Die juristische Presseschau vom 16. September 2014: Deutscher Juristentag – IS-Kämpfer vor Gericht – Rupert Scholz pro Uber

16.09.2014

Recht in der Welt

Belgien – Suizidhilfe: In Belgien hat sich ein seit über 30 Jahren im Gefängnis sitzender Sexualstraftäter das Recht auf einen ärztlich assistierten Suizid erstritten. Wie spiegel.de schreibt, halte sich der Mann für unheilbar psychisch krank und erfülle damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine im Land zulässige Suizidhilfe.

USA – NSA: Nach einer Meldung von netzpolitik.org (Chris A.) hat das Gericht der Vereinigten Staaten betreffend die Überwachung der Auslandsgeheimdienste FISC der NSA die auf 90 Tage befristete Erlaubnis gegeben, Telefon-Metadaten zu sammeln. Eine vom Senat des Landes geplante Reform der Überwachungspraxis des Dienstes habe bislang noch keine politische Mehrheit gefunden.

Sonstiges

BND-Auslandsaufklärung: Vor dem NSA-Untersuchungsausschuss hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker die Auffassung vertreten, dass die Auslandsaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst rechtswidrig ist und zudem auch verschiedene Bestimmungen des G10-Gesetzes, etwa zur strategischen Fernmeldekontrolle nicht der Verfassung entsprechen. Ein Aufsatz Bäckers, den Thomas Stadler (internet-law.de) zusammenfasst, führt diese Ansichten aus.

Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt beklagt Rechtsprofessor Klaus Volk, dass die Einführung des Selbstleseverfahrens die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen "de facto" ausgeschlossen habe. Wegen der großen Praktikabilität der Regelung werde man aber "das Rad der Geschichte der Öffentlichkeit nicht zurückdrehen."

Uli Hoeneß: Die FAZ (Karin Truscheit) schreibt über Berichte, nach denen der wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Uli Hoeneß bereits in Kürze mit Vollzugslockerungen rechnen könnte und erläutert das hierfür beachtliche Verfahren.

Lynchjustiz: Für die SZ bespricht Rudolf Walther "Lynchjustiz in den USA" des Historikers Manfred Berg. Die Studie beschreibt die bis weit in das 20. Jahrhundert verbreitete Praxis vor allem aus historischer Perspektive und definiert den Lynchmord als "extralegale Bestrafung angeblicher Verbrecher durch mehr oder weniger organisierte Gruppen", die sich im Einklang der "gemeinschaftlichen Verteidigung von Recht und Ordnung" wähnen.

Das Letzte zum Schluss

Vorfahrt für Smartphones: Um Zusammenstöße und Unfälle abgelenkter Smartphone-Benutzer zu senken, führt die chinesische Stadt Chongqing einen ausschließlich von diesen zu nutzenden Gehweg ein. Der Bericht von spiegel.de (fko) vermutet in der Maßnahme zwar einen Marketing-Gag, weist aber gleichzeitig auf zahlreiche internationale Studien hin, die eine erhöhte Unfallhäufigkeit von Mobiltelefon-benutzenden Fußgängern belegten.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. September 2014: Deutscher Juristentag – IS-Kämpfer vor Gericht – Rupert Scholz pro Uber . In: Legal Tribune Online, 16.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13187/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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