Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. März 2012: Nach Amerika gehen – Hinter Gittern bleiben – Die Nase rümpfen

12.03.2012

Die USA bleiben das gelobte Land der Schadensersatzklagen. Jetzt wollen auch die Leidtragenden des Untergangs des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia ihr Glück bei der US-Justiz versuchen. Außerdem: Der neue Streit um die Sicherungsverwahrung, Ermittlungen gegen den Bundestag und warum reisende Snobs nicht vor Kontakt mit normalen Menschen geschützt werden.

Schadensersatz nach Schiffsunglück: Der US-Anwalt John Arthur Eaves wirbt derzeit um Mandate von deutschen Betroffenen des Costa Concordia-Untergangs. Sie sollen auf sein Risiko die in Miami sitzende Muttergesellschaft der Costa-Reederei verklagen. Die Montags-SZ (Nicolas Richter) beschreibt ein Treffen des Anwalt mit potenziellen Mandanten.

bild.de (Daniel Imöhl) hat ein Interview mit Eaves geführt.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Fiskalpakt und Grundgesetz: Heribert Prantl (Montags-SZ) diskutiert in einem bildreichen Leitartikel die Frage, ob der EU-Fiskalpakt die deutsche Staatlichkeit zu sehr aushöhlt. Er geht davon aus, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Zustimmung selbst mit Zwei-Drittel-Mehrheit nicht möglich wäre. Der Fortgang der EU-Integration sei nur zulässig, wenn Karlsruhe seine Rechtsprechung ändert oder eine Volksabstimmung bzw. eine verfassungsgebende Versammlung grünes Licht gibt.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Im Interview mit der Montags-taz (Christian Rath) erläutert SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht, warum die SPD darauf besteht, dass die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wieder möglich wird.

Warnschussarrest: Die Samstags-FR (Markus Goosens) referiert die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Bewährungshelfer am geplanten Warnschussarrest.

Streitwerte für Abmahnungen: Udo Vetter (lawblog) lobt die Pläne von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die die erste Abmahnung durch einen niedrigen Einheitsstreitwert billig machen will.

Weitere Themen – Justiz

BGH zu politischem Hausverbot: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wellness-Hotel politisch unliebsamen Gästen wie dem damaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt ein Hausverbot erteilen darf. Soweit jedoch schon ein  Vertrag zustandegekommen ist, könne dieser nur storniert werden, wenn durch den Gast konkrete Störungen zu erwarten sind. In einem Beitrag für lto.de stellt der Anwalt und Dozent Roland Schimmel das Urteil vor.

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt das Urteil: Man dürfe Nazis zwar nicht die Grundbedürfnisse verweigern, aber durchaus den Zutritt zu einem Wellness-Hotel. Christian Rath (taz) glaubt, dass das BGH-Urteil wegen seiner Widersprüchlichkeit als gesellschaftliches Signal verpufft.  

Facebook: Vor einigen Tagen hat das Landgericht Berlin entschieden, dass der Friendfinder von Facebook gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Thomas Stadler (internet-law.de) bewertet Details des Urteils.

Mord an Geliebter: spiegel.de (Julia Jüttner) schildert den Auftakt eines Mordprozesses am Landgericht München. Ein Mechaniker führte ein Doppelleben mit Frau und Geliebter. Als die Geliebte ein Kind von ihm zur Welt brachte, soll er sie und das Kind umgebracht haben. Der Angeklagte bestreitet das.

Prozess gegen Stalkerin: Am Landgericht Hildesheim ist eine Frau u.a. wegen Stalking und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Opfer ist ihr Ex-Mann. Vom Prozess berichtete die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger).

Prozess gegen Autobrandstifter: Das Landgericht Berlin verhandelt gegen einen Mann, der 102 Nobelautos angezündet haben soll. Er war kein Autonomer, sondern Mormone, schreibt die taz (Sebastian Erb).

Rechtsstreit um Fluglärm: Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Es geht vor allem um die Zulässigkeit von Nachtflügen auf der neuen Landebahn. Die Montags-FAZ (Helmut Schwan) gibt einen überblick.

Kino.to: Ab dem 20. März verhandelt das Landgericht Leipzig gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des illegalen Filmportals kino.to. Das meldet lto.de.

Piratenklage gegen Parteifinanzierung: Auf lto.de beschreibt der Wissenschaftler Sebastian Roßner die beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Organklage der Piratenpartei Sie wendet sich gegen die jüngste Reform der Parteienfinanzierung, die den Berechnungsmodus für Zuschüsse zulasten neuer und wenig finanzkräftiger Parteien veränderte.

Kleinanleger gegen Schuldenschnitt: Die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger überlegt, ob sie gegen den Schuldenschnitt bei griechischen Staatsanleihen klagt. Es geht um die nachträgliche einseitige Einfügung von Klauseln in die Verträge und gegen die Nichteinbeziehung von Notenbanken in den Haircut, berichtet die FTD (Thomas Strohm). Zunächst müsste bei griechischen Gerichten geklagt werden, letztlich wolle man aber zum Europäischen Gerichtshof.

NSU und Verjährung: Die FAS (Markus Wehner) gibt einen Überblick, welche Unterstützungsleistungen für die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund bereits verjährt sind und welche noch angeklagt werden können.

Ermittlungen gegen Bundestag: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt – auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft – gegen den Bundestag wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt. Das berichtet die Samstags-SZ (Thomas Öchsner). Die Bundestagsverwaltung soll sich die Sozialversicherungsbeiträge von rund 40 Honorarkräften gespart haben, die als Scheinselbständige bei Messen und in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt gewesen sein sollen.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Völkerstrafrecht: Ronen Steinke (SZ) bespricht das Buch von Wolfgang Kaleck: "Mit zweierlei Maß. Der Westen und das Völkerstrafrecht".  Es geht um die Frage, warum der Internationale Strafgerichtshof fast nur in afrikanischen Fällen ermittelt.

Druck auf Ungarn: Die Venedig-Kommission des Europarats hat einen noch unveröffentlichten Bericht vorgelegt, der Änderungen in der ungarischen Justiz als Bedrohung für deren Unabhängigkeit kritisiert. Das meldet der Spiegel.

Ratingagenturen: Die Staatsanwaltschaft in der süditalienischen Kleinstadt Trani ermittelt gegen die großen US-Ratingagenturen. Sie sollen mit ihren Berichten Kurse von italienischen Staatsanleihen manipuliert und die Informationen zu Spekulationsgewinnen genutzt haben. FTD (Tobias Bayer/Mark Schrörs) beschreibt das Verfahren und die Hintergründe.

Das Letzte zum Schluss

Rülpsende Urlauber: Ein Gast in einem tunesischen Fünf-Sterne-Hotel sah sich durch andere Gäste mit schlechter Kleidung und schlechten Manieren gestört. Diese kamen aus einem benachbarten, aber überbuchten Drei-Sterne-Hotel. Der Mann sah den Wert seiner Reise um 35 Prozent gemindert. Das Amtsgericht Hamburg lehnte ab. Im modernen Tourismus müsse man mit Kontakten zu anderen Schichten rechnen, das sei kein Reisemangel. Über das Urteil, das aus dem Jahr 1995 stammt, berichtete jetzt der Blog der Kanzlei Thorsten Blaufelder.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. bis 12. März 2012: Nach Amerika gehen – Hinter Gittern bleiben – Die Nase rümpfen . In: Legal Tribune Online, 12.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5754/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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