Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2019: Love­pa­rade-Ver­fahren vor dem Aus? / Deut­sch­land auf Brexit vor­be­reitet / "Volks­leh­rer"-Kün­di­gung recht­mäßig

17.01.2019

Der Prozess um das Loveparade-Unglück vor dem Landgericht Duisburg könnte eingestellt werden. Außerdem in der Presseschau: Deutschland ist für einen harten Brexit gerüstet und die Kündigung eines volksverhetzenden Lehrers ist rechtmäßig.

Thema des Tages

LG Duisburg – Loveparade: Nach 96 Verhandlungstagen könnte das Verfahren um das Loveparade-Unglück mit 21 Toten und 652 Verletzten eingestellt werden. Dies ist das Ergebnis eines nicht-öffentlichen Rechtsgesprächs des Landgerichts Duisburg mit den beteiligten Verteidigern, Staatsanwälten und Nebenklage-Anwälten. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg war es am einzigen Zugang zum Veranstaltungsgelände zu Gedränge und Panik gekommen, es starben 21 Menschen, mindestens 652 wurden verletzt. In dem im Dezember 2017 begonnenen Verfahren sind sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Loveparade-Veranstalters Lopavent angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen fahrlässige Tötung bzw. fahrlässige Körperverletzung, u.a. durch Planungsfehler. Bisher wurden 58 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, müssten bis zum 5. Februar weitere bis zu 575 Zeugen gehört werden. Laut Berichten beteiligter Anwälte hält der Vorsitzende Richter Mario Plein die Einstellung nach der bisherigen Beweisaufnahme für eine sachgerechte Lösung. Das Verfahren gegen die Mitarbeiter der Stadt Duisburg und den Projektmanager des Veranstalters Lopavent soll wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 und 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt werden, das Verfahren gegen die weiteren Mitarbeiter von Lopavent würde gegen Geldauflage nach § 153a Abs. 1 und 2 StPO erfolgen. Genaues wollen die Richter erst heute im Rahmen der nächsten offiziellen Verhandlung bekannt geben. In jedem Fall müsste die Staatsanwaltschaft dem Einstellung zustimmten, was als unwahrscheinlich gilt. Sollte es zu einer Einstellung kommen, wäre diese Entscheidung nicht anfechtbar. Andernfalls droht die Verjährung, wenn bis Ende Juli 2020 kein Urteil gesprochen wird. Laut SZ (Christian Wernicke) hat der Nebenklage-Anwalt Julius Reiter gefordert, dass das Gericht auch im Fall einer Einstellung klar Verantwortlichkeiten benennen müsse, um den Opfern zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu erleichtern. Es berichten außerdem lto.de und zeit.de, spiegel.de (Benjamin Schulz/Lukas Eberle/Jens Witte) gibt Antwort auf Fragen rund um den Prozess und die mögliche Einstellung.

Heribert Prantl (SZ) ist der Auffassung, die Einstellung des Loveparade-Verfahrens wäre "eine Katastrophe nach der Katastrophe" für die Hinterbliebenen und Verletzten des Unglücks. Er weist darauf hin, wann das Gesetz die Einstellung eines Verfahrens ermöglicht: Wenn das öffentliche Interesse an dessen Fortführung nicht mehr bestehe oder durch eine Geldauflage beseitigt werden könne. Eines von beidem im vorliegenden Prozess zu behaupten, hielte er nicht nur für eine Lüge, sondern für "die Vergewaltigung des Gesetzeswortlauts".

Rechtspolitik

Harter Brexit: Laut lto.de (Hasso Suliak) verhandelt der Bundestag heute mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz, das allerdings noch einen geregelten Austritt vorsieht. Die Bundesregierung soll aber auch im Fall eines ungeregelten Brexit vorbereitet sein. So wurden im Dezember einige Gesetze auf den Weg gebracht, die Regelungen sowohl für Bürger als auch für Unternehmen im Falle eines harten Brexits enthalten. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass deutsche und britische Staatsbürger, die am 30. März 2019 im je anderen Land leben bzw. arbeiten, ihren Sozialversicherungsschutz behalten, weiterhin werden Übergangsregelungen zur Arbeitsförderung, zur Altersteilzeit und zur Arbeitnehmerüberlassung getroffen. Auch ein Brexit-Steuerbegleitgesetz ist vorgesehen, das Übergangsregelungen zu den Bereichen Steuern, Finanzmarkt und Arbeitsrecht trifft. Die taz (Christian Rath) plädiert für "eine Art Bestandsschutz" für alle Briten, die bis zu einem Stichtag als EU-Bürger in Deutschland wohnen. Sie sollten einen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel haben. Allerdings werde ihnen vom Bundesinnenministerium bisher nur zugesagt, innerhalb von drei Monaten bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen zu können.

Wahlrecht: Die taz (Patricia Hecht) geht auf die Initiative des Deutschen Frauenrats, dem Dachverband von rund 60 frauenpolitischen Lobby-Gruppen, zu einem paritätischen Wahlrecht auf Bundesebene ein und berichtet, dass es nun auf Landesebene in Brandenburg eine Mehrheit für den Paritätsgesetzentwurf der Grünen-Landtagsfraktion gibt. Das Gesetz soll ein sogenanntes Reißverschlussverfahren für die Landeslisten vorsehen und in den kommenden Wochen verabschiedet werden. Die SZ berichtet vom Vorschlag des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann (SPD) zu einer umfassenden Reform des Wahlrechts. Nach seiner Auffassung soll der Bundestag bei gleichzeitiger Erhöhung des Frauenanteils kleiner werden. Dies könnte durch eine Verringerung der Anzahl von Wahlkreisen und einen je männlichen und weiblichen Direktkandidaten erreicht werden.

Digitalpakt: Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Hans-Günter Henneke erinnert in einem Gastbeitrag in der FAZ daran, dass der Kern des Widerstands der Länder gegen den Digitalpakt im Verfassungsrecht liege, das die föderale Freiheit der Länder vorsieht. Die Sachfragen seien auch im Rahmen des bestehenden Grundgesetzes zu lösen, etwa durch eine veränderte Verteilung des  Umsatzsteueraufkommens. Auf Vorschläge zu einer Verfassungsänderung sollte der Vermittlungsausschuss seiner Auffassung nach verzichten.

Datenmissbrauch: Laut FAZ (Hendrik Kafsack) könnten Parteien und politische Stiftungen nach Verstößen gegen die EU-Datenschutzregeln im Europawahlkampf mit hohen Strafen in Höhe von bis zu 5 Prozent des Jahresbudgets belegt werden und dazu alle Ansprüche an die Parteienfinanzierung der EU verlieren. Damit wollen EU-Parlament und Ministerrat die Ende Mai anstehenden Europawahlen vor einer unangemessen Beeinflussung schützen.

Künstliche Intelligenz: Wie die FAZ meldet, wird die Eingabefrist für den Richtlinienentwurf zu ethischen Prinzipien bei der Anwendung Künstlicher Intelligenz durch die EU-Kommission bis zum 1. Februar 2019 verlängert. Der Entwurf war ohne Ankündigung kurz vor Weihnachten im Netz veröffentlicht worden und soll bis März 2019 fertig ausgearbeitet werden.

"Prüffall" AfD: Die SZ (Jens Schneider/Ronen Steinke) behandelt die rechtlich vorgesehen zeitlichen Grenzen für eine Prüfung durch den Verfassungsschutz. Ein bis zwei Jahre seien nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts rechtlich bereits die Höchstdauer für einen "Prüffall". Diese würde sich letztlich, obwohl bei einem "Prüffall" noch keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden können, aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ergeben.

U-Ausschuss Verteidigungsministerium: In der Affäre um rechtswidrige Beraterverträge im Verteidigungsministerium ist im Verteidigungsausschuss des Bundestages die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gescheitert, berichten SZ (Mike Szymanski) und FAZ (Peter Carstens). Dabei ging es um den Umfang der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Reinhard Müller (FAZ) geht dennoch davon aus, dass an einem Untersuchungsausschuss kein Weg vorbeiführe, schließlich sei die Bundeswehr ein Parlamentsheer.

Unzulässige Asylanträge: In einem Gastbeitrag auf lto.de erläutert Marcel Keienborg die tiefgreifenden Änderungen, die das Asylgesetz (AsylG) 2016 durch das Integrationsgesetz erfahren hat, insbesondere den Begriff des "unzulässigen" Asylantrags nach § 29 AsylG, der den "unbeachtlichen" Asylantrag – einen weitaus selteneren Fall – ersetzt hat.

Justiz

ArbG Berlin zu "Volkslehrer": Unter anderem FAZ (Leonie Feuerbach), spiegel.de und lto.de berichten von der Klage eines Berliner Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung, die das Arbeitsgericht Berlin nun abgewiesen hat. Der 38-jährige Lehrer hatte sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet und betreibt einen Youtube-Kanal mit womöglich volksverhetzenden Inhalten, weshalb ihm war im Mai 2018 fristlos gekündigt worden war. Nach Auffassung des Gerichts ist er dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, es gab damit der Bildungsverwaltung recht. Der Lehrer habe seine Videos gezielt genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen oder zu verunglimpfen. Der Kläger behält sich eine Berufung vor.

LG Düsseldorf zu Persönlichkeitsrecht: Wie lto.de (Tanja Podolski) und taz (Christian Rath) berichten, darf das Nachrichtenportal Buzzfeed in seiner Berichterstattung den Namen des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks nennen, der, laut eigener Aussage als Hobby, Ärzte anzeigt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, und damit die Kontroverse zu § 219a Strafgesetzbuch (StGB) befördert hat. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem von Hendricks angestrengten zivilrechtlichen Eilantrag auf Unterlassung entschieden. Das Recht auf Anonymität als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts trete hinter das öffentliche Interesse zurück. Auch netzpolitik.org (Chris Köver) berichtet.

VG Gelsenkirchen zu Sami A.: FAZ (Reiner Burger) und lto.de befassen sich mit dem seit 2009 bestehenden und nun aufgehobenen Abschiebeverbot für den 42-jährigen islamistischen Gefährder Sami A. Dieser muss damit nicht aus Tunesien nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Aufhebung hatte das Gericht bereits im vergangenen November in einem Eilverfahren angeordnet. Das Gericht ist der Auffassung, die diplomatische Zusicherung Tunesiens, Sami A. vor Folter und unmenschlicher Behandlung zu schützen, sei hinreichend verlässlich. Seine Anwältinnen werfen dem Gericht vor, die Versicherung nicht ausreichend geprüft zu haben.

OLG Brandenburg zu Verfahrensverzögerungen: lto.de (Markus Sehl/Maximilian Amos) widmet sich vertieft einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg im Rahmen des laufenden Revisionsverfahrens gegen den Ex-NPD-Politiker und Neonazi Maik Schneider. Der Beschluss, der die Entlassung des Angeklagten aus dreijähriger Untersuchungshaft zum Inhalt hat, rügt erhebliche Fehler beim Landgericht Potsdam, aber auch beim Bundesgerichtshof. Laut der LTO vorliegenden Begründung hätten insbesondere die Verzögerungen am Landgericht sich auf mehr als sechs Monate summiert, sie seien außerdem vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt gewesen und daher der Justiz zuzurechnen.

LG Berlin zu "wenigermiete.de": Laut Welt (Michael Fabricius) und in einem vertiefenden Beitrag lto.de (Pia Lorenz) ist das Legal-Tech-Geschäftsmodell der Mietright GmbH mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz vereinbar, wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom vergangenen Dienstag entschieden habe. Das Unternehmen handle auch nicht unlauter im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dürfe damit weiterhin die Ansprüche von Wohnraummietern im Rahmen der Mietpreisbremse und bei ungerechtfertigten Schönheitsreparaturen geltend machen.

LVerfG Berlin – Neutralitätspflicht: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) hat vor dem Berliner Landesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren der AfD gegen den Berliner Senat verfolgt. Der Bundesverband der AfD hatte am 27. Mai 2018 unter dem Motto "Zukunft Deutschland" in Berlin demonstriert. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller zeigte sich beeindruckt von der Größe der Gegegendemonstrationen und versandte einen Tweet, in dem er von einem eindrucksvollen Signal für Demokratie und Freiheit und gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze sprach. Die AfD sieht sich dadurch in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, aus dem folgt, dass ein Hoheitsträger bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet ist und nicht einseitig Stellung beziehen darf. Der Prozessvertreter der AfD, Marc Vallendar, selbst Abgeordneter der Partei im Berliner Abgeordnetenhaus, sieht in dem Tweet eine bewusste Diffamierung. Der Prozessvertreter des Senats, der Verfassungsrechtler Christoph Möllers, hält den Antrag der AfD wegen Fehlens einer faktischen Einschränkung für unzulässig, jedenfalls aber unbegründet. Ein Urteil wird am 20. Februar erwartet.

OLG Stuttgart – Dschihadistin: Gegen die 32-jährige Deutsche Sabine S. hat der Generalbundesanwalt beim Oberlandesgericht Stuttgart Anklage erhoben, berichtet spiegel.de. S. hatte Deutschland 2013 verlassen und hatte in Syrien wohl einen hochrangigen IS-Kämpfer geheiratet und auch an öffentlichen Hinrichtungen teilgenommen.

EuGH zu UPS: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Untersagung einer Übernahme des niederländischen Logistikunternehmens TNT durch United Parcel Service (UPS) seitens der EU-Kommission im Jahr 2013 Verfahrensrechte von UPS verletzte, da die Kommission während des Verwaltungsverfahrens das zugrunde gelegte ökonometrische Modell wesentlich verändert habe, ohne UPS zu informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, so lto.de.

BGH zu "presserechtlichen Informationsschreiben": Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über presserechtliche Informationsschreiben ist nun auch die Argumentation des BGH bekannt. Anwälte dürfen Medienunternehmen im Namen ihrer Mandanten zwar ungefragt solche Schreiben zur Verhinderung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen zukommen lassen, die Pressehäuser müssten solche Warnschreiben aber dann nicht dulden, wenn sie keine substantiierten Informationen enthalten. Es berichten lto.de, SZ (Wolfgang Janisch) und taz.de (Christian Rath). *

BVerfG – "Hartz IV"-Sanktionen: Die mündliche Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgericht zu den Leistungskürzungen im Rahmen des Arbeitslosengelds II behandelt nun auch die FR (Ursula Knapp).

Niedersächs. StGH zu Stiftungsgesetz: Die Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zur Änderung des Gesetzes über die "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten", die zur Folge hat, dass die AfD nicht im Stiftungsrat vertreten ist, wird nun auch auf lto.de aufgegriffen.

KG Berlin – IS: Im Verfahren gegen den 43-Jährigen Raad A. und seinen Sohn Abbas R., etwa 19 Jahre alt, vor dem Kammergericht Berlin wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS und Beteiligung an Kriegsverbrechen muss das Gericht entscheiden, ob die Aussagen des Zeugen Ramzi B. K. Bei der Polizei falsch sind. Dieser behauptete nun, er habe die Angeklagten wegen alter Streitigkeiten in der gemeinsamen Heimat Irak bewusst belastet. Die Verhandlung beobachtete spiegel.de (Wiebke Ramm).

Sonstiges

Kirchengerichtshof: Der römisch-katholische Bischof Franz-Josef Bode hat sich für einen zentralen Gerichtshof aller deutschen Bistümer für Strafsachen ausgesprochen, um Fälle sexuellen Missbrauchs unabhängig aufzuarbeiten. Dies hatte er im Internetportal katholisch.de geäußert und die zu langsame Aufarbeitung des Missbrauchsskandals kritisiert. Es berichtet die FAZ (Daniel Deckers).

Arbeitszeitdoumentation: Der Anwalt Thomas Niklas erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht, in welchem Umfang und von wem die tägliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz aufgezeichnet werden muss. Etwa gelte Aufzeichnungspflicht ausnahmslos für sämtliche Arbeitszeit, die über eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht.

Sitzungsausschluss: Auf verfassungsblog.de beschäftigt sich der Anwalt Jan Benjamin Daniels mit der Verfassungsmäßigkeit von Sitzungsausschlüssen von Abgeordneten und insbesondere der Rechtmäßigkeit ihres polizeilichen Vollzugs.

* Zusammenfassung geändert am Erscheinungstag um 13.50 h.

 

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lto/cc

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2019: Loveparade-Verfahren vor dem Aus? / Deutschland auf Brexit vorbereitet / "Volkslehrer"-Kündigung rechtmäßig . In: Legal Tribune Online, 17.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33273/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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