Das BVerfG lehnte eine Verfassungsbeschwerde von zwei Jemeniten wegen der über Ramstein gesteuerten US-Angriffe ab. BVerfG-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf verteidigt sich. Tut die FU Berlin genug gegen antisemitische Diskriminierung?
Thema des Tages
BVerfG zu US-Drohnen und Ramstein: Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, wegen US-amerikanischer Drohnenangriffe im Jemen auf die US-Regierung einzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger ab, die sich darauf beriefen, dass die Steuerungssignale für die US-Angriffe über die US-Airbase in Ramstein (Rheinland-Pfalz) weitergeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht erkannte zwar einen "allgemeinen Schutzauftrag" deutscher Staatsorgane zum Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts an. Dieser Schutzauftrag verdichte sich aber nur unter zwei Bedingungen zu einer Schutzpflicht im Sinne einer Handlungspflicht. Erforderlich seien erstens ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik sowie zweitens die ernsthafte Gefahr der "systematischen" Verletzung von Völkerrecht. Jedenfalls die zweite Bedingung sahen die Verfassungsrichter:innen nicht erfüllt. Dabei billigten sie der Bundesregierung im Interesse der deutschen Bündnisfähigkeit einen weiten Einschätzungsspielraum zu. Indizien für eine systematische Verletzung des Völkerrechts könnten Urteile internationaler Gerichte und Einschätzungen von UN-Stellen sein. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof), spiegel.de (Dietmar Hipp), LTO (Max Kolter), beck-aktuell (Maximilian Amos) und tagesschau.de (Max Bauer).
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, das BVerfG habe zu Recht festgestellt, dass die USA nicht systematisch Menschenrechte verletzte. Der Autor erinnert daran, dass USA und Deutschland "ein gemeinsamer Kampf" verbinde, "zum Schutz der Freiheit und der Menschenrechte". Christian Rath (LTO) würdigt die Karlsruher Entscheidung als "innovativ und ausgewogen". Auch wenn die vom BVerfG entwickelten Kriterien gerade hinsichtlich der "systematischen" Verletzung des Völkerrechts selten erfüllt sein dürften, habe die jetzt vorliegende Dogmatik den Boden für weitere Verfahren bereitet, etwa gegen deutsche Waffenlieferungen für Israel.
Rechtspolitik
BVerfG-Richterwahl/Frauke Brosius-Gersdorf: Die von der SPD als Verfassungsrichterin nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf hat in der Talkshow von Markus Lanz in einem 45-minütigem Gespräch ihre wissenschaftlichen Positionen, insbesondere zum Schwangerschaftsabbruch, gegen Falschdarstellungen verteidigt. Sie deutete am Ende an, ihre Kandidatur zurückzuziehen, wenn dies erforderlich sei, um Schaden vom Bundesverfassungsgericht abzuwehren. Es berichten spiegel.de (Christoph Schult), welt.de (Kristoffer Fillies) und bild.de (Marcel Auermann/Philip Fabian). Zuvor hatte Brosius-Gersdorf über die Kanzlei Redeker eine Erklärung verbreiten lassen, in der sie die an ihrer Person und ihren Positionen vorgebrachte Kritik als unzutreffend, unvollständig und unsachlich zurückwies. Sie als "ultralinks" oder "linksradikal" einzuordnen, sei "diffamierend und realitätsfern". LTO veröffentlichte die Erklärung, über die auch SZ (Wolfgang Janisch/Henrike Roßbach) und FAZ (Heike Schmoll) berichten.
Nach Jan Philipp Burgard (Welt) offenbart die Erklärung Brosius-Gersdorfs ihre fehlende Eignung für eine Tätigkeit in Karlsruhe. Statt der erforderlichen "absoluten Neutralität und Überparteilichkeit" reagiere sie "dünnhäutig und aggressiv" auf "legitime Kritik" und zeige dabei auch "ein fragwürdiges Verständnis von Pressefreiheit." Nach Daniel Deckers (FAZ) "sollte es das gute Recht sein", sich mit den Positionen der Staatsrechtlerin zu Rechtsgütern mit Verfassungsrang zu beschäftigen und "diese öffentlich mit guten Gründen zu missbilligen." Im Hbl diskutieren Thomas Siegmund und Josefine Fokuhl Pro und Contra eines Kandidaturverzichts von Frauke Brosius-Gersdorf.
Der Doktorand Viktor Loxen zeichnet auf dem Verfassungsblog die verfassungsgerichtlichen Begründungen der Abtreibungsentscheidungen nach und konstatiert, dass die grundgesetzliche Menschenwürde sich besonders gut für eine "enthemmte Diskursdynamik" eigne. Wer versuche, sie "mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium als Recht" zu behandeln, könne bedenkenlos "mal moralisch, mal theologisch, nie juristisch" attackiert werden.
BVerfG-Richterwahl/Wahlverfahren: Christian Rath (Anwaltsblatt) systematisiert die Veto-Gründe im BVerfG-Richterwahlverfahren: Extremismus, Aktivismus, schwere fachliche Qualitätsmängel, schwere soziale Unverträglichkeit. Kein Vetogrund seien abweichende politische Positionen. Die Fraktionen hätten ein gemeinsames Interesse, die Vetogründe eng auszulegen. "Vor der Ausübung eines Vetorechts ist also immer ein Perspektivenwechsel angebracht: Würde ich die eigenen Argumente auch dann akzeptieren, wenn eine andere Fraktion versucht, mit diesen Argumenten meinen Kandidaten zu verhindern?"
Die "hässlichen Umstände" der vorerst gescheiterten Wahl analysiert Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz auf dem Verfassungsblog. Während sich einerseits "die Staatsrechtslehre" selbstkritisch hinterfragen sollte, ob es sinnvoll ist, "verfassungsrechtliche Positionen in simple politische Botschaften im X-Format umzugießen", weil dies dazu beitrage, "Diskurse politisiert eskalieren" zu lassen, müsse andererseits auch der Nutzen einer Wahl im Bundestagsplenum in Frage gestellt werden. Die "Verlagerung aus dem geschützten Raum des Wahlausschusses in das Plenum" habe zu der nun entstandenen Politisierung beigetragen. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde von Union, SPD, Linke und Grünen 2015 gemeinsam getragen.
BVerfG-Richterwahl: Der ARD-RadioReportRecht (Klaus Hempel) rekapituliert die Vorgänge um die gescheiterte Wahl von Günter Spinner, Frauke Brosius-Gersdorf sowie Ann-Katrin Kaufhold und beschreibt das weitere Verfahren. Nach aktuellem Stand soll ein neuer Wahlversuch nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause im September unternommen werden.
Klimaschutz: Rechtsanwalt Stefan Altenschmid fordert im Recht und Steuern-Teil der FAZ eine gesetzgeberische Klarstellung im BGB oder im Bundes-Klimaschutzgesetz, die deutsche Unternehmen davor schützen soll, von Bauern in Peru oder Fischern in der Südsee mit Haftungsklagen wegen behaupteter Klimafolgeschäden überzogen zu werden. Dies sei nach der Entscheidung des OLG Hamm vom Mai erforderlich. Das BGB sei "nie als Weltklimagesetz gedacht" gewesen.
Mindestlohn/Erntehelfer: Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonkräfte wie Erntehelfer sind nach einer juristischen Prüfung seitens des Bundesagrarministeriums nicht zulässig. Zum gleichen Ergebnis gelangte bereits das Bundesarbeitsministerium. LTO berichtet.
Bürokratieabbau: Über die Vorstellung des Abschlussberichts der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat" berichtet nun auch LTO. Mit eindringlichen Worten warnte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, vor einem Schaden für die Demokratie, sollten Erfolge, etwa bei der Lösung von Blockaden und Selbstblockaden, nicht bereits in dieser Legislaturperiode sichtbar werden.
Justiz
VG Berlin – FU Berlin und Antisemitismus: Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte über die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin. Shapira, bekanntgeworden als Geschädigter einer antisemitischen Attacke, wirft der FU vor, nicht genug gegen Antisemitismus zu tun, Diskriminierungen nicht zu verhindern und zu beseitigen. Dem Gericht beschrieb Shapira, wie sich nach dem Hamas-Überfall vom Oktober 2023 ein Klima antisemitischer Belästigungen und Einschüchterungen verbreitet habe, gegen das die Uni-Leitung nicht vorgegangen sei. Deren Vertreter verwiesen auf eine Antidiskriminierungssatzung und die Arbeit der "Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung." Zudem sei die Klage bereits aus mehreren Gründen unzulässig. Die Verhandlung wird voraussichtlich im Oktober fortgesetzt. Es berichten LTO (Max Kolter) und bild.de (Stefan Peter/Til Biermann).
BGH – Internationales Produkthaftungsrecht: Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof durch Beschluss von Anfang April mehrere Fragen zur Auslegung von Art. 5 der Rom-II-Verordnung der EU vor. Rechtsanwalt Max Finkelmeier erklärt auf beck-aktuell den rechtlichen Hintergrund der Vorlage und erwartet eine "enorme Sprengkraft" der anstehenden Entscheidung für alle im international Produkthaftungsrecht Tätigen.
BGH zu Berichterstattung über Wirecard-Prozess: Die vom Wirecard-Kronzeuge Oliver Bellenhaus beanstandete, identifizierende Berichterstattung im Spiegel ist zulässig. Hierfür spricht laut jetzt veröffentlichtem Urteil des Bundesgerichtshofs von Ende Mai v.a. der Umstand, dass sich Bellenhaus durch eine öffentliche Entschuldigung selbst in die Öffentlichkeit begeben habe. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Verlängerung von Telekom-Vertrag: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstritt am Bundesgerichtshof die Klarstellung, dass die vorzeitige Verlängerung eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen nicht zu einer Vertragslaufzeit von über 24 Monaten führen darf. In dem von der FAZ (Katja Gelinsky) berichteten Fall hatte das beklagte Unternehmen die Kundschaft bereits unmittelbar nach Vertragsschluss mit Prämien zu den nun beanstandeten Verlängerungen bewegt.
BGH zu Geiselnahme durch Attentäter: Stephan Balliet, der Attentäter von Halle/S., ist nun auch rechtskräftig wegen seines Ausbruchsversuchs aus der JVA Burg verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erhobenen Revisionen gegen das Urteil des LG Stendal, das Balliet 2024 wegen Geiselnahme zu weiteren sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilte. Balliet verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe. zeit.de berichtet.
BGH zu Baukostenzuschüsssen für Batteriespeicher: Der Bundesgerichtshof hat die Praxis sogenannter Baukostenzuschüsse gebilligt, die von Netzbetreibern für Batteriespeicher gefordert werden. Ein Verbot lasse sich weder aus Unionsrecht ableiten, noch benachteilige die Forderung die Betreiber netzgekoppelter Batteriespeicher unrechtmäßig. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung).
OVG NRW zu rassistischem Chat eines Justizbeamten: Mit Ende Juni verkündetem Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Dienstenthebung eines Justizbeamten, der sich in einer WhatsApp-Chatgruppe menschenverachtend und NS-verherrlichend äußerte. Menge und Inhalt der Nachrichten genügten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staatsbediensteten zu erschüttern. Ob die Posts darüber hinaus auch einer inneren Einstellung entsprechen – was der Beamte bestritten hatte -, sei demgegenüber nachrangig. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Nach einer richterlich angeordneten Unterbrechung wird das Strafverfahren gegen Christina Block u.a. erst am 25. Juli fortgesetzt. Bis dahin solle geklärt werden, ob Stephan Hensel, der Ex-Mann von Bock, die Anwälte für die entführten minderjährigen Kinder auswählen durfte. Dieser ist selber Nebenkläger, gleichzeitig aber auch Tatverdächtiger in einem fortlaufenden Ermittlungsverfahren wegen Kindesentziehung wegen des unabgesprochenen Verbleibs beider Kinder an seinem dänischen Wohnort nach einem Ferienaufenthalt. Falls neue Anwälte für die Kinder bestellt werden müssen, könnte der Prozess platzen, weil sich die neuen Anwälte zunächst einarbeiten müssen. Es berichten beck-aktuell (Martin Fischer/Stephanie Lettgen), bild.de (Anja Wieberneit/Noel Altendorf) und LTO. Bei zeit.de (Anne Kunze) weisen die anwaltlichen Vertreter der Kinder die Vorstellung, sie stellten die Interessen des Vaters über diejenigen ihrer Mandanten, empört zurück.
LG Bonn – Cum-Ex/Warburg-Bank: Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen eine Hamburger Finanzbeamtin und drei Ex-Manager der Warburg-Bank Anklage wegen schwerer Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe hierzu erhoben, schreibt das Hbl (Volker Votsmeier). Der Fall betrifft den Verzicht auf Steuerrückforderungen, den die damalige Sachgebietsleiterin im Hamburger Finanzamt bewerkstelligt hat. Über die Zulassung der Anklage wurde noch nicht entschieden.
LG Bonn zu Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Die Welt (Cornelius Welp) versucht sich an einer Aufklärung der finanziellen Verhältnisse des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck, der Anfang Juni vom Landgericht Bonn überraschend milde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Gleichzeitig hatte das Gericht die Einziehung von 24 Millionen Euro an Taterträgen angeordnet. Steck selbst habe im Verfahren angekündigt, 50 Millionen Euro zurückzahlen zu wollen. Zugunsten der Staatskasse habe Steck bislang aber lediglich elf Millionen Euro geleistet.
LG München I zu Amazon-Rabatten: Das Landgericht München I hat dem Onlinehändler Amazon bestimmte Rabattangaben im Zusammenhang mit den "Prime Deal Days" untersagt. Vorgebliche Ermäßigungen bezogen sich nicht auf frühere Preise, sondern auf unverbindliche Preisempfehlungen von Herstellern. LTO berichtet.
AG Darmstadt zu beleidigendem Polizisten-Chat: Im Mai verurteilte das Amtsgericht Darmstadt ein Mitglied einer nicht-öffentlichen Chatgruppe von Polizei-Ausbildern wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe, berichtet spiegel.de (Matthias Bartsch). Der erhebliche Ermittlungsaufwand in einem Fall, bei dem die ausgetauschten Beleidigungen Kollegen außerhalb des Chats betrafen und der auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich zog, stehe in auffälligem Gegensatz zur Behandlung des "Itiotentreff"-Falls aus Frankfurt/M, dessen Teilnehmende bislang straffrei blieben.
VG Berlin zu Betätigungsverbot für pro-palästinensischen Arzt: Das gegenüber britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah vor dem sogenannten Palästina-Kongress in Berlin 2024 verfügte Teilnahme- und Betätigungsverbot war rechtswidrig. Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hätten die behördlichen Annahmen nicht die Anforderungen der entsprechenden Verbotsnorm des Aufenthaltsgesetzes erfüllt. So seien weder Belege für strafrechtlich relevante Äußerungen beigebracht worden noch das Verbot im Ganzen verhältnismäßig. LTO berichtet.
Recht in der Welt
IStGH: Die FAZ (Finn Hohenschwert) schreibt über eine Sonderkonferenz der Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs, die am vergangenen Wochenende in New York über eine Reform des Rom-Statuts berieten. Vorrangigstes Ziel war die generelle Zuständigkeit des IStGH auch für Aggressions-Verbrechen. Die nicht-beteiligte USA hatte mit Sanktionsdrohungen versucht, eine Ausweitung zu verhindern. Auch Frankreich und Großbritannien zeigten sich skeptisch. Beschlossen wurde nur eine Absichtserklärung, bis 2029 auf eine Reform hinzuarbeiten. Deutschland habe sich dabei "mit seiner klaren Haltung" zum Thema "Respekt" erarbeitet.
Sondertribunal zum Ukrainekrieg: Den Weg zum Ende Juni vom Europarat und der Ukraine vereinbarten Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und dessen Arbeitsweise zeichnet der MPI-Referent Robert Stendel auf beck-aktuell nach. Auch wenn ungewiss bleibe, ob das Tribunal jemals über Angeklagte richten wird, erfülle bereits die Etablierung wichtige spezial- und generalpräventive Zwecke und stärke so das völkerrechtliche Gewaltverbot.
Österreich – Rene Benko: Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den in Untersuchungshaft befindlichen Investor Rene Benko wegen "betrügerischer Krida" angeklagt. Der österreichische Tatbestand ähnelt der deutschen "Schuldnerbegünstigung". Benko wird vorgeworfen, in Kenntnis seiner nahenden Insolvenz rechtswidrig Vermögenswerte von bis zu 660.000 Euro an Angehörige weitergereicht zu haben, so SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer) und LTO.
Ingo Malcher (zeit.de) kommentiert, dass die erste Anklage im Komplex der Benko-Insolvenz nur der Anfang sein könne. Auch hierzulande müssten sich zahlreiche Stiftungen, Fonds, Versicherungen und Banken fragen lassen, ob und warum sie sich haben blenden lassen.
Sonstiges
AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat mitgeteilt, dass AfD-Mitglieder doch nicht generell von der Beschäftigung im öffentlichen Dienst des Landes ausgeschlossen sein sollen. Vielmehr sei eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Vorige Woche war dies anders dargestellt worden und auf vielfache Kritik, auch von Rechtsprofessor:innen, gestoßen. Die Welt berichtet.
Das Letzte zum Schluss
Säumiger Zahler: Der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion hat viel zu tun, ist aber auch im Umgang mit größeren Geldbeträgen nicht unerfahren. Bei vergleichsweise geringen Beträgen ist Jens Spahn nun etwas durchgerutscht. zeit.de und bild.de (Dennis Dreher) berichten, dass er mehrere Jahre lang lediglich die Grundabgabe für Bundestagsabgeordnete an seine Partei, die CDU, bezahlt hat. Geschuldet war aber ein statusbedingter höherer Betrag. Den entstandenen Fehlbetrag von 5.000 Euro habe er nun nachgezahlt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2025: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57679 (abgerufen am: 10.03.2026 )
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