Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2019: Ver­g­leich zu beA-Debakel / Jah­res­tag für NSU-Urteil / Genosse Sar­razin

12.07.2019

Die BRAK vergleicht sich mit dem Dienstleister Atos, Fragen zum beA bleiben aber offen. Außerdem in der Presseschau: Vor einem Jahr urteilte das OLG München zum NSU und die SPD unternimmt einen neuen Versuch, Thilo Sarrazin auszuschließen.

Thema des Tages

beA-Vergleich: Die zwischen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und dem Dienstleister Atos geführten Auseinandersetzungen um die von Pannen begleitete Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) sind durch einen Vergleich vorläufig beendet worden. Nach der lto.de (Pia Lorenz) vorliegenden Vereinbarung zahlt die BRAK dem Unternehmen einen Betrag von knapp zwei Millionen Euro. Hierdurch erspare die BRAK nach eigenen Angaben einen fast ebenso hohen Betrag. Die Einigung umfasse sämtliche offenen Forderungen des Dienstleisters und Gegenforderungen der Kammer mit dem Stichtag 31.3.2019. Ebenfalls enthalten seien aber auch Wartungs- und Pflegepauschalen bis zum September des kommenden Jahres. Inwiefern sich durch die Einigung die auf die einzelnen Anwälte entfallende beA-Umlage verringere, sei unklar und variiere wohl auch regional. Bemerkenswert sei schließlich auch der Zeitpunkt der Einigung während des laufenden Neuvergabeverfahrens, an dem sich Atos dem Vernehmen nach beteilige.

Rechtspolitik

Menschenrechtsschutz und Unternehmen: Eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD sah eine gesetzliche Regelung zur Verpflichtung von Unternehmen vor, bei Auslandsgeschäften auch Menschenrechtsstandards zu beachten. Die Regelung sollte greifen, soweit eine umfassende Prüfung zeige, dass die bisherige Selbstverpflichtung betroffener Unternehmen nicht ausreicht. Auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministeriums und des Kanzleramts ist diese Überprüfung durch methodische Tricks nun "weichgespült" worden, wie spiegel.de (Claus Hecking) schreibt und durch mehrere Beispiele belegt. Ein Gesetz rücke damit in weite Ferne.

Justiz

EuGH – Zwangshaft: Auf Vorlage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs befasst sich der Europäische Gerichtshof aktuell mit der Frage, ob deutsche Gerichte unter Umständen verpflichtet sein können, eine Zwangshaft gegenüber Amtsträgern anzuordnen. Der am Verfahren beteiligte Rechtsanwalt Remo Klinger erklärt in einem ausführlichen Interview mit lto.de (Markus Sehl) die Umstände des zugrunde liegenden Verfahrens zu Luftreinhalteplänen für München, die Notwendigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen im Verwaltungsrecht und die Rechtsgrundlage einer möglichen Zwangshaft unter anderem gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

EuGH zu Flugverspätungsentschädigung: Der Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung entfällt auch dann nicht, wenn eine Verspätung erst bei einem Anschlussflug außerhalb der EU entstanden ist. Entscheidend ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vielmehr, ob der verspätete Anschlussflug Gegenstand einer einheitlichen Buchung war. Im nun entschiedenen, von lto.de, tagesschau.de (Klaus Hempel) und lawblog.de (Udo Vetter) berichteten Rechtsstreit, der eine Reise von Prag über Abu Dhabi nach Bangkok behandelte, war dies der Fall. Der Bericht der Welt (Michael Gassmann) erläutert zudem auch die Fluggastrechte-Verordnung als Anspruchsgrundlage der Entschädigungsforderung.

EuGH zu Architektenhonorarkosten: Für den Immobilien-Teil der FAZ bespricht Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek Inhalt und mögliche Auswirkungen der letztwöchigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unwirksamkeit der bisherigen Mindest- und Höchstpreise der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

OLG Dresden zu "Old School Society"-Mitglied: Wegen der "mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung" hat das Oberlandesgericht Dresden ein Gründungsmitglied der sogenannten "Old School Society" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, melden FAZ (Stefan Locke) und zeit.de. Zugunsten des Angeklagten seien sein Geständnis und seine nicht herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppe berücksichtigt worden.

LG Freiburg – Gruppenvergewaltigung: Das Strafverfahren zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung wurde am Landgericht Freiburg mit der Vernehmung eines Kriminaloberkommissars fortgesetzt. spiegel.de (Wiebke Ramm) und Welt (Christine Kensche) berichten.

VG Berlin zu IS-Rückkehrer: Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, drei minderjährigen Kindern und der deutschen Ehefrau eines IS-Kämpfers die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Hierzu müsse zunächst die Identität der Kinder festgestellt werden, schreibt die SZ (Britta von der Heide/Georg Mascolo) über die auch von lto.de gemeldete Entscheidung. Der Anspruch ergebe sich unmittelbar aus der grundgesetzlich verankerten staatlichen Schutzpflicht, bei einem weiteren Aufenthalt im Flüchtlingscamp drohten den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile".

VG Köln zu RA-Kosten des BfV: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln offenlegen, in welcher Höhe in den vergangenen Jahren Rechtsanwaltskosten bei der Bearbeitung presserechtlicher Anfragen angefallen sind. Dem presserechtlichen Auskunftsanspruch der klagenden Verlagsgesellschaft könne kein gesetzlicher Ausschlussgrund und insbesondere auch nicht die operative Tätigkeit der Behörde entgegengehalten werden, schreibt lto.de über das Urteil.

VG München zu Waffenbesitz: Die Entziehung der Waffenbesitzkarte des ehemaligen Assistenztrainers der deutschen Biathlon-Auswahl durch das Landratsamt Traunstein ist rechtmäßig. Dies entschied nach Meldung von lto.de das Verwaltungsgericht München. Die Behörde hätte nach schriftlichen Einlassungen des Berufssoldaten davon ausgehen können, dass der Kläger der sogenannten Reichsbürger-Bewegung nahestehe, anderslautende spätere Einlassungen des Trainers könnten erst bei einer neuerlichen Beantragung berücksichtigt werden.

NSU-Prozess: Ein Jahr nach dem Urteil im NSU-Prozess wirft nun auch lto.de einen vertieften Blick auf viele weiterhin offene Fragen. Speziell die Tötung von Walter Lübcke habe Mutmaßungen zu einem Netzwerk um die Verurteilten erneut aufflammen lassen. Diesen Zusammenhang stellt auch der Nachbericht von zeit.de (Tom Sundermann) her. Daneben weist der Bericht auf die weiterhin nicht vorliegende schriftliche Urteilsbegründung und die Rechtsmittelabsichten der Verfahrensbeteiligten hin. spiegel.de (Wiebke Ramm) interviewt Abdulkerim Şimşek, dessen Vater im Jahr 2000 in Nürnberg erschossen wurde, zu seinen Eindrücken vom Verfahren.

In einem Kommentar bedauert Annette Ramelsberger (SZ) dass der Prozess "Rechtsradikale nicht eingeschüchtert", sondern "offenbar ermutigt" habe. Es sei "bitter", dass die nach der Tötung Lübckes von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Aussicht gestellte "neue Qualität" bei der Bekämpfung von Rechtsradikalen nicht bereits 2011, nach Entdeckung des NSU, eingesetzt habe.

Eigenbedarfskündigungen: Mietrechtliche Eigenbedarfskündigungen haben nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes in den vergangenen Jahren deutlich mehr gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich gezogen. Dies berichtet die FAZ in ihrem Immobilien-Teil. In Ermangelung verlässlicher Zahlen bestreite dagegen der Eigentümerverband Haus & Grund einen Zusammenhang zwischen Kündigungen und nachfolgenden Gerichtsverfahren.

Recht in der Welt

EuGH – Viktor Janukowitsch: Der Europäische Gerichtshof hat finanzielle Sanktionen der EU gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch für die Jahre 2016 bis 2018 außer Kraft gesetzt. Bei deren Anordnung sei nicht ausreichend geprüft worden, ob dem Politiker bei seiner Verurteilung wegen der Opfer der Maidan-Proteste ein hinreichender Rechtsschutz zur Verfügung gestanden habe, schreibt zeit.de über die Entscheidung.

Polen – Justizreform: Die Welt (Philipp Fritz) befragt den polnischen Anwalt und Rechtsprofessor Marcin Matczak zu den Auswirkungen der von der Regierung Polens in Gang gesetzten Justizreform und zum Zustand des Rechtsstaates in seiner Heimat.

Italien – Carola Rackete/Matteo Salvini: Die deutsche Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete will durch eine Verleumdungsklage die vorsorgliche Beschlagnahme der Social-Media-Kanäle des italienischen Innenministers Matteo Salvini erreichen. Der Minister habe die Kanäle dazu benutzt, sie persönlich zu diffamieren, und zu Verbrechen angestiftet, so spiegel.de (Frank Hornig) über die Klage.

Schweden – Vergewaltigung: Im vergangenen Jahr ist das schwedische Sexualstrafrecht dahingehend geändert worden, dass seitdem jeder Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche und klar erkennbare Zustimmung der Beteiligten als Vergewaltigung gewertet wird. Auf dieser Grundlage hat das Oberste Gericht des Landes nun die erste Verurteilung wegen "unachtsamer" bzw. fahrlässiger Vergewaltigung ausgesprochen. zeit.de berichtet.

Sonstiges

Thilo Sarrazin: Die Schiedskommission des Berliner SPD-Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf hat dem Antrag des Bundesvorstands der Partei entsprochen, den früheren Finanzsenator der Hauptstadt, Thilo Sarrazin, aus der Partei auszuschließen. Grund sei der "schwere Schaden", den Sarrazin der Partei durch seine antimuslimischen und kulturrassistischen Äußerungen zugefügt habe. In einer Seite Drei-Reportage zeichnet die FAZ (Peter Carstens) die mehrjährigen Ausschlussversuche nach und gibt auch ein Statement von Sarrazins Anwalt wieder. Dieser habe angekündigt, gegen die Entscheidung den Instanzenzug der Schiedsgerichte der SPD und "darüber hinaus nötigenfalls alle normalen Zivilinstanzen" sowie auch das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Uwe Rada (taz) erinnert im Leitartikel daran, dass sich die SPD bei Parteiausschlüssen vermeintlicher Linksabweichler "in der Vergangenheit weniger schwergetan" habe. Bis der Ausschluss Sarrazins gelinge, könne dieser "die SPD weiterhin als demokratisches Feigenblatt missbrauchen. Ganz so wie Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen die CDU." Reinhard Müller (FAZ) macht geltend, dass staatliche Gerichte "nur begrenzt überprüfen" können, ob ein Mitglied nicht mehr tragbar für eine Partei ist. Auch wenn die SPD letztlich Erfolg habe, dürfte der Ausschluss einen weiteren Popularitätsschub für Sarrazin bedeuten.

BfV – Identitäre Bewegung: Die sogenannte Identitäre Bewegung ist nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz rechtsextremistisch und damit ein Beobachtungsobjekt des Geheimdienstes. Über die von Behördenchef Thomas Haldenwang vorgetragenen Gründe für diese Entscheidung berichten u.a. lto.de, FAZ (Helene Bubrowski) und taz (Konrad Litschko). Der Bericht der BadZ (Christian Rath) geht auch auf die Ideologie der Bewegung ein.

Daniel Deckers (FAZ) bezeichnet die Entscheidung in einem Kommentar als starkes Signal. Dessen "Kollateralnutzen" könne darin bestehen, die Verbindungen der Bewegung zu anderen Prüffällen wie der AfD-Jugend oder dem sogenannten "Flügel" der AfD genauer unter die Lupe zu nehmen.

Das Letzte zum Schluss

Chancenlos: Der Versuch eines Mannes, den auf abschüssigem Terrain nur vermeintlich geparkten Wagen seiner Lebensgefährtin mit bloßer Muskelkraft aufzuhalten, ging gründlich daneben: Statt anzuhalten, überrollte das Fahrzeug den vermeintlichen Retter, der reanimiert werden musste. Dass die Versicherung seiner Partnerin nur 30 Prozent des begehrten Schmerzensgeldes und Schadensersatzes zahlen musste, hat das Oberlandesgericht Köln nun bestätigt. Wie lto.de berichtet, hätte dem Kläger nach Wertung des Gerichts klar sein müssen, dass er keine Chance gehabt habe, das Auto mit bloßer Muskelkraft zu stoppen. Nicht völlig ausgeschlossen war der Anspruch immerhin, weil er sich "ohne weiteres Nachdenken" und spontan zum Eingreifen entschied.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juli 2019: Vergleich zu beA-Debakel / Jahrestag für NSU-Urteil / Genosse Sarrazin . In: Legal Tribune Online, 12.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36461/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen