Die juristische Presseschau vom 17. März 2017: Trump versus Gerichte II / Gegen­wind für Maas / Staats­an­walt­schaft gegen VW

17.03.2017

Auch das zweite Trump-Dekret zu einem Einreiseverbot ist gerichtlich gestoppt worden. Außerdem in der Presseschau: Gegenwind für Heiko Maas' Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Durchsuchung bei VW-Kanzlei und ein Fluss als juristische Person.

 

 

Thema des Tages

USA – Einreiseverbot: Ein Bundesrichter im US-Staat Hawaii hat auch das zweite von Präsident Donald Trump verfügte Einreiseverbot für Bürger bestimmter muslimischer Staaten vorläufig ausgesetzt. Die von Richter Derrick Watson verfasste Entscheidung orientierte sich dabei über den bloßen Dekrettext hinaus auch an Äußerungen, die Trump und seine Unterstützer für den sogenannten Muslimbann getätigt hatten, erläutert die Welt (Clemens Wergin). Hieraus ergebe sich, dass von einem "religionsneutralen Charakter" des Dekrets nicht auszugehen sei. Dies wiederum mache die Verfassungswidrigkeit der Anordnung "sehr wahrscheinlich" und rechtfertige daher eine vorläufige Aussetzung.

Ein Hintergrundbericht der FAZ (Andreas Ross) geht auch auf die Reaktion des Präsidenten auf die Entscheidung ein und beschreibt im Übrigen die Schwierigkeiten bei der Mehrheitsbeschaffung innerhalb der Republikanischen Partei für die Vorhaben Trumps. Nicht zuletzt aus diesem Grund halte sich Trump aktuell mit Richterschelten zurück, um nicht "noch mehr Republikaner durch Respektlosigkeit vor der Gewaltenteilung abzustoßen".

Nach dem Kommentar von Hubert Wetzel (SZ) lässt die Entscheidung "die USA wie einen Rechtsstaat und den Präsidenten wie einen inkompetenten Schwadroneur aussehen". Auch nach zwei Monaten im Amt habe Trump nichts vollbracht, außer Millionen Einwanderer in Angst zu versetzen.

Rechtspolitik

Hate Speech-Gesetz: Das von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgestellte Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu einer effektiveren Ahndung sogenannter Hate Speech in sozialen Netzwerken sieht sich weiterhin kritischen Stimmen ausgesetzt. Ein ausführlicher Beitrag von zeit.de (Patrick Beuth) fasst zentrale Aspekte zusammen und mutmaßt, dass der Minister in Kenntnis des knappen Zeitplans bis zur Bundestagswahl eine "allerletzte Mahnung" an die Betreiber der Netzwerke zu senden gedenkt. Stimmen zum Entwurf sammelt auch netzpolitik.org (Markus Reuter). Hendrik Wieduwilt (FAZ) kritisiert in einem Kommentar, dass es dem Minister "um viel mehr als Rechtsdurchsetzung" gehe. Die mehr oder weniger offen kommunizierte Absicht sei vielmehr eine Einflussnahme auf die "Debattenkultur" in einem veränderten "gesellschaftlichen Diskurs". Eine "Debattenpolizei" kenne "das Grundgesetz aber aus guten Gründen nicht". Problematisch sei zudem die vorgesehene "Art Bundesmedienaufsicht", die sich Aufgaben der Länder anmaße.

Wettbewerbsregister: Durch ein neues Wettbewerbsregister sollen öffentliche Auftraggeber künftig leichter erfahren können, ob potenzielle Bewerber von Vergaben auszuschließen sind. Rechtsanwalt Sebastian Schnitzler stellt auf lto.de den zugrunde liegenden Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor und regt gleichzeitig an, die Registerverwaltung dem Bundeskartellamt zuzuweisen.

EU-Finanzdienstleistungen: Die EU-Kommission möchte Verbrauchern den Zugang zu Finanzdienstleistungen im EU-Ausland erleichtern und plant dafür in den kommenden zwei Jahren insgesamt zwölf Maßnahmen. Über diese, etwa erhöhte Transparenz bei Umtauschgebühren für EU-Devisen, schreibt das Hbl (Ruth Berschens).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. März 2017: Trump versus Gerichte II / Gegenwind für Maas / Staatsanwaltschaft gegen VW . In: Legal Tribune Online, 17.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22375/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen