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Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Oktober 2012: Bessere V-Leute – Eiligere Asylverfahren – Papierlose Justiz

15.10.2012

Das Bild zeigt eine silhouettehafte Figur, die mit einem Megafon auf wichtige juristische Themen aufmerksam macht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz findet, die Landes-Ämter sind zu sorglos bei der Wahl der V-Leute und fürchtet, die Politik beendet die ganze Sache, wenn das nicht besser wird. Außerdem in der Presseschau: Neues Personenstandsrecht für Totgeburten, WLAN-Haftung, "Silberpfeile auf Ecclestone" und warum man ohne Angst vorm Idiotentest nicht mehr bei Facebook pöbeln kann.

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Optimale V-Leute: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) möchte den "beklagenswerten" Zustand im Umgang mit V-Leuten in den Landesämtern beheben und ihnen gern ihre eigenen Regeln dazu verordnen, weiß Susanne Höll (Montags-SZ). Beim BfV gelte etwa, die "optimale" V-Person sei eine "gereifte Persönlichkeit", die gut damit leben müsse, "eigentlich ein Verräter" zu sein, dürfe es nicht nur um des Geldes willen machen, habe am besten keinen "eifersüchtigen Partner" und wohne nicht mehr bei den Eltern. Gewalttätige wolle man auch nicht dabei haben. Im Einzelfall könne von den zahlreichen Vorgaben natürlich abgewichen werden.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Beschneidung bei Knaben: Zur Frage "Ist das neue Beschneidungsgesetz gut?" positionieren sich zwei ihrer Korrespondenten, Christian Rath (pro) und Matthias Lohre (contra), in der Samstags-taz.

Neues Personenstandsrecht: Ende Oktober werde in zweiter und dritter Lesung im Bundestag ein neues Personenstandsrecht für Totgeburten mit einem Gewicht von unter 500 Gramm diskutiert. Danach solle es für die totgeborenen Kinder ein "Recht auf Eintragung beim Standesamt und auf eine Bestattung" geben. Der Spiegel (Conny Neumann) berichtet über den Fall der Eheleute Martins, die eine diesbezügliche Petition im Bundestag eingereicht hätten, für die sie 40.000 Unterschriften sammelten.

Rehabilitierung männlicher Homosexueller: Der Bundesrat fordert mit einem Antrag vom Freitag Vorschläge der Bundesregierung zur Rehabilitierung von nach 1945 strafrechtlich verfolgten homosexuellen Männern, berichtet die Samstags-SZ (Susanne Höll). Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, strebe nicht nur eine "individuelle Entschädigung" der Verurteilten an, sondern auch die Aufhebung der mehr als 50.000 Urteile, die sich auf den "berüchtigten Paragraphen 175", stützten. Letzterem stünden Union, FDP und SPD mit Blick auf die Gewaltenteilung kritisch gegenüber.

Die Samstags-taz (Christian Rath) berichtet ebenfalls und erläutert die Bedenken von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Der Eindruck, die Justiz habe damals "etwas falsch" gemacht, dürfe nicht entstehen.
In derselben Ausgabe spricht die taz (Christian Rath) mit dem ehemaligen Bundesanwalt Manfred Bruns über die mögliche Rehabilitierung und sein eigenes Coming-out gegenüber dem ehemaligen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann.

WLAN-Haftung: "Wann haftet ein Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken - beispielsweise Internet-Cafés (…) - bei Missbrauch durch Nutzer?" Diese Problematik hat der Bundesrat am Freitag dem Bundestag zur Klärung angetragen, so Rechtsanwalt Axel Spies auf blog.beck.de. lto.de informiert ebenfalls: Das Haftungsrisiko für WLAN-Bertreiber solle beschränkt werden, zu treffende Vorkehrungen müssten klar definiert werden.

Eilige Asylverfahren: Den Vorschlag des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU), Asylverfahren von Serben und Mazedoniern künftig beschleunigt –innerhalb von 48 Stunden- zu bearbeiten, kommentiert Rechtsanwalt Wolfram Steckbeck kritisch für lto.de. Er widerspricht dabei der Behauptung, die BVerfG-Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz sei ursächlich für einen Anstieg der Bewerberzahlen.

Mit der Samstags-Bild (Jan W. Schäfer/Franz Solms-Laubach) spricht Bundesinnenminister Friedrich (CSU) über "Asylmissbrauch, die Visumspflicht und Bargeld für Flüchtlinge".

Justizwelt papierlos: Nach dem Bundesratsbeschluss über einen Gesetzesantrag zur Einrichtung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz erläutert der Rechtsanwalt Hans-Uwe Pasker für lto.de, was die "Herkulesaufgabe für die Praxis" bedeute und wo die größten Schwierigkeiten zu erwarten seien. Damit Rechtsanwälte künftig nur noch elektronisch mit Gerichten verkehrten, müsse etwa eine komplementäre Struktur elektronischer Kommunikation innerhalb der Gerichte geschaffen werden. Zum Schluss wirft Pasker die Frage nach der Vereinbarkeit der "verpflichtenden Bearbeitung einer Akte in elektronischer Form mit der richterlichen Unabhängigkeit" auf.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Optimale V-Leute , Rehabilitierung Schwuler, Elektronischer Rechtsverkehr

  • Seite 2:

    Justiz: Störerhaftung von Internetanschluss-Inhabern, Racial Profiling vor OVG, EU-Kommission gegen Datenschutzaktivist

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: Microsoft droht Klage, Freispruch nach Mord an Vergewaltiger, Drogenbeauftragte im Portrait

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Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Oktober 2012: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7307 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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