Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2018: EZB-Anlei­he­käufe sind rech­tens / EuGH-Ver­hand­lung zu Pkw-Maut / Kaffee-Adop­tion geschei­tert

12.12.2018

Der EuGH billigt Anleihekäufe der EZB. Außerdem in der Presseschau: Vor dem EuGH wird zur deutschen Pkw-Maut verhandelt, das BVerfG verwirft Eilanträge gegen Migrationspakt, Kaffee-Unternehmer Darboven darf nicht adoptieren, wen er möchte.

Thema des Tages

EuGH zu EZB-Anleihekäufen: Das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen verstößt nicht gegen EU-Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverfassungsgerichts, das im Sommer 2017 noch "gewichtige Anhaltspunkte" für eine Mandatsüberschreitung der EZB gesehen hatte. Nach Einschätzung des EuGH verfolgt das Programm währungspolitische Ziele. Soweit hierdurch auch Einfluss auf die Wirtschaftspolitik ausgeübt werde, sei dies nachrangig, so die SZ (Wolfgang Janisch). Die taz (Christian Rath) weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht nun noch über die verfahrensauslösenden Verfassungsbeschwerden entscheiden müsse. Stelle es sich hierbei gegen den EuGH, drohe ein neuer großer Konflikt in der EU. Der Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt) konzentriert sich auf die Kritik von Peter Gauweiler, einem der Beschwerdeführer.

Eine Übersicht in Frage-und-Antwort-Form bietet tagesschau.de (Frank Bräutigam), Rechtsprofessor Joachim Wieland unternimmt auf lto.de eine Analyse der Entscheidung. Die Luxemburger Richter hätten mit ihrem "geschickten Kunstgriff", sich auf offensichtliche Beurteilungsfehler der EZB zu beschränken, erheblich den Entscheidungsspielraum des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkt. Dass die Karlsruher Richter zur Einschätzung gelangen würden, der EuGH habe seine Befugnisse mit einer "offensichtlich schlechterdings nicht mehr nachvollziehbaren und daher objektiv willkürlichen Auslegung der Verträge" überschritten, sei kaum denkbar. Aus Anlass der Entscheidung porträtiert die FAZ (Reinhard Müller) den Präsidenten des EuGH, den belgischen Rechtsprofessor Koen Lenaerts.

Im Leitartikel bezeichnet Reinhard Müller (FAZ) das Urteil als wenig überraschend. "Kaum je" habe der EuGH "wirklich zugunsten der Mitgliedstaaten entschieden", vielmehr werde alles "im Sinne der Union ausgelegt". Christian Rath (BadZ) weist darauf hin, dass auch die Mitgliedstaaten das Anleihekaufprogramm der EZB befürworteten. Nach Ansicht von Hendrik Wieduwilt (FAZ) hat es sich das Gericht mit seinem Urteil leichtgemacht, "aber das ist nun mal Richter-Art" und sei nicht verwerflich. Die politische Entscheidung über die Arbeit der Zentralbank müsse die Politik treffen.

Rechtspolitik

§ 219a StGB: Der FDP-Fraktionsvorstand hat beschlossen, am morgigen Donnerstag im Bundestag eine Abstimmung über die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) herbeiführen zu wollen. Dies berichtet die taz (Dinah Riese/Patricia Hecht) in einem Beitrag, der Beginn und Verlauf der Auseinandersetzung über das Werbeverbot für Abtreibungen ausführlich nachzeichnet.

Geschäftsgeheimnisse: Am heutigen Mittwoch findet im Bundestag eine Anhörung zum geplanten Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen statt. Die SZ (Nicolas Richter) beschreibt, welche Auswirkungen das Gesetz auf Journalisten und Whistleblower haben könnte. Das Bundesjustizministerium sehe einen besseren Schutz, Opposition und Journalistenverbände warnten vor Verschlechterungen. 

Personenstandsrecht: Der vorliegende Entwurf einer vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Neufassung des Personenstandsgesetzes mit seiner durch den Begriff "divers" erweiterten Kategorisierung wird von der Rechtswissenschaftlerin Marija Petricevic auf juwiss.de kritisiert. Er stelle entgegen den Ausführungen des Gerichts auch immer noch auf körperliche Geschlechtsmerkmale und nicht auf die Geschlechtsidentität Betroffener ab.

Online-Apotheken: Das Bundesgesundheitsministerium plant Maßnahmen zum Schutz von Präsenzapotheken. So sollten Rabatte ausländischer Versandhändler gedeckelt werden. Ein Verbot sogenannter Online-Apotheken werde es wegen europarechtlicher Bedenken jedoch nicht geben, zitiert das Hbl (Gregor Waschinski) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet ebenfalls.

Sammelklage: Für den FAZ-Einspruch legen die Rechtsanwälte Anke Sessler und Max Stein die Entstehungsgeschichte der EU-Sammelklage dar, zu deren Einführung der Rechtsausschuss des EU-Parlaments in der vergangenen Woche trotz der "teilweise beträchtlichen Änderungen" beigetragen habe. Diese Änderungen hätten dem Richtlinien-Entwurf "einige unnötige Spitzen genommen", in anderen Punkten gehe der Entwurf "zu weit". So sei etwa auch die eingeschränkte Form eines aus dem angelsächsischen Rechtssystem bekannten "Discovery"-Verfahrens dem deutschen Rechtssystem fremd.

Asylprozessrecht: Rechtsprofessor Winfried Kluth stellt im FAZ-Einspruch fest, dass die 2016 geschaffene Möglichkeit beschleunigter Verfahren im Asylprozessrecht bislang noch keine merkbare Verkürzung der Verfahren gebracht habe, und macht Vorschläge, wie dies zu ändern sei.

Brexit-Steuerbegleitung: In einem Gastbeitrag für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ bezeichnet Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, den im Oktober vorgelegten Entwurf eines Brexit-Steuerbegleitungsgesetzes als "lobenswert,", jedoch "längst nicht ausreichend". Klarstellungsbedarf gebe es etwa beim Fortbestand der günstigsten Stundung für EU-Sachverhalte oder beim Erbschaftsteuergesetz.

Justiz

EuGH – Pkw-Maut: Auf Klage Österreichs verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der deutschen Infrastrukturabgabe, umgangssprachlich Pkw-Maut genannt. Er werde sich dabei vor allem mit einer möglichen Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auseinandersetzen, nach Art. 18 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten, schreibt die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Linda Karl auf lto.de. Österreich rüge darüber hinaus auch Verstöße gegen die europäischen Grundfreiheiten der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Zudem sei auch ein Verstoß gegen die in Art. 92 AEUV normierte Stillhalteverpflichtung denkbar. Von der Verhandlung berichtet die SZ (Markus Balser). Das vor der Großen Kammer verhandelt wird, sei als Hinweis auf Bedeutung und Schwierigkeit der Sache zu werten. Mit einem Urteil könne voraussichtlich in der kommenden Jahresmitte gerechnet werden.

EGMR zu Margarita Mathiopoulos: Die Publizistin und Managerin Margarita Mathiopoulos ist mit dem Versuch gescheitert, die plagiatsbedingte Aberkennung ihres Doktortitels vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte prüfen zu lassen. Ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurde als unzulässig abgewiesen, meldet lto.de.

BVerfG zu UN-Migrationspakt: Mit einem nun veröffentlichten Beschluss vom vergangenen Freitag hat das Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, durch die der Bundesregierung untersagt werden sollte, den Beitritt zum UN-Migrationspakt zu erklären. Statt einer begründungslosen Abweisung habe das Gericht dabei "klärende Worte zur aktuellen juristischen Streitfrage Nummer eins" gewählt, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). So sei klargestellt worden, dass der Pakt "keine innerstaatlichen Rechtswirkungen" entfalte und damit auch eine Antragsbefugnis entfalle.

BGH zu fiktiver Schadensabrechnung: Bei der Erstattung von unfallbedingten Reparaturkosten auf Gutachtenbasis, der sogenannten fiktiven Schadensabrechnung, muss sich der Geschädigte auf die günstigste Reparaturwerkstatt im seinem Umkreis verweisen lassen. Wegen der Schadensminderungspflicht muss die ausgleichspflichtige Versicherung zudem auch Ersatzteilkosten-Aufschläge nicht hinnehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof Ende September in einem nun veröffentlichten Urteil, über das lto.de berichtet.

BGH – Abgas-Affäre: Ein für den 8. Januar 2019 anberaumter Verhandlungstermin zur Revision in der Sache des Käufers eines von der Abgas-Affäre betroffenen Skodas ist vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Eine außerprozessuale Einigung der Parteien sei der mutmaßliche Grund, schreibt die FAZ (Marcus Jung/Carsten Germis). Eine mögliche Leitentscheidung zu Gewährleistungsrechten bei mangelhaften Diesel-Fahrzeugen stehe damit weiterhin aus, der nächste vergleichbare Fall werde voraussichtlich am 27. Februar 2019 verhandelt.

BAG zu Hinterbliebenenrente: Die teilweise Kürzung der Hinterbliebenenrente einer Witwe, die mehr als zehn Jahre jünger ist als ihr verstorbener Mann, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig. Die im Fall maßgebliche Bestimmung einer Versorgungsordnung stelle insbesondere keine Altersdiskriminierung dar, sondern schütze in legitimer Weise finanzielle Interessen des Arbeitgebers. Nach Einschätzung eines von lto.de (Maximilian Amos) zitierten Experten der betrieblichen Altersversorgung entspricht die jetzige Entscheidung einer seit mehreren Jahren auszumachenden Rechtsprechung des BAG. Catherine Hoffmann (SZ) hält die Entscheidung für gerechtfertigt. Wer einen deutlich älteren Partner heirate, solle sich nicht auf dessen Rente verlassen, "sondern eine eigene Rente ansparen".

ThürVerfGH – AfD: Die Thüringer AfD wendet sich im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaats gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Nach Informationen von lto.de rügt die AfD eine vorgebliche Neutralitätspflichtverletzung des Thüringer Verfassungsschutzes sowie die durch die Behörde vorgenommene Einstufung als sogenannter Prüffall.

VG Wiesbaden – Fahrverbote: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 19. Dezember zu möglichen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge. Der FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) weist darauf hin, dass in der Nachbarstadt Mainz Fahrverbote kommen, wenn bis Mitte des nächsten Jahres die geltenden Grenzwerte nicht unterschritten werden. Dass damit Fahrverbote nur auf einer Rheinseite möglich seien, belege den fehlenden "roten Faden" in der verwaltungsgerichtlichen Spruchpraxis, aber auch fehlende Konzepte der Politik.

AG Hamburg-Blankenese zu Unternehmer-Adoption: Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat dem Kaffee-Unternehmer Albert Darboven untersagt, Andreas Jacobs aus der Bremer Unternehmerfamilie gleichen Namens und gleicher Branche, im Wege einer Erwachsenenadoption als Kind anzunehmen. Der leibliche Sohn des Antragstellers habe dem Vorhaben kritisch gegenübergestanden, schreibt das Hbl (Christoph Kapalschinski). Das Gericht habe nun wohl die Einschätzung geteilt, mit der Adoption würden vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgt. Über den Fall, der "in der deutschen Justiz ohne Beispiel" sei, berichtet auch die Welt (Birger Nicolai).

StA Hamburg – Cum-Ex-Recherche: Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen Oliver Schröm, den Chefredakteur des Recherchenetzwerks "Correctiv", wegen des Verdachts der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Diese Ermittlungen beziehen sich auf Recherchen im Zusammenhang von Cum-Ex-Geschäften in der Schweiz. Hierzu seien Ermittlungen der Züricher Anklagebehörde übernommen worden, berichten taz (Gernot Knödler) und netzpolitik.org (Arne Semsrott). Im Interview mit spiegel.de (Britta Schmeis) erläutert Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk die rechtlichen Grundlagen der Ermittlungen.

Recht in der Welt

USA – Charlottesville: Unter anderem wegen Mordes hat ein Gericht im US-amerikanischen Bundesstaat Virginia einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der im August 2017 in Charlottesville mit seinem Auto in Demonstration gegen eine rechtsextreme Versammlung fuhr und eine Gegendemonstrantin tötete. zeit.de berichtet.

Sonstiges

Missbrauch in der katholischen Kirche: Rechtsprofessor Reinhard Merkel hat gemeinsam mit fünf Kollegen Strafanzeigen bei den für die deutschen Diözesen der römisch-katholischen Kirche zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet. Im Gespräch mit dem FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) spricht der Strafrechtler über seine Motivation und Erwartungen, seine Forderungen an die katholische Kirche, den Unterschied zwischen staatlichen Ermittlungs- und kirchlichen Disziplinarverfahren und seine Haltung zu der Idee, stattgefundenen Missbrauch in der Kirche durch eine bundeszentrale Stelle aufarbeiten zu lassen.

Unabhängigkeit von Richtern: In einem ausführlichen Interview mit dem FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky) erklärt der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten, Diego García-Sayán, die Arbeitsweise und Ausstattung des von ihm geleiteten Amtes, seine aktuellen Aufgaben, die Eindrücke, die er bei seinem Besuch in Polen gewann, sowie seine Ideen, wie sich die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten am ehesten sicherstellen lasse. Der peruanische Jurist spricht auch grundsätzlich über den Nutzen des Amtes des UN-Sonderberichterstatters, das von ihm als Teilnehmer eines "Berichtsmarathons" wahrgenommen wird.

AfD-Nachwuchs: Der FAZ (Justus Bender) liegt der Entwurf einer Satzungsänderung der "Jungen Alternative" vor, der Nachwuchsorganisation der AfD, nach dem ein Rechtsweg gegen Ordnungsmaßnahmen entfällt.

DSGVO-Bußgelder: Rechtsanwalt Tim Wybitul (efarbeitsrecht.net) gibt einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen bei der Verhängung von Bußgeldern wegen Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung und hält Empfehlungen fest, wie sich betroffene Unternehmen erfolgreich verteidigen können.

Jürgen Resch: Das Hbl (Dietmar Neuerer) porträtiert Jürgen Resch, den Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der wegen der Diesel-Klagen mittlerweile als eine "Reizfigur" für die deutsche Autoindustrie gelte.

Das Letzte zum Schluss

Ungebetene Gäste: "Bemerkenswert tough" habe in der vergangenen Woche eine 88-Jährige auf frühmorgendlichen Besuch reagiert, zitiert die SZ (Eva Casper) einen Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen. Um sechs Uhr rückte in die Lüdenscheider Wohnung der Seniorin eine schwer bewaffnete SEK-Einheit an. Beim Versuch, einen Rocker festzunehmen, irrte man sich bei der Polizei in der Hausnummer. bild.de (Celal Cakar) berichtet ebenfalls.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Dezember 2018: EZB-Anleihekäufe sind rechtens / EuGH-Verhandlung zu Pkw-Maut / Kaffee-Adoption gescheitert . In: Legal Tribune Online, 12.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30043/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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