Die juristische Presseschau vom 13. März 2019: Wohl kein Scha­dens­er­satz für Lebens­er­hal­tung / Pro­zess­auf­takt im Fall Sus­anna F. / Stre­cken­radar abge­schaltet

13.03.2019

In der BGH-Verhandlung zeigt sich richterlicher Unwille an der Bewertung von Leben. Außerdem in der Presseschau: Der Angeklagte im Fall Susanna F. äußert sich teilgeständig und das VG Hannover ordnet die Abschaltung eines Streckenradars an.

Thema des Tages

BGH – Lebenserhaltung: Die Aufrechterhaltung lebenserhaltender Maßnahmen ohne medizinische Indikation kann wohl keinen Schadensersatzanspruch Hinterbliebener gegen den verantwortlichen Arzt begründen. Der Bundesgerichtshof dürfte damit die noch anderslautende Entscheidung des Oberlandesgerichts München aufheben, so der einhellige Tenor der zum Teil sehr ausführlichen Verhandlungsberichte in SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Constantin van Lijnden), swr.de (Gigi Deppe) und BadZ (Christian Rath). Die Bundesrichterin Vera von Pentz habe starke Bedenken geäußert, Gerichten eine Entscheidung über den Wert des Lebens zuzutragen. Hierzu sei auch der "Röteln-Fall" aus dem Jahr 1983 zitiert worden, in dem einem behindert geborenen Kind Schadensersatz für sein "erlittenes Leben" versagt wurde. Diese Parallele erschließt sich dem im Bericht von lto.de befragten Klägeranwalt Wolfgang Putz nicht. Der mit der Vertretung zahlreicher Sterbewilliger beschäftigte Anwalt bezeichnet die in diesem Verfahren offenbar gewordene Verpflichtung für Ärzte als wichtiges Resultat, vor der Fortsetzung lebenserhaltender Maßnahmen mit Angehörigen und Betreuern zu sprechen. Der BGH wolle heute den Entscheidungstermin bekannt geben.

Nach dem Leitartikel von Wolfgang Janisch (SZ) sei es Anwalt Putz zu danken, dass er vergleichbare Fälle immer wieder vor Gericht bringe und damit auch die "ethische, rechtliche und gesellschaftliche" Diskussion über den angemessenen Umgang mit Todkranken anrege. "Trotzdem wäre es gut, wenn er den Prozess verlöre." Ein würdiges Lebensende könne von vielen, nicht zuletzt den Betroffenen selbst, organisiert werden. Es sei falsch, Mediziner für diesen "legitimen Zweck" mit Haftungsandrohungen unter Druck zu setzen.

Rechtspolitik

Whistleblower: Über die in der vorvergangenen Nacht erzielte Einigung zum EU-weit besseren Schutz von Whistleblowern berichten nun auch und ausführlich SZ (Alexander Mühlauer), netzpolitik.org (Alexander Fanta) und lto.de.

Wahlrecht: Die Rechtsreferendarin Anna von Notz und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Tischbirek replizieren im FAZ-Einspruch auf die von Rudolf Georg Adam an gleicher Stelle vorgebrachte Forderung eines "Wahlrechts für alle". Tatsächlich sei der debattenauslösende Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des pauschalen Ausschlusses bestimmter Gruppen vom aktiven Wahlrecht "mitnichten uneingeschränkt inklusionsfreudig". Das Gericht habe aber immerhin die Praxis beendet, den Ausschluss aufgrund willkürlicher Kriterien vorzunehmen. Bei Lichte betrachtet könnten allerlei technische Hilfsmittel, aber auch speziell geschulte "Wahlassistenten" noch viel mehr Menschen mit Behinderungen die Wahlteilnahme ermöglichen.

Widerspruchslösung: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch äußert sich Rechtsprofessor Winfried Kluth skeptisch zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorangetriebenen Widerspruchslösung bei der Organspende. Die Verfassung beschränke die Pflicht zum gegenseitigen Einstehen auf die Steuer- und Wehrpflicht, auch im einfachen Recht seien Hilfeleistungspflichten "strikt begrenzt". Paternalistisch anmutender Druck "und eine als Überrumpelung interpretierbare gesetzliche Neuregelung" könnten dem anerkennenswerten Ziel – der Erhöhung der Spendenbereitschaft – im Wege stehen.

Ostquote: Die Linke will am kommenden Freitag im Bundestag einen Antrag zur Steigerung des Anteils Ostdeutscher unter Führungskräften der obersten Bundesbehörden einbringen. Dabei werde keine fixe Quote gefordert, schreibt zeit.de (Katharina Schuler). Gestützt auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wolle man vielmehr auf Einhaltung von Art. 36 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bestehen. Die Norm bestimmt, Beamte "aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden".

Presseauskunft: Einzelheiten zur Expertenanhörung zu zwei Entwürfen für ein Presseauskunftsgesetz auf Bundesebene berichtet lto.de.

Justiz

BVerfG: Im SWR RadioReport Recht (Gigi Deppe/Bernd Wolf, Manuskript der Sendung) sprechen die Autoren aus Anlass der jüngsten Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts über bedeutsame Entscheidungen aus der vergangenen Zeit und nehmen auch anstehende Verfahren in den Blick.

BGH zu Anwaltshaftung: Zur Berechnung der richtigen Frist einer Kündigungsschutzklage dürfen sich Anwälte nicht ungeprüft darauf verlassen, von ihren Mandanten den richtigen Tag des Zugangs des Kündigungsschreibens mitgeteilt zu bekommen. Tun sie dies dennoch, kann dies eine Pflichtverletzung darstellen. Dies entschied nach Bericht von lto.de der Bundesgerichtshof. Bei der Zugangsangabe handele es sich um eine Rechtstatsache, deren zutreffende Beurteilung nicht dem Mandanten überantwortet werden darf.

BGH zu Fall Daniel H.: Der Bundesgerichtshof hat es nach Meldung von lto.de abgelehnt, den in der kommenden Woche beginnenden Prozess zur Tötung von Daniel H. in ein anderes Bundesland zu verlegen. Es bestünden keine Anhaltspunkte für die von der Verteidigung geltend gemachte unzulässige Beeinflussung des Gerichts oder dafür, dass die sächsischen Justiz- und Sicherheitsbehörden ihren Aufgaben nicht gewachsen seien.

BayVerfGH zu PAG: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen das neue Polizeiaufgabengesetz im Freistaat zurückgewiesen. Zwar seien die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens in einigen Punkten, etwa der "drohenden Gefahr" als Voraussetzung eines nun bis sechs Monate möglichen Unterbindungsgewahrsams, durchaus offen, so lto.de zur Entscheidung. Dies rechtfertige jedoch nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.

LVerfG ST – Kennzeichnungspflicht: Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat nach Meldung der SZ zur Zulässigkeit einer polizeilichen Kennzeichnungspflicht verhandelt. Nach dem Kommentar von Ronen Steinke (SZ) offenbart die auch in diesem Fall von Gegnern vertretene Argumentation, Polizisten könne es nicht zugemutet werden, aufgrund möglicher "missbräuchlicher Strafanzeigen" Nachteile zu erleiden, ein verqueres Rechtsstaatverständnis. Rechtsstaat bedeute gerade nicht "unangreifbarer Staat", sondern auch und gerade die Begrenzung und Eingrenzung staatlicher Macht. Hierzu gehöre die Identifizierbarkeit von Polizisten.

LG Wiesbaden – Fall Susanna F.: Zu Beginn des Verfahrens zur Tötung der 14-jährigen Susanna F. am Landgericht Wiesbaden hat sich der Angeklagte Ali B. in einer Vernehmung zu den Vorwürfen geäußert. Er habe an dem Abend im vergangenen Mai einvernehmlichen Sex mit der Geschädigten gehabt. Danach habe sie sich ohne sein Zutun verletzt und unvermittelt mit der Polizei gedroht. Beim Versuch, sie zu beruhigen, sei ihm schwarz vor Augen geworden, woraufhin er sie wohl getötet habe, ohne eine konkrete Erinnerung an die Tat zu haben. Über die Einlassung berichten SZ (Susanne Höll), FAZ (Timo Steppat), spiegel.de (Julia Jüttner) und Welt (Gisela Friedrichsen).

VG Hannover zu Streckenradar: Der Betrieb einer die Kennzeichen sämtlicher vorbeifahrender Autos erfassenden Radaranlage in der Nähe von Hannover muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover unterbrochen werden. Für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebe es keine erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, so lto.de. Heike Holdinghausen (taz) meint in einem Kommentar, dass das Hinwegsetzen über datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber technischen Überwachungssystemen zwar grundsätzlich fragwürdig sei. Vor die Alternative gestellt, auf der Straße durch "Rennfahrer in Monster-Karossen in Lebensgefahr" gebracht zu werden, entscheide sie sich aber "für die Section Control".

VG Köln – Hambacher Forst: Das Verwaltungsgericht Köln hat eine von der Umweltorganisation BUND erhobene Klage gegen den dem Energieunternehmen RWE erteilten Hauptbetriebsplan, der eine Genehmigung zur Rodung des Hambacher Walds beinhaltet, abgewiesen. Einer vergleichsweisen Einigung hatte sich RWE zuvor widersetzt, schreiben FAZ (Marcus Jung), lto.de und taz (Annett Selle).

VG Köln – 5G-Auktion: Auch das Telekommunikationsunternehmen Freenet hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bieterverfahren bei der für die kommende Woche geplanten Auktion von Frequenzen für den sogenannten 5G-Standard eingelegt. Das Unternehmen rüge Formulierungen der Vergaberegelungen, schreibt die SZ (Caspar Busse/Benedikt Müller).

Sexuelle Übergriffe in der Anwaltschaft: Der FAZ-Einspruch (Corinna Budras) schreibt über den Umgang mit sexuellen Übergriffen in der Anwaltschaft. Diese habe "ihren MeToo-Moment" bereits vor mehr als vier Jahren gehabt, als ein renommierter Linklaters-Partner auf einer Firmenfeierlichkeit in München übergriffig geworden sei. An der Oberfläche habe nicht zuletzt dieser Vorfall in Großkanzleien für die Einführung einer "Zero tolerance"-Politik und einem entsprechenden "institutionellen Unterbau" gesorgt.

Recht in der Welt

EuGH zu Staatsangehörigkeit: Eine niederländische Regelung, nach der Staatsbürger mit einer weiteren Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat erstere verlieren können, wenn sie als Erwachsene mehr als zehn Jahre außerhalb der EU leben, steht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Einklang mit dem Unionsrecht. Betroffenen sei es zumutbar, ihre Bindung zu den Niederlanden innerhalb einer angemessenen Frist auch nachzuweisen. Gleichwohl müssten bessere Vorkehrungen gegen den Eintritt einer Staatenlosigkeit getroffen werden und auch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall möglich sein. Eine ausführliche Darstellung von Fall, Problematik und möglichen Auswirkungen für betroffene deutsche Doppelstaatler findet sich bei lto.de (Tanja Podolski).

EuGH – Glyphosat-Zulassung: In der Einschätzung der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Eleanor Sharpston, begegnet das Zulassungsverfahren des Pflanzenschutzmittels Glyphosat keinen grundsätzlichen Bedenken. Aus der im vergangenen Jahr vom EU-Parlament vorgebrachten Forderung nach einer Verbesserung der entsprechenden Verordnung könne nicht gefolgert werden, dass das bisherige System mangelhaft sei, schreibt die taz (Christian Rath) über den Schlussantrag und erläutert auch den in Frankreich beheimateten Ausgangsfall.

EuG zu EZB-Gutachten: Die Europäische Zentralbank durfte sich bei ihrem Umgang mit der griechischen Euro-Krise vom Frühjahr 2015 auf ein Rechtsgutachten stützen, dessen Inhalt sie auch weiterhin nicht öffentlich machen muss. Dies entschied das Gericht der Europäischen Union auf Klage des früheren griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis und des Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi (Linke). Die taz (Eric Bonse) berichtet.

Österreich – Sigi Maurer: Die Verurteilung der früheren Grünen-Politikerin Sigrid Maurer wegen übler Nachrede ist vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben und zurückverwiesen worden. Maurer hatte beleidigende Nachrichten vom Facebook-Account eines Ladenbetreibers öffentlich gemacht. Der hatte bestritten, die Nachrichten verfasst zu haben. Bei der Würdigung dieser Einlassung wäre "eine gewisse Lebensnähe zu beachten" gewesen, so die jetzige Entscheidung, über die u.a. FAZ (Stephan Löwenstein) und taz (Anne Fromm) berichten.

Italien – Vergewaltigung: Der Oberste Kassationsgerichtshof Italiens hat eine freisprechende Berufungsentscheidung in einem Vergewaltigungsfall aufgehoben und zurückverwiesen. Das aus drei Frauen bestehende Berufungsgremium hatte in seiner Urteilsbegründung die mutmaßliche Geschädigte als "durchtrieben" bezeichnet und ihre vermeintlich fehlende Attraktivität als einen Grund für mangelndes sexuelles Interesse der Angeklagten angeführt. Die SZ (Oliver Meiler) berichtet.

Juristische Ausbildung

E-Examen: Im kommenden Monat werden Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt bundesweit erstmalig ihre Examensklausuren auch am Rechner schreiben können. Einzelheiten zum Prozedere und zu den größtenteils begeisterterten Reaktionen berichtet community.beck.de (Tobias Fülbeck).

Übungsfall: Die online frei verfügbare "Zeitschrift für das juristische Studium (ZJS)" hat den zivilrechtlichen Übungsfall ihrer Januar-Ausgabe nach Protesten gegen die stereotype Personendarstellung der handelnden Figuren gestrichen. Der FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer) kennt Einzelheiten des Falls und weist auf Untersuchungen hin, die zum Teil schon seit Jahrzehnten stereotype Darstellungen speziell von Frauen bemängeln.

Sonstiges

Grundgesetz/Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das Buch "Angst essen Freiheit auf. Warum wir unsere Grundrechte schützen müssen" geschrieben und diese verfassungsrechtliche Kritik an sicherheitspolitischen und digitalökonomischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte im Beisein ihrer Amtsnachfolgerin Katarina Barley (SPD) vorgestellt. Die Buchbesprechung von Martin Rath (lto.de) zeigt sich zwar durchaus angetan von "einigen Anregungen, die sich gesetzgeberisch umsetzen ließen", fragt aber auch nach der Beteiligung der Politikerin an den von ihr nun beklagten Entwicklungen. Im Ganzen biete die Schrift "Antworten darauf, 'warum' die Grundrechte künftig" zu schützen seien, zum "wie" finde sich aber "leider zu wenig".

Supreme Court of Facebook? Der Forschungsreferent Quirin Weinzierl (juwiss.de) untersucht, inwiefern der von Firmenchef Mark Zuckerberg ins Gespräch gebrachte "Supreme Court of Facebook" als eigene Verbandsschiedsgerichtsbarkeit dazu beitragen könnte, sich einer staatlichen Regulierung des Netzwerks zu entziehen. Hierdurch würden Streitigkeiten der staatlichen Gerichtsbarkeit "und damit auch (de facto) der Geltung der Grundrechte" entzogen.

Verfassungsschutz und AfD: In seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch wirft Arbeitsrechtsprofessor Volker Rieble einen Rückblick auf die Entscheidung zur Öffentlichmachung der Prüffall-Einordnung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. "Jenes Urteil war unausweichlich", dagegen begründe die daraufhin bekannt gewordene Aufforderung der Behörde an ihre Mitarbeiter, etwaige Mitgliedschaften in der Partei und Kontakte zu deren Mitgliedern zu melden, Zweifel an der Rechtstreue des Geheimdienstes. "Solche gesetzwidrige Oppositionseinschüchterung" dürfte "bei freigeistig Denkenden und Ostdeutschen mit Repressionserfahrung" in anstehenden Wahlen "Argwohn bis hin zur Reaktanz" auslösen, mutmaßt Rieble.

Das Letzte zum Schluss

Nomen est omen: bild.de schickt seine "Leser-Reporter" auf den Weg, um "Deutschlands lustigste Rechtsanwalt-Namen" zu finden. Wer also Spaß an Kanzleischildern wie jenem von Rechtsanwalt und Notar Flunkert hat, wird im Beitrag fündig.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2019: Wohl kein Schadensersatz für Lebenserhaltung / Prozessauftakt im Fall Susanna F. / Streckenradar abgeschaltet . In: Legal Tribune Online, 13.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34341/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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