Wenn der Steuerberater nebenher noch etwas anderes macht. Außerdem in der Presseschau: Die NPD verklagt den Bundespräsidenten, eine Anwältin trägt Kopftuch, über humanitäre Einsätze wurde schon vor 150 Jahren gestritten – und die deutschen Bäcker wollen endlich mal die Grenzen Schlesiens klären.
Thema des Tages
BVerfG zu Zweitberuf für Steuerberater: Steuerberater könnten künftig nebenher einen zweiten Beruf ausüben. Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet über einen bisher unveröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der der Zeitung vorliege. Demnach müsse – wie beim Anwaltsberuf – bei gesetzlichen Unvereinbarkeitsvorschriften der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Im konkreten Fall sahen die Verfassungsrichter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit, nachdem die Steuerberaterkammer einem mehrfachen Geschäftsführer und Vorstand von Beratungsgesellschaften eine Ausnahmegenehmigung entzogen hatten. In dem Bericht wird der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack mit den Worten zitiert, damit sei "erstmals das Tor für zweitberufliche Betätigungen von Steuerberatern weit geöffnet".
Rechtspolitik
Verfassungsschutz und NSA: Wie die Samstags-SZ (Christian Fuchs/John Goetz/Frederik Obermaier) berichtet, liefert nicht nur der Bundesnachrichtendienst, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig Daten an den US-amerikanischen Geheimdienst NSA. Es liege nahe, dass es sich dabei um Daten von Menschen handele, die in Deutschland ausgespäht wurden. Das Bundesamt erklärte laut dem Bericht, bei Datenlieferungen werde deutsches Recht gewahrt.
Wahlrecht für Minderjährige: Mit der Altersgrenze im Wahlrecht befasst sich der Rechtswissenschaftler Moritz von Rochow auf dem Juwiss-Blog. Er erläutert die historische Begründung eines Mindestwahlalters und plädiert für ein Wahlrecht ab 16 Jahren.
Die juristische Presseschau vom 14. - 16. September 2013: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9562 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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