Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2025: Fuchs­loch zu Anwalts­mangel im Sozial­recht / BGH legt Geschäfts­füh­r­er­haf­tung vor / US-Kor­rup­ti­ons­be­kämp­fung auf Eis

12.02.2025

Die neue BSG-Präsidentin sorgt sich um anwaltliche Vertretung im Sozialrecht. BGH fragt EuGH, ob Geschäftsführer-Regress bei Kartellbußen EU-rechtlich geht. Trump-Regierung hält Bekämpfung von Korruption im Ausland für Wettbewerbshindernis.

Thema des Tages

BSG-Jahres-PK: Erstmals unter dem Vorsitz von Präsidentin Christine Fuchsloch stellte das Bundessozialgericht seinen aktuellen Jahresbericht vor. Fuchsloch wies dabei vehement auf die "immer schwieriger" werdende anwaltliche Beiordnung hin. Angesichts der Komplexität der Themen sei es für Anwält:innen im Sozialrecht zunehmend schwierig, kostendeckend zu arbeiten. Wegen des bevorstehenden Wahltermins hielt sich die Richterin ansonsten mit Stellungnahmen zu aktuellen sozialrechtlichen und -politischen Fragen zurück, schreibt LTO (Tanja Podolski). 

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Auch FAZ (Daniel Deckers) und LTO schreiben nun über das Scheitern einer gesetzgeberischen Reform des Schwangerschaftsabbruchs und über die kontroverse Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss. Während die theoretische Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestages noch bis zur Konstituierung des neuen Parlaments etwa Ende März besteht, sei dies angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss nicht zu erwarten.

Charlotte Greil (Tsp) hält eine Reform für "lange überfällig." Der jetzige Entwurf sei "alles andere als radikal", hätte aber die Chance gehabt, "das Framing" zu verändern, indem Abbrüche innerhalb des ersten Trimester grundsätzlich erlaubt gewesen wären. Von einem "noch konservativer" werdenden Bundestag sei kein neuer Reformanlauf zu erwarten. Daniel Deckers (FAZ) dagegen meint, dass "die Befürworter einer Legalisierung" ihrem Anliegen durch die fortwährende Verwendung von "Kampfbegriffen wie Kriminalisierung und Stigmatisierung" selbst geschadet hätten, weil so die Chance eines "Diskurses über die Stärken wie die Schwächen des Status quo" verhindert worden sei.

Informationsrechte der Presse: Ebenfalls nicht zur Verwirklichung gelangen wird ein geplantes Medienauskunftsgesetz, dessen Entwurf von Claudia Roth (Grüne) als Bundesbeauftragte für Kultur und Medien vorgestellt wurde. Das Anliegen, journalistische Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, sei löblich, so der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Zweifelhaft sei jedoch die Methode, Regelungen der Landespressegesetze lediglich zu übertragen. In bisherigen Verfahren hätten sich beklagte Behörden immer wieder erfolgreich auf eine besondere Schutzbedürftigkeit der erbetenen Auskunft berufen können.

Ausbürgerung: Die zu Beginn des Jahres von Friedrich Merz (CDU) ins Gespräch gebrachte Idee, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, kritisiert Rechtsprofessorin Pauline Endres de Oliveira auf beck-aktuell. Die bestehenden Möglichkeiten des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit stünden unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wollte man sie erweitern, bedeutete dies einen Bruch mit verfassungsrechtlichen Vorgaben, die ihrerseits eine Antwort auf nationalsozialistisches Unrecht sind. Die Doktorandin Sara Collorio unternimmt auf dem Verfassungsblog einen rechtsvergleichenden Blick in das europäische Ausland und konstatiert, dass die Erweiterung von Ausbürgerungsmöglichkeiten durchaus im Trend liege.

Klimaschutz: Die studentische Hilfskraft Constanze von Breunig untersucht auf dem JuWissBlog, inwiefern die Sozialverträglichkeit von Klimaschutzmaßnahmen aus verfassungsrechtlichen Vorgaben abzuleiten ist. Hierfür böten sich erfolgversprechende Ansätze aus dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip an, beides müsste im Rahmen gesetzgeberischer Vorhaben noch stärker Berücksichtigung finden.

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm (SPD) hat neue Transparenzregeln zum Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften erlassen. Nunmehr müssen Weisungen in Textform ergehen und zu den betreffenden Akten genommen werden. Dies berichtet beck-aktuell.

Richterwahl in Thüringen: Die Neue Richtervereinigung wirft der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag einen bewussten Missbrauch ihrer Sperrminorität vor. Die Partei verhindere derzeit die Besetzung des Richter- und Staatsanwaltschafts-Wahlausschusses und damit die Neubesetzung zahlreicher Stellen, um politische Ziele durchzusetzen. beck-aktuell berichtet.

Justiz

BGH – Geschäftsführer-Haftung: Im Haftungs-Rechtsstreit eines Unternehmen gegen seinen früheren Geschäftsführer hat der Bundesgerichtshof eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschlossen. Hintergrund ist ein Bußgeld in Millionenhöhe, das dem Unternehmen wegen Teilnahme am sogenannten Edelstahl-Kartell auferlegt wurde. Der Versuch, den beklagten Manager diesbezüglich in Regress zu nehmen, ist in den unteren Instanzen gescheitert. In der mündlichen Verhandlung ließ der BGH erkennen, eine Haftung grundsätzlich zu bejahen. Diesem Ergebnis könnte allerdings Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) entgegenstehen, denn die Möglichkeit, Bußgelder auf Manager:innen abzuwälzen, könnte ihnen die abschreckende Wirkung nehmen. LTO und beck-aktuell berichten.

EuGH-Urteile zu Infrastruktur und Streikrecht: Rechtsprofessorin Lena Rudkowski schreibt im Recht und Steuern-Teil der FAZ über die Gefahr einer Aushöhlung des Streikrechts durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser habe in mehreren Verfahren einen im EU-Recht vorgesehenen Zugangsanspruch für Unternehmen definiert, die auf monopolartige Infrastrukturen wie Schienen- oder Luftverkehr angewiesen sind, um ihre Leistungen erbringen zu können. Dieser Anspruch scheine Vorrang vor nationalem Arbeitskampfrecht zu haben. Dies könnte zu einem Streikverbot bei öffentlichen Infrastrukturen führen, das die Autorin aber EU-rechtlich nicht für überzeugend hält.

BVerfG zu diplomatischem Schutz bei Auslandshaft: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Paul Lorenz schreibt auf dem Verfassungsblog über den Ende Januar veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Stattgabe der Verfassungsbeschwerde des Journalisten Billy Six, der in Venzuela inhaftiert war. Die von dem Beschwerdeführer erwirkte Entscheidung habe nun den Rechtsschutz für deutsche Häftlinge im Ausland konturiert, hierbei aber klargestellt, dass konkrete Maßnahmen einer Einzelfallprüfung der jeweiligen Auslandsvertretungen unterliegen.

BAG – Annahmeverzugslohn: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am heutigen Mittwoch über die Reichweite der Pflichten im Annahmeverzug und deren Auswirkungen auf Höhe und Berechnung des Annahmeverzugslohns. Dieser kann anfallen, wenn sich eine Kündigung als rechtswidrig erweist und obsiegende Arbeitnehmer:innen Gehaltsnachzahlungen fordern können. Hierbei müssten sie sich aber Einkommen anrechnen lassen, das sie während des Prozesses anderweitig hätten erzielen können oder zu erzielen böswillig unterlassen haben. Über die Problematik und den nun zur Verhandlung stehenden Fall schreibt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür auf beck-aktuell.

OLG Frankfurt/M. - Folter in Syrien: Seit Januar 2022 muss sich der Syrer Alaa M. am Oberlandesgericht Frankfurt/M. gegen den Vorwurf verteidigen, als Folter-Arzt in seiner Heimat Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt zu haben. Ein psychiatrischer Gutachter hat dem Angeklagten nun Neigungen zu sadistischem Verhalten attestiert, schreibt die FAZ (Eva Schläfer). Dies könnte zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer Strafe führen.

OVG SH zu GenStA-Leitung: Ein Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hat die seit Anfang 2022 bestehende Vakanz bei der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes beendet. Nunmehr könne der vom Land favorisierte Ralf Anders ernannt werden, fasst LTO den Beschluss zusammen. Der unterlegenen Birgit Heß, die im vergangenen Juni den nun aufgehobenen Abbruch des Bewerbungsverfahrens erwirkt hatte, stehe als Rechtsmittel zunächst nur noch eine Verfassungsbeschwerde zur Verfügung.

LG Siegen – sexueller Missbrauch durch Stiefvater: Im Strafverfahren gegen einen Mann, dem schwerer sexueller Missbrauch seiner 11-jährigen Stieftochter vorgeworfen wird, hörte das Landgericht Siegen einen Sachverständigen. Es ließ sich erklären, dass die Schwangerschaft des 11-jährigen Mädchens "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht" durch die Einführung von Sperma aus einem benutzten Kondom hervorgerufen werden konnte, wie das Mädchen zunächst ausgesagt, dann aber widerrufen hatte. Angesichts der konkreten Umstände sei eine Schwangerschaft medizinisch nur möglich, "wenn ungezielt und häufiger kohabitiert wird", gibt die FAZ (Kim Maurus) den vernommenen Sachverständigen wieder.

LG München I – Alfons Schubeck: Der Koch Alfons Schubeck, der zur Zeit eine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verbüßt, muss sich ab dem 24. Juni einem erneuten Strafverfahren stellen. Am Landgericht München I wird dann gegen ihn u.a. wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug verhandelt, schreibt bild.de (Stephan Kürthy u.a.).

ArbG Berlin – DW-Ruhegeld: Am Arbeitsgericht Berlin fordert die Deutsche Welle einen Teilbetrag des seit mehr als zehn Jahren einem Programmdirektor geleisteten Ruhegeldes zurück. Die Forderung beruhe auf der Prüfung einer im November 2013 mit dem Beklagten geschlossenen Vereinbarung, schreibt die SZ (Thore Rausch). Im Lichte der Auseinandersetzungen mit der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sei man im Sender zu der Erkenntnis gelangt, dass auch dieser Vertrag sittenwidrig sei.

VG Sigmaringen zu reichsbürgernaher Lehrerin: Die zeitweilige Kürzung der Dienstbezüge einer Lehrerin aus der Reichsbürgerszene ist nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen rechtmäßig. Die Pädagogin hatte sich in einem Schreiben an das Landratsamt in reichsbürgertypischer Manier geäußert. LTO berichtet.

FG Hamburg zu anwaltlichem Fahrtenbuch: Die ausnahmslose Schwärzung der Ziele angeblich beruflich bedingter Fahrten in einem Fahrtenbuch ist nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg auch für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte nicht zulässig. Fahrten in die eigene Kanzlei oder zu Gerichten könnten offengelegt werden, ohne dass hierdurch Mandantendaten gefährdet wurden. Über die Mitte November verkündete Entscheidung berichtet beck-aktuell.

GBA – Militante Antifa: Die Bundesanwaltschaft hat der taz (Konrad Litschko) mitgeteilt, dass sieben Linksextreme aus dem sogenannten "Budapest-Komplex" nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Die hiesigen Ermittlungsverfahren seien "vorrangig", dies sei den zuständigen Generalstaatsanwaltschaften Ende Januar mitgeteilt worden.

GenStA Bamberg – Vergewaltigungen in der Ukraine: Auf Ersuchen der Zentralstelle Cybercrime bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist ein ehemaliger Bundeswehrsoldat in der Ukraine festgenommen worden. Der 29-Jährige steht im Verdacht, nach seiner Ausreise in das Kriegsgebiet - wo er wohl auch an Kampfhandlungen teilgenommen hat – drei Vergewaltigungen verübt und kinderpornographisches Material besessen zu haben. Laut LTO hat er nun Rechtsmittel gegen seine beantragte Auslieferung nach Deutschland eingelegt.

Recht in der Welt

USA – Korruption: US-Präsident Donald Trump hat angeordnet, laufende Ermittlungen auf Grundlage des "Foreign Corruption Practices Act" von 1977 zu überprüfen und neue Ermittlungen unter den Vorbehalt einer Genehmigung des Justizministeriums zu stellen. Das Gesetz stellt Bestechungen US-amerikanischer Unternehmen im Ausland unter Strafe und schränke so deren Wettbewerbsfähigkeit ein, meint der Präsident. Betroffen sind auch ausländische Unternehmen, die in den USA tätig sind, so die FAZ (Winand von Petersdorff). In einem weiteren Beitrag schreibt die FAZ (Henrik Ankenbrand), dass die Maßnahme unmittelbar zugunsten des indischen Multimilliardärs Gautam Adani wirkt, weil gegen ihn seit November ermittelt wurde. Adani gelte als Vertrauter des indischen Ministerpräsidenten, mit dem Trump sich am heutigen Mittwoch trifft.

USA – Angriff auf Salman Rushdie: In der New Yorker Kleinstadt Mayville hat der Strafprozess gegen Hadi Matar begonnen, der im Sommer 2022 Salman Rushdie mit einem Messer schwer verletzte. Die Welt (Hannes Stein) beschreibt ein wirres Eröffnungsstatement der Verteidigung und einen feixenden Angeklagten. Diesem werde nun ein Mordversuch vorgeworfen. Zu einem späteren Zeitpunkt solle Matar auch noch vor einem Bundesgericht wegen Unterstützung des Terrorismus angeklagt werden. Die SZ (Peter Burghardt) beschreibt auch Rushdies Schilderung des Attentats.

Spanien – Luis Rubiales: Über das Strafverfahren gegen den früheren Fußballverbandschef Spaniens, Luis Rubiales, schreibt spiegel.de (Florian Haupt). Dem Angeklagten gelinge es nur schlecht, seinen Unwillen zu verbergen. Der zuständige Richter bemühe sich, den Verhandlungsstoff nicht zu einer Generalabrechnung mit vergangenen Fehlern des Verbandes ausufern zu lassen. beck-aktuell gibt die Zeugenaussage eines sachverständigen Lippenlesers wieder, der auf einem Social Media-Video erkannt habe, dass Rubiales die Fußballerin Jennifer Hermoso um Erlaubnis gebeten habe, bevor er sie küsste. Der Gutachter stützte damit die Schilderung von Rubiales.

Sonstiges

Briefwahl/Auslandsdeutsche: LTO (Patrick Heinemann) aktualisiert einen Beitrag über praktische Probleme bei der Briefwahl von Auslandsdeutschen. Die "erheblichen faktischen Einschränkungen" dürften im Ergebnis verfassungsgemäß sein, wie auch ein Anfang Januar vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesener Eilantrag belege.

DDR-Unrecht: Der SWR-RadioReportRecht (Elena Raddatz) befasst sich mit dem strafrechtlichen Umgang mit Rechtsverletzungen in der DDR und spricht mit der SED-Opferbeauftragten beim Bundestag, Evelyn Zupke, über aktuelle gesetzgeberische Vorhaben wie die Erhöhung der Opferrente. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56574 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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