Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2018: Deniz Yücel bereits ein Jahr in Haft / Rechts­po­litik im Koa­li­ti­ons­ver­trag / Die Zukunft Europas

14.02.2018

Die Untersuchungshaft Deniz Yücels dauert nun schon ein ganzes Jahr an. Außerdem in der Presseschau: Rechtspolitische Bestimmungen des Koalitionsvertrages, kein Schadensersatz für Examenskorrektur und Dieter Grimm zur Zukunft Europas.

Thema des Tages

Türkei – Deniz Yücel: Seit einem Jahr sitzt der Journalist Deniz Yücel in türkischer Untersuchungshaft. Nach der in einem Gastbeitrag für die FAZ dargelegten Einschätzung des Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands, Frank Überall, ist Yücels Fall "symptomatisch für den Abriss des türkischen Rechtsstaates". Weit mehr als hundert Journalisten befänden sich in Gefängnissen, "in nahezu allen Fällen" seien die vorgebrachten Verdächtigungen "hanebüchen". Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit und der Pressefreiheit im Lande dürfe nicht zur Verhandlungsmasse im Umgang mit der Türkei werden.

Für die taz legt Veysel Ok, der Anwalt Yücels, dar, dass "die türkische Justiz über die gesamte Geschichte der Republik hinweg einige schlechte Praktiken hervorgebracht hat". Über Nationalismus, Militarismus und Staatsfixiertheit hinaus sei nach dem gescheiterten Putschversuch jedoch "vieles schlimmer geworden". Wer die Justiz kritisiere, gehe nicht straffrei aus, wie der Anwalt an mehreren Beispielen belegt. Zu bedauern sei, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch seine bisherigen Entscheidungen zur notwendigen Rechtswegerschöpfung in der Türkei selbst daran beteiligt habe, "dass die Justiz in der Türkei zu einer Problemproduktionsmaschine verkommen ist".

Rechtspolitik

Verfassungsrichter: Die von einigen Verfassungsrichtern geäußerten Bedenken gegen eine politische Vereinnahmung bei der anstehenden Besetzung einer freien Richterstelle im Ersten Senat bezeichnet Wolfgang Janisch (SZ) im Leitartikel als einen "Einspruch gegen die veränderte Wirklichkeit". Ein Vorschlagsrecht der Grünen entspreche schlicht den "Kräfteverhältnissen in Zeiten geschrumpfter Volksparteien". Gleichwohl speise sich die Autorität des Bundesverfassungsgerichts nicht zuletzt durch "Richter aus der politisch-weltanschaulichen Mitte". Solche Kandidaten zu finden, scheint den Parteien zunehmend schwerer zu fallen.

Koalitionsvertrag – Unternehmensstrafrecht: Die von der mutmaßlich kommenden Großen Koalition geplante umfassende Neuregelung des Sanktionsrechts für Unternehmen werden nun auch von den Rechtsanwälten Heiner Hugger und David Pasewaldt auf lto.de vertieft vorgestellt.

Koalitionsvertrag – Musterfeststellungsklagen: Die getroffene Koalitionsvereinbarung sieht auch die Einführung von Musterfeststellungsklagen zur Stärkung von Verbraucherrechten vor. In der Darstellung des FAZ-Einspruch-Magazins (Corinna Budras) kritisieren Experten vor allem die exklusive Klagebefugnis qualifizierter Einrichtungen wie etwa Verbraucherzentralen. Hierdurch sollte einer sogenannten "Klageindustrie" vorgebeugt werden, für deren Entstehen es allerdings keine Belege gebe. Auch bereits existierende Abtretungsmodelle hätten sich bislang nicht flächendeckend durchgesetzt.

Koalitionsvertrag – Wiederaufnahme: Eine weitere Einigung ist bei der Erweiterung der Möglichkeiten zur Wiederaufnahme von Strafverfahren auch zuungunsten Freigesprochener erreicht worden. Nach Bericht der Welt (Gisela Friedrichsen) ist dies maßgeblich auf die Bemühungen des Rechtsanwalts von Hans von Möhlmann zurückzuführen. Der Vater einer 1981 ermordeten jungen Frau war zuletzt im Jahr 2015 von einer Zivilkammer des Landgerichts Lüneburgs mit dem Versuch abgewiesen worden, von dem mutmaßlichen Mörder seiner Tochter ein Schmerzensgeld zu erlangen.

Koalitionsvertrag – Passentzug: Schließlich hat sich die mutmaßliche Regierungskoalition darauf verständigt, deutschen IS-Kämpfern, denen konkrete Beteiligungen an Kampfhandlungen nachgewiesen werden kann, den Pass zu entziehen, wenn sie hierdurch nicht staatenlos werden. Dies berichtet die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke).

SPD-Vorsitz: Noch vor der Entscheidung des SPD-Präsidiums, dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz den kommissarischen Vorsitz der Partei zu übertragen, machten gegenüber dem Hbl (Heike Anger) mehreren Juristen darauf aufmerksam, dass die für das Amt ursprünglich vorgesehene Andrea Nahles nicht zur Verfügung stehen könne. Die Satzung der Partei bestimme, dass ein möglicher Vorsitzender zumindest dem Parteivorstand angehören müsse. Dieser könne aber nach dem Parteiengesetz nur von einem Parteitag gewählt werden. Zu der gleichen Einschätzung gelangt Rechtsprofessor Hans Michael Heinig auf verfassungsblog.de.

Polizeigesetz Niedersachsen: Der dem FAZ-Einspruch-Magazin (Reinhard Bingener) vorliegende Entwurf eines niedersächsischen Polizeigesetzes erweitert die Befugnisse der Polizei erheblich. Sogenannte Gefährder könnten zum Tragen einer Fußfessel bereits durch polizeilichen Beschluss verpflichtet werden. Die Herausgabe privat angefertigter Videoaufnahmen von öffentlichen Räumen erfordere ebenfalls keine richterliche Anordnung.

Justiz

EuGH – Rufbereitschaft: Auf Vorlage eines belgischen Arbeitsgerichts befasst sich der Europäische Gerichtshof gegenwärtig mit der Frage der arbeitsrechtlichen Einordnung von Rufbereitschaften. Nach bisherigen Entscheidungen deutscher Arbeitsgerichte sind Rufbereitschaften grundsätzlich weder arbeitszeit- noch vergütungsrechtlich relevant, erläutert Rechtsprofessor Michael Fuhlrott in einem Gastbeitrag für das FAZ-Einspruch-Magazin. Auch in den Schlussanträgen habe sich der Generalanwalt für eine Beurteilung nach Maß und Qualität der Inanspruchnahme der Betroffenen ausgesprochen. Die Urteilsverkündung ist für den 21. Februar terminiert.

BGH – Deutsche Bank-Manager: Die Bundesanwaltschaft befürwortet eine Aufhebung der Freisprüche mehrerer früherer Manager der Deutschen Bank, die sich bis April 2016 vor dem Landgericht München I gegen den Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs im Zusammenhang der Kirch-Auseinandersetzung verantworten mussten. Dies berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier/Hendrik Wieduwilt) unter Verweis auf eine Meldung der Neuen Juristischen Wochenschrift.

OLG Hamm zu Examenskorrektur: Vor dem Oberlandesgericht Hamm ist ein Anwalt mit dem Versuch gescheitert, Schadensersatz für die fehlerhafte Korrektur zweier Examenskorrekturen zu erlangen. Der Kläger habe nicht nachweisen können, dass die fraglichen Klausuren für sein Durchfallen im Freischussversuch verantwortlich gewesen seien, so lto.de und FAZ (Constantin van Lijnden) über das veröffentlichte Urteil aus dem Dezember.

OLG Celle zu Holocaust-Leugnerin: Die Verurteilung Ursula Haverbecks wegen Volksverhetzung vom vergangenen Oktober ist nach Zurückweisung ihrer Revision durch das Oberlandesgericht Celle rechtskräftig, meldet die taz-Nord (Alexander Diehl). Über die Haftfähigkeit der 89-Jährigen müsse nun die Staatsanwaltschaft Verden befinden.

HessVGH zu Barzahlung: Ein Anspruch, den Rundfunkbeitrag bar zahlen zu können, besteht nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht. Im öffentlich-rechtlichen Abgabenrecht kann grundsätzlich auch eine unbare Zahlungsweise vorgeschrieben werden, ohne dass dies zu beanstanden wäre, so lto.de über das Urteil.

LG Dortmund – Signal Iduna: Vor dem Landgericht Dortmund versucht der Immobilienunternehmer Arno August Jagdfeld von der Signal Iduna-Versicherung eine Milliarde Euro Schadensersatz zu erlangen. Grund der Forderung seien vermeintlich ehrabschneidende Äußerungen hochrangiger Manager über den Kläger, der einen an der Versicherung beteiligten Fond leitet, erklärt das Hbl (Kevin Knitterscheidt/Alina Liertz).

VG Magdeburg zu Auskunftsanspruch: Das Justizministerium Sachsen-Anhalts ist vom Verwaltungsgericht Magdeburg dazu verurteilt worden, die bislang verweigerte Einsicht in ein Gutachten zur Privatisierung einer Justizvollzugsanstalt zu gewähren. Auch wenn das Gutachten von einer Großkanzlei erstellt wurde, stehe der Akteneinsicht entgegen der Auffassung des beklagten Ministeriums nicht das Urheberrecht der Autoren im Wege, so netzpolitik.org (Arne Semsrott) über das Urteil.

Gerichtsverfahren: Die bei deutschen Gerichten verzeichneten Eingangszahlen gehen seit mehr als einem Jahrzehnt konstant zurück. Über die Gründe lasse sich mangels geeigneter Untersuchungen nur mutmaßen, schreibt das FAZ-Einspruch-Magazin (Constantin van Lijnden). Neben einer verbraucherfreundlichen Rechtssetzung kämen Kostenängste von Rechtssuchenden ebenso in Frage wie "die mangelnde Informiertheit gewisser gesellschaftlicher Schichten über ihre eigenen Rechte."

Recht in der Welt

EGMR – Spanien: Spanien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwei ETA-Terroristen wegen Misshandlungen während ihrer Festnahme und der Untersuchungshaft entschädigen. Dies meldet lto.de.

Schweden – Anschlag: Zu Beginn des Verfahrens zum Anschlag von Stockholm hat der Angeklagte über seinen Anwalt erklären lassen, dass er im vergangen April einen Kleinlaster in eine Fußgängerpassage fuhr, um Menschen zu töten und den schwedischen Staat dazu zu bringen, seine Beteiligung am Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat einzustellen. Die Anklage bemühe sich, über den mehrfachen Mord auch zu beweisen, dass die Tat einen Akt des Terrors darstelle, schreibt die FAZ (Matthias Wyssuwa).

Sonstiges

Europa: Die vom damaligen Kanzlerkandidaten Martin Schulz (SPD) ins Spiel gebrachten "Vereinigten Staaten von Europa" waren Thema einer Diskussionsveranstaltung in Berlin, über die das FAZ-Einspruch-Magazin (Marlene Grunert) berichtet. Während Staatsminister Michael Roth (SPD) für einen "gewandelten Souveränitätsbegriff" plädiert habe, erinnerte der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm an das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die dort beschriebene politische Öffentlichkeit bestehe nach wie vor nur auf nationaler und nicht auf europäischer Ebene. Erforderlich sei nach Grimm eine Beseitigung des Demokratiedefizits der EU und eben nicht ihre Verstaatlichung.

Das Letzte zum Schluss

Mitbewohner: Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen kann rechtlich diffizile Probleme aufwerfen. Dementsprechend hochkomplex sind auch die von Rechtsprofessor Arnd Dieringer auf justillon.de vorgestellten Entscheidungen der Amtsgerichte Berlin-Köpenick und München zur Zulässigkeit der Haltung von Hausschweinen.

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2018: Deniz Yücel bereits ein Jahr in Haft / Rechtspolitik im Koalitionsvertrag / Die Zukunft Europas . In: Legal Tribune Online, 14.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27023/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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