Wer Liedtexte für sein KI-Training nutzt, muss dafür bezahlen. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie ist wegen Kompetenzüberschreitung teilweise nichtig. Die türkische StA fordert mehr als 2.000 Jahre Haft für Oppositionspolitiker Imamoglu.
Thema des Tages
LG München I zu KI-Training/OpenAI: Die unlizensierte Nutzung von geschützten Liedtexten zum Training des ChatGPT-Tools von OpenAI verletzt das Urheberrecht. Das Landgericht München I gab einer Klage der Verwertungsgesellschaft Gema weitgehend statt und verurteilte das US-Unternehmen zu Unterlassung und Schadenersatz. Schon beim Training seien geschützte Songtexte "vervielfältigt" worden, eine weitere Vervielfältigung finde bei der kompletten Ausgabe der Songtexte auf Anfrage von Nutzer:innen statt. ChatGPT habe die Texte offensichtlich "memorisiert", stellte das LG fest. Die Schranke für Data-Mining erlaube nicht das komplette Kopieren von Werken. Das Urteil des LG gilt für ChatGPT allerdings nur, solange es agiert wie Version 4 und 4o. Das Urteil ist die erste europäische Gerichtsentscheidung zu Trainingsdaten. Es dürfte als sicher gelten, dass OpenAI Rechtsmittel einlegen wird. Die Gema strebt Verhandlungen über ein Lizenzmodell an. Berichte bringen SZ (Andrian Kreye), FAZ (Benjamin Fischer/Marcus Jung), taz (Christian Rath), Hbl (Luisa Bomke/Timm Seckel), netzpolitik.org (Paula Clamor), LTO (Joschka Buchholz) und beck-aktuell.
Rechtspolitik
GO-BT: Rechtsprofessor Patrick Hilbert schätzt auf dem Verfassungsblog die von ihm vertieft analysierte Verschärfung der Geschäftsordnung des Bundestags als "nachvollziehbar und stimmig" ein. Auch wenn vielfach bereits "Bestehendes präziser" gefasst bzw. bereits gepflegte Praxis lediglich gesetzgeberisch nachvollzogen wurde, seien die Neuregelungen in ihrer Gesamtheit geeignet, die parlamentarische Debattenkultur zu sichern.
Jumiko-Ergebnisse: Nun berichtet auch das Anwaltsblatt (Christian Rath) über die Ergebnisse der Justizministerkonferenz. Dabei seien in der "Ideenschmiede" Jumiko mehrere vorab breit diskutierte Vorschläge abgelehnt worden: Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen, Bestrafung von digitalem Voyeurismus, schärfere Bestrafung von Angriffen auf Journalist:innen. Unterstützt wurden dagegen die Vorhaben zur Bestrafung des Besitzes von Vergewaltigungsvideos, von KI-Tools zur Herstellung von Kinderpornografie und von Identitätsmissbrauch. Verdeckte Ermittler:innen sollen Straftaten begehen dürfen, die Wahl extremistischer Schöff:innen soll im DRiG explizit ausgeschlossen werden und die Länder sollen Verfahren für bestimmte Abschiebezielländer konzentrieren können.
Justiz
EuGH zu Mindestlohn: Teile der EU-Mindestlohn-Richtlinie von 2022 sind nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichtig. Bezüglich der in der Richtlinie vorgesehenen Methoden zur nationalen Bemessung der jeweiligen Mindestlöhne handelte die EU außerhalb der ihr im Vertrag über ihre Arbeitsweise (AEUV) zugewiesenen Kompetenzen. Ein grundsätzliches Verbot, jegliche mit dem Arbeitsentgelt zusammenhängende Frage zu regeln, sei dem AEUV jedoch nicht zu entnehmen, so der EuGH im Gegensatz zu den Schlussanträgen von Generalanwalt Nicholas Emiliou. Die Entscheidung dürfte keine rechtlichen Auswirkungen auf deutsche Mindestlohn-Bestimmungen haben. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Gigi Deppe), Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf LTO und beck-aktuell.
Katja Gelinsky (FAZ) bedauert in einem separaten Kommentar, dass es der EuGH versäumt habe, "Ernst zu machen und die EU in die Schranken zu weisen".
BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Manuel Johr lobt auf dem JuWissBlog den Ende Oktober veröffentlichten "Egenberger-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts als Beispiel für geschickte Integration unionsrechtlicher Vorgaben ins deutsche Verfassungsrecht.
StGH Bremen zu Landeshaushalt: Vorwiegend wegen Begründungsmängeln hat der Staatsgerichtshof von Bremen Ende Oktober die Landeshaushalte 2023 und 2024 für verfassungswidrig erklärt. Dieses "im Ergebnis überzeugende" Urteil wird nach Darstellung von Rechtsprofessor Christian Waldhoff im Recht und Steuern-Teil der FAZ durch den Umstand getrübt, dass das Gericht den öffentlichen Finanzbedarf wegen klimabedingter Staatsausgaben als Begründung für die Überschreitung der landesverfassungsrechtlichen Schuldenbremse unbeanstandet ließ.
BayAGH – Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Nun schreibt auch die FAZ (Marcus Jung) über die Klagerücknahme Daniel Halmers, der seine Kanzlei für Fremdkapital öffnen möchte, zunächst aber einen neuen Zulassungsantrag stellt.
OLG Karlsruhe zu Sale-and-rent-back: Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte in einem vor einem Monat verkündeten Urteil klar, dass innerhalb eines verbundenen Geschäfts die Nichtigkeit auch nur eines Vertragsteils die Nichtigkeit des gesamten Geschäfts nach sich zieht. In dem von beck-aktuell berichteten Fall war im Rahmen eines sogenannten Sale-and-rent-back-Konstrukts ein Fahrzeug im Wert von 112.000 Euro für weniger als die Hälfte veräußert worden. Dies rechtfertige die Annahme eines verbotenen Wuchergeschäfts.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Der wegen des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt angeklagte Taleb al-Abdulmohsen beschrieb dem Landgericht am zweiten Verhandlungstag, dass der Anschlag wohl dazu dienen sollte, seinen politischen Ansichten Wirkung und Aufmerksamkeit zu verleihen. Die oft zusammenhanglos wirkenden Ausführungen behandelten im Schwerpunkt philosophische und religiöse Themen. Darüber hinaus kündigte der Angeklagte einen dreiwöchigen Hungerstreik an. Es berichten spiegel.de (Julia Jüttner) und beck-aktuell.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Unter sichtbar abnehmendem Publikumsinteresse wurden am 21. Verhandlungstag IT-Angestellte der Block-Gruppe über ihre Kontaktaufnahme zu der israelischen Sicherheitsfirma vernommen, die die Entführung der Kinder durchführte. Im Anschluss beantragte die Verteidigung des mitangeklagten Gerhard Delling die Aussetzung des Verfahrens. Nur so könne die Verteidigung die Datenmenge der erst kürzlich beschlagnahmten Handys und Laptops bewältigen. Der ebenfalls mitangeklagte Anwalt der Familie verwies in diesem Zusammenhang auf Mandanteninformationen, die sein ebenfalls beschlagnahmter Laptop enthalte. Schließlich drohte die Strafkammer der Hauptangeklagten Christina Block den Erlass eines Haftbefehls an, sollte sie Druck auf Zeugen ausüben. Nach Darstellung ihres Verteidigers hatte Block einem erkrankten israelischen Zeugen Genesungswünsche übersandt. Es berichtet LTO (Peyman Khaljani).
VG Berlin – Asyl/Zurückweisungen an der Grenze: Nun beschreibt auch beck-aktuell (Jannina Schäffer) den Versuch einer somalischen Klägerin, ein verwaltungsgerichtliches Hauptsacheverfahren gegen ihre bereits im Eilverfahren als rechtswidrig eingeordnete Zurückweisung an der deutschen Grenze zu betreiben, und mögliche rechtliche Probleme dieser Klage.
VG Schleswig – Richterbesoldung in Schleswig-Holstein: Das Verwaltungsgericht Schleswig ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Richterbesoldung in Schleswig-Holstein im Jahr 2022 in verfassungswidriger Weise zu niedrig war und hat die Angelegenheit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dies berichtet beck-aktuell.
ArbG Frankfurt/M. – Ex-Bankmanager gegen Deutsche Bank: Die Schadensersatzklage eines ehemaligen Managers der Deutschen Bank gegen seine frühere Arbeitgeberin wird nach Informationen des Hbl (Yasmin Osman) vom Arbeitsgericht Frankfurt/M. erst im nächsten April verhandelt. Der Kläger fordert 152 Millionen Euro, weil die Bank über ihn unzutreffende Behauptungen über die Beteiligung an Marktmanipulationen verbreitet haben soll.
EuGH-Präsident Koen Lennarts im Interview: Der ARD-RadioReportRecht (Egzona Hyseni) spricht mit dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lennarts, über Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichts, aktuelle rechtliche Herausforderungen durch Tech-Riesen und das Phänomen der "Verrechtlichung der politischen Debatte".
GBA – Kopfgeld für rechtsextremistische Anschläge: Der Generalbundesanwalt hat einen der Reichsbürger-Szene zugehörigen Betreiber einer Darknet-Plattform wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten festnehmen lassen. Der Bundesgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen Martin S. erlassen und in Vollzug gesetzt. S. soll auf seiner Seite Listen mit Personen des politischen und öffentlichen Lebens und Anleitungen für den Bau von Sprengsätzen veröffentlicht und Kopfgelder für Tötungen in Aussicht gestellt. FAZ (Reiner Burger/Mona Jaeger), LTO und beck-aktuell (Jacqueline Melcher u.a.) berichten, spiegel.de (Sven Röbel u.a.) informiert über die Verbindungen des Beschuldigten in die rechtsextreme Szene seines Wohnorts Dortmund.
Recht in der Welt
Türkei – Ekrem İmamoğlu: 2.352 Jahre Haft fordert die Staatsanwaltschaft für den im vergangenen März abgesetzten Bürgermeister Ekrem İmamoğlu. Die nun veröffentlichte, 3.900 Seiten schwere Anklageschrift wirft dem erklärten politischen Gegner von Präsident Recep Tayyip Erdoğan u.a. die Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung und Geldwäsche vor. Es berichten u.a. FAZ (Friederike Böge) und LTO.
Die in der Anklage angeführte "Zahl von geradezu antikem Maßstab" offenbart nach Meinung von Raphael Geiger (SZ) "Erdoğans Ziel", nicht nur "İmamoğlus politisches Ende" herbeizuführen, sondern sicherzustellen, dass dessen Partei CHP "keine Wahl mehr gewinnen kann".
Polen – Ex-Justizminister Zobro: Wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und Veruntreuung öffentlicher Gelder hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren polnischen Justizminister Zbigniew Zobro erhoben. Der Architekt der umstrittenen Justizreform soll für Zahlungen an streng konservative Organisationen wie "Radio Mariya" einen Fonds für Opfer von Straftaten verwendet haben. Nach Aufhebung seiner Immunität flüchtete Zobro nach Ungarn. Die FAZ (Stefan Locke) berichtet.
Für Stephan Löwenstein (FAZ) ist es bezeichnend, dass ein damaliger Justizminister auf diese Weise "Rechtsverständnis nach eigenem Dünkel" offenbart.
Frankreich – Bataclan-Anschläge: In einer Seite Drei-Reportage aus Anlass des zehnten Jahrestages der Anschläge auf das Bataclan und andere Orte in Paris stellt die FAZ (Michael Wiegel) den mittlerweile pensionierten Antiterrorstaatsanwalt Francois Molins vor. Der "Top-Jurist" informierte während seiner Amtszeit 55-mal die Öffentlichkeit über den Ermittlungsstand in jeweiligen Terrorfällen. Trotz erheblicher psychischer Belastungen ist er stolz, dass Frankreich bei der Terrorbekämpfung einen anderen Weg als den US-amerikanischen "Krieg gegen den Terror" gegangen sei.
Israel – Todesstrafe: Die grundsätzliche Abkehr von der Todesstrafe könnte in Israel rückgängig gemacht werden. LTO schreibt, dass ein Gesetzentwurf, nach dem eine Tötung aus rassistischen Gründen und mit dem Ziel, "dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden", mit der Todesstrafe zu ahnden ist, in erster Lesung von der Knesset angenommen wurde. Erforderlich seien drei Lesungen.
Sonstiges
Asyl/EU-Solidaritätsmechanismus: Der erste jährliche Asyl- und Migrationsbericht der EU-Kommission gelangt zur Einschätzung, dass Deutschland bis Ende 2026 keine Migrant:innen aus Italien übernehmen müsse, sollte sich Italien wegen Überlastung auf den Solidaritätsmechanismus berufen. Deutschland könne dann die von Italien verweigerte Rücknahme von Dublin-Flüchtlingen mit seiner Solidaritätsverpflichtung verrechnen. Der Solidaritätsmechanismus ist Teil der 2024 vereinbarten Asylreform innerhalb des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. FAZ (Thomas Gutschker) und LTO berichten.
Juristische Karrieren: beck-aktuell veröffentlicht Andreas Voßkuhles Beitrag aus den "Neuen Briefen an junge Juristinnen und Juristen". Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts beschreibt, dass es "ernsthafte Liebe zum Menschen" und Demut gegenüber seiner Fehlbarkeit braucht, wolle man nicht als zynischer "Jurazombie" enden.
Rechtsberatung durch KI: Nun schreibt auch Rechtsanwalt Frank Remmertz auf beck-aktuell über Änderungen der Nutzungsbedingungen des KI-Tools ChatGPT, wonach keine personalisierten juristischen Beratungsleistungen mehr angefordert werden dürfen. Das aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu folgernde Verbot individueller Rechtsberatung scheine darüber hinaus auch in den Antworten des Tools Berücksichtigung zu finden. Wie bei früheren, allgemein gehaltenen Disclaimern sei die Frage der Zulässigkeit jedoch objektiv zu beurteilen und nicht danach, "wie der Anbieter sein Angebot verstanden haben will."
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Roman Reiss analysiert auf LTO Herausforderungen für die Strafverteidigung durch KI-Tools. Deren Anwendung durch Strafverfolgungsbehörden sei bereits Realität und fordere die Verteidigung auf, KI-Kompetenz zu erwerben und zu nutzen. Unter dieser Voraussetzung könne der "etablierten Rolle" der Verteidigung am besten entsprochen werden.
Rechtsgeschichte – Nürnberger Prozesse: Die SZ (Susan Vahabzadeh) bespricht im Feuilleton das ARD-Dokudrama "Nürnberg 45 – Im Angesicht des Bösen", das nach realen Vorbildern die Schicksale eines Reporters und einer Zeugin in den Mittelpunkt rückt sowie die "schwerer verdauliche" Arte-Dokumentation "Auf den Spuren der Geschichte: Die Nürnberger Prozesse", in der geschafft werde, aus Originalaufnahmen "immer neue, spannende Momente" zu schaffen. Die Autorin erinnert darüber hinaus an "Das Urteil von Nürnberg". Dem Film-Klassiker von 1961 sei es gelungen, mit einer fiktionalen Geschichte vor dem Hintergrund des Nürnberger Juristenprozesses Themen wie Kollektivschuld und den Einfluss nationaler Interessen auf internationales Recht zu verhandeln.
Das Letzte zum Schluss
Kim Kardashian: Inzwischen wird immer deutlicher, warum die Medienpersönlichkeit Kim Kardashian durch das (dem Zweiten Staatsexamen vergleichbare) Bar Exam ihrer Heimat Kalifornien gerauscht ist. Verantwortlich sei ChatGPT, das sie für "juristische Ratschläge" benutze, so Kardashian laut LTO. In einem von spiegel.de berichteten Social Media-Post richtete sich Kardashians Ärger über den Durchfall auch gegen "Hellseher". Mindestens vier hätten ihr ein Bestehen vorausgesagt.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58599 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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