Am OLG Düsseldorf erklärten Angeklagte ihre Beteiligung an Angriffen in Budapest und wiesen Mordvorwurf zurück. War der Geschäftsverteilungsplan am AG München 2021 wirksam? IT-Systeme an Berliner Gerichten streiken.
Thema des Tages
OLG Düsseldorf – militante Antifa: Die sechs Angeklagten am Oberlandesgericht Düsseldorf haben gestanden, im Februar 2023 in Budapest Rechtsextremisten zusammengeschlagen zu haben. Die Personen, die auf Videoaufnahmen von Überwachungskameras zu sehen sind, das seien sie. In unterschiedlich langen, von der Verteidigung verlesenen Statements erklärten die Angeklagten ihre Motivation, Teilnehmer des "Tags der Ehre", eines europaweiten Treffens von Rechtsextremen, anzugreifen. Eine Tötungsabsicht und den Vorwurf des versuchten Mordes wiesen alle Angeklagten entschieden zurück. Die Angeklagte Nele A. verwies u.a. darauf, dass Teile ihrer Familie im deutschen Faschismus umgebracht wurden. spiegel.de (Julia Jüttner) und taz (Konrad Litschko) berichten.
Rechtspolitik
Heizung: Die Deutsche Umwelthilfe hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgefordert, das Ende der vergangenen Woche verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz nicht auszufertigen und auf seine formelle Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. In einem Kurzgutachten bemängelt DUH-Anwalt Remo Klingler, das Gesetz sei vom Bundesrat als Einspruchsgesetz behandelt worden, es sei jedoch zustimmungsbedürftig. Falls der Bundespräsident das Gesetz unterzeichne, werde die DUH Verfassungsbeschwerde erheben. LTO berichtet. Die Verkündung der Hauptsacheentscheidung im Verfahren über das Heizungsgesetz der Vorgängerregierung (Heilmann-Verfahren) ist für den 23. Juli terminiert.
Nachrichtendienste: Die jüngst als Referentenentwurf des Innenministeriums vorgestellten Pläne für eine grundlegende Reform der deutschen Nachrichtendienste werden vertieft nun auch von der FAZ (Mona Jaeger) vorgestellt.
Haftentschädigung: Über die Pläne, die Entschädigungen für unrechtmäßig Inhaftierte anzuheben, schreibt nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). Dabei wird auch der Fall des nach Wiederaufnahme schließlich freigesprochenen Manfred Genditzki erwähnt. Von dessen Entschädigung wollte Bayern, Kosten für Unterkunft und Verpflegung abziehen. Eine solche Klausel enthalte der nun vorgestellte Entwurf nicht mehr.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Im Hinblick auf das von der schwarz-roten Koalition angekündigte Vorhaben, Sozialisierungen großer Wohnungsunternehmen in den Ländern durch Bundesgesetz zu untersagen, nimmt Rechtsanwalt Sebastian Lutz-Bachmann auf dem Verfassungsblog an, dass sich ein auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG gestütztes Bundesgesetz im Rahmen "des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, den Art. 15 GG gerade voraussetzt", bewege.
ESN-Parteienbündnis: In einem Gastbeitrag für beck-aktuell erklären Rechtsprofessor Till Holterhus und die Doktorandin Eva Isabell Martin Inhalt und Ablauf des sogenannten Deregistrierungsverfahren gegen das Parteienbündnis ESN (Europe of Sovereign Nations), zu dem auch die AfD gehört. Das Europäische Parlament hatte das Verfahren in der vorigen Woche per Beschluss eingeleitet. Angesichts starrer Fristen sei mit einer Entscheidung der zuständigen Behörde bereits zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Obgleich ohne Präjudiz für die hiesige Debatte über ein Verbot der AfD, müsse mit einem "nicht unerheblichen politischen Signal" gerechnet werden.
Justiz
AG München – gesetzlicher Richter: LTO (Thilo Komma-Pöllath) schreibt über den Fall des Leiters einer Unternehmens-Rechtsabteilung, der sich – bislang erfolglos – um die Wiederaufnahme einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung am Amtsgericht München bemüht. Der Antragsteller macht eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter geltend und beruft sich hierbei auf Merkwürdigkeiten bei Erstellung und Erlass des Geschäftsverteilungsplans für das Jahr 2021. Hierzu habe die damalige Präsidentin des Amtsgerichts zwischenzeitlich "nachweislich" falsche Erklärungen abgegeben. Sollte sich im weiteren Verfahrensverlauf bestätigen, dass das größte Amtsgericht Deutschlands im Jahr 2021 auf Grundlage eines unwirksamen Geschäftsverteilungsplans Recht gesprochen habe, müsste sich dies auf "die anderen exakt 54.244 Verfahren" aus jenem Jahr auswirken.
IT-Probleme an Gerichten: Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin kämpft schon seit Monaten mit Problemen ihrer IT-Systeme. Am Montagmorgen dieser Woche legten weitere Einschränkungen den Geschäftsbetrieb so gut wie lahm, schreibt LTO (Markus Sehl/Joschka Buchholz) und begibt sich auf Fehlersuche.
Die Ereignisse stellten "die logische Konsequenz von Jahrzehnten der Inkompetenz und Nachlässigkeit dar," schreibt Fatina Keilani (Welt) in ihrer Kolumne. Schon vor 30 Jahren sei in der Justiz der Hauptstadt eher auf IT-affine "Richter und Staatsanwälte" gesetzt, anstatt "doch lieber ein paar echte IT-Fachleute" marktgerecht zu bezahlen. Diese Fehler wirkten fort.
EuGH – Doping-Veröffentlichung: Den EU-Mitgliedstaaten steht es grundsätzlich frei, die Namen und Sperren von Sportler:innen zu veröffentlichen, die gegen Dopingbestimmungen verstoßen haben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts. Die Veröffentlichungen stünden jedoch unter dem Vorbehalt einer Abwägung betroffener Interessen und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die veröffentlichende Stelle. Sie verfolge ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel und stehe damit auch nicht im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung. Über die Entscheidung berichten sportschau.de (Antonetta Stephany) und LTO.
BVerfG – PAG Bayern: Nun berichtet auch der ARD-RadioReportRecht (Alena Lagmöller) über die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche zum novellierten bayerischen Polizeiaufgabengesetz und spricht auch mit Betroffenen. Im Kern ging es um die vorverlagerten polizeilichen Eingriffsbefugnisse bei einer “drohenden Gefahr”.
BGH zu Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hat der Bundesgerichtshof Mitte April die Verurteilung einer Unterstützerin der "Vereinten Patrioten" u.a. wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestätigt. Die Frau hatte die Aktivitäten ihres Vaters, eines Mitglieds der "Vereinten Patrioten", technisch und logistisch unterstützt, ohne selbst Mitglied der Gruppe gewesen zu sein. Wie der BGH nun entschied, ist hier auch die Beihilfe zu einer Vorbereitungshandlung strafbar; die Strafbarkeit werde dabei nicht zu weit ins Vorfeld verlagert. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden zu OAZ vs. "Volksverpetzer": Auch am Oberlandesgericht Dresden blieb die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung mit dem Versuch erfolglos, dem Blog "Volksverpetzer" Aussagen zur OAZ-Berichterstattung über eine Waldorf-Schule untersagen zu lassen. Die beanstandeten Äußerungen unterfielen ausnahmslos der Pressefreiheit, so das OLG. Demgegenüber hatte die OAZ argumentiert, dass der sich als "Faktenchecker" präsentierende Blog nicht auf die Meinungsfreiheit berufen könne. Über Fall und Entscheidung berichtet faz.net (Jochen Zenthöfer).
LG Berlin II zu Konstantin Wecker vs. SZ: Nun berichtet auch beck-aktuell (Jannina Schäffer) vertieft über die Entscheidung des Landgerichts Berlin II von Ende Juni, das der SZ ihre Berichterstattung über zum Teil mehrere Jahrzehnte zurückliegende intime Beziehungen des Sängers Konstantin Wecker mit sehr jungen Frauen untersagte. Das Gericht habe u.a. mit Weckers Recht, vergessen zu werden, argumentiert.
LG Hagen zu Häftlingsbrief mit Ejakulat: Über den am Landgericht Hagen erfolgreichen Feststellungsantrag eines JVA-Insassen, der seiner Verlobten einen Brief mit seinem Ejakulat schickte, schreibt nun auch LTO. In dem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss führte das LG u.a. aus, dass die von der Anstaltsleitung beanstandete Sendung im Sinne des Strafvollzugsgesetzes des Landes ein Paket darstellt, dass aber keine Rechtsgrundlage für ein Verbot vorlag.
LG Frankfurt/M. / LG München - Gaskonzern Linde: Über die an den Landgerichten Frankfurt/M. und München anhängigen Schadensersatzklagen von Banken, die vom Linde-Konzern Entschädigungen für in Russland verlorene Bürgschaften verlangen, schreiben nun auch faz.net (Marcus Jung u.a.) und beck-aktuell.
Marcus Jung (FAZ) begrüßt in einem separaten Kommentar die im Frankfurter Verfahren in Aussicht gestellte Stattgabe. Auch wenn Lindes Rückzug aus Russland "Respekt" verdiene, dürfe es nicht folgenlos bleiben, dass der Konzern "Jahre nach der Krim-Annexion 2014 noch lukrative Russlandgeschäfte anstrebte".
LG Hamburg zu Tötung in Notunterkunft: Das Landgericht Hamburg hat den 33-Jährigen Alex D. wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt und eine Sicherungsverwahrung angeordnet. D. hatte im Dezember des vergangenen Jahres seinen Zimmernachbarn in einer Notunterkunft erstochen. Das Gericht konnte kein nachvollziehbares Motiv feststellen. Dies schreibt die SZ (Benedikt Warmbrunn) in einer Reportage, die auch das Leben des Getöteten in den Blick nimmt.
VG Frankfurt/M. zu Luxusyacht: Die Welt (Friedrich Steffes-Iay) berichtet über eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/M., nach der die Bremer Lürssen-Werft nicht verpflichtet ist, die seit März 2022 bei ihr ankernde Luxusyacht Dilbar "als eingefrorene Ressource zu behandeln". Es lasse sich nicht feststellen, dass die Yacht einer sanktionierten Person gehört oder von ihr kontrolliert wird. Das Schiff wurde lange dem russischen Milliardär Alischer Usmanow zugerechnet, gegen den wegen des Ukraine-Kriegs Sanktionen verhängt wurden, später gingen die deutschen Behörden von einer Eigentümerstellung seiner Schwester Gulbakhor Ismailova aus. Die Werft prüft nun, ob sie die Instandhaltungskosten, die ihr durch die behördlich angeordnete Verwahrung entstanden, gegenüber dem Staat geltend wird.
VG Berlin – Rücknahme der Einbürgerung: zeit.de (Anastasia Tikhomirova/Anna-Elisa Jakob) bringt eine große Reportage über Abdallah A. Die erst kurz zuvor ergangene Einbürgerung des Palästinensers wurde Ende letzten Jahres zurückgenommen, nachdem zwei Instagram-Posts bekannt wurden, in denen er die Hamas unterstützt haben soll. Aktuell sei eine Beschwerde A.s gegen einen abweisenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin anhängig. Der mittlerweile auch von Rechtsprofessor Florian Meinel unterstützte Antragsteller regt darin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht an. Dieses soll prüfen, ob das in § 10 Abs. 1a Staatsangehörigkeitsgesetz geforderte Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
AG Horb zu Tod durch Unterlassen: Das Amtsgericht Horb hat die Eltern eines verstorbenen Zweijährigen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten aus der Reichsbürger-Szene hätten aus ideologischen Gründen eine erforderliche Behandlung ihres Sohnes unterlassen und somit dessen Tod verursacht, beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
Ungarn – Transformation: Über die in Ungarn verabschiedete Verfassungsänderung, mit der u.a. die Amtszeit des Präsidenten Tamás Sulyok beendet werden soll, schreiben nun auch FAZ (Alexander Haneke), taz (Barbara Oertel) und Welt (Philipp Fritz). Sulyok hat jetzt fünf Tage Zeit, um die Verfassungsänderung zu unterzeichnen. Tut er das nicht, wird Regierungschef Peter Magyar wohl ein Amtsenthebungsverfahren im Parlament gegen ihn einleiten.
Alexander Haneke (FAZ) beschreibt in seinem Kommentar, dass "Magyar die Logik der Social-Media-Demokratie verstanden" habe und auch vor demokratietheoretisch "hochproblematischen" Maßnahmen nicht zurückschrecke. Es bleibe abzuwarten, was geschehe, "wenn alle Gegner aus dem Weg geräumt wurden."
Israel – Tora-Studium/Wehrdienst: Die Knesset hat mit erforderlicher Mehrheit ein Grundgesetz verabschiedet, nach dem das Studium der Tora einen "grundlegenden Wert im Erbe des jüdischen Volkes und im Staat Israel" darstellt. Mit diesem Schritt solle verhindert werden, dass das Oberste Gericht des Landes eine Entscheidung bestätigt, nach der die jahrzehntelang gepflegte Befreiung streng Religiöser vom Wehrdienst verfassungswidrig ist, erklärt LTO.
USA – Trump-IRS-Vergleich: Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat ein Bundesgericht im US-Staat Florida den zwischen Präsident Donald Trump und der Steuerbehörde IRS ausgehandelten Vergleich aufgehoben. Die Klage und das Verhalten der Prozessparteien legten nahe, dass ein tatsächlicher Interessengegensatz nie bestanden habe. Trump werde es bis auf Weiteres untersagt, sich auf die ausgehandelte Immunität vor Steuerprüfungen zu berufen. Die ebenfalls vereinbarte Einrichtung eines Entschädigungsfonds war aufgrund politischer Widerstände bislang ohnehin unterblieben. FAZ (Oliver Kühn) und beck-aktuell berichten.
USA – KI: Das Hbl (Dana Heide/Philipp Alvares de Souza Soares) schreibt über Versuche von US-Bundesstaaten, die Aktivitäten von Anbietern von KI-Tools gesetzlich einzuhegen. In Illinois seien diese nunmehr verpflichtet, Modelle jährlich einmal unabhängig begutachten zu lassen. Der Stimmungswandel im Land und die bevorstehenden Wahlen im Herbst habe auch die Washingtoner Regierung veranlasst, ihren bisherigen Laissez-faire-Ansatz zu überdenken.
USA – Apple vs. OpenAI: Das Hbl (Philipp Alvares de Souza Soares) hat Einsicht genommen in die Klageschrift des Apple-Konzerns, der in den USA vom ChatGPT-Hersteller OpenAI Schadensersatz und Unterlassung fordert. Im Zentrum der Vorwürfe steht Tang Yew Tan. Der jetzige Hardware-Chef von OpenAI, der früher bei Apple arbeitete, soll dort systematisch vertrauliche Informationen gesammelt und schließlich mitgenommen haben. Zielgerichtet abgeworbene Mitarbeitende sollen Handreichungen für einen möglichst geräuschlosen Abgang bei Apple erhalten haben.
Niederlande - überfahrenes Mädchen: Ein Strafgericht in Haarlem hat in einem weltweit beachteten Prozess einen in Deutschland lebenden Iraker vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der Fahrerflucht freigesprochen. Der Mann hatte nachts ein wohl in Suizidabsicht auf einer Landstraße liegendes 14-jähriges Mädchen überfahren. Er konnte das Gericht aber davon überzeugen, dass er in diesem Moment kurz auf das Navigationsgerät geschaut hatte und dass er die Erschütterung auf ein Schlagloch oder das Überfahren eines Tieres zurückgeführt habe. FAZ (Thomas Gutschker) und bild.de (Markus Langner) berichten.
Sonstiges
F126-Fregatten: Im Auftrag der niederländischen Damen-Werft verlangt Rechtsanwalt Peter Gauweiler vom Verteidigungsministerium und vom Beschaffungsamt der Bundeswehr umfassende Akeneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Vor einigen Wochen hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) den sofortigen Abbruch eines Auftrags an die Damen-Werft zum Bau von sechs Fregatten des Typs F126 verkündet. Die Werft behalte sich Schadensersatzforderungen vor, berichtet spiegel.de (Matthias Gebauer/Christian Reiermann).
Datenschutz/Datentransfer: Nun weist auch Rechtsanwalt Peter Schantz im Recht und Steuern-Teil der FAZ darauf hin, dass eine Ende Juni verkündete Entscheidung des US-Supreme Courts über die gebilligte Entlassung der Kommissarin der Federal Trade Commission (FTC), Rebecca Slaughter, durch Donald Trump "drastische Folgen für den transatlantischen Datenverkehr" habe. Dieser wird bislang im Rahmen des EU-US-Datenschutzrahmens Data Privacy Framework, DPF, unter der Maßgabe abgewickelt, dass eine unabhängige US-Behörde über die Verarbeitung europäischer Daten durch US-Unternehmen wache. Die Unabhängigkeit der FTC sei nun aber augenscheinlich nicht mehr gegeben, betroffene Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig wappnen.
Selbstdisziplin: Psychologische Untersuchungen legen nahe, dass Selbstdisziplin weniger eine – unabänderliche – Charaktereigenschaft, vielmehr eine Frage der Motivation ist. Wer die berufliche Tätigkeit aus echtem Interesse oder eigenen Werten ausübt, erledige Aufgaben im Beruf daher nicht nur effizienter, sondern sei in der Regel auch psychisch stabiler. Die als Coach tätige Psychologin Dörthe Dehe gibt auf LTO-Karriere Tipps, wie sich auf dieser Grundlage Selbstdisziplin antrainieren lasse.
Das Letzte zum Schluss
Fehldiagnose: Ein WhatsApp-Gruppenchat kann die beruflichen Belange der Teilnehmenden zeitsparend verbinden, stellt aber keinen rechtsfreien Raum dar. beck-aktuell schreibt über ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, das im Mai einen Datenschutzverstoß einer Ärztin feststellte und ihr zusätzlich 1.000 Euro Schadensersatz aufbrummte. Aus Ärger über die Krankmeldung eines Kollegen – dessen Wochenendschicht sie deshalb übernehmen musste – hatte sie dessen Diagnose per WhatsApp geteilt und als "quer sitzenden Pups" kommentiert. Angesichts ihres uneinsichtigen Verhaltens vor Gericht erkannte das ArbG auch eine Wiederholungsgefahr.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 15. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60436 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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