Das Kabinett stimmte für eine fünfjährige Mindestfreiheitsstrafe beim Einsatz von K.O.-Tropfen. Milkas neue 90-Gramm-Schokoladentafel war eine Irreführung der Verbraucher. Marvin Wildhage wurde für EM-Maskottchen-Aktion verurteilt.
Thema des Tages
K.O.-Tropfen: Vergewaltigung und Raub unter Einsatz von K.O.-Tropfen sollen künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss die Bundesregierung auf Vorschlag von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Konkret sollen im Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 8 Nr. 1 bzw. des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen künftig auch "gefährliche Mittel" aufgeführt werden. Die Rechtsprechung stufte K.O.-Tropfen bis 2024 teilweise als "gefährliches Werkzeug" ein, was der BGH jedoch ablehnte. Der Gesetzentwurf soll die so entstandene Lücke schließen. BRAK und DAV halten den Gesetzentwurf für überflüssig, weil wegen der gesundheitsgefährdenden Wirkung von K.O.-Tropfen schon jetzt eine Mindeststrafe von drei Jahren mit einem Strafrahmen bis zu 15 Jahren gegeben sei. Es berichten FAZ (Heike Schmoll), spiegel.de, beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak).
Ronen Steinke (SZ) begrüßt die Erhöhung der Mindeststrafe und behauptet, dass das Thema jahrelang "verbummelt" worden sei. Ein Vergewaltiger, der eine Frau mit K.O.-Tropfen betäube, handele nicht weniger verwerflich als einer, der ein mit Chloroform getränktes Tuch verwende. "Der Strafrahmen sollte dementsprechend auch derselbe sein".
Rechtspolitik
Internationale Rechtshilfe: Das Kabinett beschloss einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), das völlig neu gefasst werden soll. Dabei wird bei Auslieferungen auch der Rechtsschutz gegen Zulässigkeitsentscheidungen der OLGs verbessert. Betroffene sollen künftig innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen können. Das Rechtsmittel, über das erneut die Oberlandesgerichte entscheiden, soll aufschiebende Wirkung haben. In Grundsatzfragen soll der Betroffene zudem eine Vorlage an den Bundesgerichtshof beantragen können. Die neuen Regeln würden eine vorschnelle Auslieferung wie im Fall von Maja T. verhindern. Es berichten taz (Christian Rath) und LTO.
Opferbeauftragter: Im Gespräch mit njw.de (Monika Spiekermann) erläutert Roland Weber, der Opferbeauftragte der Bundesregierung, dass eine die gesetzliche Regelung seines Amtes mehr Rechtssicherheit bedeuten würde. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf vorgestellt, der das Amt gesetzlich verankern soll. Zudem vereinfache der Entwurf den Datenaustausch, damit Betroffene künftig schneller erreicht werden.
Leihmutterschaft: Rechtsprofessorin Elisa Hoven spricht sich auf spiegel.de für die Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland aus. Der Staat dürfe die Grundrechte nicht beschränken, um ein "richtiges" Familienbild zu bewahren. Um die Rechte der Mutter und des Kindes zu schützen, seien klar geregelte Voraussetzungen besser geeignet als ein pauschales Verbot. So schlägt sie vor, die Leihmutterschaft auf Frauen zu beschränken, die bereits selbst ein Kind zur Welt gebracht haben und "daher die emotionale und körperliche Situation einer Schwangerschaft einschätzen können". Anlass des Beitrags ist das per Leihmutterschaft zur Welt gekommene Kind von CDU-Politiker Hendrik Streeck und seinem Ehemann.
Schulpflicht: Eine Abschaffung der Schulpflicht, wie die AfD Sachsen-Anhalt sie anstrebt, wäre für Heribert Prantl (SZ) die "Abschaffung einer zivilisatorischen Errungenschaft". Die Einführung der Schulpflicht habe vor 107 Jahren das Bildungsprivileg beendet und die Schule "idealiter" zu einem Ort der Chancengleichheit gemacht. Die AfD greife nun zurück "auf das Bildungsmodell einer Klassen- und Ständegesellschaft: Privilegierte zelebrieren ihre Privilegien, die anderen müssen schauen, wo sie bleiben. Soll das die Zukunft des Schulwesens sein: Privatunterricht für Wohlhabende; die staatlichen Schulen bluten aus?"
Justiz
LG Bremen zu Milka-Verpackung: Die Verkleinerung der Milka-Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm stelle eine Irreführung der Verbraucher:innen gem. UWG dar. Dies entschied das Landgericht Bremen, das einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg stattgab. Da die neue Tafel nur einen Millimeter dünner und das Design der Verpackung fast identisch sei, falle das geringere Gewicht nicht auf. Zumindest in den ersten vier Monaten nach der Umstellung wäre ein deutlicher Hinweis auf der Packung notwendig gewesen. Da diese vier Monate inzwischen vergangen sind, darf die 90-Gramm-Packung unverändert im Handel bleiben. Es berichten SZ (Leonie Urbanczyk), taz-nord (Lotta Drügemöller), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
AG München zu Fake-Maskottchen: Der Youtuber und Journalist Marvin Wildhage, der sich während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM 2024 als Maskottchen bis auf das Spielfeld schmuggelte, wurde vom Amtsgericht München zu 60 Tagessätzen zu je 150 Euro verurteilt. Zudem werden 5400 Euro eingezogen, die er mit Videos erzielt haben soll. Wildhage habe sich bei der Aktion wegen Urkundenfälschung und des Erschleichens von Leistungen strafbar gemacht. Die Richterin betonte, dass es für Investigativjournalisten keinen "Freibrief" gebe, Straftaten zu begehen. Wildhage betonte, Sicherheitslücken ließen sich nicht "in der Theorie" testen. FAZ, spiegel.de und zeit.de berichten.
EuGH zu Verlagsvergütung für Online-Nutzung: Nun berichten auch der Rechtsprofessor Axel Metzger und der wissenschaftliche Mitarbeiter Wilhelm Böttcher auf FAZ-Einspruch, dass der Europäische Gerichtshof die italienischen Vorschriften zur Vergütung von Verlagserzeugnissen auf Online-Plattformen billigte. Italien hatte die Plattformbetreiber unter anderem dazu verpflichtet, Verhandlungen mit den Presseverlegern aufzunehmen und ihnen Informationen herauszugeben, die für die Bestimmung einer angemessenen Vergütung relevant sind. Trotz des Leistungsschutzrechts für Presseverleger übten Plattformbetreiber wie Google und Meta noch immer Druck auf die Verlage aus, ihre Inhalte kostenfrei zu lizenzieren. Deutschland müsse sich "ein Beispiel an Italien nehmen".
EuG zu Obelix-Marke: Der Comic-Verlag "Les Éditions Albert René" klagte vor dem Gericht der Europäischen Union erfolgreich gegen die Eintragung der EU-Marke "Obelix" für Waffen und Munition. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hatte argumentiert, dass die früher eingetragene "Obelix"-Marke für Bücher, Kleidung und Spiele nicht bekannt genug sei, um eine zweite Verwendung für Waffen auszuschließen. Dies sah das EuG anders. Die ältere Marke mit ihrem positiven, humoristischen Familiencharakter könne durch die Waffen-Marke beeinträchtigt werden. Das Markenamt muss den Fall nun erneut prüfen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) und LTO berichtet.
BAG zu Betriebsrat Malta Air: Der Standort der Fluggesellschaft Malta Air am Flughafen Berlin-Brandenburg stellt einen selbstständigen Betriebsteil dar, für den ein Betriebsrat gewählt werden kann. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Dass der Hauptbetrieb des Unternehmens im Ausland liegt, ist nach der Entscheidung des Gerichts unbeachtlich. Entscheidend sei, dass an dem Berliner Standort sogenannte Base Captains und Supervisoren arbeiteten, die gegenüber den anderen Angestellten Weisungsrechte haben. Malta Air, eine Tochter von Ryanair, kündigte vor der BAG-Entscheidung an, den Standort am BER zu schließen, angeblich wegen hoher Standortkosten. Es berichten Rechtsanwalt Luka Šilić auf beck-aktuell und LTO.
LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Prozess gegen Gina H., die den achtjährigen Sohn ihres Ex-Partners getötet haben soll, sagten Schulfreunde des Jungen aus. Einer von beiden hielt es für unwahrscheinlich, dass Fabian die Wohnung mit einem Fremden verlassen hätte. Noch immer glaubt der Vater an die Unschuld der Angeklagten, mit der er nun wieder in einer Beziehung lebt. Anders als die Mutter tritt er nicht als Nebenkläger auf. FAZ (Andreas Cevatli) und Spiegel (Wiebke Ramm) berichten.
Aufgrund seiner Aussagen vor Gericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock nun wegen des Verdachts der Falschaussage gegen Fabians Vater. Ohne Details zu nennen, erklärte der zuständige Oberstaatsanwalt, es sei "wenig nachvollziehbar", wie der Zeuge seine Aussage vor Gericht im Vergleich zu den polizeilichen Vernehmungen derart ändern konnte. SZ und spiegel.de berichten.
LG Lübeck zu Corona-Impfung: Das Landgericht Lübeck sprach den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker von dem Vorwurf frei, einen nicht-zugelassenen Corona-Impfstoff in Verkehr gebracht zu haben. Der Impfstoff sei zwar durch zwei Ärzte verabreicht worden, aber den Ärzt:innen in aufgezogenen Spritzen zur sofortigen Gabe überreicht worden. Darin liege kein Inverkehrbringen, entschied das Gericht, weil die Ärzte die Impfstoffe nicht zur freien Verfügung nach eigenem Ermessen erhalten hatten. Der Impfstoff habe auch kein "bedenkliches Arzneimittel" im Sinne des Arzneimittelgesetzes dargestellt. Das Amtsgericht Lübeck hatte Stöcker 2024 zu 50 Tagessätzen verurteilt. LTO berichtet.
LG Dresden zu Mord an Ehemann: Eine 53-Jährige wurde vor dem LG Dresden wegen Mordes verurteilt, weil sie ihren 76-jährigen Mann beim Joggen überfahren haben soll, um an sein Erbe zu gelangen. Ein Mitangeklagter, der sich gegen Bezahlung unter anderem darum gekümmert haben soll, das Tatfahrzeug nach der Tat in eine Werkstatt zu bringen, wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt. spiegel.de berichtet.
LG München I zu Joachim Wolbergs: Der frühere Regensburger OB Joachim Wolbergs (Ex-SPD) wurde wegen Vorteilsannahme in Höhe von über 300.000 Euro zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht München I sprach ihn in neun Fällen schuldig. Wolbergs habe in den Jahren 2011 bis 2014 heimliche Spenden eines Regensburger Bauunternehmers angenommen, der sich Wolbergs Wohlwollen als möglicher künftiger Oberbürgermeister erkaufen wollte. spiegel.de berichtet.
LG Verden – Daniela Klette: Die Anwälte von Daniela Klette erklärten in ihrem Plädoyer, es gebe keine Beweise für die Beteiligung ihrer Mandantin an den angeklagten Raubüberfällen. Es stehe lediglich fest, dass Waffen und Bargeld in der Berliner Wohnung gefunden worden seien. Sie hätten dort aber auch viel später hingebracht werden können. zeit.de berichtet.
LG Rottweil zu Anwaltsgebühren: anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) schreibt über ein Urteil des LG Rottweil von Anfang Mai, wonach eine Kanzlei keine außergerichtlichen Gebühren von ihrem Mandanten verlangen durfte, weil sie ihre Pflicht zur Aufklärung über das Kostenrisiko verletzt habe. Außerdem entschied das Gericht, dass die Kanzlei für ihren Stichentscheid gegenüber der Rechtsschutzversicherung anstelle einer 1,8-Gebühr nur eine 1,3-Gebühr verlangen durfte.
AG Hannover zu Poolliegen: Nun berichtet auch der Spiegel (Dietmar Hipp) über die Entscheidung des AG Hannover, wonach ständig blockierte Poolliegen im Hotel einen Reisemangel darstellen können.
StA Bonn - JVA Euskirchen: Nach umfangreichen Durchsuchungen in der vorigen Woche ermittelt die Staatsanwaltschaft Bonn nun gegen acht Justizbeamte, die in der JVA Euskirchen Hafterleichterungen gegen Schmiergeld angeboten haben sollen. Unter anderem sollen Häftlinge gegen ein Bezahl-Abo vor anstehenden Kontrollen der Zellen gewarnt worden sein. Außerdem seien den Insassen Schein-Arbeitsstellen und Fake-Meldeadressen zur Verfügung gestellt worden, damit die Gefängnisleitung sie in den offenen Vollzug bringen konnte. In der JVA sind zudem zwei elektronische Generalschlüssel verschwunden. Ermittelt wird auch gegen drei ehemalige Häftlinge. SZ (Christoph Koopmann) und LTO berichten.
Recht in der Welt
Ukraine – Andrij Jermak: Wegen des Verdachts der Geldwäsche ordnete das oberste Antikorruptionsgericht der Ukraine Untersuchungshaft gegen den früheren Chef des Präsidialamts, Andrij Jermak, an. Jermak hatte das Amt von 2020 bis 2025 inne und gilt als langjähriger Freund des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj. Die ukrainische Antikorruptionsbehörde Nabu wirft dem Juristen Jermak vor, umgerechnet fast zehn Millionen Euro Schwarzgelder aus dem Energiesektor in eine Luxus-Wohnanlage bei Kyjiw geleitet zu haben. Es berichten SZ (Florian Hassel), FAZ (Othmara Glas), taz (Bernhard Clasen) und zeit.de.
Reinhard Veser (faz.net) kommentiert, die Verhaftung Jermaks zeige einerseits das "Grundübel der ukrainischen Politik, die Korruption". Andererseits zeige sie, dass in der Ukraine "die Mächtigen auch im Krieg der Kontrolle durch eine demokratische Öffentlichkeit und unabhängige Strafverfolgungsbehörden unterliegen". Das Land setze auch während des Kriegs sein "Ringen" fort, ein "mustergültiger demokratischer Rechtsstaat" zu werden.
Frankreich – Nicolas Sarkozy: Die Staatsanwaltschaft hat im Berufungsprozess des Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung eine siebenjährige Freiheitsstrafe gefordert. Sarkozy wird vorgeworfen, dass er im Präsidentschaftswahlkampf 2007 Gelder des damaligen libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi einsetzen wollte.
USA – Zölle: Die US-Regierung darf vorerst weiter Zölle in Höhe von 10 Prozent auf Einfuhren aus dem Ausland erheben. Ein Berufungsgericht setzte die gegenläufige Entscheidung des erstinstanzlichen Handelsgerichts vorläufig aus, solange es das Rechtsmittel der Regierung prüft. Nachdem der US-Supreme Court die früheren Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, stützte Donald Trump die neuen Zölle auf ein Handelsgesetz von 1974. Es erlaubt Zollabgaben für einen Zeitraum von 150 Tagen. spiegel.de und beck-aktuell berichten.
Syrien – Atef Najib: Der Spiegel (Dunja Ramadan) berichtet aus Damaskus vom Beginn des Gerichtsprozesses gegen Atef Najib, der als Chef einer Geheimdienstabteilung unter anderem für Folter an Zivilisten und die Niederschlagung von Protesten verantwortlich gewesen sein soll. Es handelt sich um den ersten Prozess in Syrien gegen ein hochrangiges Mitglied des Assad-Regimes. Da die syrische Gesetzgebung nicht auf Kriegsverbrechen ausgelegt sei, fordern Expert:innen ein Sondertribunal.
EuGH/Ungarn – LGBTQI+: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Trixie Kaja Dreis und Timo Hammelsbeck loben auf dem JuWissBlog die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Kinderschutzgesetz in Ungarn. Die isolierte Überprüfung einer Werteverletzung am Maßstab des Art. 2 EUV mache "das systematische Vorgehen Ungarns gegen queere Menschen erst sichtbar." Der rechtsdogmatische Mehrwert der Werte des Art. 2 EUV liege in der Erkennung "systemischer Defizite", die für freiheitliche Demokratien gefährlicher seien als Einzelrechtsverstöße. Da das politische Verfahren gem. Art 7 EUV zum Schutz der Grundwerte der EU bisher noch nicht erfolgreich zum Einsatz gekommen sei, sei die gerichtliche Überprüfung im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens "bereichernd".
Sonstiges
Klimastiftung MV: Auf Antrag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) Klimastiftung/Nord Stream 2 in Mecklenburg-Vorpommern ließ die Staatsanwaltschaft Ende April die Räume der Klimastiftung durchsuchen. Rechtsanwalt Max Schwerdtfeger schreibt auf LTO, es handele sich um die erste durchgeführte Durchsuchung im Auftrag eines PUA überhaupt. "Politiker agieren nun also gegen andere Politiker mit Maßnahmen des Strafprozesses." Er betont, dass der PUA die Durchsuchung ohne Anfangsverdacht für begangenes Unrecht anordnen darf.
Dieselskandal: In einem Bericht der FAZ (Corinna Budras/Christian Müßgens) über die andauernde Aufarbeitung des VW-Abgasskandals kommt auch die frühere Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt zu Wort. Sie wechselte 2016 von Daimler zu VW, um dort das neu geschaffene Ressort Integrität und Recht zu übernehmen. Auch ein Jahr nach Bekanntwerden des Skandals habe bei VW "Schönwettercompliance" geherrscht. Sie verließ den Konzern nach nur einem Jahr.
Automatisierte Datenanalyse: Der Verfassungsschutz soll sich nach einer erfolgreichen Testphase für die Analysesoftware ArgonOS des französischen Unternehmens ChapsVision entschieden haben. Der Geheimdienst entschied sich damit gegen Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir. Mit ArgonOS sollen große Datenmengen automatisiert durchsucht werden können. Zudem ist die Software auf die Recherche in frei zugänglichen Internetquellen (Open Source Intelligence) spezialisiert. Es berichten SZ (Jörg Diehl/Florian Flade) und taz (Gareth Joswig).
Im Wirtschaftsteil beleuchtet die SZ (Alexandra Föderl-Schmid) das Unternehmen ChapsVision, das oft als "europäisches Palantir" bezeichnet werde. Das Unternehmen arbeite bereits eng mit französischen Behörden zusammen.
Olympia-Bewerbung: Die Rechtsanwälte Jens Saatkamp und Timm Ernst geben auf LTO einen Überblick über den Auswahlprozess für den Austragungsort der Olympischen und Paralympischen Spiele. Im September entscheide die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes über die Kandidatur. Dieser sei ein privatrechtlich organisierter Verband mit monopolähnlicher Stellung, der bei der Entscheidung etwa das Willkürverbot beachten müsse. Es handele sich jedoch um kein klassisches Ausschreibungsverfahren, sodass Transparenzpflichten nur eingeschränkt bestünden.
KI in der anwaltlichen Praxis: Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, erweitert Anthropic sein Sprachmodell Claude um zwölf juristische Zusatzprogramme unter dem Namen "Claude for Legal". Sie sollen Nutzer:innen unter anderem bei juristischen Arbeitsabläufen unterstützen. Zudem bietet das Programm die Möglichkeit, schon etablierte Legal-Tech-Plattformen in die Arbeit einzubinden. Anthropic erklärte, "kein anderer Berufsstand" nutze Claude so viel wie die Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erklärt auf LTO, dass Legal-AI-Angebote wie Beck Noxtua, Bryter und Libra bloße KI-Wrapper sind, also Dienste, die mit den großen Sprachmodellen von Google, OpenAI und Anthropic oder mit Open-Source-Modellen arbeiten und diese für die juristische Anwendung optimieren. Dies geschehe unter anderem durch Kontext-Injektion, indem die Modelle zum Beispiel Zugriff auf Fachaufsätze aus den jeweiligen Verlagen erhalten. Wer sich für ein solches KI-Tool entscheide, solle darauf achten, ob man "nur Geld für eine schöne Verpackung ausgibt".
KI-Manipulation von Urteilen: Rechtsprofessor Roland Schimmel überlegt auf beck-aktuell, ob Gerichtsurteile durch KI künftig leichter zu fälschen und mit veränderten Inhalten in Umlauf zu bringen seien. Die Herstellung einer PDF-Datei "in quasi-amtlicher visueller Anmutung" sei keine Herausforderung. Schimmel geht jedoch davon aus, dass ein solches Gedankenexperiment in der Realität an verlässlichen Authentifizierungsmechanismen von Justiz und Datenbanken scheitere.
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LTO/pna/chr
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