Die juristische Presseschau vom 17. März 2017: Trump versus Gerichte II / Gegen­wind für Maas / Staats­an­walt­schaft gegen VW

17.03.2017

Justiz

BVerfG zu Beschwerdefrist: Rein redaktionelle Gesetzänderungen ohne Auswirkungen auf den materiellen Gehalt begründen keine neue Frist für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom Februar, den lto.de meldet.

BGH zu Auskunftsanspruch: Auch privatrechtlich organisierte Unternehmen der Daseinsvorsorge müssen presserechtliche Auskunftsansprüche erfüllen. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs zumindest dann, wenn Unternehmen mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Die Entscheidung meldet die SZ (Karoline Meta Beisel).

BGH zu Wechselmodell: Aus Anlass des jüngsten Beschlusses des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen familiengerichtlicher Anordnungen eines Wechselmodells befragt die SZ (Ulrike Heidenreich) Rechtsanwältin Kirstin Tomforde zur Praxis der gerichtlichen Anhörung minderjähriger Kinder, den Voraussetzungen eines funktionierenden Wechselmodells und zu den unterhaltsrechtlichen Konsequenzen.

BGH zu Schwarzarbeit: Eine Schwarzarbeitsabrede bewirkt auch dann die Nichtigkeit des Vertrages und damit den Ausschluss von Gewährleistungsrechten, wenn sie nachträglich getroffen wurde. Diese klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs erweitere die Rechtsprechung zu Schwarzarbeitsabreden, schreibt lto.de.

BSG zu Elterngeldberechnung: Bei der Berechnung eines Elterngeldes ist eine Bemessung anhand der zwölf Monate vor einer Geburt dann diskriminierend, wenn die Mutter wegen einer vorherigen Fehlgeburt arbeitsunfähig war. Eine solche schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts bei der Bemessung des Elterngeldes nicht zu berücksichtigen. Über die Entscheidung berichten FAZ (Marcus Jung) und lto.de.

OVG Münster zu THC-Wert: Nach Meldung von lawblog.de (Udo Vetter) hält das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen an seiner Rechtsprechung fest, nach der bereits ein THC-Wert von 1,0 ng/ml im Serum die dauerhaft fehlende Eignung zum Führen eines Fahrzeugs belegt. Der Wert liege bei einem Drittel des von einer Grenzwertkommission 2015 Ermittelten.

LG München I  Georg Funke: Auch das Hbl (Christian Schnell) bringt nun einen Vorbericht zu dem am kommenden Montag beginnenden Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hypo Real Estate, Georg Funke, vor dem Landgericht München I. Zahlreiche ursprüngliche Verdachtsvorwürfe seien inzwischen fallengelassen worden. Es sei auch fraglich, ob die nun erhobene Anklage wegen unrichtiger Bilanzen zu einer Verurteilung führen werde. Diese Entwicklung spiegle jene des "Umgangs im Land mit dem größten Bankenskandal seiner Geschichte".

LG Ellwangen – Betonklotz: Weil er einen Betonklotz auf eine Autobahn geworfen haben soll, ist ein 37-jähriger Mann vor dem Landgericht Ellwangen wegen versuchten Mordes in vier Fällen angeklagt. Von einer bedrückenden Zeugenvernehmung der Familie, deren Auto mit dem Klotz kollidierte, berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt). In einem Vorgutachten sei dem Angeklagten eine "differenzierte Schizophrenie" attestiert worden.

AG Regensburg – Meineid: Vor dem Amtsgericht Regensburg ist ein Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath wegen Meineides angeklagt worden. Der Mann hatte vor knapp drei Jahren die frühere Ehefrau Mollaths belastet und hierbei einen Eid geschworen, die SZ (Hans Holzhaider) berichtet.

StA München II – VW: Räumlichkeiten der von VW mit der internen Aufklärung der Abgas-Affäre beauftragten US-Kanzlei Jones Day wurden am Mittwoch auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft München II durchsucht. Die Anklagebehörde sei offenbar unzufrieden mit der Kooperationsbereitschaft des Konzerns, schreibt das Hbl (Jan Keuchel u.a.). Die betroffenen Anwälte würden als Zeugen gelten. Die als extrem kostspielig geltende Kanzlei habe entgegen anderslautender Ankündigungen ihre Erkenntnisse bislang nicht hinreichend zugänglich gemacht. Über die Reaktion des Automobilkonzerns berichtet auch die SZ (Max Hägler).

Die Staatsanwaltschaft glaube "offenbar nicht an die Selbstreinigungskräfte bei den Niedersachsen", schreibt Martin Murphy (Hbl) im Leitartikel. Nicht erst seit dem Ausscheiden von Christine Hohmann-Dennhardt stehe "der Vertuschungsverdacht" im Raum.

Ethik-Kodex: Nach einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) schlägt der Deutsche Richterbund einen Ethik-Kodex für die gesamte Justiz vor. Gerade junge Richter fänden in den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes nicht genügend Anhaltspunkte für zulässiges berufliches und privates Verhalten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. März 2017: Trump versus Gerichte II / Gegenwind für Maas / Staatsanwaltschaft gegen VW . In: Legal Tribune Online, 17.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22375/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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