Die juristische Presseschau vom 14. November 2012: "Rechtsradikaler" ohne Ehrenschutz – Gerichte ohne Briefe – NSU ohne Autokennzeichen

14.11.2012

Wer Juden als geheime Weltstrippenzieher darstellt, darf grundsätzlich als "rechtsradikal" eingestuft werden, so das Bundesverfassungsgericht. Außerdem in der heutigen Presseschau: Die Pläne für den elektronischen Rechtsverkehr, ein BAG-Urteil zum Einsatz von Tesafilm in der Erziehung und warum die Stadt Nürnberg manche Nummernschilder für unerträglich hält.

BVerfG zu Meinungsfreiheit: Die Einschätzung einer anderen Person als "rechtsradikal" ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Das entschied nun das Bundesverfassungsgericht in einer Kammerentscheidung zum Streit zwischen zwei Rechtsanwälten. Die fränkischen Vorinstanzen hatten entweder eine (nicht bewiesene) Tatsachbehauptung oder eine (unzulässige) Schmähkritik angenommen. Über den Fall berichtet u.a. zeit.de.

"Es ist nur konsequent, dass die liberale Rechtsprechung des Gerichts zugunsten von Äußerungen und Aufmärschen etwa der NPD auch für deren Gegner gilt", kommentiert Reinhard Müller (FAZ) .

Weitere Themen – Rechtspolitik

Elektronischer Rechtsverkehr: In einigen Jahren sollen Anwälte keine Briefe, Faxe oder Akten mehr an die Gerichte schicken dürfen Die FAZ (Joachim Jahn) stellt Pläne zur bundesweiten Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs vor. Ein Gesetzentwurf des Bundesrats liege schon vor, ein Pendant der Bundesregierung wird noch in diesem Jahr erwartet. Anlass des Berichts war eine Tagung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Sinti in der Verfassung: Den deutschen Sinti und Roma soll in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein "Schutz und Förderung" garantiert werden. Eine entsprechende Ergänzung der Verfassung, die bisher nur Friesen und Dänen als Minderheit schützt, wird heute der Kieler Landtag beschließen, so die SZ (Jens Schneider).

Ministerin Merk – Rücktrittsforderung: Die Freien Wähler in Bayern haben den Rücktritt der CSU-Justizministerin Beate Merk gefordert, berichtet die Welt. Sie habe den Landtag unzureichend über den Umgang der Staatsanwaltschaft mit den Vorwürfen des in die Psychiatrie eingewiesenen Gustl Mollath informiert. Mollath habe der Hypo-Vereinsbank vorgeworfen, systematisch Schwarzgeld in die Schweiz zu transferieren, was von der Staatsanwaltschaft nicht richtig untersucht worden sei – obwohl sich die Vorwürfe inzwischen als stichhaltig erwiesen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. November 2012: "Rechtsradikaler" ohne Ehrenschutz – Gerichte ohne Briefe – NSU ohne Autokennzeichen . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7539/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen