BGH billigte Inkasso-Sammelklagen von Kartellgeschädigten und definierte Grenzen. CDU-Rechtspolitiker Plum machte einen radikalen Reformvorschlag für die Ziviljustiz. Israel beschloss Gesetz zur strafrechtlichen Ahndung des Hamas-Überfalls.
Thema des Tages
BGH zu Lkw-Kartell/Sammelklage: Kartellschadensersatzansprüche können grundsätzlich auch durch Inkassodienstleister gebündelt per Sammelklage geltend gemacht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof, definierte aber zugleich eine Grenze: Wenn wegen der Anspruchsbündelung ein wirkungsvoller gerichtlicher Rechtsschutz unmöglich werde, müsse gerichtlich eine Auflage zur Verfahrenstrennung erteilt werden. Komme der Inkassodienstleister dieser Auflage nicht nach, sei die Klage als rechtsmissbräuchlich abzuweisen. Im konkreten Fall hatten die Geschädigten eines Lkw-Kartells ihre Ansprüche an den Dienstleister Financialright Claims abgetreten. Das Landgericht München hatte darin einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz gesehen, das OLG München hatte die Klage des Dienstleisters dagegen zugelassen. Der BGH verwies die Sache nun an das OLG zurück, dem er nahelegte, eine Auftrennung des Verfahrens anzuordnen, weil der Umfang der Klage zu über 70.000 LKW-Käufen einen Spruchkörper überfordere. Das OLG muss ferner klären, ob Financialright Verpflichtungen gegenüber dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway eingegangen ist, die eine unzulässige Interessenkollision begründen. Es berichten FAZ (Marcus Jung), LTO (Stefan Schmidbauer) und beck-aktuell (Jannina Schäffer/Pia Lorenz).
Rechtspolitik
Ziviljustiz: Der Bundestagsabgeordnete Martin Plum (CDU) und der Bundesrichter Peter Allgayer sprechen sich Im Staat und Recht-Teil der FAZ für die Beschränkung von Zivilverfahren auf eine Tatsacheninstanz aus, wie dies in der Finanzgerichtsbarkeit und bei großen Strafprozessen gut funktioniere. Rufe nach mehr richterlichem Personal entsprächen zwar "dem eingeübten, allgemeinen Problembewältigungsmuster vergangener Jahre", es fehle aber schon am erforderlichen juristischen Nachwuchs. Das eingesparte Personal in der zweiten Tatsacheninstanz könnte genutzt werden, in der ersten Instanz den Einzelrichter zurückzudrängen und wieder mehr durch Spruchkörper zu entscheiden.
KI im Grundgesetz: Rechtsprofessor Rolf Schwartmann beschreibt im Staat und Recht-Teil der FAZ Gefahren, die den Menschen durch technologisch immer ausgereiftere KI-Systeme drohen. Daher sei es an der Zeit für eine Ergänzung des Grundgesetzes, in dem das Staatsziel "Mensch" verankert werden soll. Damit werde klargestellt, "dass Maschinen die Menschen im Rahmen des Rechts unterstützen, aber nicht ersetzen".
Digitalzwang im Grundgesetz: In der nächsten Woche will der Verein Digitalcourage dem Bundestag eine Petition überreichen, in der ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang gefordert wird. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) spricht mit den Vereinsmitgliedern Jonas Grill, Rena Tangens und Max Hampel über den Vorschlag für eine Grundgesetzänderung.
Migration: In einem von der Zeit (Christoph Heinemann/Mark Schieritz) moderierten Streitgespräch diskutieren der Rechtsprofessor Daniel Thym und der Bundestagsabgeordnete Alexander Throm (CDU) über die Migrationspolitik der Bundesregierung. Während Thym konkrete Ziele der vom Bundeskanzler als "Migrationswende" betitelten Politik vermisst und hinsichtlich gesunkener Asylantrags-Zahlen auf Faktoren außerhalb des Einflussbereiches der Regierung verweist, begrüßt Throm die eingeschlagene Richtung und hält es für wichtig, dass "Ordnung" eingekehrt sei. Dies werde auch von der Bevölkerung begrüßt.
EMRK/Migration: Am kommenden Wochenende will der Europarat eine politische Erklärung zur Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention verabschieden. Die Erklärung folgt auf den Vorstoß von neun europäischen Regierungen im vergangenen Jahr, die die Migrations-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als übergriffig und expansiv kritisiert hatten. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lina Möller moniert auf dem JuWissBlog, hier werde die "verbindliche Rechtsetzung des EGMR zunehmend als störender Eingriff in nationale Souveränität" verstanden, "statt sie als vertraglich abgesicherte Maßstabsetzung zu akzeptieren". Bemerkenswert sei zudem, dass nicht mehr die expansive Rechtsprechung des EGMR kritisiert werde, sondern restriktive Urteile des EGMR zitiert werden, um zu zeigen, dass die politisch-restriktiven Forderungen in Einklang mit der EGMR-Rechtsprechung stehen.
Justiz
EuGH zu Verlagsvergütung für Online-Nutzung: In Europa tätige Online-Dienste können verpflichtet werden, für ihre Nutzung von Verlagserzeugnissen eine Vergütung zu leisten. Auf Vorlage eines italienischen Gerichts entschied der Europäische Gerichtshof, dass die EU-Urheberrechtsrichtlinie bzw. ihre nationale Umsetzung hierfür eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellt. Dienste, die keine Verlagsprodukte nutzen, dürften jedoch nicht herangezogen werden, so der EuGH. Im Ausgangsfall hatte Meta gegen die italienische Aufsichts- und Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen geklagt, weil diese die maßgeblichen Vergütungskriterien festlegte. LTO und beck-aktuell berichten.
BVerfG zu zivilprozessualer Waffengleichheit: Das Recht auf prozessuale Waffengleichheit ist nur verletzt, wenn eine fachgerichtliche Entscheidung auf der nicht hinreichenden Beachtung dieses Rechts beruht. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichten, vor einem Monat erlassenen Senatsbeschluss zum markenrechtlichen Streit zweier Getränkehersteller. Das BVerfG nutzte das Verfahren für grundsätzliche Ausführungen zur zivilprozessualen Waffengleichheit. Diese beinhalte, dass es beiden Parteien gleichermaßen möglich sein muss, die für eine Antragsbegründung maßgeblichen Angriffsmittel bzw. die für die Abwehr eines gegnerischen Antrags erforderlichen Verteidigungsmittel selbstständig geltend zu machen. LTO und beck-aktuell berichten.
BGH zu VVN-Bericht: Ein sächsischer Bauunternehmer muss es nicht hinnehmen, in einem Bericht des Verbands der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) in die Nähe der "extrem rechten Szene" gerückt zu werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof und verwies Teile des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Es spreche einiges dafür, dass die Berichterstattung unvollständig und verzerrt sei. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Einziehung von Tatmittel-Pkw: Mit einem nun veröffentlichten Urteil hob der Bundesgerichtshof Mitte Dezember die Einziehung eines BMW auf, den ein zu mehrjähriger Haft verurteilter Drogenhändler teilweise für seine Geschäfte genutzt hatte. Das anordnende Landgericht Traunstein hätte eine andere Rechtsgrundlage wählen müssen, weil der BMW der Mutter des Drogendealers gehörte. Außerdem habe das LG in der Entscheidung die Einlassungen der Mutter ignoriert. Es berichtet beck-aktuell.
BGH zu Gewinnen aus "Kohl-Protokollen": Vor einigen Wochen entschied der Bundesgerichtshof, dass Maike Kohl-Richter keinen Anspruch auf Abschöpfung der Gewinne aus dem Enthüllungsbuch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" hat. Der ARD-RadioReportRecht (Alena Lagmöller) nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die juristischen Auseinandersetzungen zwischen Heribert Schwan und Altkanzler Helmut Kohl bzw. dessen Witwe nachzuzeichnen.
BGH zu Treuhänder-Haftung: Vorschriften des Geldwäschegesetzes stellen kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar. Dies entschied der Bundesgerichtshof und stellte damit eine Steuerberatungsgesellschaft von den Schadensersatzansprüchen eines Unternehmens frei. Dieses hatte der Beklagten zu Beginn der Corona-Pandemie den Kaufpreis für den Erwerb von Einmalhandschuhen als Treuhänderin überwiesen. Das Geschäft platzte jedoch, nachdem die Treuhänderin den Betrag auf ein Konto der Verkäuferin überwiesen hatte, die anschließend Insolvenz anmeldete. Selbst wenn der Treuhänder gegen Geldwäsche-Vorschriften verstoßen hat, nütze dies nicht dem Kläger, weil das Geldwäscherecht nur die Allgemeinheit schütze. beck-aktuell berichtet.
OLG Hamm zu falschen Fachärzten: Das Oberlandesgericht Hamm hat es einem schönheitschirurgischen Unternehmen untersagt, den auf ihrem Onlineauftritt aktiven KI-Chatbot aussagen zu lassen, die in der Praxis tätigen Ärzte seien Fachärzte "für ästhetische Medizin" oder "für plastische und ästhetische Chirurgie". Die auf Social Media recht erfolgreichen Mediziner "Rick und Nick" haben tatsächlich keine Facharztbildung. Sie müssen sich, so das OLG, die Antworten des Chatbots zurechnen lassen. Es berichten beck-aktuell und wdr.de (Philip Raillon).
OLG Düsseldorf – IS-Unterstützung: Ab dem 28. Mai muss sich eine 42-Jährige wegen des Vorwurfs der Unterstützung des Islamischen Staats am Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Als Teil eines Sympathisanten-Netzwerks soll die Angeklagte Spenden zugunsten Inhaftierter und deren Angehöriger gesammelt und aufmunternde Briefe an Einsitzende verschickt haben. Über den Fall schreibt spiegel.de (Ulrich Kraetzer).
LG Verden – Daniela Klette: Im Strafverfahren gegen Daniela Klette nutzte die Angeklagte ihr Plädoyer für eine ausführliche, selbstverfasste Erklärung. In dieser beschrieb sie ihren politischen Werdegang und den Weg in die Illegalität, die sie auch nach der Selbstauflösung der RAF beibehalten habe. Um das Leben in der Illegalität zu finanzieren seien die von ihr nur kurz erwähnten Raubüberfälle notwendig gewesen. Traumatisierungen der Geldwagenfahrer bedauerte sie. Das juristische Plädoyer der Verteidigung soll am heutigen Mittwoch stattfinden. Berichte finden sich bei spiegel.de (Julia Jüttner), taz (Konrad Litschko) und beck-aktuell.
LG Landshut zu mordendem Arzt: In der Reihe "Akteneinsicht" erinnert die SZ (Christopher Keil/Bastian Obermayer) an den Orthopäden Wolfgang R., der vom Landgericht Landshut 2013 wegen eines 2008 verübten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wurde. Der SZ-Originalartikel von 2013 ging der Frage nach, warum R. seine Approbation zurückerhielt, nachdem er bereits wegen eines 1984 verübten Mordes verurteilt wurde.
LG Berlin II zu Unfallflucht/Carsharing: Nun berichtet auch LTO über die Anfang Februar verkündete und jetzt veröffentlichte Entscheidung des Landgerichts Berlin II zum – verneinten – Führerscheinentzug wegen einer Unfallflucht mit einem Carsharing-Fahrzeug.
LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Das Landgericht Bonn hat seine Verurteilung des Cum-Ex-Planers Hanno Berger mit der Verurteilung des Landgerichts Wiesbaden zusammengeführt und so eine Gesamtstrafe von zehn Jahren gebildet. Dies berichtet zeit.de.
VG Lüneburg zu Neutralitätspflicht von Kommunen: Die Stadt Buchholz durfte im Jahr 2024 zu einer Demonstration gegen Rechtsextremismus aufrufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg mit nun veröffentlichtem Urteil vor zwei Wochen. Der Aufruf im engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem sogenannten Remigrations-Treffen in Potsdam greife zwar in das Recht der klagenden AfD auf Chancengleichheit ein, sei angesichts des Eintretens für die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber gerechtfertigt, so das VG laut LTO.
Recht in der Welt
Israel – Angriff der Hamas: Ohne Gegenstimmen verabschiedete die israelische Knesset ein Gesetz, das die Einrichtung eines Militärtribunals zur Aburteilung von mehr als 300 Beteiligten des Hamas-Überfalls vom 7. Oktober 2023 vorsieht. Angeklagt werden solle u.a. wegen Völkermordes, Hochverrats, Beihilfe für den Feind in Kriegszeiten sowie Verletzung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität, schreibt die FAZ (Christian Meier). Israelische Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Vorhaben, da Tatverdächtigen grundlegende Verfahrensgarantien vorenthalten würden und auch die Todesstrafe verhängt werden kann.
IStGH – US-Sanktionen: Die Zeit (Johanna Jürgens/Clara Suchy) schreibt über die Auswirkungen von US-Sanktionen auf das Leben von Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs und untersucht, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen. Eine Blocking-Verordnung der EU aus den 1990er-Jahren könnte als Druckmittel gegen US-Unternehmen eingesetzt werden. Ihr Einsatz könnte aber auch dazu führen, dass sich US-Unternehmen aus Europa zurückziehen.
Italien – Tötung von Studentin: Die FAZ (Karen Krüger) schreibt über den "Fall Garlasco", der zurzeit die italienische Öffentlichkeit beschäftigt. Nach der Tötung einer Studentin im Jahr 2007 wurde ihr damaliger Freund 2015 wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt. Vor einem Jahr waren jedoch neue Beweismittel, u.a. DNA-Spuren, aufgetaucht, die für eine Täterschaft eines Freundes des Bruders der Geschädigten sprechen und nun zu einer Anklage geführt haben.
USA – Gerrymandering: spiegel.de (Alexander Sarovic) und zeit.de (David Rech/Gregor Aisch) nehmen aktuelle US-Gerichtsurteile zum Anlass, das Phänomen des Gerrymanderings zu erläutern, wonach beide große Parteien versuchen, die Wahlkreise in den von ihnen regierten Bundesstaaten so zuzuschneiden, dass ihre Parteien bei den im Herbst anstehenden Kongresswahlen möglichst viele sichere Mandate erhalten. Derzeit seien die Republikaner damit erfolgreicher und hätten sich ein Plus von 10 bis 12 Sitzen im Abgeordnetenhaus gesichert.
Völkerrecht: In einem Gastbeitrag für die Zeit unternimmt Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck ein Plädoyer für Völkerrecht und Menschenrechte. Trotz erheblicher Vollzugsdefizite habe das Völkerrecht in vielfachen Konstellationen internationale Beziehungen befriedet und "nie genug, oft zu spät, aber immerhin Annäherung an die Gerechtigkeit" geschaffen. Statt nun einen Abgesang auf internationale Regelwerke anzustimmen, sei vielmehr eine progressive Völkerrechtspolitik geboten, die die Vielfältigkeit von Perspektiven anerkennt und sich gleichzeitig zu Grundprinzipien wie Gleichheit vor dem Gesetz und der Universalität der Menschenrechte bekennt.
Sonstiges
Strafvollzug: LTO (Franziska Kring) interviewt Rechtsanwalt Thomas Galli. Bis vor zehn Jahren arbeitete der Jurist im Strafvollzug und leitete Justizvollzugsanstalten. Im Interview erklärt er den Sinneswandel, der zu seinem beruflichen Neustart führte, und macht Alternativvorschläge für Strafen jenseits eines "Wegsperrens", das in den allermeisten Fällen kontraproduktiv sei.
Sportwetten und Livestream: Ein Wettanbieter hat angekündigt, die Spiele der in einem Monat beginnenden Fußball-WM für seine mit Guthaben ausgestattete Kundschaft in einem Online-Stream anzubieten. Rechtsanwalt Jörg Frederik Ferreau untersucht auf LTO die rundfunk- und glücksspielrechtlichen Implikationen des Angebots. So dürfte wohl ein zulassungspflichtiges Rundfunkangebot vorliegen, das durch die Verbindung eines Sportereignisses mit der Möglichkeit, auf eben jenes Ereignis auch wetten zu können, zudem gegen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstößt.
Eigenbedarfskündigung: Die SZ (Leopold Zaak) schildert, was Mieter tun können, wenn sie eine Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters erhalten.
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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59961 (abgerufen am: 08.06.2026 )
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