfolgten, berichtet die SZ (Werner Bartens).

VG Berlin zu Schmähgedicht: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die vom Satiriker Jan Böhmermann erhobene Unterlassungsklage zu seinem sogenannten Schmähgedicht abgewiesen. Dem gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeskanzleramt, geltend gemachten Unterlassungsbegehren fehle die Zulässigkeit, erläutert lto.de, nachdem das Kanzleramt mitgeteilt hatte, dass die beanstandete kritische Äußerung Angela Merkels (CDU) nicht wiederholt würde. Dass die Aussage zum "bewusst verletzenden Text" rechtswidrig war, vermochte das Gericht ebenso wenig festzustellen. Hierin sei ein vertretbares Werturteil zu erkennen. Berichte zur Entscheidung bringen auch spiegel.de (Wiebke Ramm) und SZ (Verena Mayer).

In einem separaten Kommentar äußert Verena Mayer (SZ) Verständnis für das Interesse des Komikers an einer gerichtlichen Klärung. Die Kanzlerin habe ihn "in einem aufgeheizten politischen Klima deutlich zurechtgewiesen". Sie habe dabei von Böhmermann zerschlagenes "diplomatisches Porzellan" zusammengefegt, kommentiert Constantin van Lijnden (FAZ). Dass der Satiriker die Angelegenheit weiter "durch die Instanzen" treibe, sei "rechthaberisch, mimosenhaft und ohne Pointe".

AG Schweinfurt zu Totenruhe: Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen Bestatter vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen. Zwar stehe es außer Frage, dass der hochrangige Funktionär von Berufsverbänden Leichen ohne explizites Einverständnis von Hinterbliebenen in ein Ausbildungszentrum verbracht habe. Die Angehörigen wollten aber wohl auch nicht die Details der angemessenen Versorgung einer Leiche wissen, schreibt die SZ (Olaf Przybilla) über das Urteil.

AG Groß-Gerau zu Volksverhetzung: In einem Bericht zu einem Verfahren wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Groß-Gerau erläutert die FAZ (Timo Steppat) die Arbeit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, bei der 21 nordrhein-westfälische Staatsanwälte Darknet-Verfahren betreiben, aber auch sogenannte "Hate Speech" im Internet verfolgen.

Recht in der Welt

EGMR – Türkei: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit nach Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Zusätzlich muss das Land dem erfolgreichen Beschwerdeführer, einem früheren Verfassungsrichter, eine Entschädigung wegen der gegen ihn unrechtmäßig verhängten Untersuchungshaft leisten. Diese im unmittelbaren Anschluss an den Putschversuch verhängte Maßnahme habe sich auf keinen ausreichenden Verdacht stützen können, schreibt lto.de (Markus Sehl) über die jetzige Entscheidung. Zudem seien Verfahrensbestimmungen für die Strafverfolgung von Verfassungsrichtern ungenügend berücksichtigt worden.

Sonstiges

70 Jahre GG: Das Grundgesetz feiert demnächst seinen 70. Geburtstag. Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) startet aus diesem Anlass eine Reihe zu "vergessenen Vorschriften" der Verfassung und beginnt mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Art. 140 Grundgesetz fortgilt und bestimmt, dass Staatsleistungen an Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgelöst, d.h. gegen Entschädigung beendet werden. Trotz nunmehr 100-jähriger Geltung sei die Bestimmung nie zur Anwendung gelangt. Der Autor macht hierfür die fehlende Nennung einer Frist oder von Durchsetzungsinstrumenten sowie einen nicht existenten politischen Willen verantwortlich.

Facebook: Die Rechtsanwälte Marcel Nuys und Juliana Penz analysieren im FAZ-Einspruch die Ende März vorgelegte schriftliche Begründung der Einschätzung des Bundeskartellamts, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke. Beachtlich sei der vom Amt aufgestellte Bezug zum Datenschutzrecht, wohl erstmalig bei einer europäischen Kartellbehörde. Auf dieser Grundlage gelange das Kartellamt dann auch zum behaupteten Missbrauch der Marktmacht durch das Ausnutzen ungleicher Vertragsverhältnisse gegenüber Nutzern.

Wissenschaftsfreiheit: Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble sorgt sich in seiner Kolumne im FAZ-Einspruch um den Zustand der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland und dem von ihm als ungenügend empfundenen Beitrag des Deutschen Hochschullehrerverbandes zu deren Verteidigung. Während "die Feinde freier Wissenschaft" mit Ausladungen unliebsam empfundener Debattengäste wie dem "Gottseibeiuns Kubitschek" Aktionismus vortäuschten, mache der hierzulande "vielgescholtene amerikanische Präsident" Ernst und entziehe Universitäten, "die die freie Rede nicht gewährleisten", Bundesmittel.

Häftlingsarbeit: Die SZ (Helena Ott) schreibt über den Verein "Gefangenengewerkschaft bundesweite Organisation", der sich um eine verbesserte Entlohnung der Arbeit von Strafgefangenen bemüht. Justizbehörden würden das Anliegen nach wie vor ablehnen, weil die Arbeit hinter Gittern zuvörderst der Resozialisierung diene.

Das Letzte zum Schluss

Demobilisiert zum Fußgänger: Eine mit weit überhöhter Geschwindigkeit und anderen Übertretungen unternommene Ausfahrt eines Hamburger Motorradliebhabers endete mit weit drastischeren Folgen als dem Standard "Fahrerlaubnisentzug und Geldstrafe". Wie spiegel.de berichtet, muss der Biker nach Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts auch gleich noch sein Gefährt abgeben. Grundlage hierfür war der seit Oktober 2017 geltende § 315f Strafgesetzbuch (StGB).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. April 2019: Grundrecht Selbsttötung? / Pressearbeit und Gerichte / Böhmermann unterliegt Merkel . In: Legal Tribune Online, 17.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34959/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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