Am AG Wuppertal begann der Prozess gegen drei Männer, die versucht haben, die Familie Schumacher zu erpressen. In Israel musste Ministerpräsident Netanjahu in seinem Korruptions-Prozess aussagen. Wird Assad jemals vor Gericht stehen müssen?
Thema des Tages
AG Wuppertal – Schumacher-Erpressung: Am Amtsgericht Wuppertal ist die Hauptverhandlung gegen drei Männer eröffnet worden, denen die versuchte Erpressung der Familie Michael Schumachers bzw. Beihilfe dazu vorgeworfen wird. Die Angeklagten sollen sich durch einen nun auch angeklagten früheren Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in den Besitz von Fotos und Videos gebracht haben, die Rückschlüsse auf den von der Familie geheim gehaltenen Gesundheitszustand des verunglückten Rennfahrers zulassen. Mit deren Veröffentlichung hatte der Hauptangeklagte gedroht, sollten ihm nicht 15 Millionen Euro gezahlt werden. In einer ersten Stellungnahme räumte der Hauptangeklagte die Vorwürfe weitgehend ein und belastete erstmals eine frühere Krankenschwester Schumachers, die bislang nur als Zeugin geladen ist. Der vermeintliche Beschaffer der Aufnahmen bestritt hingegen, die Daten entwendet zu haben. Es berichten FAZ (Reiner Burger), SZ (Annette Ramelsberger), spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO. Das Verfahren wird am 23. Dezember fortgesetzt.
Rechtspolitik
Menschenhandel: Das Bundeskabinett soll am heutigen Mittwoch erstmals einen Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel beschließen. Der der taz (Patricia Hecht) vorliegende "strategische Leitfaden" bezieht sich insbesondere auf Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung und Zwangsheiraten. Zu den Handlungsfeldern gehören jeweils Prävention, Strafverfolgung, Schutz, Unterstützung und Entschädigung. Im Bereich der Strafverfolgung geht es um europäische und internationale Kooperationen sowie die Anpassung von Straftatbeständen an EU-Richtlinien.
Klimaprotest/Eindringen in Flughäfen: Zu den in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Gesetzen gehört eine Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes, mit der Störungen der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs unter Strafe gestellt werden sollten. Dem Vernehmen nach hält auch die Union an dem Vorhaben fest, plant jedoch eine spürbare Anhebung des Mindeststrafmaßes. Hiervor warnt Rechtsanwalt Sebastian Scheel auf LTO. Angesichts der geltenden Rechtslage bestehe schon keine Schutzlücke, darüber hinaus verquicke der beschlossene Entwurf mit unglücklichen Formulierungen und Querverweisen abstrakte und konkrete Gefährdungsdelikte. Verfassungsrechtlich hochproblematisch schließlich sei die Zielrichtung, nach der quasi ausschließlich Klimaprotest pönalisiert werden soll.
Rundfunkbeitrag: In der nächsten Woche berät die Ministerpräsidentenkonferenz über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die FR (Ursula Knapp) sprach darüber mit Rechtsprofessor Matthias Cornils. Er hält die Verweigerung der Erhöhung für einen offensichtlichen Verfassungsverstoß. Selbst wenn sich die Ministerpräsident:innen überraschend noch auf die Erhöhung einigen, müssten noch die Landtage zustimmen, was bis zum Jahreswechsel nicht zu schaffen sei.
KI: Im Verfassungsblog stellen Bettina Schöndorf-Haubold und Christopher Giogios, Rechtsprofessorin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter, die sicherheitsrelevanten Regelungsbereiche der im August in Kraft getretenen EU-Verordnung über den Einsatz Künstlicher Intelligenz vor. Der Beitrag problematisiert zudem die zunehmende "Europäisierung des Polizeirechts", spricht sich aber im Ergebnis gegen einen Kompetenzverstoß der EU aus.
Biometrische Gesichtserkennung SH: Als Teil eines Sicherheits- und Migrationspaketes will die aus CDU und Grünen bestehende schleswig-holsteinische Landesregierung verschiedene Arten biometrischer Gesichtserkennung einführen. Der polizeiliche Abgleich von Fahndungsfotos mit Daten aus öffentlichen Online-Quellen ist nach Einschätzung von netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) "ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln", insbesondere die EU-KI-Verordnung.
Justiz
BVerfG zu PKGr-Sitz: Der Bundestagsabgeordnete André Hahn (Linke) ist am Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren mit dem Versuch gescheitert, gegen seinen Ausschluss aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorzugehen. Hahn hatte seinen Sitz im zentralen Gremium der Geheimdienstkontrolle nach Auflösung der Linken-Fraktion verloren. Er habe jedoch nicht substantiiert dargelegt, so das BVerfG, dass dadurch seine Rechte als Abgeordneter verletzt wurden. Auch nachdem das BVerfG einen Eilantrag Hahns im Frühjahr ablehnte, hatte er seine Organklage nicht weiter begründet. FAZ (Marlene Grunert) und beck-aktuell berichten.
BAG zu Überstunden bei Teilzeitarbeit: Nun schreibt auch Rechtsanwalt Maximilian Schunder auf beck-aktuell über das in der vergangenen Woche verkündete Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Vergütungsansprüchen von Teilzeitbeschäftigten für Überstunden. Zwar trat in der konkreten Fallgestaltung der Sache eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung zutage, die Anforderungen an diskriminierungsfreie Vergütungsstrukturen stiegen so aber immer weiter. Letztlich sei der Gesetzgeber gefragt, mit der ausstehenden Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie klare Maßstäbe zu setzen.
OLG Zweibrücken zu Erbschaftsausschlagungsanfechtung: Wer über den Wert eines Erbe irrt, kann auf dieser Grundlage nicht wirksam eine Erbschaftsausschlagung anfechten. Dies entschied nach Berichten von LTO und beck-aktuell das Oberlandesgericht Zweibrücken bereits Mitte August. Anders noch als in der Vorinstanz wurde der klagenden Enkelin einer Erblasserin der nach der Veräußerung einer Immobilie doch begehrte Erbschein verwehrt.
LAG Köln zu Home Office: Nach Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Köln überschreitet die arbeitgeberseitige Anordnung, unter Widerruf einer bisherigen Home Office-Regelung an einem 500 km entfernten Standort zu arbeiten, das Weisungsrecht in unbilliger Weise. Im bereits im Juli entschiedenen und nun veröffentlichten Urteil konnte zwar die Versetzung mit einem dringenden betrieblichen Bedürfnis begründet werden. Dies galt jedoch nicht für den Widerruf der Home Office-Regelung. LTO berichtet.
LG Berlin II zu Bericht über Hitlergruß: In einem nun veröffentlichten Urteil von Ende November entschied das Landgericht Berlin II in der Hauptsache zugunsten eines Presseunternehmens, das über einen Hitlergruß auf einer pro-palästinensischen Demonstration berichtet hatte. Der fotografierte Mann hatte behauptet, er habe mit der Geste nur das Fotografieren abwehren wollen. Das Gericht hielt es jedoch für wahrscheinlich, dass der Kläger tatsächlich einen Hitlergruß gezeigt hatte. Einen Unterlassungsanspruch könne er daher nicht geltend machen. Vorgänge auf anti-israelischen Kundgebungen seien von öffentlichem Interesse. beck-aktuell berichtet.
LG Kassel zu Altersdiskriminierung durch Bank: Mit nun veröffentlichtem Urteil bestätigte das Landgericht Kassel bereits Ende September eine erstinstanzliche Verurteilung einer Bank zu Schadensersatz. Das Geldinstitut hatte einem 88-Jährigen die beantragte Kreditkarte verweigert. Für diese altersbedingte Ungleichbehandlung hatte die Bank aber keinen sachlichen Grund geltend machen können. Laut beck-aktuell handelt es sich bei dem erfolgreichen Kläger um einen früheren Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht.
VG Berlin zu Rundfunkbeitrag: Die FAZ berichtet über eine am Verwaltungsgericht Berlin abgewiesene Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Der Kläger hatte eine online für 55 Euro gekaufte Musterklageschrift im Umfang von 178 Seiten eingereicht. Diese machte geltend, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfülle. Das VG argumentierte jedoch, dass punktuelle Defizite nicht genügen.
Recht in der Welt
Syrien – Assad: Die SZ (Thomas Kirchner) schreibt über die Arbeit der Commission for International Justice and Accountability (CIJA), die seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs Beweise für Menschenrechtsverletzungen des Regimes sammelt. Material der CIJA kam auch im Koblenzer Verfahren gegen zwei frühere Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes zum Einsatz. Sollte Baschar al-Assad jemals vor ein internationales Gericht gestellt werden, stünden Beweismittel in ausreichender Menge bereit. Die private Organisation CIJA wird von mehreren europäischen Staaten, insbesondere Deutschland und Großbritannien, finanziert.
Für unabhängige Strafverfahren gegen syrische Regimeverbrecher spricht sich Ronen Steinke (SZ) in einem Kommentar aus. Leider habe der Internationale Strafgerichtshof "in der syrischen Arena nichts zu melden", weil Syrien dem Römischen Statut nicht beitrat. Es bleibe aber zu hoffen, dass die neuen Machthaber willens und in der Lage sind, eine unabhängige Justiz zu etablieren. Der Autor ist skeptisch gegenüber Kooperationen nationaler Gerichte mit internationalen Jurist:innen. Die Erfahrungen in Kambodscha und Sierra Leone zeigten, dass die internationalen Jurist:innen hier Akzeptanz für eine nicht ausreichend unabhängige Justiz schaffen sollten.
Israel – Benjamin Netanjahu: Zu Beginn der Anhörungen in seinem Korruptionsprozess bezeichnete der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die gegen ihn erhobenen Korruptions-Vorwürfe als "absurd" und politisch motiviert. Bei der Prozesseröffnung waren mehrere Mitglieder seines Kabinetts anwesend, Netanjahus Aussage wird in den nächsten Wochen fortgesetzt. Mit einem Urteil sei nicht vor Ende des nächsten Jahres zu rechnen. Es berichten SZ (Peter Münch), FAZ (Christian Meier) und spiegel.de (Richard C. Schneider).
Österreich – Benko-Insolvenz: Die FAZ (Michaela Seiser) spricht mit dem österreichischen Rechtsanwalt Andreas Grabenweger über dessen Amt als Insolvenzverwalter des Unternehmers René Benko. Grabenweger beschreibt die Herausforderungen, die Benkos Firmenkonstrukt an seine Aufgabe stellt und erklärt, warum er gegenwärtig keine Handhabe besitzt, den Unternehmer aus der von ihm weiterhin bewohnten Villa zu entfernen.
Großbritannien – Greenpeace/Shell: Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die finanziellen Folgen der Besetzung eines Transportschiffs des Shell-Konzerns durch Mitglieder von Greenpeace ist nun mit einem Vergleich beendet worden. Wegen der Aktion im Januar 2023 hatte Shell zunächst eine Million Dollar gefordert, so die FAZ (Philip Plickert). Nunmehr solle Greenpeace ein Drittel dieser Summe an die britische Seenotrettungsgesellschaft spenden und sich zudem verpflichten, nicht in die Nähe von vier Bohrplattformen in der Nordsee zu kommen.
Großbritannien – Spionage für Russland: Im Londoner Spionage-Prozess gegen bulgarische Staatsbürger verfestigt sich der Eindruck, dass der weiterhin flüchtige Jan Marsalek "nahtlos vom Finanzbetrug in groß angelegte und militärische Spionageaktivitäten überging", schreibt die FAZ (Philip Plickert). So habe der Manager aus seinem russischen Exil die Auskundschaftung einer US-Militärbasis in Stuttgart in Auftrag gegeben.
Brasilien – VW-Rinderfarm: Das brasilianische Arbeitsministerium fordert in einer Klage von der nationalen Tochter des VW-Konzerns Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 26 Millionen Euro. Grundlage der Forderung sind Berichte über Misshandlungen von Angestellten auf einer in den 1970er und -80er Jahren vom Unternehmen betriebenen Rinderfarm, schreibt die taz (Niklas Franzen).
Sonstiges
Syrische Flüchtlinge: Die SZ (Wolfgang Janisch) legt nahe, dass die nun verfügte "Pause" bei der Bearbeitung von Asylanträgen nicht allzulange dauern sollte, damit die Betroffenen baldmöglichst Sicherheit über ihren Status erhalten. Statt subsidiärem Schutz seien derzeit eher Abschiebehindernisse angebracht. Wenn gewährter Schutz widerrufen werden soll, müsse der Staat beweisen, dass Betroffenen im Heimatland keinen Gefahren ausgesetzt sind. Bloße Heimatbesuche führten nicht zu einem Verlust des Schutzstatus.
Menschenrechte: Zum gestrigen Tag der Menschenrechte schreibt Maximilian Amos (beck-aktuell) über gute Neuigkeiten aus menschenrechtlicher Perspektive aus dem zu Ende gehenden Jahr. So lasse sich freuen über den Machtwechsel in Polen, die Freiheit Julian Assanges, die in Thailand eingeführte Ehe für alle oder die Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe. In einem steten Prozess müssten errungene Rechte immer wieder neu erstritten werden.
Online-Shopping: tagesschau.de (Egzona Hyseni) klärt über Verbraucherschutzrechte beim Online-Shopping auf. Grundsätzlich gelte hier eine 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb der erworbene Gegenstände zurückgeschickt werden können.
Gerichtsvollzieher/Übergriffe auf Justizmitarbeiter: Der SWR-RadioReportRecht (Philip Raillon/Jakob Thies) begleitet in dieser Woche einen Gerichtsvollzieher zu einem Außentermin und spricht hiervon ausgehend über Strategien zur Verringerung von Übergriffen auf Justizmitarbeiter.
Das Letzte zum Schluss
Lächeln bitte! Keine Chance für Freundlichkeit in tschechischen Passfotos: beck-aktuell berichtet über eine Entscheidung des Verfassungsgerichts Tschechiens, nach der es zulässig war, einem Mann den neuen Personalausweis zu verweigern, nachdem er sich geweigert hatte, auf seinem Bild einen neutralen Gesichtsausdruck aufzusetzen. Als Mitglied einer Kirche des Lächelns könne er sich nicht auf religiöse Ausnahmen berufen, da das Gericht die "Ernsthaftigkeit" und "Geschlossenheit" des religiösen Weltbilds des Mannes bezweifelte.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56078 (abgerufen am: 19.01.2026 )
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