Die juristische Presseschau vom 16. September 2026: Sup­reme Court zu Brief­wahl / EU plant Kids Act / Maschsee-Mörder erneut ange­klagt

16.09.2026

Der US-Supreme Court bestätigte den Stopp für die von Präsident Trump geplante Briefwahl-Beschränkung. Von der Leyen will Pläne zum Jugendschutz in sozialen Netzwerken vorstellen. Der Maschsee-Mörder ist frei, steht aber wieder vor Gericht.

Thema des Tages

USA – Briefwahl: Die Briefwahl bei den im November anstehenden "Midterm"-Wahlen in den USA wird nach den bislang geltenden Bestimmungen durchgeführt. Das entschied jetzt der US-Supreme Court in einer Eil-Entscheidung. US-Präsident Donald Trump hatte als Schutz gegen Wahlbetrug angeordnet, dass die Post Wahlunterlagen nur an Wähler:innen versenden darf, die auf von der Bundesregierung geprüften Wählerlisten der Bundesstaaten stehen. Diesen Erlass hatte eine Bundesrichterin in Boston per einstweiliger Verfügung gestoppt, insbesondere weil er nicht mehr rechtzeitig vor den Midterm-Wahlen umgesetzt werden könne. Die Regierung rief daraufhin den US-Supreme Court an und beantragte, den Richterspruch aus Boston auszusetzen. Das lehnte der Supreme Court nun aber mehrheitlich ab. Eine Begründung legte die Mehrheit des Gerichts nicht vor. Der konservative Richter Brett Kavanaugh schrieb in einer Stellungnahme, die Änderungen mitten in der Wahlperiode durchzusetzen, wäre "willkürlich und launenhaft". SZ (Charlotte Walser) und beck-aktuell berichten.

Boris Herrmann (SZ) begrüßt "die einzig richtige Entscheidung" als "guten Tag für die Demokratie". Gleichzeitig sei es "ein Armutszeugnis für die USA", dass Briefwählende erst jetzt wissen, "dass ihre Stimmen zählen". Laut Andreas Ross (FAZ) könne der Präsident "diese Pleite gut verkraften". Sein Ziel, "die Leute sollen Wahlergebnissen misstrauen", sei erreicht, daneben liefen Einschüchterungsversuche von Mitarbeitenden von Wahlbehörden unvermindert weiter.

Rechtspolitik

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen will in ihrer Rede zur Lage der EU am heutigen Mittwoch die Pläne der EU-Kommission für mehr Jugendschutz in sozialen Netzwerken vorstellen. Danach soll das Mindestalter für die Nutzung "riskanter" Plattformen EU-weit auf 15 Jahre festgelegt und Anbieter zu strengen Alterskontrollen für alle Nutzenden verpflichtet werden. Der Entwurf eines entsprechenden EU-Kids Acts soll dann am morgigen Donnerstag präsentiert werden. Ein entsprechendes Eckpunkte-Papier kursiert bereits. Es berichten SZ (Josef Kelnberger) netzpolitik.org (Sebastian Meineck) und zeit.de (Iven Yorick Fenker).

Abschiebungen/Asyl: Rechtsprofessor Daniel Thym spricht sich in einem Gastkommentar für die Welt dafür aus, den durch die in diesem Herbst in Kraft tretende EU-Rückführungsverordnung möglichen "Return Hubs" außerhalb der EU eine Chance zu geben, ihre Wirksamkeit zu entfalten. Vergleichbar seien sie mit "Sozialleistungskürzungen", die zwar wirkten, aber nicht den ihnen von der Politik zugemessenen "durchschlagenden Effekt" besäßen. Statt dieser "Übergangslösung" sollte vielmehr "am Kern" angesetzt und eine "Strukturreform" des Asylrechts in Angriff genommen werden.

Hybride Bedrohungen: Rechtsprofessor Mark A. Zöller stellt auf LTO das Phänomen "transnationaler Repression" vor. Es umschreibt Maßnahmen, die autoritär regierte Staaten auf dem Staatsgebiet demokratischer Gesellschaften gegen in der Diaspora lebende "politische Gegner, Journalisten, Aktivisten oder andere Personen" verüben, in der Absicht, diese Regimekritiker einzuschüchtern, zu kontrollieren oder zum Schweigen zu bringen. Als Beispiele nannte er den Tiergarten-Mord in Berlin und den Anschlagsversuch am Leipziger Flughafen. Der seit April geltende § 87a Strafgesetzbuch (Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit) weise zu viele, bis zur Verfassungswidrigkeit gehende "gesetzestechnische Mängel" auf, als dass er effektiven Schutz böte.

Freiwilliger Polizeidienst: Das Wahlprogramm der sachsen-anhaltinischen AfD sah die Einführung "Freiwilliger Bürgerwachten" vor, die Hilfstätigkeiten für Polizei und Ordnungsämter ausführen sollen. Dozent Friedemann Groth legt auf dem Verfassungsblog dar, dass und wie eine solche "dritte Säule der Sicherheitsarchitektur" das staatliche Gewaltmonopol beschädigt und gegen "zentrale rechtsstaatliche Grundannahmen" verstößt. Er rät, verfassungsgerichtliche Überprüfungen "in Kontrollverfahren vor dem BVerfG" bereits jetzt vorzubereiten.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Rechtsprofessor Hubertus Gersdorf beschreibt auf dem Verfassungsblog in vier Thesen denkbare Folgen der Kündigung von Medienstaatsverträgen durch eine AfD-geführte Landesregierung. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk genieße nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Bestandsgarantie, darüber hinaus bestünden bei der Festlegung seines Programmauftrags aber erhebliche gesetzgeberische Gestaltungsspielräume.

BVerfG: In einem Interview mit zeit.de (Eva Ricarda Lautsch) legt die frühere Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die in ihrem jetzt erschienenen Buch "Braucht das Bundesverfassungsgericht (mehr) Reform" enthaltenen Reformvorschläge, etwa bei der Richterwahl, dar und begründet ihre Forderung nach einem Vorschlagsrecht der AfD für einen Richterposten in Karlsruhe.

Justiz: Die Leitungen der Justizministerien Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Luxemburgs und Liechtensteins haben bei einem Arbeitstreffen in Berlin die Unabhängigkeit der Justiz als "Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit" gewürdigt und sich gegen Einschüchterungsversuche und die Delegitimierung gerichtlicher Entscheidungen ausgesprochen. Zudem wurden EGMR und IStGH als "unverzichtbare Pfeiler des Rechtsstaats und des internationalen Menschenrechtsschutzes" bezeichnet, so beck-aktuell.

Justiz

LG Düsseldorf – Maschsee-Mörder: Der 2013 als "Maschsee-Mörder" vom Landgericht Hannover verurteilte Alexander K. ist am Landgericht Düsseldorf wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme angeklagt. Der im Mai des vergangenen Jahres aus der Haft entlassene Angeklagte soll über den vergangenen Jahreswechsel seine Freundin misshandelt und gefesselt haben, er bestreitet die Vorwürfe. Zum Prozessauftakt schilderte K. dem Gericht eine von Drogensucht und Kleinkriminalität geprägte Adoleszenz. SZ (Alexander Menden) und bild.de (Uwe Wojtuschak) berichten.

BGH – Maskenbeschaffung: Nun schreibt auch beck-aktuell vorab über die am heutigen Mittwoch anstehende Verhandlung am Bundesgerichtshof über die umstrittene Maskenbeschaffung des Bundesgesundheitsministeriums im Frühjahr 2020. Es geht dabei insbesondere um die Frage, ob der Bund im Open House-Verfahren ohne vorherige Fristsetzung für eine mangelfreie Lieferung von Verträgen zurücktreten konnte.

spiegel.de (Jürgen Dahlkamp) stellt einen Unternehmer vor, dessen Zahlungsforderung gegen den Bund nach einem stattgebenden Urteil des Landgerichts Bonn derzeit in der Berufung am Oberlandesgericht Köln anhängig ist. Wie viele andere Händler hofft er auf eine Grundsatzentscheidung des BGH und ein baldiges Einlenken des Bundes. Der sehe sich Forderungen von 2,3 Milliarden Euro gegenüber. Einschließlich der seit 2020 angelaufenen Zinsen stehen 3,8 Milliarden Euro auf dem Spiel.

BGH zu Unterlassungsanspruch/Datenschutz: Die in der Datenschutzgrundverordnung enthaltenen Regelungen über Unterlassungsansprüche bezüglich personenbezogener Daten sind nicht abschließend, die Geltendmachung eines auf die §§ 823, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch gestützten Anspruchs damit weiterhin möglich. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit nun veröffentlichtem Urteil bereits im Juni. Es berichtet LTO.

BGH – Unfallversicherung/Suizidversuch: Am Bundesgerichtshof versucht ein Mann, seine private Unfallversicherung für Schäden in Haftung zu nehmen, die er bei einem missglückten Suizidversuch erlitt. Im April wies das Oberlandesgericht Hamm seine Klage ab, da mit dem Willen zum Tode notwendige erhebliche Verletzungen des eigenen Körpers zumindest billigend in Kauf genommen würden. Die Gesundheitsschädigung sei damit gerade nicht unfreiwillig eingetreten, wie dies die Versicherungsbedingungen der beklagten Versicherung verlangen. Über den Fall schreibt beck-aktuell.

KG Berlin – Spionage für Russland/Ilona W.: Über die am Berliner Kammergericht erhobene Anklage gegen Ilona W., der eine geheimdienstliche Agententätigkeit vorgeworfen wird, berichtet nun auch LTO.

LG Rostock – Fall Fabian: Am Landgericht Rostock musste sich die wegen der Tötung des achtjährigen Fabian angeklagte Gina H. den kritischen Nachfragen des Gerichts stellen. Nach den Gründen für die zahlreichen Widersprüche in ihren Aussagen und den sich verändernden Darstellungen über Geschehensabläufe befragt, vermochte die Angeklagte keine schlüssigen Antworten zu geben, so der Eindruck von spiegel.de (Wiebke Ramm). Am Ende des Verhandlungstages verwies sie auf ihre psychischen Einschränkungen, die für Missverständnisse verantwortlich seien.

LG Traunstein – Vergewaltigung durch Polizistin: Am Landgericht Traunstein ist eine Bundespolizistin wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen und des Besitzes kinderpornografischer Dateien angeklagt. Im Rahmen einer Verständigung räumte die Transfrau einen Großteil der Vorwürfe ein und kann so nun auf eine Haftstrafe von nicht mehr als dreieinhalb Jahren hoffen. Die Polizistin ist derzeit in einer JVA für Männer untergebracht. Sie ließ schon vor rund zehn Jahren auf der Grundlage von Gutachten den Geschlechtseintrag wechseln. bild.de (Jörg Völkerling) berichtet. 

LG Göttingen – Cybertrading-Betrug: Am Landgericht Göttingen begann ein Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche Drahtzieher großangelegter Betrügereien auf Cybertrading-Plattformen. Die wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug Angeklagten sollen mit Manipulationen und Fälschungen Kleinanleger:innen zu vermeintlichen Investitionen veranlasst und auf diese Weise gut 20 Millionen Euro erlangt haben. Das Landgericht hat Termine bis Mitte November angesetzt. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

AG München – Reality-Star Yasin Mohamed: Am Amtsgericht München ist Yasin Mohamed, Teilnehmer der Reality-Show "Love Island VIP", wegen Vergewaltigung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, im Anschluss an die Fernsehaufzeichnung beim Austausch von zunächst einvernehmlichen Intimitäten mit einer anderen Teilnehmerin der Show gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. spiegel.de (Miriam Khan) stellt den Fall vor.

SG Frankfurt/M. zu DFB-Funktionären: Mit nun veröffentlichtem Urteil hat das Sozialgericht Frankfurt/M. Ende Juni Klagen von DFB-Funktionären gegen die Einstufung ihrer Tätigkeit als abhängige Beschäftigung abgewiesen. Wie schon die beklagte Rentenversicherung festgestellt hatte, handele es sich bei der Präsidiumsmitgliedschaft der Kläger nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit, so beck-aktuell.

Verwaltungsgerichtsbarkeit: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz widerspricht im Geisteswissenschaften-Teil der FAZ dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, der im Rahmen der Reforminitiative "für einen handlungsfähigen Staat" geäußert hatte, an Verwaltungsgerichten seien Personen tätig, "die nicht selten sehr wissenschaftsaffin und detailverliebt sind und gleichzeitig die Welt retten wollen". Weder dauerten Verfahren übermäßig lang, noch ließen sich aus Bearbeitungszeiten Qualitätsmerkmale ableiten, so Gärditz. 

Softwareprobleme bei der StA Hamburg: Nach einem Software-Update im Juli sind bei der Staatsanwaltschaft Hamburg über zwei Monate hinweg rund 17.000 Schreiben nicht versandt worden. Der mittlerweile behobene Fehler sei erst Anfang September bemerkt worden, meldet LTO.

Recht in der Welt

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaçi: Vor der für den heutigen Mittwoch geplanten Urteilsverkündung des in Den Haag tagenden Kosovo-Sondertribunals rekapituliert nun auch eine Seite-Drei-Reportage der FAZ (Michael Martens) Fall und Verfahren. Wegen Kriegsverbrechen ist der frühere UCK-Chef und spätere Präsident des Kosovo, Hashim Thaci, angeklagt. Neben diesen Vorwürfen muss er sich demnächst auch noch einem weiteren Verfahren wegen "Vergehen gegen die Strafrechtspflege" stellen. Er soll aus der Untersuchungshaft heraus Zeugenbeeinflussungen orchestriert haben. 

Ungarn – militante Antifa/Maja T.: Am Freitag beginnt in Budapest die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen Maja T. Die non-binäre Person war erstinstanzlich zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil sie sich an Prügelattacken der militanten Antifa in Budapest beteiligt habe. Sie rügt nun u.a. eine Einschränkung der Verteidigungsrechte. Die Berufung des ungarischen Rechts entspreche weitgehend der Revision des deutschen Rechts, erklärt LTO. Zudem wird ein Überblick über Verurteilungen und anhängige Verfahren gegen die militante Antifa gegeben. 

Spanien – Brandstiftung durch Kegelbrüder: Die spanische Justiz hat mitgeteilt, dass das Strafverfahren gegen acht deutsche Kegelbrüder, denen auf Mallorca eine im Mai 2022 verübte Brandstiftung vorgeworfen wird, erst im Mai 2028 stattfinden wird. Grund für die schleppende Bearbeitung sei die völlige Überlastung der Justiz auf der Urlaubsinsel. LTO berichtet.

Juristische Ausbildung

DJT – Reform der juristischen Ausbildung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Tristan Wißgott polemisiert im Geisteswissenschaften-Teil der FAZ gegen die ritualisierten Forderungen nach einer Reform der juristischen Ausbildung. Obgleich "Problembeschreibungen und Reformvorschläge" seit Langem vorlägen, habe die erhebliche Anzahl "von Juristen, die in Politik und Verwaltung allenthalben den Ton angeben" sich nie zu konkreten Schritten veranlasst gesehen. Auch das für den am heutigen Mittwoch beginnenden Deutschen Juristentag zum Thema geplante Referat folge traditioneller Verwaltungslogik.

Sonstiges

Versorgungswerk HH: Seit zwei Jahrzehnten leitete Jörn Weitzmann den Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks der hamburgischen Anwaltschaft. Nachdem er mehrfach mit AfD-sympathisierenden und verschwörungserzählerischen Posts aufgefallen war, hat eine klandestine Aktion vorwiegend junger Anwälte und Anwältinnen nun die Abwahl Weitzmanns bewirkt. LTO (Jakob Hoffmann) beschreibt den "Coup".

Rechtstipps für die Zivilgesellschaft: beck-aktuell stellt das u.a. vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein ins Leben gerufene Projekt "Recht solidarisch – Juristische Orientierungen für die Zivilgesellschaft" vor. Praktische Handreichungen mit rechtlichen Einschätzungen und Fallbeispielen sollen Betroffenen etwaiger Diskriminierungen und rechtswidriger Regierungsentscheidungen eine erste Hilfe bieten.

Asylverfahren: Die Bundesregierung hat Zahlen über Asylverfahren im ersten Halbjahr 2026 mitgeteilt. Während Erstanträge gegenüber dem Vorjahreszeitraum um fast die Hälfte gesunken sind, stieg die Quote der anerkannten Schutzbedarfe auf fast die Hälfte. Keine praktische Relevanz komme der 2024 eingeführten Strafnorm gegen unrichtige Angaben im Asylverfahren zu. Seit Inkrafttreten seien drei Anzeigen erstattet worden, so beck-aktuell.

KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwältin Christiane Bierekoven gibt auf anwaltsblatt.de einen Überblick zu Einsatzbereichen, Rechtsrahmen, Stolpersteinen und Lösungsansätzen für den rechtssicheren Einsatz von KI-Tools in der anwaltlichen Praxis.

Sterbebegleitung: zeit.de (Lena Frings) schreibt über die Arbeit der Hamburger Anwältin Anne Woywod, die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben Suizident:innen beim Sterben begleitet. Die Juristin steht einer gesetzlichen Regulierung ihrer Tätigkeit offen gegenüber, befürchtet aber "überhöhte Anforderungen". Bei ihrer Arbeit bemühe sie sich um professionelle Distanz und exakte Dokumentation.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60889 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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