Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2025: Aus für Kön­ig­reich Deut­sch­land / Nie­der­lage für Chris­tina Block / Gérard Depar­dieu ver­ur­teilt

14.05.2025

Der Innenminister geht gegen Reichsbürger vor und verbot das "Königreich Deutschland". Firmenerbin Christina Block verliert auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Schauspieler Gérard Depardieu wurde wegen sexueller Übergriffe verurteilt.

Thema des Tages

Königreich Deutschland: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den Verein "Königreich Deutschland" verboten. Die Gruppe gilt als größte Vereinigung sogenannter Reichsbürger:innen, die die Existenz der Bundesrepublik in Abrede stehen. Gegen vier im Rahmen einer Durchsuchung festgenommene Mitglieder, unter ihnen der selbsternannte "König" Peter Fitzek, wird nun wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Die jetzt verbotene Gruppe soll jahrelang unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte betrieben haben. Die SZ (Iris Mayer/Ronen Steinke) bringt eine Seite Drei-Reportage, weitere Berichte finden sich u.a. bei FAZ (Friederike Haupt), spiegel.de (Wolf Wiedmann-Schmidt u.a.), LTO und beck-aktuell.

Überblicksberichte zu der von der Reichsbürger-Szene ausgehenden Gefahr bringen zeit.de (Fabian Albrecht/Sophia Reddig) und zdf.de (Charlotte Greipl).

Im Leitartikel legt Reinhard Müller (FAZ) dar, dass die wehrhafte Demokratie keine Meinungen verbiete, aber schlechterdings auch nicht ihrer "organisierten Abschaffung zusehen" könne. Wie bei "jeder einzelnen staatlichen Maßnahme" böten sich Betroffenen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Rechtspolitik

Asylverfahren: Verwaltungsrichterin Carolin Dörr kritisiert im Verfassungsblog das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben, in Asylverfahren den Amtsermittlungsgrundsatz zugunsten des Beibringungsgrundsatzes abzuschaffen. Würden Gerichte auf diese Weise gezwungen, sich "dumm zu stellen", vermindere dies die Qualität der Rechtsprechung und verkürze in einem hochsensiblen Bereich Rechte von Betroffenen, denen es in der Regel nicht möglich nicht, Aussagen über systemische Mängel in Herkunfts- oder Ankunftsländern darzulegen. Notwendig sei vielmehr eine Aufwertung des Asylrechts in der juristischen Ausbildung. An Verwaltungsgerichten sollten Asylkammern gebildet werden, zu denken sei auch an eine organisatorisch selbstständige Asylgerichtsbarkeit.

Asyl/Zurückweisung an der Grenze: beck-aktuell (Maximilian Amos) fasst die jüngsten Diskussionen über die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erteilte Weisung, Asylsuchende im Regelfall an der Grenze zurückzuweisen, zusammen. Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hierzu seien falsch und irreführend. Eine Notlage gem. Art 72 AEUV liege zudem wohl nicht vor.

Asyl / Migration: Bei der Vorstellung seines Jahresberichts hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration den Gesetzgeber aufgefordert, bei Regeländerungen Maß zu halten. Dauernde Gesetzesänderungen würden die ohnehin überlastete Verwaltung überfordern. Dem Zuzug dringend benötigter Fachkräfte sei am besten mit organisatorischen Verbesserungen gedient. Es berichten Welt (Ricarda Breyton) und LTO.

KI in der Verwaltung: Jurastudent Jan Christian Swoboda analysiert auf LTO Einsatzmöglichkeiten von KI-Tools in der Verwaltung. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz erlaubt schon seit 2017 den Erlass vollautomatisierter Verwaltungsakte, verbietet ihn aber ausdrücklich im Falle von Ermessensentscheidungen. Dies stehe im Widerspruch zu einer von Verwaltungsvorschriften geprägten Verwaltungspraxis, die sehr häufig faktisch gebundene Entscheidungen produziere. Erforderlich wäre eine Anpassung von § 35a VwVfG, die technologische Weiterentwicklungen in den Blick nimmt und robuste Sicherungsmechanismen enthält. 

Im Interview mit beck-aktuell (Denise Dahmen) erklärt Rechtsprofessor Stephan Breidenbach, wie das von ihm für die universitäre juristische Ausbildung entwickelte Rulemapping-Prinzip auch für die digitale Automatisierung von Verwaltungsentscheidungen mittels Ruled Based KI nützlich sein könnte. Neue Gesetze sollten künftig erst als Entscheidungsmechanismus konzipiert und dann als Text formuliert werden. Breidenbach hat mit einem Partner ein entsprechendes Rulemapping-Unternehmen gegründet.

Arbeitsverhältnisse an Hochschulen: beck-aktuell (Joachim Jahn) erinnert an das im vergangenen Herbst durch den Bruch der Ampelkoalition steckengebliebene Vorhaben einer Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der aktuelle Koalitionsvertrag zeige sich erneut reformbereit. Dass dies erforderlich sei, belegten Daten des jüngsten Hochschulreports.

Jumiko - Schöffenwahlen: Sachsen bringt bei der kommenden Justizministerkonferenz am 5./6. Juni einen Antrag ein, dass Schöff:innen geschäftsführend im Amt bleiben, bis Neuwahlen abgeschlossen sind. Bei der Schöffenwahl 2024 konnten in Leipzig und Dresden die nötigen Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse in den Stadträten nicht fristgerecht gewählt werden, unter anderem wegen eines Rechtsstreits über die Ausschussbesetzung. Die zunehmenden Wahlerfolge der AfD auf kommunaler Ebene machten Blockaden bei der Schöffenwahl 
wahrscheinlicher, vermutet Sachsen. beck-aktuell berichtet. 

Justiz

BVerfG zu Christina Block: Die Unternehmertochter Christina Block ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Sorgerechtsentscheidungen deutscher Familiengerichte am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die von ihr monierte Auslegung des Haager Kinderschutzübereinkommens begegne keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, so das BVerfG. Zuständig für Sorgerechtsfragen seien die Gerichte am Ort des "gewöhnlichen Aufenthalts" der Kinder. Maßgeblich sei, wo die Kinder sich eingelebt haben, wo ihr soziales Umfeld ist, wo sie sich wohlfühlen. Das sei nach mehr als zwei Jahren beim Vater eindeutig Dänemark. SZ (Wolfgang Janisch), beck-aktuell und LTO (Joschka Buchholz) berichten.

Wolfgang Janisch (SZ) erinnert in einem separaten Kommentar, dass in Sorgerechts-Auseinandersetzungen das Wohl der Kinder der alleinige Maßstab ist. Auch wenn ein Bruch getroffener Vereinbarungen zur Schaffung einer Situation beigetragen haben sollte, muss diese von Eltern akzeptiert werden, wenn die Kinder "inzwischen gut aufgehoben" sind. Sollten sich die strafrechtlichen Entführungs-Vorwürfe gegen Block bestätigen, belegte dies nur, "dass man ihr die Verantwortung für die Kinder besser nicht überträgt."

LG Hamburg - Entführung der Block-Kinder: spiegel.de (Christopher Piltz/Ansgar Siemens) konnte in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg Einsicht nehmen. Auf 148 Seiten lege die Anklagebehörde dar, wie Block und sechs weitere Angeschuldigte, unter ihnen ihr Lebensgefährte Gerhard Delling, sich wegen Entziehung Minderjähriger, Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung sowie gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu strafbar gemacht haben.

EuG – Ursula von der Leyen: Am heutigen Mittwoch soll das Gericht der Europäischen Union entscheiden, ob die EU-Kommission mit ihrer Weigerung, Textnachrichten öffentlich zu machen, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem Chef des Pharmaunternehmens Pfizer austauschte, EU-Recht verletzt. Die fragliche Kommunikation fand unmittelbar vor dem Ankauf von Corona-Impfstoff statt, erläutert die Welt (Elisa Braun/Mari Eccles).

BGH zu Strom-Kundenanlagen: Die lokale Produktion und der Weiterverkauf von Elektrizität erfüllt nach Urteil des Bundesgerichtshofs nicht die Voraussetzungen einer sogenannten Kundenanlage. Vielmehr liegt ein Stromnetz vor, wegen dem Netzgebühren verlangt werden müssen. Der BGH folgte damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der die deutschen Regelungen zur Privilegierung von Kundenanlagen im vergangenen November beanstandet hatte. tagesschau.de (Egzona Hyseni/Philip Raillon) und beck-aktuell berichten.

BVerwG zu BND-Hintergrundgesprächen: Ein Anspruch auf Teilnahme an journalistischen Hintergrundgesprächen des Bundesnachrichtendienstes existiert nicht, entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Zwar seien Behörden verpflichtet, journalistisch begehrte Informationen zur Verfügung zu stellen. Ein Recht, diese Informationen selbst, "im Rahmen eigener Anschauung vor Ort", zu erheben, bestehe jedoch nicht. Über den in eigener Sache erwirkten Beschluss berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Das Blatt sei von Hintergrundgesprächen ausgeschlossen worden, nachdem es in mehreren Verfahren vor dem erstinstanzlich zuständigen BVerwG Transparenz über Teilnehmer:innen und Themen solcher Gespräche gefordert hatte.

VGH Bayern zu Grenzkontrolle: Die Mitte März verkündete Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtswidrigkeit einer Kontrolle an der deutsch-österreichischen Grenze im Juni 2022 ist nunmehr rechtskräftig, schreibt LTO. Der VGH hatte bemängelt, dass die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung begründet wurde.

OLG Frankfurt/M. zu zerrissenem Testament: Das Zerreißen eines Testaments ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. als dessen Widerruf zu werten. Die gesetzliche Vermutung gemäß § 2255 Bürgerliches Gesetzbuch wird durch die Aufbewahrung des Papiers in einem Schließfach nicht widerlegt. beck-aktuell berichtet.

OLG Düsseldorf – Spionage für China: Am Oberlandesgericht Düsseldorf sind drei Deutsche wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit angeklagt. Im chinesischen Auftrag sollen die Angeklagten Informationen über technologische Innovationen gesammelt sowie unter Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz auch bestimmte Güter transferiert haben. Die Verteidigung wies die Vorwürfe beim Prozessauftakt zurück, schreibt die FAZ (Reiner Burger).

OVG Hamburg zu Nennung von Verteidigername: In einem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang April legte das Oberverwaltungsgericht Hamburg Maßstäbe dar, nach denen die Nennung des Namens des Verteidigers eines Beschuldigten gegenüber Journalist:innen zulässig sein kann. Entsprechende Auskünfte dürften Staatsanwaltschaften nach Abwägung des Persönlichkeitsrechts und der Pressefreiheit des anfragenden Mediums erteilen. beck-aktuell berichtet.

LG Berlin II zu X-Daten: Das Landgericht Berlin II hob eine im Februar zulasten der Kurznachrichten-Plattform X ergangene einstweilige Anordnung über die Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken wieder auf. Die antragstellenden Einrichtungen hätten den Eilantrag zu spät gestellt. Laut LTO blieben sie dennoch nicht erfolglos. Immerhin habe das Gericht klargestellt, dass die Plattform auch in Deutschland passivlegitimiert ist. X-Vertreter hatten dies unter Verweis auf den Firmensitz in Irland bestritten.

LG Wuppertal – Brandanschlag von Solingen: Im Strafverfahren über den Brandanschlag von Solingen ist am Landgericht Wuppertal ein weiteres polizeiliches Versäumnis offenbar geworden. Die Tat war ursprünglich als "rechts motiviert" eingeordnet worden, der entsprechende Vermerk aus der Ermittlungsakte wurde aber später händisch gestrichen. Die taz (Yagmur Ekim Cay/Michael Trammer) berichtet.

VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": Das Verwaltungsgericht Schwerin wies den Eilantrag des Veranstalter-Vereins von "Jamel rockt den Förster" ab, mit dem er sich gegen eine erstmalige Gebührenforderung der Gemeinde Gägelow wehrte. Die Höhe dieser Forderung - 7870 Euro - stehe nicht außer Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung, so das VG. Ob sich ein Anspruch auf gebührenfreie Nutzung aus einer entsprechenden Verwaltungspraxis der vergangenen Jahre ergebe, müsse ebenso im Hauptsacheverfahren geklärt werden, wie die Frage, ob sich das Anti-Nazi-Musikfestival auf die Versammlungsfreiheit berufen kann. LTO berichtet.

VG Stuttgart – SWR-Berichterstattung: Am Verwaltungsgericht Stuttgart begehrt die Gemeinde Weil der Stadt die Feststellung, dass die Berichterstattung des SWR über die Fällung zahlreicher Bäume gegen Programmgrundsätze verstoßen hat. Klage und Sachverhalt stellt die FAZ (Jochen Zenthöfer) vor.

Recht in der Welt

Frankreich – Gerard Depardieu: Wegen zweier sexueller Übergriffe ist der französische Schauspieler Gerard Depardieu zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Depardieu wird zudem in einem Register für Sexualstraftäter vermerkt. Vorgeworfen wurde Depardieu, dass er 2021 am Set des Films “Les volets verts” eine Regieassistentin und eine Bühnenbildnerin am Hintern, an den Brüsten und in einem Fall auch zwischen den Beinen angefasst hat. Depardieu räumte nur obszöne Sprüche ein und bestritt körperliche Übergriffe. Sein Anwalt hatte die Opfer im Prozess massiv angegriffen. Es berichten FAZ (Michaela Wiegel), SZ (Oliver Meiler), Spiegel.de (Wolfgang Höbel) und LTO.

Frankreich – überfall auf Kim Kardashian: Einem Pariser Gericht schilderte die Medienpersönlichkeit Kim Kardashian, wie sie den Raubüberfall im Oktober 2016 erlebte. Auf eine schriftliche Entschuldigung eines der Angeklagten hin teilte sie mit, ihm zu vergeben. U.a. die FAZ (Michaela Wiegel) berichtet.

USA – Sean Combs: In New York hat der Prozess gegen HipHop-Mogul Sean "Diddy" Combs begonnen. Dem Musiker wird vorgeworfen, 20 Jahre lang unbehelligt Frauen, insbesondere seine jeweiligen Freundinnen, geschlagen, gedemütigt, bedroht und zum Sex mit männlichen Escorts gezwungen zu haben. Der Prozess findet vor einem Bundesgericht statt, weil die Staatsanwaltschaft einen Fall organisierter Kriminalität sieht. Die Verteidigung hält Combs nur wegen häuslicher Gewalt für schuldig. Die SZ (Ann-Kathrin Nezik) berichtet.

EuGH/Malta – Staatsbürgerschaft: Die FAZ (Matthias Rüb) beschreibt die Entwicklung des vom Europäischen Gerichtshof jüngst als unionsrechtswidrig eingestuften Programms zur Erlangung der Staatsbürgerschaft Maltas gegen finanzielle Gegenleistungen. Der Premierminister des Inselstaats hat nun angekündigt, das Programm den gerichtlichen Vorgaben entsprechend zu reformieren.

ICAO - Abschuss von MH17: Für den Abschuss des Fluges MH17 im Jahr 2014 ist nach Feststellung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO Russland verantwortlich. Das internationale Gremium folgte damit den Anträgen der Niederlande und Australiens. Russland habe nun eine zweimonatige Widerspruchsfrist. Sollte dieser eingelegt werden, wäre der Internationale Gerichtshof zuständig, so die FAZ (Thomas Gutschker).

Sonstiges

Prozessfinanzierer: Der Jurist Richard Eibl repliziert auf LTO auf eine an gleicher Stelle formulierte Kritik am Wirken von Prozessfinanzierern. Tatsächlich ermöglichten diese vielen Menschen überhaupt einen Zugang zum Recht. Prozessfinanzier sähen sich nicht zu unterschätzenden Prozessrisiken gegenüber, so der Geschäftsführer eines Wiener Prozessfinanzierungs-Unternehmens.

AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Rechtsanwalt Robert Hotstegs legt auf LTO dar, dass zahlreiche dienstrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegen im Staatsdienst tätige Mitglieder der AfD existieren. Einzelpersonen können sich nicht auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes berufen. Vielmehr müsse bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis und bei dessen Ausübung feststehen, dass die Betreffenden die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Ob dies dann im Einzelfall zutrifft, bleibe einer gerichtlichen Prüfung vorbehalten, wobei die Verfassungsfeindlichkeit der AfD inzident überprüft werden müsste. Die erst im vergangenen Jahr erfolgte Reform des Bundesdisziplinargesetzes erlaube schnellere Verfahren, es sei nun angezeigt, diese einem Praxistest zu unterziehen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Mai 2025: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57191 (abgerufen am: 07.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen