Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2019: AfD wird geprüft / "Hartz IV"-Ver­hand­lung in Karls­ruhe / IStGH-Frei­spruch für Gbagbo

16.01.2019

Für den Verfassungsschutz wird die AfD zum Prüf-, ihre Jugendorganisation zum Verdachtsfall. Außerdem in der Presseschau: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Zulässigkeit von "Hartz IV"-Sanktionen und Freispruch für Laurent Gbagbo.

Thema des Tages

AfD-Beobachtung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat bekannt gegeben, die AfD fortan als Prüffall zu behandeln. Es gebe "erste tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, gab Behördenpräsident Thomas Haldenwang bekannt. Diese Einschätzung ergebe sich aus einer Prüfung öffentlich zugänglicher Materialien. Die Nachwuchsorganisation der Partei und der "Flügel", ein parteiinterner Zusammenschluss um den Thüringer Landeschef Björn Höcke, würden dagegen als "Verdachtsfall" geführt. Beide Gruppierungen würden Positionen vertreten, die die Menschenwürdegarantie eindeutig verletzten. Dem Verfassungsschutz stünde diesbezüglich nun "die ganze Bandbreite nachrichtendienstlicher Mittel zur Verfügung", so die FAZ (Helene Bubrowski u.a.). Weitere Berichte finden sich u.a. bei SZ (Jan Bielecki), Welt (Thorsten Jungholt u.a.) und taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko).

In den Analysen von SZ (Ronen Steinke) und spiegel.de (Severin Weiland/Valerie Höhne) wird auch mitgeteilt, dass die AfD juristisch gegen die Entscheidung vorgehen wolle. Die taz (Konrad Litschko) beschreibt die bisherige Beobachtungspraxis des Geheimdienstes.

Für Matthias Kamann (Welt) ist die juristische "Begrifflichkeit der Verfassungsschützer eine knifflige Materie". Die komplexen Vorgaben böten betroffenen Parteien und Gruppen erhebliche Klagemöglichkeiten, die auszunutzen sich die AfD sicherlich nicht entgehen ließe. Das "bestehende Weltbild im AfD-Milieu" werde durch die Entscheidung eher verfestigt. Sabine am Orde (taz) meint dagegen, dass gerade Wähler aus dem bürgerlichen Milieu durch die Maßnahmen abgeschreckt würden. Gleichwohl besiege man die Partei "allein mit nachrichtendienstlichen Mitteln" nicht. Ähnlich argumentiert Reinhard Müller (FAZ). "Vor allem für die Politik" sei die AfD ein Prüffall.

Rechtspolitik

Konsequenzen aus Daten-Hack: Das Bundesjustizministerium lehnt Forderungen nach Strafverschärfungen als Konsequenz aus dem jüngst bekannt gewordenen Daten-Hack ab. Das gegenwärtige Instrumentarium der Strafverfolgung derartiger Fälle sei ausreichend, so ein Ministeriumssprecher exklusiv gegenüber lto.de (Hasso Suliak). Der Beitrag zeichnet im Übrigen die Diskussion der vergangenen Tage nach.

Rechtsstaat in Europa: Über die Tagung zur Krise des Rechtsstaats in Europa am Berliner Wissenschaftskolleg berichtet nun auch der FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky).

Gutes Gesetz: Die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung hat ihren jährlichen Preis für gute Gesetze an das bayerische Justizministerium für dessen Entwurf zu einem Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum verliehen, meldet FAZ-Einspruch (Marlene Grunert).

Justiz

BVerfG – "Hartz IV"-Sanktionen: In der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionsregelungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II haben die Richter Zweifel an bestimmten Punkten erkennen lassen. Problematisch sei etwa die Starrheit von Kürzungen, deren Wirksamkeit zudem auch fragwürdig, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Weitere Berichte bringen taz (Christian Rath), lto.de, Hbl (Frank Specht), Tsp (Jost Müller-Neuhof), Welt (Tobias Kaiser), tagesschau.de (Klaus Hempel) und schließlich auch verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis), nach dessen Eindruck bei dem in einigen Monaten zu erwartenden Urteil "was Größeres" kommt. Der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel) widmet Thema und Verhandlung eine Sendung, tagesschau.de (Kolja Schwartz) gibt einen Überblick in Frage- und Antwort-Form.

Im Interview mit der SZ (Henrike Roßbach) erklärt ein Arbeitsvermittler die von ihm empfundene Notwendigkeit von Sanktionen, im Gespräch mit der Welt (Tobias Kaiser) äußert sich Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein zu den möglichen Auswirkungen eines Urteils auf Flüchtlinge und Asylbewerber. Die BadZ (Christian Rath) berichtet zur Forderung der Linksfraktion im Bundestag, der neue Verfassungsrichter Stephan Harbarth solle sich wegen seiner früheren Abgeordnetentätigkeit nicht am Verfahren beteiligten. Die Forderung finde keine Stütze im Gesetz, von einer Befangenheit sei erst bei Hinzutreten weiterer Umstände auszugehen.

Das Bundesverfassungsgericht "darf, kann und muss" "Hartz IV" reparieren, kommentiert Heribert Prantl (SZ). Es sei ihm aber nicht möglich, die SPD, deren Niedergang mit der Reform begann, zu reparieren. Frank Specht (Hbl) hält den Wegfall von Sanktionsmöglichkeiten für den "Einstieg in das bedingungslose Grundeinkommen" und einen "Angriff auf den Steuerzahler". Die Verfassung beruhe auf dem vom Sozialstaatsgebot flankierten Prinzip der Eigenverantwortung. Beides funktioniere nur im Zusammenspiel. Nach Ulrich Schulte (taz) stützt sich "Hartz IV" und sein Sanktionssystem "auf schwarze Pädagogik", die "in Paragrafen gegossene Menschenverachtung muss endlich abgeschafft werden".

EuGH – Volker Beck: Die in der vergangenen Woche ergangenen Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof im Urheberrechtsstreit zwischen Volker Beck (Grüne) und Spiegel Online nimmt Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig im FAZ-Einspruch zum Anlass einer Analyse, inwiefern Kommunikationsgrundrechte eine Beschränkung des Urheberrechts auch jenseits normierter Schranken rechtfertigen können. Im Fall Beck sei dies vom Generalanwalt "zu Recht" verneint worden, weil eine Güter- und Interessenabwägung beider Rechtspositionen im Ergebnis zu einer im Unionsrecht nicht vorgesehenen "Fair-Use-Doktrin" führen würde.

BGH – Syndikusanwälte: Der Bundesgerichtshof hat in einem nun bekannt gewordenen Beschluss von Ende November entschieden, die bislang offene Frage klären zu wollen, ob hoheitliches Handeln einer Zulassung als Syndikusanwalt entgegensteht. Der Senat für Anwaltssachen hat die Berufung gegen ein Urteil des Hessischen Anwaltsgerichtshofes zugelassen, meldet lto.de (Pia Lorenz). Wegen des anwendbaren Verwaltungsverfahrensrechts werde das zwischen der klagenden Deutschen Rentenversicherung Bund und der beklagten Anwaltskammer als Antragsverfahren weitergeführt.

BGH zu Flugverspätungsentschädigung: Ersatzansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung sind ausgeschlossen, wenn die Verspätungen auf technischen Problemen des Flughafens beruhen. Dies entschied der Bundesgerichtshof nach Meldung von lawblog.de (Udo Vetter). Die im Fall streitentscheidende streikbedingte Abschaltung eines Computersystems sei als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Verordnung zu werten. Berichte  bringen auch Hbl (Laura de la Motte) und lto.de. Rechtsanwalt Dirk Smielick unternimmt im FAZ-Einspruch eine Analyse. Wegen der im Einzelfall stets erforderlichen Prüfung von außergewöhnlichen Umständen bzw. den von Fluggesellschaften zu unternehmenden zumutbaren Maßnahmen sei eine Präzisierung der Fluggastrechteverordnung sowie ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren angezeigt.

BGH zu "presserechtlichen Informationsschreiben": Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., nach der Medien eine vorbeugende Verteidigung gegen bevorstehende Berichterstattung über sogenannte presserechtliche Informationsschreiben auszuhalten hätten, aufgehoben. Über die Entscheidung, deren Begründung noch nicht vorliegt, berichtet der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden, kürzere Fassung auf faz.net) in eigener Sache.

OLG Stuttgart zu IS-Kämpfer: Wegen Totschlags und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Stuttgart einen 18-Jährigen zu einer vierjährigen Jugendstrafe verurteilt. Der Heranwachsende war nach den gerichtlichen Feststellungen im Jahr 2015 Mitglied des IS geworden, berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt).

Niedersächs. StGH zu Stiftungsgesetz: Die im vergangenen Jahr verabschiedete Änderung des Gesetzes über die "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Dies entschied der Staatsgerichtshof des Landes auf Klage der AfD, die durch die Neuregelung von einem Sitz im Stiftungsrat ausgeschlossen wurde. Es berichten FAZ (Reinhard Bingener) und taz-Nord (Andreas Speit).

LG Augsburg zu Embryonenspende: Mediziner des "Netzwerks Embryonenspende", die Frauen gefrorene Eizellen vermittelten, verstoßen nach einer Entscheidung des Landgerichts Augsburg nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Anders als die Vorinstanz, die wegen der komplizierten Sach- und Rechtslage von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum der Ärzte ausging, hielt das LG bereits den Tatbestand für nicht erfüllt. Die erforderliche Befruchtung der Eizelle sei zum Zeitpunkt der Vermittlung juristisch bereits vollendet, so das lto.de (Maximilian Amos) exklusiv vorliegende, noch nicht rechtskräftige Urteil von Mitte Dezember. Ein Verfahren gegen die im Verein aktive und auch als Gutachterin auftretende Rechtsprofessorin Monika Frommel sei noch anhängig. Der Beitrag geht im Weiteren auf die medizinischen Zusammenhänge sowie Kritik an der Entscheidung ein.

LG Duisburg – Loveparade: Vor dem für heute geplanten Rechtsgespräch zwischen den Beteiligten des am Landgericht Duisburg laufenden Strafprozesses zum Loveparade-Unglück bringt die SZ (Christian Wernicke) eine Seite-3-Reportage zum Thema. Der Beitrag zeichnet verschiedene Prozessphasen nach und beschreibt den Eindruck von Beteiligten, dass wegen der Vielzahl von Pannen und Fehlern bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung letztlich die Einstellung des Verfahrens drohe.

LG Berlin zu Noah Becker/Jens Maier: Das Landgericht Berlin hat den Bundestagsabgeordneten Jens Maier (AfD) zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000 Euro an Noah Becker verurteilt. Grund ist ein rassistischer Tweet vom Account des Richters. spiegel.de (Ansgar Siemens) berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Arafat Abou-Chaker: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den wegen seiner früheren Verbindung zum Rapper Bushido bekannten Arafat Abou-Chaker zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Im unmittelbaren Anschluss an die Urteilsverkündung vollstreckte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Verabredung eines Verbrechens zum Nachteil seines vormaligen Geschäftspartners. Einzelheiten berichten SZ (Verena Mayer), spiegel.de (Thomas Heise) und Welt (Marcel Reich).

Bombendrohungen gegen Gerichte: Auch am gestrigen Dienstag gingen bei mehreren Gerichten im gesamten Bundesgebiet Bombendrohungen ein. Ein Zusammenhang zu den Drohungen der vergangenen Woche wurde bislang nicht bestätigt, schreibt lto.de.

Recht in der Welt

IStGH zu Laurent Gbagbo: Der frühere Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, ist vom Internationalen Strafgerichtshof u.a. vom Vorwurf des Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen worden. Nach 231 Verhandlungstagen stellte das Gericht fest, dass die Anklage keine Beweise präsentiert habe, so die taz (Dominic Johnson) über die "unkonzentriert vorgetragene mündliche Zusammenfassung" der Begründung, die "so bald wie möglich" nachgereicht werden solle. Nach Einschätzung von Reinhard Müller (FAZ) beweist die Entscheidung die Unabhängigkeit des Gerichts und auch dessen Unvoreingenommenheit gegenüber Afrika. Das Verfahren selbst habe erneut bewiesen, dass auch Staatsoberhäupter nicht vor Anklage und Verhaftung sicher seien.

EGMR zu Moldau: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Republik Moldau wegen der Verurteilung eines Demonstranten zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe gerügt. Der Beschwerdeführer hatte seine Kritik an der Landesregierung durch zwei überdimensionierte Genitalien aus Holz zum Ausdruck gebracht und war wegen Rowdytum verurteilt worden, so lto.de. Nach Ansicht des EGMR sei hierbei nicht ausreichend zwischen dem Ehrenschutz abgebildeter Politiker und der Meinungsfreiheit des Mannes abgewogen worden.

China – Todesstrafe: Die FAZ (Friederike Böge) bringt einen vertieften Bericht zum in China ergangenen Todesurteil gegen einen kanadischen Drogenschmuggler.

Sonstiges

DAV-Neujahrsempfang: lto.de (Hasso Suliak) hat den Neujahrsempfang des Deutschen Anwaltvereins in Berlin besucht. In seiner Auftaktrede habe der Präsident des Vereins, Ulrich Schellenberg, heftige Kritik am Auftreten der AfD geübt. Deren Gesetzentwürfe enthielten nationalsozialistisch geprägtes Vokabular. Dem vom anwesenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags, Stephan Brandner (AfD), ausgesprochenen Wunsch nach Erwiderung sei nicht nachgekommen worden, im persönlichen Gespräch hätten die beiden Kontrahenten keinen Konsens erzielt.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: juwiss.de widmet dem Thema "Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" eine Schwerpunktwoche. Zum Auftakt untersucht Doktorand Camillo Gaul, inwiefern ein öffentlich-rechtliches Angebot angesichts der hohen Anbietervielfalt im Internet überhaupt erforderlich ist.

Krankschreibung per Whatsapp: Ein neuer Service ermöglicht es Arbeitnehmern mit Erkältungssymptomen, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online zu beantragen und unter gewissen Voraussetzungen den Krankenschein über Whatsapp zu erhalten. Rechtsanwalt Jan Schiller untersucht auf lto.de, ob die digital übermittelte Bescheinigung der Nachweispflicht von Arbeitnehmern entspricht. Im Hinblick auf ein nachzureichendes Original wäre dies wohl der Fall, der Autor meldet jedoch erhebliche Bedenken wegen der fehlenden persönlichen Untersuchung des Arbeitnehmers durch einen Arzt an.

Donald P. Kommers: In seiner englischsprachigen Kolumne für den FAZ-Einspruch würdigt Rechtsprofessor Russell Miller seinen kurz vor Weihnachten verstorbenen Kollegen Donald P. Kommers. Als (Mit-)Übersetzer der vom Bundestag herausgegebenen Übersetzung des Grundgesetzes habe sich der Verstorbene wie kein Zweiter als Botschafter deutschen Verfassungsrechts in der Welt verdient gemacht.

Das Letzte zum Schluss

Prost: Die taz erinnert in ihrer "Gurke des Tages" an "eines der dunkelsten Kapitel der Menschheit": Vor exakt 100 Jahren wurde in den USA der 18. Zusatzartikel zur Verfassung ratifiziert. Nach einem weiteren Jahr trat damit ein landesweites Alkoholverbot in Kraft.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2019: AfD wird geprüft / "Hartz IV"-Verhandlung in Karlsruhe / IStGH-Freispruch für Gbagbo . In: Legal Tribune Online, 16.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32877/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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