Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2013: Auszeit im Suhrkamp-Streit - Kontrolle des Verfassungsschutzes - Australische Ureinwohner anerkannt

14.02.2013



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BVerfG – Waffenrecht: Die Zeit (Heinrich Wefing) berichtet über eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der ein Aktivist das geltende Waffenrecht angreift. Dieses stelle nach Ansicht des Klägers die Freiheit der Sportschützen über das Recht der Allgemeinheit auf körperliche Unversehrtheit. Der Staat verletze hierdurch seine verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber den Bürgern. Die Zeit sieht geringe Chancen für ein totales Waffenverbot, begrüßt aber die durch einen Richterspruch mögliche neue gesellschaftliche Diskussion über Waffenbesitz.

BVerfG – Sukzessivadoption: Am kommenden Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich das Verbot der sogenannten Sukzessivadoption, d.h. der Annahme eines vom Lebenspartner adoptierten Kindes, aufheben. Reinhard Müller kommentiert in der FAZ, dass hierdurch ein weiterer Schritt in Richtung der vollständigen Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft vollzogen werde. Der weitere Weg zur gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner sei vorgezeichnet. Die Gleichstellung entspreche nicht nur dem politischen Willen der Opposition, auch das Karlsruher Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz von 2002 stehe ihr nicht entgegen, weil der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schutz der Ehe keine tragfähige Grundlage für die Ungleichbehandlung im Adoptionsrecht bilde.

Im Verfassungsblog weist Maximilian Steinbeis auf den parallelen Entscheidungstermin eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hin. Dort werde über eine österreichische Klage zur Stiefkindadoption, der Adoption des leiblichen Kinds des Partners, entschieden.

BVerwG – Auskunftsanspruch: Auf der Analyse-Seite der Zeit befasst sich Martin Kotynek mit der vor dem Bundesverwaltungsgericht laufenden Verhandlung über den Auskunftsanspruch eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst. Der Vertreter des Bundesinteresses bei Gericht habe in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass Bestimmungen aus den Landespressegesetzen nicht als Anspruchsgrundlagen für Auskünfte von Bundesbehörden angesehen werden könnten. Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes seien nach Ansicht des Autors jedoch "zu schwach" für den journalistischen Alltag, die Auskunftserteilung hinge somit fortan vom "Gutdünken" der jeweiligen Behörde ab.

BAG zu Betriebsrenten: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, mit dem die Rechtmäßigkeit einer Betriebsrente, die von einer gewissen zeitlichen Zugehörigkeit zum Unternehmen abhängig gemacht wird, festgestellt wurde, analysiert Fachanwalt Hendrik Bourguignon auf lto.de. Das BAG habe sich klar auf die Seite der Arbeitgeber geschlagen, diese könnten nun Systeme betrieblicher Altersversorgung verlässlich planen, ohne sich dem Vorwurf der Altersdiskriminierung auszusetzen.

Deutsche Bahn will Schadensersatz: Wegen ständiger Probleme mit Regional- und S-Bahn-Zügen verklagt die Deutsche Bahn den Zughersteller Bombardier in zwei Verfahren vor den Landgerichten Berlin und München auf insgesamt 160 Millionen Euro Schadensersatz, berichtet die SZ (Klaus Ott/ Daniela Kuhr).

LG Köln zu Strauß-Erbe: Einer Entscheidung des Landgerichts Köln zufolge darf ein früherer Mitarbeiter des bayerischen Finanzministeriums nicht mehr behaupten, Franz Josef Strauß habe seinen Kindern rund 300 Millionen Mark vererbt. Für diese und andere Behauptungen im vom Beklagten verfassten Buch "Macht und Missbrauch" sei ein Beweis nicht erbracht worden, berichtet die SZ (Hans Leyendecker).

AG Duisburg zu Zeugnisverweigerungsrecht: Das Amtsgericht Duisburg hat gegen einen Mitarbeiter der Webseite klinikbewertungen.de fünf Tage Beugehaft verhängt, weil er sich weigerte, als Zeuge den Klarnamen eines Nutzers preiszugeben, durch dessen Beitrag sich eine Therapeutin beleidigt sah, berichtet die SZ (Johannes Boie). Das Gericht vermochte kein berufliches Zeugnisverweigerungsrecht erkennen, weil die "bloße Einstellung eines fremden Textes" ohne eine "redaktionell aufbereitete Information" keine journalistische Tätigkeit darstelle. Eine juristische Analyse des Falls bietet Thomas Stadler auf internet-law.de.

NSU-Prozess: Über die Sorgen von Journalisten in Erwartung des anstehenden Prozesses gegen Beate Zschäpe berichtet Holger Schmidt im SWR-Terrorismus-Blog. So sei Platzmangel im geplanten Verhandlungssaal vorprogrammiert und auch die baulichen Gegebenheiten würden die vollständige journalistische Begleitung des Verfahrens behindern. Der vom Gerichtspräsidenten Dr. Huber postulierte "Gesamtanspruch" des Prozesses – nicht der Prozess an sich, sondern seine Durchführung sei für die Wahrnehmung Deutschlands in der Weltöffentlichkeit entscheidend – sei gefährdet. Um eine erneute NSU-Panne zu vermeiden, sollte eine räumliche Alternative erwogen werden.

Oberstaatsanwalt im Porträt: Das Handelsblatt (Martin Buchenau) stellt den Stuttgarter Oberstaatsanwalt Hans Richter vor, der die Ermittlungen gegen den früheren Porsche-Aufsichtsrat leitet. Richter habe keine Angst vor großen Namen, sein Team ermittle unter anderem auch gegen den früheren Ministerpräsidenten Baden-Würrtembergs Stefan Mappus (CDU) oder gegen Anton Schlecker.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2013: Auszeit im Suhrkamp-Streit - Kontrolle des Verfassungsschutzes - Australische Ureinwohner anerkannt . In: Legal Tribune Online, 14.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8148/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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