Die juristische Presseschau vom 16. September 2025: Susanne Baer wird djb-Prä­si­dentin / Pläd­oyer im Antifa-Pro­zess / KI in der Bewäh­rungs­hilfe

16.09.2025

Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer wurde zur Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds gewählt. Am OLG München plädiert die Verteidigung von Hanna S. für Freispruch. Großbritannien will eine KI-App in der Bewährungshilfe erproben.

Thema des Tages

djb: Die Rechtsprofessorin und Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer ist neue Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, berichtet LTO. Baer tritt die Nachfolge von Rechtsanwältin Ursula Matthiessen-Kreuder an, die dem Vereinspräsidium jedoch weiterhin als "Past Präsidentin" angehören wird. Die beiden djb-Vizepräsidentinnen Lucy Chebout, Rechtsanwältin und Verfassungsrichterin in Berlin, und Rechtsanwältin Verena Haisch wurden in ihren Ämtern bestätigt.

BVerfG: LTO (Christian Rath) bespricht das Buch der Ex-Verfassungsrichterin Susanne Baer "Rote Linien. Wie das Bundesverfassungsgericht die Demokratie schützt", das an diesem Montag veröffentlicht wurde. Baer beschreibt die Arbeitsweise des Gerichts und begründet dabei, wie eine auf Konsens gerichtete Beratungskultur nicht nur die Qualität der Rechtsprechung sichert, sondern über eine hohe Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung auch die Demokratie schützt. Voraussetzung hierfür sei, so die Autorin, die vielfältige Zusammensetzung des Gerichts, was – so der Rezensent – als "hellsichtiger Kommentar zum Brosius-Gersdorf-Eklat" verstanden werden kann. Allerdings ende "Baers Vielfalts-Rhetorik" bei der AfD, der sie kein Nominierungsrecht für Verfassungsrichter zugestehen will, weil "ganz rechte Richter" kein Beitrag zur Vielfalt seien, sondern eine Gefahr.

Rechtspolitik

Catcalling: In einem ausführlichen Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) legt Rechtsprofessorin Elisa Hoven dar, dass und warum sie die geplante Strafbarkeit der verbalen sexuellen Belästigung, des sogenannten Catcallings, befürwortet. Auch wenn "nicht jedes Fehlverhalten oder jede Bagatelle" strafrechtlich geahndet werden dürfe, erfordere die bislang geltende Rechtsprechung zur "einfachen Beleidigung" eine gesetzgeberische Klarstellung, bei der Unsicherheiten in Kauf zu nehmen zu seien.

Asyl: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des deutschen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sollen Schutzsuchende unter bestimmten Voraussetzungen Wohnverpflichtungen in Aufnahmeeinrichtungen unterworfen werden. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne-Marlen Engler argumentiert auf dem Verfassungsblog, dass dies einem Freiheitsentzug entspreche, der gemäß Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz einem Richtervorbehalt unterliegen müsse. Darüber hinaus sei die geplante Regelung unverhältnismäßig, unpraktikabel und diene letztlich der Verfestigung “migrationsfeindlicher Debatten.”

Steuern: In einem ausführlichen Interview mit der FAZ (Johannes Pennekamp) legt die Anwältin und Steuerberaterin Katharina Hemmen dar, warum sie gegen eine stärkere Inanspruchnahme von Hochvermögenden ist, die Privilegierung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer für gerechtfertigt hält und dass sie für eine Anhebung der Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen ist.

Commercial Courts: Auch in Niedersachsen können nunmehr komplexe wirtschaftliche Auseinandersetzungen in englischer Sprache verhandelt werden. Über die Einrichtung eines Commercial Courts am Oberlandesgericht Celle und weiterer Commercial Chambers an den Landgerichten Hannover, Osnabrück und Braunschweig schreibt beck-aktuell. Das Land Niedersachsen macht damit von einer Möglichkeit Gebrauch, die 2024 vom Bundestag mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz eingeführt wurde.  

Justiz

OLG München – militante Antifa/Hanna S.: Im Strafverfahren gegen Hanna S. hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Hanna S. wird u.a. versuchter Mord und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, weil sie gemeinsam mit anderen 2023 in Budapest Rechtsextremisten zusammengeschlagen haben soll. Der Nachweis, dass die Angeklagte an den Taten teilgenommen habe, sei nicht erbracht worden, argumentierte die Verteidigung. Selbst wenn S. an den Überfällen teilgenommen hätte, sei ihr Tatbeitrag lediglich als gefährliche Körperverletzung zu werten. Die taz (Dominik Baur) berichtet über das Plädoyer. Die Urteilsverkündung ist für den 26. September geplant.

EGMR – ROG vs. BND: Durch Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte will die Organisation Reporter ohne Grenzen den Einsatz sogenannter Staatstrojaner bei der strategischen TK-Überwachung durch den BND unterbinden. Anfang 2023 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage des Vereins als unzulässig abgewiesen, eine Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Der klagende Verein will erreichen, dass er gegen drohende Überwachung klagen kann, ohne eine potenzielle Betroffenheit nachweisen zu müssen, so netzpolitik.org (Markus Reuter).

BGH zu Anwaltswahl einer WEG: Bei der Auswahl einer Anwaltskanzlei ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zur Einholung von Alternativangeboten verpflichtet. Dies entschied der Bundesgerichtshof Mitte Juli mit nun veröffentlichtem Beschluss. Angesichts der anwaltlich zu erbringenden ergebnisoffenen Dienstleistung sowie der erforderlichen Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Anwalt könnten werkvertragliche Grundsätze nicht ohne Weiteres übertragen werden. Im nun entschiedenen Fall sei angesichts der Komplexität der konkreten Rechtsfrage trotz einer Honorarvereinbarung von 300 Euro pro Anwaltsstunde auch das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt. beck-aktuell berichtet.

LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Der Mitte Juli u.a. wegen Vergewaltigung einer Bewusstlosen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Marvin S. muss sich ab dem 2. Oktober einem weiteren Verfahren am Landgericht Berlin I stellen. Er soll zwei weitere Frauen vergewaltigt haben, während sie bewusstlos waren. Die zuständige Strafkammer habe auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung hingewiesen. Dies berichtet spiegel.de (Gunther Latsch/Wiebke Ramm) und schreibt darüber hinaus, dass die Polizei derzeit gegen zwei Polizisten intern ermittle. Die betreffenden Beamten hatten in dem inzwischen abgeurteilten Fall nach Auffinden des Opfers zwar eine Notärztin gerufen, aber keine Beweise gesichert oder Ermittlungen aufgenommen. 

LG Lübeck – Schufa-Datenübermittlung: Mit einem vor zwei Wochen erlassenen Beschluss hat das Landgericht Lübeck dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Datenübermittlungen eines Mobilfunkunternehmens an die Schufa erforderlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind. Das LG bezweifelt dies wegen der Grundrechtsrelevanz der massenhaften Übermittlungen. beck-aktuell berichtet.

FG Münster zu Trickbetrug und Einkommensteuer: Ein durch einen Trickbetrug bei einer Rentnerin entstandener Vermögensschaden kann nicht als "außergewöhnliche Belastung" im Sinne von § 33 Einkommensteuergesetz geltend gemacht werden. In einem nun veröffentlichten Urteil entschied das Finanzgericht Münster, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nicht erfüllt sind: als Ausdruck allgemeinen Lebensrisikos sei ein durch Trickbetrug entstandener Verlust nicht außergewöhnlich. Auch die Zwangsläufigkeit der Ausgabe scheide aus, da der Rentnerin zumutbare Handlungsalternativen zur Verfügung standen. Durch einen Kontakt mit der Polizei hätte sie feststellen können, dass die von einem unidentifiziert gebliebenen Anrufer behauptete Gefahr der Untersuchungshaft der Tochter – für die eine Kaution gefordert wurde - nicht bestehe. LTO berichtet.

AG München zu Beschaffenheitsvereinbarung bei Pauschalreise: Die in einem Reisebüro abgegebene Zusage, alle Zimmer eines für eine Pauschalreise ins Auge gefassten Hotels seien in einem renovierten Zustand, stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, bei deren Nichteinhaltung ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel anzunehmen ist. Die ein ägyptisches Hotel betreffende Zusage des Reisebüros sei dem Reiseveranstalter auch zuzurechnen, so das Amtsgericht München in einem von beck-aktuell berichteten Urteil aus der vergangenen Woche.

Recht in der Welt

Großbritannien - KI in der Bewährungshilfe: Die britische Regierung will in der Bewährungshilfe versuchsweise künstliche Intelligenz einsetzen. Dabei geht es um eine App, die regelmäßige Video-"Check-Ins" von den Straftäterinnen und Straftätern erfordert. Das System soll Gesichtserkennung einsetzen und die Verurteilten über ihr Verhalten und ihre jüngsten Aktivitäten befragen. "Verdächtige Antworten" oder Manipulationsversuche sollen dann bei menschlichen Bewährungshelfern "roten Alarm" auslösen, damit diese direkt eingreifen können. beck-aktuell berichtet.

Großbritannien – Bloody Sunday: Wegen zweifachen Mordes und fünffachen Mordes ist im nordirischen Belfast ein früherer Fallschirmjäger der britischen Armee angeklagt. Der aus Sicherheitsgründen anonym bleibende Soldat ist der bislang einzige Angeklagte im Zusammenhang des sogenannten Bloody Sunday (30. Januar 1972), bei dem 13 Menschen getötet wurden. spiegel.de berichtet.

Türkei – CHP: Der in der türkischen Hauptstadt Ankara geplante Prozess über angebliche Unregelmäßigkeiten bei einem Parteitag der oppositionellen CHP ist überraschend auf den 24. Oktober vertragt worden. Es war erwartet worden, dass das Gericht den gewählten Parteivorsitzenden Özgür Özel durch einen Treuhänder ersetze, schreibt die FAZ (Friederike Böge). Derweil eröffnete ein Strafgericht das Verfahren gegen den inhaftierten CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem Imamoglu. Dem abgesetzten Bürgermeister Istanbuls wird "Dokumentenfälschung" vorgeworfen, weil er sich als Inhaber eines Diploms ausgegeben hatte, obwohl es bei einem Universitätswechsel 1990 einen Verfahrensfehler gegeben haben soll.

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaci: Der Strafprozess gegen den früheren Präsidenten des Kosovo Hashim Thaci geht am in Den Haag tagenden Kosovo-Tribunal in seine nächste Phase. Nach dem Ende der Beweisaufnahme sei es nun an der Verteidigung Thacis, Zweifel an dessen Befehlsgewalt über die UCK, die Befreiungsarmee des Kosovo, zu säen. Dass die UCK Kriegsverbrechen gegen Serben verübte sowie gegen Kosovaren, die der Kollaboration verdächtig waren, stehe mittlerweile außer Frage, schreibt der FAZ-Einspruch (Michael Martens) in einer ausführlichen Darstellung. Ein Urteil werde im nächsten Jahr erwartet.

USA – Google-KI: Das US-amerikanische Verlagshaus Penske Media verklagt Google in der Bundeshauptstadt Washington D.C. Die KI-Zusammenfassungen der Suchmaschine bewirkten einen Einbruch der Werbeerlöse des Verlags, weil Suchende sich mit Zusammenfassungen zufriedengäben und in deutlich geringerem Umfang die kostenfreien Seiten des Verlags aufsuchten. FAZ (Michael Hanfeld) und LTO berichten.

Brasilien – Jair Bolsonaro: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Evandro Proenca Süssekind begrüßt auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Verurteilung von Jair Bolsonaro durch das Oberste Gericht Brasiliens, bemängelt aber zu wenig Aufmerksamkeit für die zahlreich angeklagten und verurteilten Militärs. Das Gericht habe es versäumt, die strukturelle Verbindung der Armee zum gescheiterten Putschisten Bolsonaro zu benennen.

Juristische Ausbildung

Recht und Literatur: In Ordnung der Wissenschaft stellt Jannina Schäffer "Recht und Literatur" als Bereicherung für das Jurastudium vor. Während die Schnittstellendisziplin "Law and Literature" bereits seit geraumer Zeit zum Ausbildungskanon vieler Law Schools gehöre, seien sich rechtswissenschaftliche Fakultäten hierzulande der Vorteile dieses interdisziplinären Forschungsgebiets noch kaum bewusst.

Sonstiges

Demokratie: Die Vereinten Nationen begingen am 15. September den "Tag der Demokratie". Rechtsprofessor Franz C. Mayer beklagt auf beck-aktuell aus diesem Anlass, dass "sogar die etabliertesten westlichen Demokratien in Gefahr geraten." Der in den USA vor sich gehende Versuch eines "systemischen Umbaus" hin zu einer autoritären Herrschaftsordnung fordere nicht zuletzt "das Recht" zum aktiven Einschreiten auf. Notwendig sei die "Sicherheit der Rechtlichkeit", was wiederum unabhängige Gerichte erfordert. Auf gesellschaftlicher Ebene sei es notwendig, "dass Demokratie verstanden wird", gerade in ihrer Prozesshaftigkeit, und bei Bedarf auch wehrhaft auftritt.

BfV-Präsident: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat sich dafür entschieden, den bisherigen Vizepräsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Sinan Selen, mit der Leitung der Behörde zu betrauen, wie u.a. LTO berichtet. Die Personal-Entscheidung soll am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Bundesamt hatte keinen Präsidenten mehr, seit der Amtsvorgänger Thomas Haldenwang im November seine Bundestags-Kandidatur für die CDU bekanntgab. 

Das Letzte zum Schluss

Serientäter: Seit Alfons Schubeck wissen wir, dass Star-Köche nicht immer erfolgreiche Geschäftsleute sind. Der in der kalifornischen Bay Area zu einigem Ruhm gelangte Valentino Luchin versuchte laut bild.de (Alexander Heinen) eine geschäftliche Durststrecke durch besondere Eigeninitiative zu überbrücken. Am vergangenen Mittwoch soll der 62-Jährige in San Francisco gleich drei Banken überfallen haben.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58151 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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