Die juristische Presseschau vom 13. November 2019: EuGH zu israe­li­schen Lebens­mit­teln / Aktive beA-Nut­zungspf­licht? / Geld für Mollath

13.11.2019

Lebensmittel aus besetzten Gebieten müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik an Gerichtsentscheidungen, die eine aktive beA-Nutzungspflicht konstruieren und Entschädigung für Gustl Mollath. 

Thema des Tages

EuGH zu Kennzeichnungspflicht: Lebensmittel aus dem Westjordanland und anderen seit 1967 von Israel besetzten Gebieten müssen in der EU speziell gekennzeichnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof zu einem Fall aus Frankreich. Die EU-Verordnung zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln verlange die Angabe eines Ursprungslandes. Dieser Begriff sei als "Staat" im Sinne einer souveränen Einheit zu verstehen, so lto.de über die Entscheidung. Die besetzten Gebiete erfüllten diese Voraussetzung nicht, vielmehr verstoße die in ihnen unternommene Siedlungspolitik gegen das humanitäre Völkerrecht. Bei einer Angabe "israelische Siedlung" könnten Verbraucher eine "fundierte Wahl" treffen. Berichte zur Entscheidung bringen auch FAZ (Marlene Grunert/Hans-Christian Rößler), taz (Christian Rath) und tagesschau.de (Klaus Hempel).

Nach Darstellung von spiegel.de (Christoph Schult) würde hierzulande eine entsprechende Kennzeichnung bereits vorgenommen. Der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) habe das Urteil als einseitig kritisiert, weil "andere ähnliche oder gleichartige Konflikte außer Acht" gelassen worden seien. Schließlich betreibe der EuGH – so Beck – "im Gewand des Verbraucherschutzes" tatsächlich Außenpolitik.

Nach der Einschätzung von Timo Lokoschat (bild.de) jubeln "Islamisten, Linksradikale und Rechtsextreme" über die Entscheidung, die "dem einzigen demokratischen Staat der Region einen weiteren Faustschlag" versetze. Für Silke Mertins (taz) mag das Urteil rechtlich "nicht zu beanstanden" sein. Angesichts des geringen Umfangs von Exporten aus betroffenen Gebieten habe die Etikettierungspflicht real "so gut wie keine Auswirkungen". Derartige Symbolpolitik werde der komplexen Situation in Nahost allerdings auch nicht gerecht.

Rechtspolitik

Gemeinnützigkeit: Die SZ (Jana Anzlinger) berichtet zu Plänen des Bundesfinanzministeriums, die Gemeinnützigkeitskriterien der Abgabenordnung zu überarbeiten. Nach den Worten des im Text zitierten Ministers sollten etwa Vereine, die keine Frauen aufnehmen, "keine Steuervorteile haben". 
In einem separaten Kommentar hält Jana Anzlinger (SZ) die Kritik an diesen Plänen für "verstörend". Eine Förderung der Belange der Allgemeinheit könne sicherlich nicht darin bestehen, "ein überkommenes Weltbild" zu fördern.

Hate Speech: Der Deutsche Juristinnenbund hat eine Reihe von Vorschlägen zum Umgang mit sogenannter Hate Speech unterbreitet. So solle bereits in der Ermittlungsarbeit ein stärkerer Fokus auf die geschlechtsspezifische Komponente von Online-Beleidigungen gelegt werden und ein Auskunftsanspruch im Netzwerkdurchsetzungsgesetz verankert werden. netzpolitik.org (Christopher Hamich) berichtet ausführlich.

Managergehälter: Auch das Hbl (Heike Anger u.a.) berichtet nun über die in der Großen Koalition erzielte Einigung, durch die nationale Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie auch eine Deckelung von Managergehältern erreichen zu wollen.

Justiz

EuGH zu Sanktionen gegen Asylbewerber: Asylbewerber, die gegen Vorschriften der sie aufnehmenden Unterbringungszentren verstoßen, dürfen nach Art. 20 Abs. 4 der Aufnahmerichtlinie mit Sanktionen belegt werden. Zu einem Fall in Belgien entschied der Europäische Gerichtshof nun, dass diese Sanktionen nicht zum Leistungsentzug in den Bereichen Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung führen dürfen. Dies sei unverhältnismäßig und widerspräche der Pflicht zur Gewährung eines würdigen Lebensstandards. lto.de berichtet.

BVerfG zu Syrien-Einsatz: Vor einem Monat verwarf das Bundesverfassungsgericht ein von der Bundestagsfraktion der Linken angestrengtes Organstreitverfahren zum Bundeswehreinsatz in Syrien als unzulässig. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Hartwig unternimmt auf verfassungsblog.de eine ausführliche Kritik der Entscheidung.

OLG Dresden und LG Krefeld zu beA-Nutzungspflicht: Rechtsanwalt Martin W. Huff berichtet auf lto.de über Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden und des Landgerichts Krefeld von Juli und September. Beide Gerichte hatten Wiedereinsetzungsanträge, mit denen geltend gemacht worden war, gerichtliche Faxgeräte seien am Fristablauftag nicht empfangsbereit gewesen, abgelehnt. Die betreffenden Rechtsanwältinnen hätten die Fristversäumnisse verschuldet, weil sie ihre Schriftsätze nicht auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach versendet hatten. Durch diese Konstruktion einer de lege lata nicht vorhandenen aktiven Nutzungspflicht überspannten die Gerichte nach der Ansicht des Autors die Anforderungen an die Anwaltschaft. Zur Frage nicht funktionierender Faxgeräte existiere zudem Rechtsprechung.

OLG Frankfurt zu Verkehrsüberwachung: Als hoheitliche Aufgabe darf die Verkehrsüberwachung nicht privaten Dienstleistern überlassen werden. Dies stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem nun veröffentlichten Beschluss aus der vergangenen Woche klar. Die in betroffenen Gemeinden solcherart wegen Geschwindigkeitsübertretungen erlassenen Bußgeldbescheide entbehrten damit einer rechtmäßigen Grundlage. Nach den Berichten von lto.de und FAZ (Hendrik Wieduwilt) wird sich das Gericht demnächst auch mit der Rechtmäßigkeit der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister befassen.

LG Leipzig – Referendar: Das Landgericht Leipzig verhandelt zur Zeit in der Berufung gegen einen jungen Mann, der erstinstanzlich wegen Beteiligung an rechtsradikalen Ausschreitungen im Stadtteil Connewitz zu einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt wurde. Das letztendliche Stafmaß habe auch Einfluss auf die berufliche Zukunft des Angeklagten, erklärt lto.de (Markus Sehl). Als dem Landgericht Chemnitz zugeordneter Rechtsreferendar habe die Justizverwaltung des Freistaats den Mann trotz der laufenden Ermittlungen eingestellt.

LG Augsburg – "Goldfinger"-Modell: Am Landgericht Augsburg beginnt am heutigen Mittwoch ein Strafverfahren gegen zwei Rechtsanwälte als mutmaßliche Drahtzieher des sogenannten "Goldfinger"-Steuervermeidungsmodells. Durch den Handel mit Edelmetallen, auch Gold, hätten Steuerpflichtige ihren Steuersatz manipuliert, wie lto.de und Hbl (Volker Votsmeier u.a.) in Vorberichten erklären. Am LG sind knapp 80 Verhandlungstage bis ins Jahr 2021 terminiert.

LG München I zu Gustl Mollath: Der am Landgericht München I geführte Amtshaftungsprozess des Justizopfers Gustl Mollath ist durch einen Vergleich beendet worden. Für die durch die unrechtmäßige Unterbringung in der Psychiatrie erlittenen Nachteile zahlt der Freistaat Bayern Mollath neben bereits geleisteten 70.000 Euro weitere 600.000 Euro. Mollath habe diesen von ihm im Juni noch abgelehnten Betrag nun akzeptiert, weil er "emotional einfach nicht mehr in der Lage" gewesen sei, auf eine Entscheidung zu warten, zitiert die SZ (Olaf Przybilla) seinen Anwalt. lto.de berichtet ebenfalls.

LG Hamburg – SS-Wachmann: Im Strafverfahren gegen den früheren SS-Wachmann Bruno D. kam es im Landgericht Hamburg zu einer emotionalen Szene der Vergebung. Zum Ende seiner Vernehmung bat ein Nebenkläger den Angeklagten um eine Umarmung. FAZ (Matthias Wyssuwa) und SZ (Peter Burghardt) berichten.

Ronen Steinke (SZ) befasst sich im Leitartikel mit dem Sinn von Strafverfahren gegen Greise. Weder Gerechtigkeit noch Vergeltung ließen sich angesichts der monströsen Taten in Stutthof und anderswo erreichen, dafür könnten auch die nun in Hamburg tätigen Richter mit dem fortdauernden Missstand der Annahme, "selbst KZ-Wachleute bis hinauf zu Kommandanten seien bloße Helfer" und nicht unmittelbare Täter gewesen, aufräumen.

LG Frankfurt/M. – Alexander Falk: Im Strafverfahren gegen den Unternehmer Alexander Falk hat der von der Anklage angebotene Kronzeuge den Angeklagten schwer belastet. Der Zeuge beschrieb den vermeintlichen Auftrag und die hierfür angedachte Bezahlung, berichtet die FAZ (Anna-Sophia Lang). Im Weiteren habe er beschrieben, wie einem Angehörigen auf Initiative eines Freundes des Angeklagten vor seiner Vernehmung "eine Belohnung in Millionenhöhe" angeboten worden sei. Der Mann hatte vor zwei Wochen bestritten, dass es einen Mordauftrag gegeben hat. spiegel.de (Julia Jüttner) stellt zudem auch die Vorgeschichte und jetzigen Tatvorwürfe gegen Falk dar.

LG München II – Stromstöße: Am Landgericht München II ist ein 30-Jähriger angeklagt, weil er Frauen, mit denen er über Skype kommunizierte, dazu gebracht haben soll, sich lebensgefährliche Stromstöße zu versetzen. Eine Erklärung des Angeklagten wurde ohne Beteiligung der Öffentlichkeit von seinem Verteidiger vorgetragen, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm). Wegen einer psychischen Störung komme die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit in Betracht.

VG Berlin zu Klimapolitik: Vor einigen Wochen wies das Verwaltungsgericht Berlin Klagen von Klimaaktivisten gegen die Bundesregierung als unzulässig ab. Trotz vordergründiger Erfolglosigkeit habe das Verfahren dem Ansinnen der Kläger, "durch oder mit Hilfe von Gerichtsverfahren einen Bewusstseinswandel zu erzeugen und Klimaschutz zu erzwingen", wohl eher gedient, resümiert Rechtsanwältin Birgit Spießhofer im FAZ-Einspruch.

VG Berlin – SRU: Am morgigen Donnerstag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Rechtsstreit zweier Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU). Es stehe zu vermuten, dass die Sache unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit abweichenden Meinungen innerhalb des Rates betreffe, mutmaßt das Hbl (Silke Kersting).

StA Braunschweig – VW-Personalvorstände: U.a. wegen Untreue hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen Manager des VW-Konzerns erhoben. Die Angeschuldigten sollen als Personalverantwortliche durch überzogene Gehälter und Boni mehr als fünf Millionen Euro Schaden verursacht haben. Hbl (Rene Bender/Martin Buchenau), FAZ (Carsten Germis), SZ (Angelika Slavik) und Welt (Philipp Vetter) berichten.

Sonstiges

Atom-Entschädigungen: Nach Informationen der SZ (Michael Bauchmüller) bereitet sich das Bundesumweltministerium auf Entschädigungen in Millionenhöhe für die Betreiber von Atomkraftwerken vor. Drei der vier in Deutschland aktiven Konzerne hätten zum Ablauf einer Frist Ansprüche angemeldet, das Ministerium wolle nun ohne "präjudizierende Wirkung" 250 Millionen Euro zurücklegen.

Das Letzte zum Schluss

Ausgebremst: Nur eine kurze Karriere bei der Polizei war einem nordrhein-westfälischen Anwärter beschieden, dessen Beschwerde in einem Eilverfahren nun auch vom Oberverwaltungsgericht für fas Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen wurde. Nach den Feststellungen des von community.beck.de (Carsten Krumm) mitgeteilten Beschlusses habe sich der Mann grob verkehrswidrig verhalten, als er sich mit einem Kollegen ein Autorennen lieferte und hierbei geblitzt wurde.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. November 2019: EuGH zu israelischen Lebensmitteln / Aktive beA-Nutzungspflicht? / Geld für Mollath . In: Legal Tribune Online, 13.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38681/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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