Grüne und FDP brachten eigene Gesetzentwürfe zur Grundgesetzänderung ein. Sarah Wagenknecht verlangt am BVerfG eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Der philippinische Ex-Präsident Rodrigo Duterte wurde an den IStGH überstellt.
Thema des Tages
Schuldenbremse / Sondervermögen: Die Grünen wollen den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Grundgesetzänderungen zur Aufweichung der Schuldenbremse nicht zustimmen. Stattdessen haben die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf für Grundgesetzänderungen eingebracht, der sich nur auf Verteidigungsausgaben bezieht. Verteidigungsausgaben sollen ab 1,5 Prozent des BIP (statt 1 Prozent wie im schwarz-roten-Gesetzentwurf) von der Schuldenbremse freigestellt werden. Die Grünen streben auch einen weiteren Begriff der Verteidigungsausgaben an, zu denen die Finanzierung von Geheimdienstinformationen, die Stärkung kritischer Infrastrukturen und die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten zählen sollen. Ein Sondervermögen für Infrastrukturausgaben ist nicht vorgesehen. Stattdessen streben die Grünen eine Reform der Schuldenbremse im nächsten Bundestag an. LTO (Hasso Suliak) stellt den Gesetzentwurf vor.
Bei der für den morgigen Donnerstag geplanten Bundestagssitzung wird auch die FDP-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf einbringen, durch den das bestehende Sondervermögen Bundeswehr, das bisher 100 Mrd. Euro umfasst, um 200 Mrd. Euro aufgestockt werden soll. Die Nutzung stehe unter dem Vorbehalt, dass im regulären Haushalt Verteidigungsausgaben in Höhe von mindestens 2 Prozent des BIP veranschlagt werden, so LTO (Hasso Suliak) über den Entwurf.
BVerfG – Schuldenbremse / Sondervermögen: Die taz (Christian Rath) schätzt die Erfolgsaussichten der von der AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten der AfD sowie der Linken-"Vor-Fraktion" des neuen Bundestages gegen die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags eingelegten Organklagen und Eilanträge als gering ein. Die große Mehrheit der Verfassungsrechtsprofessor:innen sieht Art. 39 GG als Grundlage für Grundgesetzänderungen mit alter Mehrheit. Teilweise fehle es den Kläger:innen auch an der Klagebefugnis, oder eine Folgenabwägung werde zu ihren Lasten ausgehen. Der FAZ (Marlene Grunert) liegt die von Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano verfasste Antragsschrift der Linken Vor-Fraktion vor. Diese argumentiere, dass die grundgesetzliche Frist zur Einberufung des neuen Bundestags eine "Maximalfrist" darstelle, die nach dem Willen der Verfassung unterschritten werden soll. Konstitutionsfähig sei das Parlament mit der Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl. beck-aktuell (Joachim Jahn) hat Einsicht in die Verteidigungsschriften von Bundestag und Bundesregierung genommen. Für das Parlament argumentiere Rechtsprofessor Frank Schorkopf hauptsächlich mit der Unzulässigkeit der Eilanträge. Daneben stehe bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags auch die Legitimation des abgewählten Parlaments außer Frage, da Wahlperioden "nahtlos aufeinander" folgten. Ähnlich argumentiere Rechtsprofessor Alexander Thiele für die Bundesregierung.
Jurastudent Matthias Grübl spricht sich auf dem JuWissBlog für eine "differenzierende Betrachtungsweise" der Befugnisse des alten Bundestages aus. Angesichts des Grundsatzes der Volkssouveränität sei es nicht zweifelhaft, dass der im Wahlakt manifestierte Wille Berücksichtigung bei den geplanten Grundgesetzänderungen finden müsse. Diese auf "eine bloße Restlegitimation" des alten Bundestages stützen zu wollen, sei sowohl demokratietheoretisch als verfassungsrechtlich bedenklich.
Rechtspolitik
Arbeitsrecht: Die aus den Sondierungsgesprächen bislang verlauteten Informationen über arbeitsrechtliche Vorhaben sind für Rechtsprofessor Gregor Thüsing auf LTO enttäuschend. So sinnvoll einzelne Ideen, etwa zur Arbeitszeitflexibilisierung oder die Steuerfreiheit von Überstunden auch sein mögen, bislang fehle es jedenfalls an mutigem Voranschreiten.
Das Thema Arbeitszeit und ihre Erfassung nimmt auch breiten Raum in einem Interview der FAZ (Katja Gelinsky) mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner ein. Sie spricht darüber hinaus über Tarifautonomie und den letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall von Zuschlägen bei Nachtarbeit.
Abschiebungen: Die EU-Kommission hat den Entwurf einer EU-Rückkehrverordnung vorgestellt. Zum Zwecke effektiverer Abschiebung von Ausreisepflichtigen sollen Betroffene zur Mitwirkung verpflichtet werden, etwa durch die Duldung biometrischer Aufnahmen. Eine "Europäische Rückkehranordnung" soll im Weiteren den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten erleichtern, "Rückkehrzentren" außerhalb der EU die Abschiebung. Schließlich soll auch die Annahme einer Fluchtgefahr erleichtert werden, wegen der dann eine – gleichsam verlängerte – Inhaftierung möglich sein soll. Das Vorhaben muss nun vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament beraten und gebilligt werden. FAZ (Thomas Gutschker), SZ (Josef Kelnberger) und LTO (Tanja Podolski) berichten.
Nikolas Busse (FAZ) gibt im Leitartikel zu bedenken, dass viele der Ideen "in Deutschland jahrelang als inhuman oder rechtlich bedenklich dargestellt" worden seien. Nunmehr wisse sich die EU "aber nicht mehr anders zu helfen". Dies sollte der designierten schwarz-roten Bundesregierung zu denken geben.
NS-Raubkunst: Die vom alten Bundeskabinett beschlossene Einrichtung eines Schiedsgerichts anstelle der bisherigen "Beratenden Kommission NS-Raubgut" wird von Rechtsanwalt Markus H. Stötzel auf beck-aktuell kritisiert. Auch wenn das bisherige Verfahren Schwächen aufweise, stelle die Neuerung mitnichten eine Verbesserung dar. Sie signalisiere vielmehr einen Vorrang der Interessen institutioneller Besitzer.
Justiz
BVerfG – Bundestagswahl/BSW: Die BSW-Vorsitzenden Sarah Wagenknecht und Amira Mohamed Ali haben gemeinsam sowohl eine Verfassungsbeschwerde eingelegt als auch einen Eilantrag mit dem Ziel erhoben, die für den kommenden Freitag geplante Verkündung des amtlichen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlleiterin zu verschieben. Die mit ca. 13.400 Stimmen am Einzug in den Bundestag gescheiterte Partei macht geltend, dass ihr Stimmen infolge von Auszählungsfehlern verloren gegangen sein dürften. Die Anordnung einer allgemeinen Neuauszählung aller Stimmen sei erforderlich, heißt es in dem von Rechtsanwalt Uwe Lipinski und Rechtsprofessor Christoph Degenhart formulierten Antragsschriftsatz. Angesichts der nur wenigen Stimmen, die für einen Einzug in den Bundestag fehlen, sei es erforderlich, vom üblichen langwierigen zweistufigen Wahlprüfungsverfahren abzuweichen, weshalb sich die BSW-Vertreterinnen direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), zeit.de (Lisa Caspari), LTO und tagesschau.de (Philip Raillon/Julius Rabba).
KG Berlin – linksextremer Anschlagsversuch: spiegel.de hat sich vom Berliner Kammergericht bestätigen lassen, dass bereits am 17. März das Strafverfahren gegen Peter Krauth und Thomas Walter, zwei jahrzehntelang im Ausland untergetauchte Linksextreme beginnen und nach vier Verhandlungstagen am 8. April abgeschlossen werden soll. Den beiden Männern wird ein nicht zur Ausführung gelangter Anschlagsversuch der Gruppe das K.O.M.I.T.E.E. auf ein Berliner Abschiebegefängnis im Jahr 1995 vorgeworfen. Nunmehr sei eine Verständigung über ein Geständnis und eine vergleichsweise milde Strafe erreicht worden.
OLG Frankfurt/M. zu Löschpflichten: Im Eilverfahren entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M., dass die rechtswidrige Inhalte betreffenden Löschpflichten eines Plattformbetreibers auch sinngleiche Beiträge umfassen, ohne dass weitere Hinweise erforderlich sind. Damit obsiegte der Arzt und TV-Moderator Eckart von Hirschhausen gegen den Facebook-Betreiber Meta. Der vergleichbare Fall von Renate Künast werde derzeit auf Vorlage des BGH vom Europäischen Gerichtshof geprüft, so beck-aktuell.
OVG Schleswig zu Waffenbesitz: Ohne Erfolg blieb ein Waffenbesitzer am Oberverwaltungsgericht Schleswig. Der angefochtene Widerruf seines kleinen Waffenscheins sei rechtmäßig, da er durch seine Teilnahme an einer G20-Demo im sogenannten Schwarzen Block begründeten Anlass für seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit gegeben habe. Über die Entscheidung berichtet beck-aktuell.
LG Berlin II zu FC Bundestag: Ein Beschluss der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V., nach dem die Mitgliedschaft im FC Bundestag und die Zugehörigkeit zur AfD unvereinbar sind, ist nichtig. Nach Klage von vier Abgeordneten der AfD stellte das Landgericht Berlin II nun fest, dass der Beschluss gegen die vereinseigene Satzung verstößt. Diese bestimmt, dass jedes aktive oder ehemalige Parlamentsmitglied dem Verein beitreten kann. LTO und beck-aktuell berichten.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Im Strafverfahren gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck ist am Landgericht Bonn am 7. April die Zeugenaussage seines früheren Anwalts Alfred Dierlamm terminiert. Wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) beschreibt, hatte Steck vor Prozessbeginn seinen langjährigen anwaltlichen Vertreter entbunden und stattdessen Gerhard Strate mandatiert. Dieser habe Dierlamm und dessen Kollegen Tido Park vorgeworfen, gemeinschaftlich mit der Staatsanwaltschaft Steck über den Umfang seiner Kronzeugeneigenschaft getäuscht zu haben. Dierlamm lasse vor seiner Aussage die Rechtslage "extern und unabhängig prüfen".
LG Siegen zu Missbrauch von Elfjähriger: Am Landgericht Siegen ist ein 38-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Acht der zunächst angeklagten neun Fälle waren am vorletzten Verhandlungstag von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen worden, schreibt die FAZ (Kim Maurus). Der übrig gebliebene Anklagepunkt betraf aber offenbar den Missbrauch, in dessen Folge die damals 11-jährige Stieftochter schwanger geworden war. Die Urteilsverkündung fand wie der Großteil des Verfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
AG Berlin-Tiergarten zu Angriff auf Rettungskräfte: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat zwei mehrfach vorbestrafte Brüder wegen eines tätlichen Angriffs auf Rettungskräfte und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Jugend- bzw. Haftstrafen von zweieinhalb und anderthalb Jahren verurteilt. Offenbar alkoholisiert hatten die beiden und ein weiterer, nun aber flüchtiger Bruder in der Silvesternacht 2023/2024 in einer Rettungsstelle randaliert. Das Motiv blieb "absolut unverständlich", hieß es laut spiegel.de (Wiebke Ramm) bei der Urteilsverkündung.
Corona-Betrug: Eine von spiegel.de unternommene Umfrage bei Staatsanwaltschaften und Landesjustizministerien hat mehr als 25.000 Ermittlungsverfahren wegen Corona-Subventionsbetrug und mehr als 1.200 Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Testzentren ergeben. Der bekannte Schaden belaufe sich auf fast 600 Millionen Euro.
Wirtschaftsstraftaten: Auf Einladung der Frankfurter Juristischen Gesellschaft sprach die frühere Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker in der Johann Wolfgang Goethe-Universität über das Thema "Werden Wirtschaftsstraftaten effektiv verfolgt?" Die frühere Oberstaatsanwältin verneinte die Frage weitgehend, schreibt die FAZ (Thomas Thiel) und rekapituliert ihren Einsatz zur Aufklärung von Cum-Ex-Tricksereien.
Überlastung der Staatsanwaltschaften: Die Anzahl der im vergangenen Jahr bei den Staatsanwaltschaften unerledigt gebliebenen Fälle hat sich gegenüber dem Jahr 2021 um fast 30 Prozent erhöht. Die ergab eine Umfrage des Deutschen Richterbundes. Im Umfragezeitraum mussten bundesweit mehr als 60 dringend Tatverdächtige wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Laut DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn sei dies ein Anzeichen "für einen überlasteten Rechtsstaat", dem die nächste Bundesregierung mit angemessener finanzieller Ausstattung entgegensteuern müsse, so LTO.
Recht in der Welt
IStGH – Rodrigo Duterte: Auf den Philippinen ist Ex-Präsident Rodrigo Duterte verhaftet und nach Den Haag überstellt worden, wo der Internationale Strafgerichtshof bereits seit einigen Jahren wegen des Verdachts von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen ihn ermittelt. Diese im Zusammenhang des während seiner Präsidentschaft erklärten "Krieges gegen die Drogen" aufgenommenen Ermittlungen hatte Duterte 2019 zum Anlass genommen, sein Land aus dem Römischen Statut des IStGH zurückzuziehen. Dass er nun verhaftet und überstellt wurde, sei zuvörderst dem jetzigen Präsidenten Ferdinand Marcos Jr., einem Erzrivalen Dutertes, zu verdanken, erklären FAZ (Till Fähnders) und spiegel.de (Cornelius Dieckmann). Die taz (Sven Hansen) bringt ein Porträt Dutertes und beschreibt "extralegale Tötungen" des Anti-Drogen-Kampfes.
EuGH/Polen – Vorrang des EU-Rechts: Als "beispiellose Rebellion" rügte der EuGH-Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen zwei Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021, in denen der Vorrang der Landesverfassung vor EU-Recht postuliert und EuGH-Entscheidungen zur polnischen Justizreform missachtet wurden. Die EU-Kommission hatte daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Die aktuelle polnische Regierung teilt die Vorwürfe gegen das polnische Verfassungsgericht. taz (Christian Rath) und beck-aktuell berichten.
USA – Take It Down: In den USA steht der sogenannte Take It Down-Gesetzentwurf kurz vor seiner Verabschiedung durch das Repräsentantenhaus. Die parteiübergreifende Initiative etabliert ein Verfahren, nachdem nicht-einvernehmliche sexualisierte Bilder oder auch "digitale Fälschungen" nach entsprechender Aufforderung kurzfristig gelöscht werden müssen. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen, dass mit der Maßnahme jede unliebsame Darstellung unterbunden werden könne. Dies berichtet netzpolitik.org (Chris Köver).
Argentinien – Tod von Diego Maradona: Zum Auftakt des Strafverfahrens um den Tod der argentinischen Fußballlegende Diego Maradona berichtet nun auch spiegel.de (Florian Haupt). Sieben Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag mit bedingtem Vorsatz vor. In ihrem Eröffnungsstatement beschrieb sie ein "Theater des Schreckens", in dem die Angeklagten den Star in seinen letzten Lebenswochen hielten.
Juristische Ausbildung
BVerwG zu rechtsextremem Referendariatsbewerber: Auch Rechtsprofessor Andreas Nitschke befasst sich auf dem Verfassungsblog mit dem im vergangenen Oktober verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Nichtzulassung eines Rechtsextremen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern für rechtens erklärt hatte. Der nun veröffentlichte Volltext der Entscheidung werfe "diverse Folgefragen auf", eine Grundsatzentscheidung über den beamtenrechtlichen Umgang mit verfassungsfeindlichen Parteien liege aber nicht vor. Denkbar sei eine Verfassungsbeschwerde, in der die Rechtsprechung zum Radikalenerlass aus den 1970er Jahren auf den Prüfstand gestellt wird.
Sonstiges
Gemeinnützige NGOs: Die Welt (Constantin Weeg, ausführlicher auf welt.de) macht darauf aufmerksam, dass die Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Unionsfraktion zur staatlichen (Mit-)Finanzierung bestimmter NGOs ergebnislos verstrichen ist. Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel hat angekündigt, aus Verärgerung über gebrochene Wahlversprechen der Union die Beantwortung der Fragen notfalls verwaltungsgerichtlich erzwingen zu wollen.
KI in polizeilicher Ermittlungsarbeit: Auch in der polizeilichen Ermittlungsarbeit kommen vermehrt KI-Tools zum Einsatz. Der SWR-RadioReportRecht (Philip Raillon/Elena Raddatz) beschreibt Beispiele und spricht über rechtliche Herausforderungen.
Walter Grasnick: Erst kürzlich wurde bekannt, das der frühere Oberstaatsanwalt und nachmalige Rechtsprofessor Walter Grasnick bereits am 22. Februar, kurz nach seinem 93. Geburtstag starb. Die FAZ (Patrick Bahners) widmet dem Verstorbenen einen Nachruf, der seine Rezensententätigkeit in den Mittelpunkt rückt.
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LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. März 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56776 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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