Die juristische Presseschau vom 12. März 2013: NSU-Zwischenbericht aus Thüringen – EGMR zur Präventivhaft – Wer zahlt das Schulbuch

12.03.2013

Erste Etappe: Der Thüringer NSU-Ausschuss hat einen Zwischenbericht vorgelegt und den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Außerdem in der Presseschau: Experten zur Bestandsdatenauskunft, der EGMR zum vorsorglichem Polizeigewahrsam, das BAG zu 14,36 Euro für eine Schulbuch, das Papst-Wahlrecht und zum Schluss ein extra großer Softdrink in New York.

NSU Ausschuss Thüringen – Zwischenbericht: Der NSU-Ausschuss des Thüringer Landtages hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Darin wird die Rolle des Verfassungsschutzes in den Neunziger Jahren scharf kritisiert. Insbesondere die Auflösung der Sonderkommission Rechtsextremismus und die Zusammenarbeit mit dem V-Mann Tino Brandt seien Fehler gewesen. Die Abgeordneten hatten zunächst die Zeit vor 1998 in den Blick genommen und wollen nun prüfen, was geschah, nachdem die NSU-Terroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe untertauchten. Es berichten die SZ (Tanjev Schultz) und die taz (Wolf Schmidt).

Heribert Prantl (SZ) kommentiert, anders als die sonst üblichen, parteipolitisch gefärbten Ausschussberichte, stelle dieser Zwischenbericht das Versagen der Sicherheitsbehörden "so schonungslos dar, dass man auch dann erschrickt, wenn man schon viel darüber weiß."

Die taz (Astrid Geisler/Wolf Schmidt) führt ein Interview mit Winfried Ridder, der bis 1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz war und nun zu den Kritikern des Verfassungsschutzes zählt. Er fordert, V-Leute abzuschaffen und die Terrorbekämpfung an die Polizei abzugeben.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Bestandsdatenauskunft: Der Innenausschuss des Bundestages hat am Montag Sachverständige zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz angehört. Nach der bisherigen Regelung müssen Telekommunikationsanbieter Daten an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben – das Bundesverfassungsgericht hatte das allerdings teilweise für verfassungswidrig erklärt und Änderungen bis Ende Juni dieses Jahres gefordert. internet-law.de (Thomas Stadler) erläutert die Stellungnahme des Rechtswissenschaftlers Matthias Bäcker, der davon ausgeht, dass auch die Neufassung teilweise gegen das Grundgesetz verstößt.

Trennbankengesetz: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt kritisiert der Wirtschaftsstrafrechtler Klaus Volk den Entwurf für ein Trennbankengesetzes, mit dem unter anderem folgenschweres Missmanagment unter Strafe gestellt werden soll. Die Vorschrift sei allerdings zu unbestimmt – "Wortgeklingel, linguistisches Tralala", schimpft Volk.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2013: NSU-Zwischenbericht aus Thüringen – EGMR zur Präventivhaft – Wer zahlt das Schulbuch . In: Legal Tribune Online, 12.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8305/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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