Die juristische Presseschau vom 15. August 2018: Neu­auflage Raser-Pro­zess / Präz­e­denz­fall weni­ger­miete.de ? / Replik zu Voß­kuhle-Kritik

15.08.2018

Vor dem LG Berlin beginnt der erneute Raser-Prozess. Außerdem in der Presseschau: "wenigermiete" könnte Präzedenzfall zur Zulässigkeit von Online-Rechtsberatung liefern und eine Replik zu der Kritik an Voßkuhles Sprachkritik.

Thema des Tages

LG Berlin – Ku'damm-Raser: Vor dem Landgericht Berlin begann die zweite Auflage des Verfahrens gegen zwei Autofahrer, denen gemeinschaftlicher Mord durch ein illegales Autorennen auf dem Kurfürstendamm vorgeworfen wird. Zum Auftakt lehnte die Verteidigung des jüngeren Angeklagten die Richter wegen Befangenheit ab. Durch seine im März ergangene Entscheidung, die Untersuchungshaft der Angeklagten aufrechtzuerhalten, habe das Gericht erkennen lassen, dass es nach wie vor an einer Verurteilung festhalte, schreiben u.a. Tsp (Kerstin Gehrke) und bild.de (Anne Losensky) über den noch nicht beschiedenen Antrag. Die Kammer habe derweil eine vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt, nach der neben einer weiterhin möglichen Verurteilung wegen Mordes auch eine solche wegen gemeinschaftlichen Totschlags in Betracht komme. sueddeutsche.de (Verena Mayer) berichtet ebenfalls.

Udo Vetter (lawblog.de) weist darauf hin, dass den Angeklagten der zwischenzeitlich geschaffene Straftatbestand des Verbotenen Autorennens nach § 315d Strafgesetzbuch zugute kommen könnte. Das allgemeine Rückwirkungsverbot gelte gerade nicht für eine Strafmilderung. Der neue Paragraph müsse zur Anwendung kommen, wenn die Alternative in einer Verurteilung wegen Mordes bestehe.

Rechtspolitik

Bestellerprinzip: Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat angekündigt, das aus dem Mietrecht bekannte Bestellerprinzip auch auf die beim Immobilienerwerb anfallenden Maklerkosten ausweiten zu wollen. Nach den Berichten von FAZ (Hendrik Wieduwilt/Julia Löhr) und Welt (Michael Fabricius) kann das Vorhaben auf eine parlamentarische Mehrheit hoffen. Seitens der Unionsfraktion wolle man sich jedoch zunächst mit der Grunderwerbsteuer befassen. Für deren Senkung plädiert auch Michael Psotta (FAZ) in einem Kommentar. Im Übrigen spreche aber "auch nichts dagegen", das im Mietrecht "bestens" funktionierende Prinzip auch auf den Wohnungskauf zu übertragen.

Außenwirtschaftsverordnung: Aus Anlass der von der Bundesregierung untersagten Übernahme eines westfälischen Metallunternehmens durch einen chinesischen Investor stellt Rechtsanwalt Dimitri Slobodenjuk auf lto.de die Rechtsgrundlage des Eingriffs vor. Die Außenwirtschaftsverordnung verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Meldung von Übernahmeabsichten durch "Unionsfremde" und ermöglicht die Untersagung der Transaktion bei einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik. Der Autor hält das diesbezügliche Verfahren für intransparent und langwierig und sieht auch die geplante Verschärfung kritisch.

§ 219a StGB: deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) fasst den gegenwärtigen Stand der Diskussion über die Reform des § 219a Strafgesetzbuch, Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, zusammen.

Landesverfassungen: Bei der kommenden Landtagswahl stimmen die hessischen Wähler auch über 15 mögliche Änderungen der Landesverfassung ab. Roman Poseck, Präsident des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, wirft aus diesem Grund in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch einen Blick auf die grundsätzliche Bedeutung von Landesverfassungen. Im Weiteren werden die zur Abstimmung stehenden Änderungsvorschläge der hessischen Verfassung vorgestellt.

Justiz

BAG zu Streikbruch-Prämie: Eine arbeitgeberseitige Prämie dafür, sich nicht an einem Arbeitskampf zu beteiligen, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht rechtswidrig. Die Kampfmittelfreiheit im Arbeitskampf gelte auch für Arbeitgeber, so die von lto.de berichtete Entscheidung.

OVG NRW – Sami A.: Ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münster hat lto.de mitgeteilt, dass "zeitnah" über eine Rückholung des Sami A. aus Tunesien entschieden werde. In einem Kommentar erklärt Anett Selle (taz) den Fall Sami A. zum "Exekutivskandal", der das Potenzial habe, den Rechtsstaat nachhaltig zu beschädigen.

LG Berlin zu wenigermiete.de: Am Landgericht Berlin sind mehrere Verfahren zur Zulässigkeit des Geschäftsmodells der Legal-Tech-Plattform wenigermiete.de anhängig. Zwei Kammern des Gerichts haben dabei in jüngster Zeit die Frage der Zulässigkeit einer Abtretung möglicher Zuvielzahlungen an die Plattform unterschiedlich bewertet, berichtet lto.de (Pia Lorenz) mit einer ausführlichen Darstellung der jeweiligen Argumentation. Weitere Verfahren am Landgericht stünden an. Es sei aber damit zu rechnen, dass wenigermiete.de "zum Präzedenzfall werden wird", weil sich weder die Plattformbetreiber noch die klagende Anwaltskammer mit einer erstinstanzlichen Entscheidung zufriedengeben dürften.

LG München I – Rupert Stadler: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ untersucht Rechtsanwalt Thomas Gennert die gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen der vom Landgericht München I aufrechterhaltenen Untersuchungshaft des Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler. Dem Aktienrecht sei eine Unschuldsvermutung fremd. Wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit komme bei der jetzigen Abwesenheit Stadlers seine Abberufung in Betracht.

AG Berlin-Tiergarten zu Geheimnisverrat: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wegen Geheimnisverrat zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Der Mann hatte dem mit ihm befreundeten Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) 2014 privat mitgeteilt, dass in der Leitung des von Kiesewetter angeführten Reservistenverbands der Bundeswehr auch zwei BND-Leute tätig seien, berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

StA Erfurt – Justizminister: Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen den thüringischen Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Wie lto.de berichtet, soll der Minister einer Kabinettskollegin von Ermittlungen gegen den CDU-Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring erzählt haben.

Recht in der Welt

Österreich – Asylbescheid: spiegel.de berichtet über einen ablehnenden Bescheid gegenüber einem afghanischen Asylbewerber in Österreich. Der Antragsteller habe sich auf seine Homosexualität berufen. Nach dem fraglichen Bescheid deuteten aber weder "Gang", "Gehabe" oder Äußeres des Mannes "auch nur annähernd" auf eine Homosexualität hin.

Irak – IS: Wegen illegalem Grenzübertritt bzw. Mitgliedschaft im IS hat ein irakisches Gericht zwei deutsche Frauen verurteilt. Die beiden hatten vor Gericht ihre Anwesenheit in vom IS kontrollierten Gebieten mit Zwang erklärt, schreibt die Welt (Alfred Hackensberger).

USA – Hinrichtung: Auch in der Berufungsinstanz ist das deutsche Pharmaunternehmen Fresenius Kabi mit dem Versuch gescheitert, eine Hinrichtung im US-Staat Nebraska zu verhindern, weil hierbei möglicherweise Firmenprodukte verwendet werden. Dies meldete lto.de, nach Auskunft von zeit.de wurde die Strafe mittlerweile vollstreckt.

USA – Jens Söring: Auf ihrer Medien-Seite bespricht die FAZ (Katharina Koser) "Das Versprechen". Der heute Abend in der ARD ausgestrahlte Dokumentarfilm behandelt den Fall des in den USA zu lebenslänglicher Haft verurteilten Jens Söring.

Sonstiges

Voßkuhle/Seehofer: Im FAZ-Einspruch antwortet Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, Rechtsprofessor Volker Rieble, der vor einer Woche dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts eine einseitige und unzulässige Parteinahme durch dessen "Sprachkritik" vorgeworfen hatte. Es sei "grotesk", Andreas Voßkuhle Polemik vorzuwerfen, denn dessen "Vorhalt galt offensichtlich der Form, nicht der inhaltlichen Kritik als solcher". Tatsächlich sollte man "nicht ausschließen, dass es auch noch integre Menschen gibt" und der Verfassungsrichter "durchaus einer davon sein" könnte.

Todesstrafe: Als "zwei Schritte vor – einen zurück" beschreibt Rechtsprofessor Arthur Kreuzer in einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch die Entwicklung "im vermeintlich unaufhaltsamen Prozess der schrittweisen Abschaffung der Todesstrafe". Während diese Strafform zuletzt auch in einer päpstlichen Lehraussage als unzulässig bezeichnet wurde, beharrten zahlreiche Länder, nicht zuletzt auch die USA, auf ihrer Notwendigkeit. Die dort gemachten  Erfahrungen lehrten, dass man sich um so mehr "in Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten" verstricke, je mehr man sich bemühe, Urteilsfindung und Exekution menschenwürdiger und gerechter zu gestalten.

Reparationen: Laut Beschluss der Eurogruppe soll Griechenland in acht Jahren aus dem EU-Hilfsprogramm entlassen werden. Angesichts der nach wie vor hohen Staatsverschuldung des Landes untersucht Dozent Christian Richter für den FAZ-Einspruch, inwiefern gegen Deutschland gerichtete Reparationsforderungen gestellt werden könnten. Auf eine völkerrechtlich anerkannte Grundlage könnten sich derartige Forderungen nicht stützen, sie seien zudem auch verjährt und verwirkt.

Juristische Personen: In seiner englischsprachigen Kolumne für den FAZ-Einspruch vergleicht Rechtsprofessor Russell Miller die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen im amerikanischen und im deutschen Recht. Während sich Unternehmen in den USA unabhängig von ihrem Sitz auf umfangreiche Grundrechtsgarantien berufen könnten, behindere Artikel 19 Abs. 3 Grundgesetz  Vergleichbares in der Bundesrepublik. Die praktischen Auswirkungen dieses "Deutschland first"-Grundsatzes habe zuletzt die US-Kanzler Jones Day mit ihrer nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde erfahren.

Seenotrettung: Für lto.de erklärt Stephan Koloßa, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, die rechtlichen Grundsätze der Seenotrettung. Seerechtlich müsse zwischen dem Recht auf Hilfeleistung auf See, dem Recht, in einen sicheren Hafen einlaufen zu dürfen, und dem Recht auf Ausschiffung unterschieden werden. Die Seenotrettung werde zudem auch als althergebrachte Pflicht der Seeschifffahrt verstanden. Sie beinhalte aber für die so Geretteten aber nicht das Recht, schließlich auch an Land gehen zu dürfen.

Airbnb: Das Titelthema des Hbl (Christoph Schlautmann/Katharina Kort) beschreibt, wie europäische Städte versuchen, sich gegen den Übernachtungsvermittler Airbnb zur Wehr zu setzen. Üblich seien zeitliche Höchstgrenzen für die Überlassung von Privatwohnungen, in Berlin werde ein Genehmigungsverfahren durchzusetzen versucht. Ein Interessenverband von Anbietern habe bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Restriktionen wegen ungerechtfertigter Eingriffe in den freien Binnenmarkt erhoben.

Bildungsfonds: Um die Jahrtausendwende kamen Bildungsfonds als Alternative zu herkömmlichen Studienkrediten in Mode, schreibt das Hbl (Barbara Gillmann). Nachdem sich nun viele vormalige Studenten in der Rückzahlungsphase befinden, häuften sich Beschwerden über die von Anbietern der Fonds geforderten Rückzahlungen, wie der Beitrag mit Beispielen belegt.

Das Letzte zum Schluss

Feuerwehrbus: Berichte über Angriffe auf Rettungspersonen, gern verbunden mit Kommentaren über den hierdurch zum Ausdruck kommenden Werteverfall in der Gesellschaft, gehören seit einiger Zeit zum journalistischen Standard. Dem Thema kann nun ein weiteres Kapitel zugefügt werden. Bei einem Dorffest im bayerischen Kollnberg kam der Freiwilligen Feuerwehr des Ortes ihr roter Bus abhanden. Nach einer großangelegten Suchaktion unter Zuhilfenahme sozialer Medien tauchte der Bus nun auf, offenbar hatten sich Festgäste einen Scherz erlaubt. sueddeutsche.de (Johann Osel) berichtet.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.


Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2018: Neuauflage Raser-Prozess / Präzedenzfall wenigermiete.de ? / Replik zu Voßkuhle-Kritik . In: Legal Tribune Online, 15.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30041/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen