Die juristische Presseschau vom 13. August 2013: Daten und Drohnen – Plädoyers bei Jonny K. – Werbung mit Mollath

13.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Lebensversicherungs-Klauseln: Im vergangenen Jahr erklärte der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen Vertragsklauseln von Lebensversicherern zur Abwicklung vorzeitiger Kündigungen für unwirksam. Über die enttäuschten Hoffnungen vieler Verbraucher auf erhöhte Auszahlungen und die Gründe hierfür schreibt die Welt (Michael Fabricius).

OLG München – NSU-Prozess: Das vor dem Oberlandesgericht München laufende Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. pausiert derzeit sommerbedingt. Aus diesem Anlass zieht Rechtsanwalt Detleff Burhoff (blog.strafrecht.jurion.de) eine Zwischenbilanz mit dem Schwerpunkt der Berichterstattung zum Prozess und verlinkt zahlreiche Beiträge hierzu.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Ohne größere Aufregung verlief die Fortsetzung des Verfahrens gegen Gesellschafter des Bankhauses Sal. Oppenheim und einen Immobilienverwalter vor dem Landgericht Köln. Der Bericht des Handelsblatts (Massimo Bognanni) erinnert daher an die Verhandlungen vor der Sommerpause. In ihren Aussagen hätten Angeklagte und Zeugen in einer "an die Szenerie eines Mafia-Films" erinnernden Weise das Bild eines Geldinstituts gezeichnet, in der die leitenden "Bankier-Clans" eine vollständige Kontrolle ausübten und selbst hochrangigen Mitarbeiter keine Einsicht in laufende Geschäfte gewährten.

LG Berlin – Jonny K.: Das Verfahren wegen des Todes des Jugendlichen Jonny K. vor dem Landgericht Berlin steht nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor dem Abschluss. Wie die taz-Berlin (Plutonia Plarre) schreibt, beantragte die Anklagebehörde für den Hauptangeklagten Onur U. wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Zwar hätte sich nicht ermitteln lassen, welche der körperlichen Einwirkungen den Tod K.s unmittelbar verursacht habe, es stünde jedoch fest, das U. die Auseinandersetzung begonnen habe. Auch spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet ausführlich.

Verrückte Werbung: Ein Autovermieter hat am gestrigen Montag eine Werbe-Anzeige mit dem Gesicht des jüngst aus der Psychiatrie entlassenen Gustl Mollath und dem Spruch "Wenn hier jemand verrückt ist, dann Sixt mit seinen Preisen" veröffentlicht. Nach Meldung von lto.de stellte der Anwalt Mollaths, der ein Einverständnis nicht erklärt hatte, ein presserechtliches Vorgehen gegen die Kampagne in Aussicht. Der Autovermieter erklärte, im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Fällen, ein nachträgliches Honorar zahlen zu wollen. focus.de (Simon Che Berberich) erinnert in seinem Bericht an vergangene Werbekampagnen des Unternehmens mit bekannten Politikern und resümiert, dass dem Autovermieter juristisch "kaum beizukommen" sei. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. August 2013: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9340 (abgerufen am: 17.03.2025 )

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