Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2019: Pflicht zur Arbeits­zei­t­er­fas­sung / Klagen gegen Flug­gast­da­ten­er­he­bung / Gly­phosat-Urteile immer teurer

15.05.2019

Der EuGH zeigt sich streng bei der Arbeitszeiterfassung. Außerdem in der Presseschau: Bürgerrechtler wenden sich gegen Erhebung und Speicherung von Fluggastdaten und Bayer unterliegt erneut wegen Glyphosat.

Thema des Tages

EuGH zu Arbeitszeiterfassung: Der Arbeitnehmerschutz und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie verpflichten Unternehmen, die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit zu erfassen, urteilte der Europäische Gerichtshof auf Vorlage eines spanischen Gerichts. Der durch die Richtlinie bezweckte Arbeitnehmerschutz sei anders nicht zu erreichen, schreibt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf lto.de in einer Analyse der Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auch für das "im europäischen Vergleich als tendenziell arbeitnehmerfreundlich" geltende deutsche Arbeitsrecht haben dürfte. Der Autor hofft, dass bei den anstehenden Umsetzungen "mit Augenmaß" vorgegangen wird. Ein mit "Rückkehr der Stechuhr" überschriebener, ausführlicher Bericht des Hbl (Dana Heide/Frank Specht) behandelt vorwiegend die als bürokratisch aufwendig empfundenen Auswirkungen des Urteils, das deutsche Bemühungen, Arbeitszeitbestimmungen den Realitäten des modernen Arbeitsmarktes anzupassen und flexiblere Modelle zu ermöglichen, konterkariere. Ähnlich argumentiert Rechtsanwalt Reimo Reinartz im FAZ-Einspruch. Weitere Berichte finden sich bei FAZ (Hendrik Wieduwilt u.a.), Tsp (Jost Müller-Neuhof), Welt (Christine Haas), tagesschau.de (Klaus Hempel) und taz (Christian Rath).

Zu den Auswirkungen des Urteils befragt zeit.de (Alexandra Endres) Artur Kühnel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die SZ (Johannes Kuhn) schreibt über die Erfindung der Stechuhr und datenschutzrechtliche Probleme einer umfassenden Mitarbeiterüberwachung.

Dietrich Creutzburg (FAZ) gibt zu bedenken, dass eine vollständige Arbeitszeiterfassung auch die für "sechs bis zehn Millionen Arbeitsverhältnisse" bislang geltende Vertrauensarbeitszeit hinfällig mache. Dagegen behauptet Anja Krüger (taz), dass es die Unternehmen sind, die davon profitieren, "dass oft im Unklaren bleibt, wie viel ihre Leute ackern". Alexander Krex (zeit.de) schließlich zweifelt am praktischen Nutzen der Entscheidung. Gerade bei sogenannten Kopfarbeitern ließe sich Arbeits- und Freizeit nicht immer exakt trennen. Ein "erzwungenes Minutenprotokoll" setze Angestellte, die allein an dem durch sie produzierten Mehrwert gemessen werden, nur zusätzlich unter Druck. Für Ulf Poschardt (Welt) hat der EuGH "ein unsinniges Urteil gefällt, das die sowieso von eklatanter Standortschwäche beeinträchtigte Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen weiter verschlechtert".

Rechtspolitik

Katarina Barley: In einem Interview mit dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer) spricht Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) über ihre Bilanz zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung und ihre Position zu den jüngsten Ideen des Juso-Chefs Kevin Kühnert.

Abmahnungen: Über einen der SZ (Jannis Brühl) vorliegenden Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch soll heute das Kabinett abstimmen. Nach dem Entwurf sollen etwa Streitwert und Strafzahlungen bei unerheblichen Verstößen gedeckelt werden.

IS-Rückkehrer: Nach Bericht der SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) hat die irakische Regierung mehreren europäischen Staaten, unter ihnen der Bundesrepublik, angeboten, gefangen gehaltene IS-Kämpfer im Land abzuurteilen und in einem speziell für Ausländer zu errichtenden Gefängnis festzuhalten. Als Gegenleistung erwarte man die Finanzierung des Vorhabens.

Prostitution: Auf dem jüngst in Mainz veranstalteten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Mädchen wurde der Umgang mit Prostitution ausschließlich aus der Perspektive der sogenannten abolitionistischen Bewegung behandelt, bedauert der FAZ-Einspruch (Ella Daum). Unter diesen Voraussetzungen sei eine sachliche Auseinandersetzung über den Nutzen des sogenannten schwedischen Modells, nach dem nur Freier, nicht aber Prostituierte bestraft werden, nicht zu erwarten gewesen.

Justiz

EuGH – Flüchtlingspolitik: Der Europäische Gerichtshof verhandelt zu einem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Tschechien und Ungarn wegen der Nichtumsetzung der sogenannten Relocation-Beschlüsse des Europäischen Rates aus dem September 2015. Die fraglichen Länder hatten sich einer beschlossenen und auf zwei Jahre angelegten Kooperation bei der Verteilung von Flüchtlingen verweigert, erläutert Senior Research Fellow Constantin Hruschka auf lto.de. Nun müsse geklärt werden, ob eine Verpflichtung zur Aufnahme auch noch nach diesem Zeitraum bestehen könne und inwiefern die verweigerte Kooperation der Länder sanktionsfähig ist. Hierbei dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass grundlegende Verteilungsfragen in der EU weiterhin ungeklärt seien.

EuGH zu Flüchtlingsstatus: Begründen Flüchtlinge eine Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit oder werden sie wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt, kann ihnen im Einklang mit Unionsrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention der Flüchtlingsstatus aberkannt bzw. eine Zuerkennung verweigert werden. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in drei Urteilen, über die lto.de berichtet, klar. Der Verlust der Rechtsstellung bedeute aber nicht gleichzeitig den Verlust der Flüchtlingseigenschaft, etwaige Abschiebungshindernisse bestünden unverändert fort.

EuG zu Marke "Neymar": Das Gericht der Europäischen Union hat die von einem Portugiesen angemeldete Marke "Neymar" für nichtig erklärt. Dass das Gericht dabei die Bösgläubigkeit des Markenanmelders aus der unterstellten Kenntnis des Fußballstars und "der Welt des Fußballs" ableitete, vermag den von lto.de zitierten Experten nicht zu überzeugen.

BGH zu Staufener Missbrauchsfall: Nach den jüngsten Urteilsaufhebungen in Sachen Staufener Missbrauchsfall durch den Bundesgerichtshof beleuchtet der SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe) die Entscheidung und befasst sich auch mit der notwendigen Sensibilisierung von Behörden und Gerichten für das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

BGH zu Prämiensparverträgen: Die langdauernde Niedrigzinsphase ist ein sachgerechter Grund für die Kündigung von Prämiensparverträgen der Sparkasse, die ohne feste Laufzeit geschlossen wurden. Dies entschied der Bundesgerichtshof. lto.de, tagesschau.de (Bernd Wolf), SZ (Wolfgang Janisch) und Hbl (Frank M. Drost/Elisabeth Atzler) berichten.

LAG BE-BB zu Tätowierung: Der Begriff "omerta" bezeichnet die bei der Mafia geltende Schweigepflicht und das Verbot, mit Behörden zu kooperieren. Sichtbar auf den Arm tätowiert, kann es Zweifel an der Eignung eines Bewerbers für den Objektschutz begründen, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Ende April in einer Kostenentscheidung befand. lto.de berichtet.

VG Wiesbaden – Fluggastdaten: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wendet sich mit koordinierten Klagen, unter anderem beim Verwaltungsgericht Wiesbaden, gegen die Erhebung und jahrelange Speicherung von Fluggastdaten. Erklärtes Ziel sei eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof, schreibt die taz (Christian Rath). Nach der deutschen Umsetzung der entsprechenden Richtlinie werden auch bei innereuropäischen Flügen Daten erhoben. zeit.de (Kai Biermann) und spiegel.de (Patrick Beuth) berichten ebenfalls, netzpolitik.org (Lorenz Mrohs) veröffentlicht zudem eine Klageschrift.

Für Ronen Steinke (SZ) ist der "rasant wachsende Datenberg all der Menschen, nach denen nicht gefahndet wird" beachtlich. Clevere Terroristen wüssten ihre Spuren auch bei Flügen zu verwischen, dennoch behielten die Behörden auch die Daten unbescholtener Flugreisender für eine enorme Dauer.

VG Berlin – IS-Rückkehrer: Im Wege einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Berlin bemühen sich die Großeltern zweier kleiner Mädchen, die Bundesrepublik zu einer konsularischen Betreuung und die Heimkehr der Kinder aus einem Flüchtlingslager im Norden Syriens zu erzwingen. Die aus Baden-Württemberg stammende Mutter der beiden soll als IS-Kämpferin ums Leben gekommen sein, schreibt die SZ (Britta von der Heide/Georg Mascolo).

Verfassungsrichter Stephan Harbarth: Im Interview mit der FAZ (Marlene Grunert/Reinhard Müller) spricht Verfassungsrichter Stephan Harbarth über seinen neuen Arbeitsalltag, die Diskussion über seine früheren Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Politiker, mögliche zukünftige Befangenheiten, die gegenüber dem Bundesverfassungsgericht erhobene Kritik, es schwinge sich zum Ersatzgesetzgeber auf, das Verhältnis des Gerichts zum Europäischen Gerichtshof und zukünftige Herausforderungen des Grundgesetzes.

Wahlwerbung: Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jüngst den Bayerischen Rundfunk dazu verurteilte, einen Wahlwerbespot der NPD zu senden, stellt die SZ (Wolfgang Janisch) die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze dar. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1978 entschieden, dass die Verweigerung einer Ausstrahlung nur bei einem evidenten Verstoß gegen Strafgesetze zulässig sei. Eine solche Bewertung könne zudem unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob der Spot im Fernsehen oder Radio läuft.

Recht in der Welt

IStGH – Immunität von Staatsoberhäuptern: In der vergangenen Woche stellte der Internationale Strafgerichtshof klar, dass sich amtierende Staatsoberhäupter in Verfahren nicht auf Immunität berufen können. Zur Thematik interviewt der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) Rechtsprofessor Claus Kreß, der an dem Verfahren als Amicus Curiae teilgenommen hat.

Malta – "Lifeline"-Kapitän: Wegen einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung des von ihm gesteuerten Schiffs "Lifeline" hat ein maltesisches Gericht den Deutschen Claus-Peter Reisch zu einer Geldstrafe verurteilt. Die taz (Christian Jakob) berichtet.

USA – Bayer: Ein Gericht in Oakland/USA hat den Bayer-Konzern wegen der auf das glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel Roundup zurückgeführten Krebserkrankung eines Klägerehepaars zu einem Schadensersatz von zwei Milliarden Dollar verurteilt. Der jetzt ausgeurteilte Betrag stoße "in eine neue Dimension vor", schreibt die SZ (Elisabeth Dostert/Claus Hulverscheidt). Auch wenn die Summe noch nach unten korrigiert werden sollte, müsse Bayer angesichts weiterer Klagen "um seine Bonität bangen". Die dauerhaften negativen Auswirkungen der Entscheidung für den Konzern werden auch im Tagesthema des Hbl (Katharina Kort/Bert Fröndhoff) behandelt, die FAZ (Corinna Budras u.a.) berichtet ebenfalls ausführlich. Eine Analyse auch der unterschiedlichen Prozessstrategien bringt zeit.de (Heike Buchter). Die SZ (Kathrin Werner) porträtiert den erfolgreichen Klägeranwalt, der weitere 1.000 Glyphosat-Klagen betreue.

Die Kommentare von Kai Schöneberg (taz) und Anja Ettel (Welt) weisen darauf hin, dass zu den möglichen Folgen für Bayer auch die Zerschlagung des Konzerns gehöre. Katharina Kort (Hbl) schlägt vor, dass Bayer beginnen sollte, Schadensersatz von jenen zu fordern, "die die Prüfung der Risiken" der Übernahme von Monsanto durchgeführt haben. "Sie lagen jedenfalls ziemlich daneben."

Juristische Ausbildung

Ausbildungsvergleich: Der US-amerikanische Rechtsanwalt und früher in Deutschland lehrende Andrew Hammel vergleicht im FAZ-Einspruch die Juristenausbildung in beiden Ländern. Besondere Unterschiede macht der Autor bei der Ausstattung der Fakultäten, dem Profil der jeweiligen Studenten und grundsätzlich auch beim (Selbst-) Blick auf das Fach aus.

Sonstiges

70 Jahre Grundgesetz: In Fortsetzung einer Reihe zu den wichtigsten Grundrechten des nun 70 Jahre alten Grundgesetzes schreibt Rechtsprofessor Christoph Gusy auf lto.de über Art. 10 Grundgesetz (GG). Das "traditionsreiche" Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis bilde "eine Brücke" in das moderne, digital geprägte Leben. In seiner Reihe zu "vergessenen Vorschriften" des GG stellt der FAZ-Einspruch (Marcus Jung) Art. 7 Abs. 4 GG vor, der den Betrieb von Privatschulen ermöglicht, diesen aber unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt.

Reinhard Müller (FAZ) beschreibt das Grundgesetz im Leitartikel als "offene Ordnung". "Umso erschütternder" sei es, wenn trotz seiner Entstehungsgeschichte Antisemitismus um sich greife.

Anwaltstag: Zum heute in Leipzig beginnenden Deutschen Anwaltstag stellt die FAZ (Reinhard Müller) einige der dort zu besprechenden Themen vor. Die Anwaltschaft werde sich mit der Zukunft des Berufes im Angesicht der digitalen Transformation befassen, als zentrales Thema sei der Zugang zum Recht vorgesehen.

Versammlungsbegriff: Angesichts der Aufregung um eine mögliche Polizeipräsenz beim Musikfestival "Fusion" in Mecklenburg-Vorpommern erläutert Forschungsreferent Jonas Ganter (juwiss.de) Inhalt und Konsequenzen der sogenannten "hybriden Versammlung", bei der sowohl der durch Musik vermittelte Spaß als auch ein gemeinsames politisches Anliegen der Teilnehmer zum Ausdruck kommen soll.

AfD-Kandidat: Bei der anstehenden Europawahl kandidiert Gunnar Beck für die AfD auf Listenplatz 10. Die auf den Stimmzetteln enthaltene Bezeichnung "Prof. Dr., Barrister-at-Law für EU-Recht" dürfte hingegen nicht zutreffen und wegen des Verbots des unbefugten Führens akademischer Titel womöglich auch strafrechtlich relevant sein, erläutert lto.de (Pia Lorenz u.a.) vertieft.

"Piraten"-Kandidat: Die taz (Christian Rath) porträtiert den Spitzenkandidaten der Piratenpartei, Patrick Breyer, zur Zeit beurlaubter Richter am Landgericht Kiel.

EU-Parlament: In Vorbereitung der Europawahl klärt die SZ (Karoline Meta Beisel) über die Kompetenzen des EU-Parlaments auf.

Politisch motivierte Kriminalität: Über die Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität im vergangenen Jahr durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) berichten lto.de und FAZ (Helene Bubrowski). Nach dem Kommentar von Malene Gürgen (taz) belegen die Zahlen, dass es vor allen Dingen rechtsextreme Gewalt ist, die deutsche Sicherheitsbehörden "nicht in den Griff bekommen".

KI und Ethik: In ihrer Kolumne für den FAZ-Einspruch zeigt sich Rechtsanwältin Birgit Spießhofer kritisch gegenüber der auch im Bereich von Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu beobachtenden Verwendung des Begriffs "Ethik". In der EU gebe es einen Grundwertekatalog und menschenrechtliche Gewährleistungen, eines "Rückgriffs auf nebulöse Ethik" bedürfe es nicht.

Das Letzte zum Schluss

Bleifuß: Nicht viel Zeit verschwendete ein Autoliebhaber bei seinem Vorhaben, einen seltenen Ferrari im Wert von zwei Millionen Euro an sich zu nehmen. Wie spiegel.de berichtet, nutzte der Mann bei einer Probefahrt in Neuss einen Fahrerwechsel, um den Verkäufer allein zurückzulassen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2019: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung / Klagen gegen Fluggastdatenerhebung / Glyphosat-Urteile immer teurer . In: Legal Tribune Online, 15.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35387/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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