Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2019: Gesetz gegen 'Kon­ver­sions­the­ra­pien' / Ermitt­lungen gegen VW-Betriebsrat / Hoff­nung für Lula da Silva?

12.06.2019

Das Gesundheitsministerium arbeitet weiterhin am gesetzlichen Verbot sog. Konversionstherapien. Außerdem in der Presseschau: StA ermittelt gegen VW-Betriebsrat und der brasilianische Ex-Präsident Lula da Silva kann neue Hoffnung schöpfen.

Thema des Tages

"Konversionstherapien": Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant, das beabsichtigte Verbot sogenannter Konversionstherapien noch in diesem Jahr zum Gesetz werden zu lassen. Der Minister stellte nun ein sexualwissenschaftliches sowie ein juristisches Gutachten aus der Feder von Rechtsprofessor Martin Burgi zur Thematik vor, wie u.a. SZ (Kristiana Ludwig) und taz (Frederik Schindler) berichten.

Andreas Ross (FAZ) äußert in einem Kommentar, dass es "in der aufgeklärten Welt längst Konsens ist", dass es weder möglich noch wünschenswert sei, Lesben und Schwule "umzupolen". Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Verbots ergebe sich daraus, "dass Homosexuelle in gewissen (religiösen) Kreisen gedrängt, ja genötigt werden, heilen zu lassen, was nicht zu heilen ist".

Rechtspolitik

"Geordnete-Rückkehr-Gesetz": In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch bezeichnet Rechtsprofessor Daniel Thym die gegen das sogenannte "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" geltend gemachte Kritik als inhaltlich überzogen. Die vermeintlich scharfen Sanktionen würden in der Anwendung "abgestumpft", wie der Autor durch eine Analyse von Einzelregelungen belegt. Die Kritiker verlören auch den Blick dafür, dass als Teil des in der vergangenen Woche beschlossenen Migrationspakets nun auch erstmals ein "Einwanderungsgesetz" für Fachkräfte verabschiedet wurde.

Klarnamenpflicht: In einem Kommentar spricht sich Ronen Steinke (SZ) gegen die von Unionspolitikern vorgeschlagene Klarnamenpflicht im Internet aus. Anonymität sei entgegen anders lautender Wortmeldungen mitnichten "in der analogen Welt per se etwas Ungewöhnliches", die Menschen dementsprechend "nicht gläsern".

IMK-Themen: Die SZ (Constanze von Bullion) stellt Themen der ab dem heutigen Mittwoch in Kiel tagenden Innenministerkonferenz vor. So werbe der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) für das in der Hauptstadt gestartete Konzept, sogenannte Clan-Kriminalität behördenübergreifend zu verfolgen. Sein niedersächsischer Kollege Boris Pistorius (SPD) wolle erreichen, dass Anwärter für den Polizeidienst auf ihre Verfassungstreue hin überprüft werden.

Wohnungspolitik: In seiner Kolumne für den FAZ-Einspruch macht der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof Vorschläge für die Schaffung neuen Wohnraums durch den Staat. Während Ideen zur Begrenzung des Mietzinses Wohnraum verknappen würden, seien staatliche Anreize für den Erwerb von Wohneigentum "ein Akt daseinsvorsorgender Wohnungs- und Vermögenspolitik".

Justiz

EuGH – Nationale Meisterschaft: Nach Vorlage des Amtsgerichts Darmstadt entscheidet der Europäische Gerichtshof am morgigen Donnerstag, ob der Ausschluss von EU-Bürgern von nationalen Leichtathletikmeisterschaften eine unzulässige Diskriminierung betroffener EU-Ausländer darstellt. Nach dem Schlussantrag von Generalanwalt Evgeni Tanchev ist dies der Fall, so der FAZ-Einspruch (Christoph Becker). Tanchev habe auch einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit ausgemacht, weil der klagende Athlet durch seinen Ausschluss auch wirtschaftliche Einbußen erleide.

EuGH – Yves Bot: Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, ist im Alter von 71 Jahren verstorben. Dies meldet lto.de.

BVerwG – Kükenschreddern: Am morgigen Donnerstag gibt das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zur tierschutzrechtlichen Zulässigkeit des sogenannten Kükenschredderns bekannt. In der mündlichen Verhandlung sei zu erkennen gewesen, dass das Leipziger Gericht noch anders als die Vorinstanz "dem Tierschutz neues Gewicht verleihen könnte", schreibt der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) in einer Darstellung der Problematik.

VG Berlin zu Wohngeldanspruch: Wer die für einen Wohngeldbezug maßgebliche Vermögensgrenze überschreitet, hat auch dann keinen Leistungsanspruch, wenn ausgeübte Tätigkeiten nur ein geringes Einkommen sichern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Bericht von lto.de zu der Klage eines Philosophen und Literaturwissenschaftlers.

AG Würzburg zu Faschingsvereinspräsident: Wegen Volksverhetzung hat das Amtsgericht Würzburg einen ehemaligen Faschingsvereinspräsidenten zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte Bilder entsprechenden Inhalts über eine Whatsapp-Chatgruppe an seine Vereinskollegen geschickt, berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

StA Kiel – Gorch-Fock-Kadettin: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat erneut Ermittlungen zum Todesfall der Gorch-Fock-Kadettin Jenny Böken aufgenommen. Die von den Eltern der Verstorbenen schon lange geforderte Wiederaufnahme beruhe auf der Aussage einer Zeugin, berichten taz (Tobias Schulze) und lto.de.

StA Braunschweig – VW-Betriebsrat: Nach Information des Hbl (Volker Votsmeier u.a.) ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nun auch gegen den langjährigen Gesamtbetriebsratschef des VW-Konzerns, Bernd Osterloh, wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. Grund sei die Beteiligung Osterlohs "am Zustandekommen der mutmaßlich unrechtmäßigen Vergütungsvereinbarungen" für sich selbst und andere Betriebsräte. Die Gehälter der Betroffenen waren erst kürzlich unter Mitwirkung von Schiedsgutachten zweier ehemaliger Richter des Bundesarbeitsgerichts neu festgelegt worden. Die FAZ (Christian Müßgens/Marcus Jung) berichtet ebenfalls.

Recht in der Welt

IStGH – Seenotrettung: In der vergangenen Woche machte eine internationale Gruppe von Anwälten bekannt, dass sie über eine Eingabe beim Internationalen Strafgerichtshof die EU für ertrunkene Flüchtlinge im Mittelmeer zur strafrechtlichen Verantwortung ziehen will. Der FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) untersucht die Erfolgsaussichten des Vorhabens und hält dabei insbesondere die Gleichsetzung der EU-Flüchtlingspolitik mit einem "ausgedehnten oder systematischen Angriff" im Sinne des Römischen Statuts und die umstrittene Möglichkeit, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch durch Unterlassen zu begehen, für problematisch.

EGMR – Moldau: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Republik Moldau zur Zahlung einer Entschädigung an fünf türkischstämmige Lehrer, die nach Terrorvorwürfen aus ihrer Heimat ohne jegliche rechtliche Prüfung in die Türkei ausgeliefert wurden, wo sie sich nach wie vor in Haft befinden. lto.de berichtet.

USA – Supreme-Court-Richterin: Die FAZ (Heike Hupertz) bespricht in ihrem Medien-Teil "RBG – Ein Leben für die Gerechtigkeit". Die Hommage an U.S.-Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg, selbstbeschriebene "Liebhaberin des Rechts und Verfassungspatriotin", läuft heute Abend im ZDF.

Brasilien – Lula da Silva: Das Oberste Gericht Brasiliens hat einem Antrag auf Zulassung der Berufung des inhaftierten früheren Präsidenten Lula da Silva entsprochen. Grund seien jüngste Veröffentlichungen von Mitschnitten von Telefonaten und anderen Dateien, die Absprachen zwischen dem damaligen Richter Da Silvas, dem jetzigen Justizminister Sergio Moro, und dem ermittelnden Staatsanwaltschaft nahelegen, schreibt die taz (Jürgen Vogt). Lula da Silva war 2017 wegen Korruption zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seine Unterstützer gingen bereits damals von unzulässigen politischen Einflussnahmen aus.

Saudi-Arabien – Todesstrafe: Wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer Terrororganisation droht einem 18-jährigen Saudi-Araber die Todesstrafe. Der Heranwachsende soll als 10-Jähriger an einer regimekritischen Demonstration teilgenommen haben, berichtet die SZ (Dunja Ramadan).

Botswana – Homosexualität: Das strafbewehrte Verbot homosexueller Handlungen ist vom High Court Botswanas als verfassungswidrig aufgehoben worden. Das Verbot verletze die Rechte auf Menschenwürde, Freiheit, Privatsphäre und Gleichheit, schreibt die taz (Dominic Johnson) über das "für Afrika wegweisende Urteil".

Sonstiges

Arbeitsrecht: Darf ein Arbeitgeber seinem Angestellten vorschreiben, seine Steuererklärung vom Steuerberater des Chefs erstellen zu lassen? Oder die Ausübung besonders gefährlicher Hobbys untersagen? Diese und weitere Fragen aus dem Spannungsverhältnis von Weisungsrecht und privater Lebensführung beantwortet ein ausführlicher Gastbeitrag von Rechtsanwalt Erik Schmid auf lto.de.

Umweltaktivist: Nach Kenntnis der taz (Kersten Augustin) ist ein Umweltaktivist vom Energiekonzern RWE dazu aufgefordert worden, wegen Verstoßes gegen eine zuvor unterschriebene Unterlassungserklärung 50.000 Euro zu zahlen. Der im Beitrag zitierte Anwalt des Aktivisten bezeichnet das Vorgehen des Konzern als Einschüchterungsstrategie, RWE weist dies zurück.

Verfassungspatriotismus: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch kritisiert Eberhard Stilz, vormaliger Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, den jüngst vom saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) vorgeschlagenen Begriff einer "Bekenntnisnation", durch die ein "zeitgemäßer Begriff der Nation" geschaffen werden solle. Der Verfassungsrichter a.D. stellt ihm das Konzept des Verfassungspatriotismus entgegen.

Das Letzte zum Schluss

Schuss gehört: Wilder Westen im hohen Norden: Bei einem Haftprüfungstermin am Amtsgericht Stralsund knallte es am vergangenen Freitag und das nicht im übertragenen Sinne. lto.de (Markus Sehl) berichtet, dass dem anwesenden Pflichtverteidiger beim Aufstehen eine Schreckschusspistole aus der Jackentasche purzelte und sich daraufhin ein Schuss löste. Der Termin wurde im Anschluss fortgesetzt.

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2019: Gesetz gegen 'Konversionstherapien' / Ermittlungen gegen VW-Betriebsrat / Hoffnung für Lula da Silva? . In: Legal Tribune Online, 12.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35863/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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