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Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2017: Son­der­er­mittler Breit­scheid­platz / Gefal­lener Mid­del­hoff / Horst Mahler ver­haftet

16.05.2017

Die juristische Presseschau

Der Sonderermittler des Berliner Senats zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz stellt seine Arbeit vor. Außerdem in der Presseschau: Thomas Middelhoff zu seinen persönlichen Verhältnissen und Horst Mahler in Ungarn festgenommen.

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Thema des Tages

Breitscheidplatz-Anschlag: Dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Sonderermittler des Senats für den Anschlag auf dem Breitscheidplatz, der frühere Bundesanwalt Bruno Jost, die Schwerpunkte seiner aktuellen Tätigkeit dargelegt. Der bis zum Ende des Jahres vorliegende Abschlussbericht werde drei Teile enthalten, schreibt die taz-Berlin. Es sollten zum einen die ausländer- und asylrechtlichen Fragen zu Anis Amri, zum anderen dessen strafrechtliche Behandlung vor dem Anschlag thematisiert und schließlich auch die Frage untersucht werden, ob die Zusammenarbeit von Berliner und nordrhein-westfälischen Behörden "so erfolgt ist, wie sie hätte sein müssen". Ein Zwischenbericht solle noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Zu aktuell noch bestehenden Problemen bei der Einsicht in Ermittlungsakten habe sich Jost optimistisch gezeigt, Lösungen zu finden.

Rechtspolitik

IT-Sicherheit: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein schärferes IT-Sicherheitsgesetz gefordert. Der FAZ (Hendrik Wieduwilt) gegenüber erläuterte der Minister, dass hierdurch das Sicherheitsniveau etwa der Verkehrsinfrastruktur erhöht werden könne. Regierungspläne, nach denen Krankenhäuser verpflichtet werden sollen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen, beschreibt die SZ (Kristiana Ludwig).

Konzerninsolvenzen: Nach gut zehnjähriger Vorarbeit hat der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen verabschiedet. Das Hbl (Heike Anger) stellt das im kommenden April in Kraft tretende Gesetz vor. Eine Zusammenfassung von Insolvenzmassen verschiedener Rechtsträger einer kriselnden Unternehmensgruppe gebe es auch künftig nicht. Verschiedene Insolvenzverwalter und -gerichte würden aber zur Zusammenarbeit verpflichtet.

AÜG: Professor Manfred Löwisch (Hbl-Rechtsboard) bezeichnet die zum 1. April veränderte Ausdehnung der zulässigen Überlassungshöchstdauer nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes als verfassungswidrig. Für die Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitgebern bestehe kein verfassungskonformer Grund. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung gegebene Begründung, durch die Maßnahme würde ein Anreiz zur Tarifbindung geschaffen, verstoße gegen die grundrechtlich garantierte negative Koalitionsfreiheit.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Sonderermittler für Breitscheidplatz-Anschlag, pro IT-Sicherheit, AÜG verfassungswidrig?

  • Seite 2:

    Justiz: BSG zu Babyhelm-Kosten, LG Essen - Arcandor, Beweisverwertungsverbot

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Investionstreitentscheid gegen Spanien, Radikalenerlass, Horst Mahler verhaftet

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Die juristische Presseschau vom 16. Mai 2017: . In: Legal Tribune Online, 16.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22901 (abgerufen am: 06.03.2026 )

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