Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2019: Mus­ter­fest­stel­lung zur Mie­t­er­höhung / Kon­se­qu­enzen nach Halle-Attentat / EuGH zu Haft­be­din­gungen

16.10.2019

In München hat erstmals eine Musterfeststellungsklage Erfolg. Außerdem in der heutigen Presseschau: Diskussion zu Sicherheitsgesetzen und der EuGH erklärt den Prüfungsmaßstab bei einer Überstellung nach dem Europäischen Haftbefehl.

Thema des Tages

OLG München zu Musterfeststellung im Mietrecht: Das Oberlandesgericht München hat über die bundesweit erste erfolgreiche Musterfeststellungsklage entschieden. Erfochten hat diesen Erfolg der örtliche Mieterverein, berichtet lto.de. Er habe sich erfolgreich gegen eine mit Modernisierungsmaßnahmen begründete Mieterhöhung zur Wehr gesetzt. Der beklagte Vermieter habe den Zeitraum zwischen Ankündigung und tatsächlicher Durchführung zu großzügig bemessen. Eine ausführliche Darstellung der Verhandlung findet sich in der SZ (Anna Hoben).

Nina Bovensiepen (SZ) hält das Urteil trotz seines Einzelfallcharakters für bedeutend, weil es zeige, "dass die Macht von Immobilieneignern Grenzen hat". "Sogar auf dem Wohnungsmarkt" ließe sich "gemeinsam etwas erreichen".

Rechtspolitik

Anschlag von Halle: Die Pläne von Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem effektiveren Vorgehen gegen rechtsextreme Gewalttäter werden u.a. von FAZ (Helene Bubrowski), spiegel.de (Max Holscher) und deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) dargestellt.

In einem Gastkommentar für das Hbl warnt Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, vor einem Übereifer bei der Überwachung. Die Politik sei gehalten, statt "bei jeder Gelegenheit gescheiterten Vorschlägen" eine umfassende Bestandsaufnahme bestehender Überwachungsregelungen vorzulegen. Auch Markus Reuter (netzpolitik.org) wendet sich gegen den Reflex, "jedes Mal" nach einer Gewalttat "mehr Überwachung" zu fordern, statt die Fachkompetenz von Ermittlern zu fördern. Konrad Litschko (taz) hält es für richtig und wichtig, "nun klare Signale zu setzen, dass auch Hass im Internet nicht mehr ungesühnt bleibt". Daneben offenbare die bloße Anzahl behördlich registrierter rechtsextremer Gefährder, dass die Sicherheitsbehörden "nach rechts"“ doch wohl "eher flüchtig" schauen würden.

Grundrente: Vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen über eine Grundrente für Geringverdiener hat Rechtsprofessor Hanno Kube in einem für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft erstellten Kurzgutachten die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens festgestellt. Eine verfassungsrechtlich gebotene Rechtfertigung für die durch die Grundrente bewirkte Abweichung vom Äquivalenzprinzip sei nicht ersichtlich, zitiert die FAZ (Kerstin Schwenn) aus dem ihr vorliegenden Gutachten.

Justiz

EuGH zu Haftbedingungen im Zielland: Vor einer Überstellung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls müssen die Haftbedingungen im Empfängerland durch das überstellende Gericht überaus gründlich geprüft werden, wenn zuverlässige Hinweise auf unmenschliche Haftbedingungen vorliegen. Dies stellte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg klar. Bei der Prüfung müssten alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden, so z.B. die Größe des jedem Häftling zur Verfügung stehenden Raumes. Wenn im Ausstellerland die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Haftbedingungen existiere, schließt dies nach Ansicht der Luxemburger Richter die Annahme unmenschlicher Haftbedingungen nicht aus. Berichte zur Entscheidung und deren Verfahrensgang bringen FAZ (Helene Bubrowski), tagesschau.de (Gigi Deppe) und lto.de.

BVerfG zu Adblocker: Aus Anlass des in der vergangenen Woche bekanntgewordenen Nichtannahmebeschlusses des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Zulässigkeit eines sogenannten Ad- oder Werbeblockers fasst internet-law.de (Thomas Stadler) diese und andere Entscheidungen zur Thematik zusammen und prognostiziert, dass das Thema "die Gerichte noch eine Weile beschäftigen" werde.

BGH – wenigermiete.de: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof zur Rechtmäßigkeit der Inkassozession des Legal-Tech-Anbieters wenigermiete.de. In ihrem Unternehmens-Teil stellt die FAZ (Marcus Jung) Daniel Halmer, den Gründer von Lexfox, Betreiber der Site, und deren Angebot vor. Für den Fall einer Niederlage vor dem BGH plane der Unternehmer eine von Lexfox betriebene Kanzlei.

BAG – "Mall of Berlin": Die taz-Berlin (Peter Nowak) weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht am heutigen Mittwoch sein Urteil zur Klage von Bauarbeitern der "Mall of Berlin" verkünden wird. Den Klägern wurden in mehreren Verfahren gegen ihre Arbeitgeber Lohnansprüche zuerkannt, eine Vollstreckung war jedoch u.a. wegen Insolvenz dieser Subunternehmer gescheitert. Nun könne das BAG "Rechtsgeschichte schreiben", wenn es eine Haftung des Investors des Einkaufszentrums bejahe.

OLG Düsseldorf – IS-Rückkehrerin: Am Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt am heutigen Mittwoch gegen eine 21-Jährige, die über mehrere Jahre im Einflussgebiet des IS lebte und dort auch Wach- und Polizeidienste übernommen haben soll. Der Vorbericht der FAZ (Reiner Burger/Markus Wehner) beschreibt auch den bisherigen Umgang der deutschen Justiz mit weiblichen IS-Unterstützern.

LAG BE-BB zu Massentlassungs-Verfahren: In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil von Mitte Juli hat sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum Umfang der Konsultationspflichten eines Arbeitgebers vor einer geplanten Massentlassung geäußert. Dass es dabei neben der Beteiligung des Betriebsrates auch eine Einschaltung einer Schwerbehindertenvertretung für notwendig erachtete, erregt die Kritik von Rechtsanwalt Alexander Willemsen auf lto.de. Das Gericht stelle "etablierte Praktiken in Frage" und erhöhe die "innerbetriebliche Bürokratie". Erneut bleibe Berlin "prägend für die Rechtsprechung zum Massentlassungsanzeigeverfahren" meint der Autor mit Verweis auf weitere Entscheidungen.

LAG Sachsen zu Verzugspauschale: community.beck.de (Christian Rolfs) macht auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts von Mitte Juli aufmerksam. Wie zuvor andere Arbeits- und Landesarbeitsgerichte habe sich nun auch das LAG Sachsen gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gewandt, nach der die 40-Euro-Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Arbeitsrecht keine Anwendung findet.

LG Offenburg – Anwaltswerbung: Das Landgericht Offenburg verhandelte zu einer Klage der Rechtsanwaltskammer Südbaden, die Werbung der Lahrer Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beanstandet hat. Moniert worden sei etwa die Aussage, die Beklagte sei die "erfolgreichste Rechtsanwaltsgesellschaft", schreibt lto.de (Christian Rath) in einer ausführlichen Darstellung der Verhandlung. Die bei der Bearbeitung von Mandaten zum Diesel-Skandal recht aktive Kanzlei habe die Abgabe von Unterlassungserklärungen zugesagt, der Prozess soll durch einen Vergleich beendet werden, nun stünden Verhandlungen zur Kostenaufteilung bevor.

LG Hamburg – SS-Wachmann: Vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg muss sich ab dem morgigen Donnerstag ein 93-jähriger Rentner wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen verantworten. Zur Last gelegt wird ihm seine Tätigkeit als SS-Wachmann im KZ Stutthof zwischen Sommer 1944 und April 1945. Die taz (Klaus Hillenbrand) bringt einen ausführlichen Vorbericht. Im Interview mit der Welt (Frederik Schindler) erklärt Thomas Will, stellvertretender Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen, warum das Verfahren erst jetzt beginnt, und äußert sich auch grundsätzlich zum Sinn von Prozessen gegen Hochbetagte und zur Zukunft seiner Behörde.

LG Freiburg – Gruppenvergewaltigung: Das am Landgericht Freiburg anhängige Verfahren zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung wird allem Anschein nach über die bis Mitte Dezember angesetzten Verhandlungstage hinaus auch im nächsten Jahr fortgesetzt, schreibt die SZ (Claudia Henzler/Thomas Hummel). Im bisherigen Prozessverlauf sei es immer wieder zu Verzögerungen gekommen, etwa weil Gefangenentransporte im Stau feststanden.

AG Merseburg zu "Spermienkiller"-Entschädigung: Anfang Oktober erließ das Amtsgericht Merseburg einen Pfändungsbeschluss gegen eine deutsche Tochter des US-Chemie-Unternehmens Dow Chemical. Der Beschluss beruht auf einer in Frankreich gegen den Konzern erstrittenen einstweiligen Verfügung zur Absicherung der Vollstreckung einer Schadensersatzforderung in Höhe von 945 Millionen Dollar, erläutert die Welt (Michael Gassmann). Diese wiederum beziehe sich auf Entscheidungen nicaraguanischer Gerichte aus den 1990er Jahren wegen gesundheitlicher Schäden von Plantagenarbeitern durch ein von Dow produziertes Insektengift, das u.a. Fertilitätsstörungen bei Männern bewirkte. Der Konzern habe die Rechtmäßigkeit dieser Verfahren stets in Frage gestellt und plane auch weitere Rechtsmittel gegen die jüngsten Entscheidungen.

AG Bonn zu antisemitischem Übergriff: Auch die FAZ (Marlene Grunert) berichtet nun zum Urteil des Amtsgerichts Bonn wegen eines antisemitischen Übergriffs. Der Geschädigte, ein US-amerikanischer Akademiker, habe am Verfahren nicht persönlich teilgenommen und über seine Anwälte erklären lassen, dass die urteilsgegenständliche Attacke für ihn zweitrangig sei und er Antisemitismus vor allem von Seiten der Polizei erlebt habe.

VG Augsburg – Abschiebung: Die taz (Andreas Thamm) bringt eine Reportage zum ungewöhnlichen Fall eines kurdischen Türken, der wegen "sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse" des Verfassungsschutzes in die Türkei abgeschoben wurde, von dort aber wieder nach Deutschland flüchtete und sich gegen seine erneute Ausweisung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg zur Wehr setzt.

Recht in der Welt

Spanien – Separatisten: Unterstützer der verurteilten katalanischen Separatisten haben in Spanien ihre Proteste gegen das Urteil fortgesetzt. Demgegenüber baue die aktuelle Landesregierung Kataloniens auf einheitliche Kommunikation und lobe die Vielfalt des demokratischen Spaniens, schreibt die FAZ (Hans-Christian Rößler).

Sonstiges

Anwaltskosten von Ministerien: Das Bundesjustizministerium hat nach einer Kleinen Anfrage der Linken-Fraktion offengelegt, wie viel Ministerien und Behörden in den Jahren 2013 bis 2018 für anwaltlichen Rechtsrat bei der Abwehr von Presseanfragen ausgegeben haben. Die Antwort, auch zu Honorarvereinbarungen und den bevorzugten Kanzleien, liegt lto.de (Markus Sehl) vor.

MdB Brandner (AfD): Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD) sieht sich Forderungen nach einem Rücktritt als Vorsitzender des Rechtsausschusses ausgesetzt. Grund seien Tweets bzw. Re-Tweets Brandners zum Terroranschlag auf die Synagoge von Halle. Über die Äußerungen und die vom Deutschen Anwaltverein und Deutschen Juristinnenbund vorgebrachten Rücktrittsforderungen berichten FAZ (Marlene Grunert) und lto.de.

Hans-Georg Maaßen: Eine Seite-Drei-Reportage der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) schreibt über den früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz und jetzigen Of Counsel Hans-Georg Maaßen und gibt dabei auch persönlichen Einlassungen breiten Raum.

Konzerttickets: Betrügereien im Geschäft mit Konzerttickets werden vom SWR RadioReportRecht (Fabian Töpel) dieser Woche beleuchtet.

Das Letzte zum Schluss

Bling bling: Die Düsseldorfer Innenstadt gilt gemeinhin als Ort, an dem man sich bei der Zurschaustellung von Blitzendem und Blinkendem keine Zurückhaltung auferlegen muss. Was Wunder, dass die Polizei bei einer am vergangenen Wochenende unternommenen Schwerpunktkontrolle gegen sogenannte "Auto-Poser" fündig wurde: Sie stoppte einen mit goldener Folie beklebten SUV. Bereits jetzt hat ein Gutachter am Wagen mehrere, jeweils "zur Erlöschung der Betriebserlaubnis" führende Mängel festgestellt, schreibt spiegel.de. Zur Farbgestaltung des Autos stehe eine Einschätzung aber noch aus.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2019: Musterfeststellung zur Mieterhöhung / Konsequenzen nach Halle-Attentat / EuGH zu Haftbedingungen . In: Legal Tribune Online, 16.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38195/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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