Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahl­kampf-Auf­tritt / Amts­müder Fischer / Ver­fas­sungs­ge­richt ent­hebt Prä­si­dentin

13.03.2017

Auch das BVerfG hat eine Meinung zu Wahlkampfauftritten ausländischer Politiker. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer bestätigt seinen Abschied zum 30. April und südkoreanisches Verfassungsgericht enthebt Präsidentin ihres Amtes.

 

 

Thema des Tages

BVerfG zu Wahlkampfauftritten: Ausländische Regierungsmitglieder haben weder nach dem Grundgesetz noch nach völkerrechtlichen Bestimmungen einen Anspruch auf Einreise ins Bundesgebiet zum Zwecke der Ausübung amtlicher Funktionen wie Wahlwerbung. Die Einreise bedürfe der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss in der vergangenen Woche klar. Die Berichte von Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und Samstags-taz (Christian Rath) betonen den ungewöhnlichen Schritt des Gerichts, eine nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde zu begründen und dann auch noch zeitnah zu veröffentlichen.

Nach dem Kommentar von Berthold Kohler (Samstags-FAZ) "schmort die heiße Kartoffel eines Auftrittsverbots" für den türkischen Präsidenten Erdoğan damit weiterhin in den Händen der Bundeskanzlerin.

Rechtspolitik

EU-Kindergeld: Nach Bericht der Montags-SZ (Cerstin Gammelin/Thomas Kirchner) will die Bundesregierung am kommenden Mittwoch über einen Gesetzentwurf zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen beschließen. Durch das Gesetz würden Zahlungen an in Deutschland lebende EU-Ausländer für Kinder in der Heimat den dortigen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Regierung stelle sich damit in offenen Widerspruch zur mehrfach geäußerten Rechtsansicht der Kommission, die durch derartige Unterscheidungen die Personenfreizügigkeit verletzt sehe.

Videoüberwachung: In der Nacht zum vergangenen Freitag hat der Bundestag das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz verabschiedet, durch das Aufzeichnungen öffentlich zugänglicher Orte erleichtert werden. Weitere beschlossene Regeln betreffen den bundespolizeilichen Einsatz sogenannter Bodycams und mobiler Geräte für das Scannen von Autokennzeichen. Der Bericht von netzpolitik.org (Simon Rebiger) lässt vorwiegend kritische Stimmen zu Wort kommen. Die Samstags-Welt (Ricarda Breyton) beschreibt technische Details der Aufzeichnungen.

Sichere Herkunftsstaaten: Wie erwartet, hat die asylrechtliche Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Der Bericht der Samstags-Welt (Marcel Leubecher) bedauert, dass nun der Plan, "durch die Einstufung die Asylverfahren der Nordafrikaner zu beschleunigen" nicht verwirklicht werden könne, und macht hierfür vor allem wahltaktische Überlegungen der Grünen verantwortlich.

Sportwettbetrug: Bei Wettmanipulationen drohen Sportlern, Trainern und Schiedsrichtern ab sofort Gefängnisstrafen. Weil andere Maßnahmen nicht gegriffen hätten, sei das diese Strafbarkeit begründende Gesetz, vom Bundestag soeben verabschiedet, notwendig geworden, zitiert die Samstags-SZ (Javier Caceres) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Dienstleistungsfreiheit: Bundestag und Bundesrat haben zum Schluss der vergangenen Sitzungswoche eine Subsidiaritätsrüge gegen das Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission beschlossen. Eine Wirkung entfalte der Beschluss erst, wenn sich weitere 17 Parlamente anschließen, erläutert die Samstags-FAZ (Hendrick Kafsack/Henrike Roßbach).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. März 2017: Kein Recht auf Wahlkampf-Auftritt / Amtsmüder Fischer / Verfassungsgericht enthebt Präsidentin . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22319/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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