Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2013: Auszeit im Suhrkamp-Streit - Kontrolle des Verfassungsschutzes - Australische Ureinwohner anerkannt

14.02.2013

Im Streit beim Suhrkamp-Verlag hat das LG Frankfurt eine Vertagung beschlossen. Ob die Pause zur Verständigung genutzt wird, ist fraglich. Außerdem in der heutigen Presseschau: der Verfassungsschutz will sich besser kontrollieren, das Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Sukzessivadoption, Australien erkennt Ureinwohner an und wann ein Diebstahl besser als Werbung ist.

Suhrkamp-Streit vertagt: Der vor dem Landgericht Frankfurt ausgetragene Streit der Suhrkamp-Gesellschafter Ulla Berkèwicz-Unseld und Hans Barlach ist vom Gericht bis zum 25. September vertagt worden. Die Kontrahenten wollten sich in diesem Verfahren gegenseitig von der Geschäftsführung ausschließen und sollen nun nach dem Willen des Gerichts bis zum Herbst eine außergerichtliche Einigung erzielen. Über den Gerichtstermin berichtet die SZ (Volker Breidecker).

Im Feuilleton der SZ kommentiert Andreas Zielcke, dass der "Schwarze Peter" zumindest nach der ersten Phase des Streits bis 2009 eindeutig beim Minderheitsgesellschafter Barlach liege. Er befeuere die Auseinandersetzung immer wieder aufs Neue, um die Übernahme des Verlages zu erreichen. Um Schaden von Suhrkamp abzuwenden, solle er dagegen den gerichtlich verordneten Aufschub zum Rückzug nutzen.

Sandra Kegel erkennt im Feuilleton der FAZ eine prekäre Situation: Obwohl im Hintergrund Vermittlungsversuche zwischen den Parteien liefen, stehe eine weitere Verschärfung zu erwarten, weil jede Seite fortgesetzt ihre Sicht der Dinge in die Öffentlichkeit trage, "schmutzige Wäsche inklusive."

Weitere Themen – Rechtspolitik

Kontrolle des Verfassungsschutzes: Nach einem Bericht auf zeit.de plant das Bundesamt für Verfassungsschutz mit mehreren Maßnahmen, die Kontrolle über Vorgänge im eigenen Haus zu verstärken. So solle etwa ein Arbeitsteam gezielt nach Schwachstellen suchen. Die Maßnahmen verfolgten nach den Worten des BfV-Präsidenten Maaßen auch das Ziel, "das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen." Auf eine ausführliche Fehlersuche zu den Ermittlungspleiten des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU begibt sich derweil Yassin Musharbash im Dossier der Zeit.

Strompreisbremse ohne Fortschritt: Nach den Vorschlägen von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zur Strompreisbremse sollen heute Umweltminister der Länder und Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums in einem Treffen Chancen zur kurzfristigen Umsetzung ausloten, berichtet FR-Online (Karl Doemens). Die Wahrscheinlichkeit einer Einigung sei gering, da nicht nur die Regierungsparteien sondern auch SPD und Grüne unterschiedliche Positionen vertreten würden.

EU-Datenschutzverordnung: Die Zeit veröffentlicht einen Aufruf von sechs Informatik- und Rechtsprofessoren -Oliver Günther, Michael Waidner, Alexander Roßnagel, Gerrit Hornung, Kai Rannenberg sowie Sarah Spiekermann- zum Entwurf einer Datenschutzverordnung der Europäischen Kommission. Die Verordnung behindere entgegen geäußerter Kritik nicht den unternehmerischen Wettbewerb, sie zwinge Unternehmen allerdings dazu, ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung personenbezogener Kundendaten darzulegen und nicht nur zu behaupten. Die Europäische Kommission hingegen verschaffe sich mit den zahlreich im Entwurf vorhandenen Durchführungsbestimmungen ein Festlegungsmonopol darüber, was geltendes Datenschutzrecht sei. Diese Aufgabe müsse der europäische Gesetzgeber wahrnehmen.       

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2013: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8148 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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