Im Streit beim Suhrkamp-Verlag hat das LG Frankfurt eine Vertagung beschlossen. Ob die Pause zur Verständigung genutzt wird, ist fraglich. Außerdem in der heutigen Presseschau: der Verfassungsschutz will sich besser kontrollieren, das Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Sukzessivadoption, Australien erkennt Ureinwohner an und wann ein Diebstahl besser als Werbung ist.
Suhrkamp-Streit vertagt: Der vor dem Landgericht Frankfurt ausgetragene Streit der Suhrkamp-Gesellschafter Ulla Berkèwicz-Unseld und Hans Barlach ist vom Gericht bis zum 25. September vertagt worden. Die Kontrahenten wollten sich in diesem Verfahren gegenseitig von der Geschäftsführung ausschließen und sollen nun nach dem Willen des Gerichts bis zum Herbst eine außergerichtliche Einigung erzielen. Über den Gerichtstermin berichtet die SZ (Volker Breidecker).
Im Feuilleton der SZ kommentiert Andreas Zielcke, dass der "Schwarze Peter" zumindest nach der ersten Phase des Streits bis 2009 eindeutig beim Minderheitsgesellschafter Barlach liege. Er befeuere die Auseinandersetzung immer wieder aufs Neue, um die Übernahme des Verlages zu erreichen. Um Schaden von Suhrkamp abzuwenden, solle er dagegen den gerichtlich verordneten Aufschub zum Rückzug nutzen.
Sandra Kegel erkennt im Feuilleton der FAZ eine prekäre Situation: Obwohl im Hintergrund Vermittlungsversuche zwischen den Parteien liefen, stehe eine weitere Verschärfung zu erwarten, weil jede Seite fortgesetzt ihre Sicht der Dinge in die Öffentlichkeit trage, "schmutzige Wäsche inklusive."
Weitere Themen – Rechtspolitik
Kontrolle des Verfassungsschutzes: Nach einem Bericht auf zeit.de plant das Bundesamt für Verfassungsschutz mit mehreren Maßnahmen, die Kontrolle über Vorgänge im eigenen Haus zu verstärken. So solle etwa ein Arbeitsteam gezielt nach Schwachstellen suchen. Die Maßnahmen verfolgten nach den Worten des BfV-Präsidenten Maaßen auch das Ziel, "das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen." Auf eine ausführliche Fehlersuche zu den Ermittlungspleiten des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU begibt sich derweil Yassin Musharbash im Dossier der Zeit.
Strompreisbremse ohne Fortschritt: Nach den Vorschlägen von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zur Strompreisbremse sollen heute Umweltminister der Länder und Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Treffen Chancen zur kurzfristigen Umsetzung ausloten, berichtet FR-Online (Karl Doemens). Die Wahrscheinlichkeit einer Einigung sei gering, da nicht nur die Regierungsparteien sondern auch SPD und Grüne unterschiedliche Positionen vertreten würden.
EU-Datenschutzverordnung: Die Zeit veröffentlicht einen Aufruf von sechs Informatik- und Rechtsprofessoren -Oliver Günther, Michael Waidner, Alexander Roßnagel, Gerrit Hornung, Kai Rannenberg sowie Sarah Spiekermann- zum Entwurf einer Datenschutzverordnung der Europäischen Kommission. Die Verordnung behindere entgegen geäußerter Kritik nicht den unternehmerischen Wettbewerb, sie zwinge Unternehmen allerdings dazu, ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten darzulegen und nicht nur zu behaupten. Die Europäische Kommission hingegen verschaffe sich mit den zahlreich im Entwurf vorhandenen Durchführungsbestimmungen ein Festlegungsmonopol darüber, was geltendes Datenschutzrecht sei. Diese Aufgabe müsse der europäische Gesetzgeber wahrnehmen.
Weitere Themen - Justiz
BVerfG – Waffenrecht: Die Zeit (Heinrich Wefing) berichtet über eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der ein Aktivist das geltende Waffenrecht angreift. Dieses stelle nach Ansicht des Klägers die Freiheit der Sportschützen über das Recht der Allgemeinheit auf körperliche Unversehrtheit. Der Staat verletze hierdurch seine verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. Die Zeit sieht geringe Chancen für ein totales Waffenverbot, begrüßt aber die durch einen Richterspruch mögliche neue gesellschaftliche Diskussion über Waffenbesitz.
BVerfG – Sukzessivadoption: Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption, d.h. der Annahme eines vom Lebenspartner adoptierten Kindes, aufheben. Reinhard Müller kommentiert in der FAZ, dass hierdurch ein weiterer Schritt in Richtung der vollständigen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft vollzogen werde. Der weitere Weg zur gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner sei vorgezeichnet. Die Gleichstellung entspreche nicht nur dem politischen Willen der Opposition, auch das Karlsruher Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz von 2002 stehe ihr nicht entgegen, weil der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schutz der Ehe keine tragfähige Grundlage für die Ungleichbehandlung im Adoptionsrecht bilde.
Im Verfassungsblog weist Maximilian Steinbeis auf den parallelen Entscheidungstermin eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hin. Dort werde über eine österreichische Klage zur Stiefkindadoption, der Adoption des leiblichen Kinds des Partners, entschieden.
BVerwG – Auskunftsanspruch: Auf der Analyse-Seite der Zeit befasst sich Martin Kotynek mit der vor dem Bundesverwaltungsgericht laufenden Verhandlung über den Auskunftsanspruch eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst. Der Vertreter des Bundesinteresses bei Gericht habe in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass Bestimmungen aus den Landespressegesetzen nicht als Anspruchsgrundlagen für Auskünfte von Bundesbehörden angesehen werden könnten. Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes seien nach Ansicht des Autors jedoch "zu schwach" für den journalistischen Alltag, die Auskunftserteilung hinge somit fortan vom "Gutdünken" der jeweiligen Behörde ab.
BAG zu Betriebsrenten: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, mit dem die Rechtmäßigkeit einer Betriebsrente, die von einer gewissen zeitlichen Zugehörigkeit zum Unternehmen abhängig gemacht wird, festgestellt wurde, analysiert Fachanwalt Hendrik Bourguignon auf lto.de. Das BAG habe sich klar auf die Seite der Arbeitgeber geschlagen, diese könnten nun Systeme betrieblicher Altersversorgung verlässlich planen, ohne sich dem Vorwurf der Altersdiskriminierung auszusetzen.
Deutsche Bahn will Schadensersatz: Wegen ständiger Probleme mit Regional- und S-Bahn-Zügen verklagt die Deutsche Bahn den Zughersteller Bombardier in zwei Verfahren vor den Landgerichten Berlin und München auf insgesamt 160 Millionen Euro Schadensersatz, berichtet die SZ (Klaus Ott/ Daniela Kuhr).
LG Köln zu Strauß-Erbe: Einer Entscheidung des Landgerichts Köln zufolge darf ein früherer Mitarbeiter des bayerischen Finanzministeriums nicht mehr behaupten, Franz Josef Strauß habe seinen Kindern rund 300 Millionen Mark vererbt. Für diese und andere Behauptungen im vom Beklagten verfassten Buch "Macht und Missbrauch" sei ein Beweis nicht erbracht worden, berichtet die SZ (Hans Leyendecker).
AG Duisburg zu Zeugnisverweigerungsrecht: Das Amtsgericht Duisburg hat gegen einen Mitarbeiter der Webseite klinikbewertungen.de fünf Tage Beugehaft verhängt, weil er sich weigerte, als Zeuge den Klarnamen eines Nutzers preiszugeben, durch dessen Beitrag sich eine Therapeutin beleidigt sah, berichtet die SZ (Johannes Boie). Das Gericht vermochte kein berufliches Zeugnisverweigerungsrecht erkennen, weil die "bloße Einstellung eines fremden Textes" ohne eine "redaktionell aufbereitete Information" keine journalistische Tätigkeit darstelle. Eine juristische Analyse des Falls bietet Thomas Stadler auf internet-law.de.
NSU-Prozess: Über die Sorgen von Journalisten in Erwartung des anstehenden Prozesses gegen Beate Zschäpe berichtet Holger Schmidt im SWR-Terrorismus-Blog. So sei Platzmangel im geplanten Verhandlungssaal vorprogrammiert und auch die baulichen Gegebenheiten würden die vollständige journalistische Begleitung des Verfahrens behindern. Der vom Gerichtspräsidenten Dr. Huber postulierte "Gesamtanspruch" des Prozesses – nicht der Prozess an sich, sondern seine Durchführung sei für die Wahrnehmung Deutschlands in der Weltöffentlichkeit entscheidend – sei gefährdet. Um eine erneute NSU-Panne zu vermeiden, sollte eine räumliche Alternative erwogen werden.
Oberstaatsanwalt im Porträt: Das Handelsblatt (Martin Buchenau) stellt den Stuttgarter Oberstaatsanwalt Hans Richter vor, der die Ermittlungen gegen den früheren Porsche-Aufsichtsrat leitet. Richter habe keine Angst vor großen Namen, sein Team ermittle unter anderem auch gegen den früheren Ministerpräsidenten Baden-Würrtembergs Stefan Mappus (CDU) oder gegen Anton Schlecker.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Australien – Anerkennung von Ureinwohnern: Das australische Unterhaus hat in einem nun verabschiedetem Gesetz die Aborigines als erste Bewohner Australiens anerkannt, berichtet die FAZ (Till Fähnders). Bestandteil des Gesetzes seien Bestimmungen zu einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung, durch die diese Tatsache auch Verfassungsrang erhalten soll. Praktische Verbesserungen ergäben sich aus dem Gesetz nicht, so seien Landrückgaben ausgeschlossen.
Russland – Korrupte Beamte: Ein von Präsident Putin eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, russischen Beamten und Abgeordneten die Führung ausländischer Bankkonten zu verbieten, meldet die SZ (Frank Nienhuysen). Auf diese Weise solle das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gestärkt werden.
Großbritannien – Abhörskandal: Aus Anlass der Festnahme mehrerer ehemaliger Mitarbeiter der 2011 wegen des teilweise jahrelangen Abhörens von Telefonen von Prominenten, Verbrechensopfern und deren Angehörigen eingestellten britischen Boulevardzeitung News of the World berichtet die SZ (Christian Zaschke) in ihrem Medienteil über den Fortgang der Ermittlungen. Scotland Yard beschäftige mehrere Sonderkommissionen, das Verfahren gegen die damalige Chefredakteurin Rebekah Brooks solle im September beginnen.
Spanien – Zwangsräumungen: Das spanische Kabinett hat per Dekret angeordnet, dass gegen Geringverdiener und in sozial indizierten Fällen auf zwei Jahre befristet keine Zwangsräumungen mehr durchgeführt werden sollen, berichet die taz (Reiner Wandler). Nach dem Platzen der spanischen Immobilienblase würden im Land täglich bis zu 500 Wohnungen zwangsgeräumt, die Banken die Immobilien jedoch nur zu einem geschätzten Marktwert zurücknehmen, so dass die Geräumten ein großer Teil ihrer Schulden verbleibe. Eine Initiative von Betroffenen verlange derweil weitergehende Maßnahmen und sammele Unterschriften, um das Parlament zur Beschäftigung mit dem Thema zu zwingen.
Sonstiges
Impressumspflicht bei Social-Media-Auftritten: Ende Januar entschied das Landgericht Regensburg, dass Unternehmen auf ihren Facebook-Seiten ein Impressum angeben müssen. In einem Beitrag für lto.de legt Fachanwalt Oliver Löffel dar, dass diese Pflicht auch bei Seiten auf anderen sozialen Plattformen bestehe, sie folge aus § 5 Abs. 1 TMG.
NS-Kunstraub: Die Zeit (Tobias Timm) interviewt die auf NS-Kunstraub spezialisierte Anwältin Sabine Rudolph. Diese vertritt mehrere Nachkommen von im Dritten Reich enteigneten und beraubten jüdischen Kunstsammlern. Die Rückgabe der Raubkunst gestalte sich schwierig, weil sich ein Großteil der betroffenen Kunstwerke in privater Hand befinde und somit nicht der Washingtoner Erklärung von 1998 unterfalle. Auch erteilten viele Auktionshäuser ungern Auskunft über Einlieferer und Käufer. Dagegen seien Fälle bemerkenswert, in denen sich mit Museen über einen Rückkauf geeinigt werden konnte.
Das Letzte zum Schluss
(Keks-)Diebstahl lohnt sich: Nachdem der "Goldene Keks" wieder wohlbehalten zur Hersteller-Firma Bahlsen zurückgekehrt ist kann abgerechnet werden. Die FAZ (Thiemo Heeg) meldet unter Bezugnahme auf einen Bericht des Magazins "Markt und Mittelstand", dass die durch die Aktion bedingte Berichterstattung über das Unternehmen nach einer Anzeigen-Gegenwert-Analyse einem Wert von rund 1,7 Millionen Euro entspreche, die von Bahlsen geleistete Keksspende dagegen kaum mehr als 40.000 Euro gekostet haben dürfte.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mpi
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2013: Auszeit im Suhrkamp-Streit - Kontrolle des Verfassungsschutzes - Australische Ureinwohner anerkannt . In: Legal Tribune Online, 14.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8148/ (abgerufen am: 19.04.2024 )
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