Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2015: Präsident auf der Flucht - EU-Datenschutzrecht - EuGH zu OMT

16.06.2015

Justiz

EuGH – OMT: Am heutigen Dienstag verkündet der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Zulässigkeit des sogenannten OMT-Programms der Europäischen Zentralbank (EZB). Nach dem Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) ist neben Ausführungen zu den Befugnissen der EZB auch eine Stellungnahme zur Ultra-Vires-Doktrin des vorlegenden Bundesverfassungsgerichts zu erwarten. Es spräche "manches" dafür, dass sich der EuGH hierbei nicht "auf einen tief greifenden Konflikt mit dem in Europa einflussreichsten Verfassungsgericht" einlassen werde. In ähnlicher Weise prognostizieren den Verfahrensausgang die Rechtsanwälte Ulrich Karpenstein und Matthias Kottmann in einem Gastkommentar für das Handelsblatt.

EGMR zu Sterbehilfe: In der vorvergangenen Woche entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Einstellung der Versorgung eines Wachkomapatienten nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Die Rechtswissenschaftlerin Anna von Notz (verfassungsblog.de) fasst Fall und Entscheidung zusammen und geht dabei auch auf die im abweichenden Votum vertretene Ansicht, die Mehrheitsentscheidung bedeute "einen Rückschritt für den Lebensschutz", ein.

BGH zu Schwarzarbeit: Beruht ein Werkvertrag auf einer rechtswidrigen Schwarzarbeits-Absprache, kann der Besteller bereits geleistete Zahlungen auch bei Mangelhaftigkeit des Werkes nicht zurückfordern. Der entsprechenden Anwendung des § 817 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch steht auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen. Dies entschied in der vergangenen Woche der Bundesgerichtshof nach Bericht von lto.de.

OLG München – NSU: Die FAZ (Helene Bubrowski/Karin Truscheit) berichtet zu dem handschriftlich verfassten Antrag Beate Zschäpes, ihre Verteidigerin Anja Sturm zu entpflichten. Es sei zu erwarten, dass das Oberlandesgericht München dem Antrag nicht entspreche. Zum gleichen Ergebnis gelangt die Einschätzung von Detlef Burhoff (blog.burhoff).

LG München I – Deutsche Bank: Das Verfahren gegen Manager der Deutschen Bank vor dem Landgericht München I wird am heutigen Dienstag mit der Zeugenvernehmung der Anklägerin Christiane Serini fortgesetzt. Der ungewöhnliche Rollentausch sei notwendig, weil der mitangeklagte Josef Ackermann bislang eine Aussage verweigert. Serini soll zu ihrer vorprozessualen Vernehmung Ackermanns befragt werden, so die FAZ (Joachim Jahn) in einem Porträt der Oberstaatsanwältin.

LG Darmstadt – Fall Tugce: Die FAZ (Timo Frasch) stellt in Frage-und-Antwort-Form wichtige Aspekte des Verfahrens im Fall Tugce vor. So wird der Umgang der Prozessparteien als "respektvoll" beschrieben und vermutet, dass der Angeklagte die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erwarten habe. Das Landgericht Darmstadt fällt sein Urteil am heutigen Dienstag.

StA Köln – Sal. Oppenheim: Über ein von der Staatsanwaltschaft Köln betriebenes, "in seiner Dimension bislang einmaliges Verfahren in Deutschland" schreibt die SZ (Hans Leyendecker/Klaus Ott). Ermittler gingen dem Verdacht nach, dass vermögende Kunden des privaten Bankhauses Sal. Oppenheim über millionenschwere Investitionen in Luxemburger Fonds zu Unrecht Steuervorteile in Anspruch genommen hätten. Angestoßen wurden die Ermittlungen durch interne Untersuchungen des mittlerweile zur Deutschen Bank gehörenden Instituts.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2015: Präsident auf der Flucht - EU-Datenschutzrecht - EuGH zu OMT . In: Legal Tribune Online, 16.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15867/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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