Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahl­kampf-Auf­tritt / Amts­müder Fischer / Ver­fas­sungs­ge­richt ent­hebt Prä­si­dentin

13.03.2017

Justiz

EuGH zu Notarvorbehalt: Der sogenannte Notarvorbehalt, nach dem Beglaubigungen von Urkunden, die für Grundbucheintragungen notwendig sind, Notaren vorbehalten bleiben, ist europarechtskonform. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am vergangenen Donnerstag. Notar Leif Böttcher erklärt auf lto.de, warum die Entscheidung konsequent und richtig ist.

BVerwG zu Suizidhilfe: Auch das Feuilleton der Samstags-FAZ (Oliver Tolmein) befasst sich nun mit den sachlichen Hintergründen des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Anspruch auf tödliche Medikamente in einer Extremsituation. Die Verbindungen zwischen der toten Frau des Klägers zum Schweizer Verein Dignitas belegten Befürchtungen über geschäftsmäßig "organisierte Suizidhelfer", denen durch das Ende 2015 verabschiedete Gesetz begegnet werden sollte. Es bleibe unklar, warum sich das BVerwG in seinem Urteil gegen diese gesetzgeberische Entscheidung stellte.

LG München II zu Indizienprozess: In einer ausführlichen Reportage in ihrem Buch-Zwei-Teil erinnert die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) an Manfred Genditzki, der 2012 vom Landgericht München II wegen Mordes an einer Rentnerin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Die Verurteilung habe auf fragwürdiger Auslegung von Indizien beruht und das Vertrauen des Autors in Professionalität, Redlichkeit und Menschenkenntnis von Richterinnen und Richtern "erschüttert". In einem weiteren Beitrag der Samstags-SZ (Hans Holzhaider) erläutert der Journalist seine Beweggründe, erneut über den Fall zu schreiben.

LG München I – Georg Funke: Am Landgericht München beginnt am 20. März der Strafprozess gegen den früheren Chef der Hypo Real Estate, Georg Funke. Nach dem ausführlichen Vorbericht des Spiegel (Dinah Deckstein/Martin Hesse) wird sich der Banker gegen den Vorwurf geschönter Bilanzen offensiv verteidigen. In einer 192 Seiten starken "Streitschrift", die im Verfahren verlesen werden soll, habe Funke  seine Darstellung der Ereignisse im Herbst 2008 zusammengefasst.

LG Würzburg zu Facebook: In einem Kommentar bezeichnen Morten Freidel/Volker Zastrow (FAS) die Entscheidung des Landgerichts Würzburg, das in der vergangenen Woche einen gegen Facebook gerichteten Antrag des Syrers Anas Modamani ablehnte, als "falsch". Sie stehe im Widerspruch zu dem vom Europäischen Gerichtshof vor drei Jahren zu Google entwickelten Recht auf Vergessenwerden und ignoriere die Fähigkeit der Plattform, mit den von ihr geschaffenen Algorithmen auch in der Löschung von Hasspropaganda vorzugehen. Als Konsequenz der Entscheidung fordert Marcel Rosenbach (Spiegel) im Leitartikel eine stärkere Regulierung von Internetplattformen.

LG Hamburg – Schmähgedicht: Der Satiriker Jan Böhmermann wird gegen das umfassende Verbot seines "Schmähgedichtes" Berufung einlegen. Dies meldet die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger).

Thomas Fischer: Der bereits in der vergangenen Woche angedeutete berufliche Abschied des Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ist von Thomas Fischer selbst bestätigt worden. Er wolle den Zeitpunkt des Ausscheidens selbst bestimmen, geben lto.de (Pia Lorenz) und Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) den Bundesrichter wieder.

BGH-Nebeneinkünfte: Auch die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) berichtet nun zu den am vergangenen Freitag beim Jahrespresseempfang des Bundesgerichtshofs präsentierten Informationen zu Nebeneinkünften von Bundesrichtern und nennt beispielhaft Zahlen zu gehaltenen Seminaren.

BGH-Tätigkeitsbericht: Die Auslastung des Bundesgerichtshofs bleibt hoch. Ein extremer Anstieg wurde laut Gerichtspräsidentin Bettina Limperg im ermittlungsrichterlichen Bereich verzeichnet. Die bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts des BGH erwähnten Zahlen nennt die Samstags-FAZ (Marcus Jung).

BAG-Präsidentin: Gegenüber der Montags-FAZ (Marcus Jung, Zusammenfassung) äußert sich Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, zu aktuellen Schwerpunkten arbeitsgerichtlicher Verfahren und hält dabei auch mit ihrer Meinung "nicht hinter dem Berg."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahlkampf-Auftritt / Amtsmüder Fischer / Verfassungsgericht enthebt Präsidentin . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22319/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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